Neben dem Mitbestimmungsrecht bei Abschluss und Kündigung des gemischten Vertrags (Arbeitsvertrag mit Wohnraumüberlassung) hat der Betriebsrat bei Werkdienstwohnungen kein Mitbestimmungsrecht.[1]

[1] Fitting, BetrVG, 21. Aufl. § 87 Rz. 385.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge