Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.6 Schiedswesen

Rz. 5 Abs. 2 Satz 3 regelt das Schiedsverfahren vor dem erweiterten Bundesschiedsamt. Werden sich die 3 Vereinbarungsparteien über den kompletten Inhalt oder einzelne Bestandteile der Vereinbarung/des Vertrages nach Abs. 2 nicht einig, entscheidet auf Antrag einer Vertragspartei das sektorenübergreifende Schiedsgremium auf Bundesebene gemäß § 89a. Näheres zum Schiedsverfahre...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der Begründung zum TSVG setzt eine bedarfs- und zukunftsgerechte Gesundheitsversorgung voraus, dass die ambulante und stationäre Leistungserbringung möglichst weitgehend aufeinander abgestimmt sind. Dabei sind ein gutes Zusammenwirken und die Vernetzung der verschiedenen Akteure über die Sektoren hinweg für eine bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Pati...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.4 Besetzung der sektorenübergreifenden Schiedsgremien

Rz. 9 Nach Abs. 5 Satz 1 der Vorschrift bestehen die sektorenübergreifenden Schiedsgremien auf Landes- und Bundesebene aus je 2 Vertretern der Ärzte, der Krankenkassen und der zugelassenen Krankenhäuser sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und einem weiteren unparteiischen Mitglied. Für jedes Mitglied gibt es 2 Stellvertreter. 8 Personen gehören also jedem sektorenübergre...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1.6 Zuständigkeit der Schiedsämter

Rz. 11 Die Zuständigkeit der Schiedsämter auf Bundes- oder Landesebene erstreckt sich nach Abs. 3 Satz 1 auf alle kollektivvertraglichen zweiseitigen Verträge über die vertragsärztliche/-zahnärztliche Versorgung, mithin auf die Bundesmantelverträge-Ärzte/-Zahnärzte (BMV-Ä und BMV-Z) ebenso wie auf die regionalen vertrags(zahn-)ärztlichen Gesamtverträge (§ 83 Abs. 1), sodass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz -GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) eingeführt worden und gilt ab 1.1.1989. Sie hat den bis 31.12.1988 geltenden § 368n Abs. 2 RVO abgelöst. Abs. 1 Satz 1 ist durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundhei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.5.2 Veruntreuung von Arbeitsentgelt

Rz. 65 Eine unrichtige Buchführung über die Anzahl der Arbeitnehmer kann eine Vorbereitungshandlung für dann folgende unrichtige Beitragsnachweisungen gegenüber der Krankenkasse als zuständiger Einzugsstelle sein. Kommt es zur Abgabe unrichtiger Nachweisungen, stellt dies bezüglich der Arbeitnehmeranteile zur Gesamtsozialversicherung ein Vergehen nach § 266a StGB dar.[1] Rz....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 EStG)

Rz. 36 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Begünstigt sind Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung (> Rz 26/1; BFH 260, 148 = BStBl 2018 II, 230, VerfB gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG vom 08.05.2019 – 2 BvR 1733/18). Sie deckt ein Risiko, das dem Versorgungsniveau der Sozialhilfe iSd SGB XII entspricht (§ 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a EStG; BMF vom 24....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein als Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz 1. Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein, der Leistungen in Krankheitsfällen gewährt, können – unbeschadet weiterer Voraussetzungen – nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn auf die Leistungen des Vereins ein Rechtsanspruch besteht. 2. Eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verdienstausfall

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Entschädigungen für Verdienstausfall sind idR steuerpflichtig. Sie sind der Einkunftsart (> Einkünfte) zuzurechnen, bei der der Verdienstausfall eingetreten ist (§ 24 Nr 1 EStG; vgl zB EFG 1981, 89 betr Stadtratstätigkeit). Deshalb gehört der einem ArbN zufließende Ersatz für entgangenen oder entgehenden > Arbeitslohn zu den Einkünften aus ni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kein Zusammenhang der Beiträge mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG (> Rz 27–44) sind als SA nur abziehbar (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG), soweit sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. § 10 Abs 2 Satz1 Nr 1 EStG ergänzt § 3c EStG, der für BA/WK ein entsprechendes Abzugsverbot enthält (BFH 131, 339 = BSt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahnarzt (Professiogramm) / 1.1 Tätigkeitsbereiche

Tätigkeitsbereiche des Zahnarztes sind:[1] Beratung zu Wahl und Handhabung sinnvoller Maßnahmen regelmäßiger Zahnhygiene (Zahnbürsten, Zahnpasten, Zahnseide, Mundduschen), Beratung über Zahnersatz und Zahnersatzpflege, Entfernung von Zahnstein, Behandlung von Karies, Parodontosen und Mundhöhlenentzündungen, Feststellen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Erstellen von Röntgena...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement / 5 Gesundheitsbericht erstellen

Dem Gesundheitsbericht können Angaben über den Gesundheitszustand der Mitarbeiter entnommen werden. Im Gesundheitsbericht können folgende Daten enthalten sein: Krankheitsstatistik des Betriebes, Auskunft der Krankenkasse, Informationen des Betriebsarztes, Informationen des Sicherheitsbeauftragten, Informationen der Berufsgenossenschaft. Krankheitsstatistik des Betriebes Die Darstel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 5 Aufgaben

Zu den Aufgaben der Gewerkschaften gehört in erster Linie der Abschluss von Tarifverträgen. Dies beinhaltet auch den Arbeitskampf und den Abschluss von Schlichtungsvereinbarungen. Des Weiteren ergeben sich zahlreiche Rechte und Pflichten der Gewerkschaften aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz sowie den Personalvertretungsgesetzen der Länder....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement / 6.4.1 Beteiligte

Beteiligt sind in erster Linie Arbeitgeber und Mitarbeiter. Das betriebliche Eingliederungsmanagement kann nur mit Zustimmung des Mitarbeiters durchgeführt werden. Der Mitarbeiter ist berechtigt, das betriebliche Eingliederungsmanagement jederzeit abzubrechen. Weitere Beteiligte sind: Intern Betriebs- oder Personalrat Schwerbehindertenvertretung Betriebsarzt Extern: Krankenkassen U...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement / 3 Berechnung von Fehlzeiten

Die statistische Auswertung der Fehlzeiten erfolgt üblicherweise softwaregestützt. Sehr gerne werden die betrieblichen Fehlzeiten mit anderen Unternehmen und den Veröffentlichungen der Krankenkassen verglichen. Zu beachten ist immer, welche Kennzahlen und damit welche Berechnungsformel verwendet werden. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bemisst sich immer nach Kalende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement / 7.5 Ernährung

Zu den betrieblichen Präventionsmaßnahmen kann es auch gehören, dass in der Kantine qualitativ hochwertige, frische und schonend zubereitete Ware angeboten wird, die Mitarbeiter mit den erforderlichen Vitaminen und Mineralien versorgt. Praxis-Tipp Beitrag des Unternehmens Auch Unternehmen, die keine eigene Kantine haben, können die Mitarbeiter mit Vitaminen versorgen. Die Abga...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement / 7.11 Einrichtung eines Gesundheitszirkels

Sinn und Zweck des Gesundheitszirkels ist es, Betroffene zu Beteiligten zu machen, indem sie Vorschläge zur gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung unterbreiten. Dazu trifft sich eine Gruppe von ca. 6 Personen (Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, Vertreter des Betriebsrats, Moderator – z. B. Verantwortlicher der Personalabteilung) regelmäßig. Fallweise können zusätzliche Expe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 7 Beitragsermäßigungen und Prämienrückzahlungen (§ 3 Nr. 11 S. 4 EStG)

Rz. 32 Nach § 3 Nr. 11 S. 4 EStG sind Beitragsermäßigungen und Prämienrückzahlungen von Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung steuerfrei, die an die Stelle von Beihilfeleistungen treten. Die Regelung begünstigt nach dem Gesetzeswortlaut nur die bei den gesetzlichen Krankenkassen beschäftigten DO-Angestellten, die eigentlich einen beamtenrechtsähnlichen Beihilfeanspruch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Öffentliche Mittel oder Mittel einer öffentlichen Stiftung

Rz. 3 Die Beihilfen sind nach § 3 Nr. 11 EStG nur steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung gezahlt werden. Sie müssen demnach, auch wenn sie von einem Arbeitgeber privaten Rechts gewährt werden, wenigstens mittelbar aus öffentlichen Quellen stammen.[1] Diese Einschränkung und die damit verbundene Differenzierung nach der Herk...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 6 – Werte zur Sozialversicherung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für die Bemessung von Beiträgen und teils auch von Leistungen in der > Sozialversicherung werden bestimmte Rechengrößen jährlich durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung den Veränderungen angepasst.[*] Tabelle 1 – Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Vereinigungen (Einrichtungen) der Wohlfahrtspflege

Tz. 14 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege werden in erster Linie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege) tätig. Aber nicht nur die Spitzenverbände, sondern auch deren Untergliederungen und die diesen Verbänden/Untergliederungen angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten werden auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 8. Sozialversicherung und Kindergeld

Ähnliche Argumentationsmuster wie in dem vorangegangenen Abschnitt, bei dem es um die steuerlichen Rahmenbedingungen von Ehe und Familie ging, hat das BVerfG auch hinsichtlich der Kindergeldgewährung und der Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts verwandt und damit einen "Gleichklang" zwischen diesen das Familieneinkommen wesentlich bestimmenden Faktoren hergestellt. Spe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 268 Risikopool / 2.4 Durchführung (Abs. 4)

Rz. 13 Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt den Ausgleich durch, ermittelt für jede Krankenkasse den Ausgleichsbetrag und weist den Krankenkassen die entsprechenden Mittel zu (Satz 1). Das BAS stützt sich dabei auf die Daten, die von den Krankenkassen gemeldet werden, um den RSA durchzuführen. § 266 Abs. 6 Satz 3, Abs. 7 Satz 3, 6 und 7 sowie Abs. 9 gilt für den R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 268 Risikopool / 1 Allgemeines

Rz. 8 Der Risikopool ergänzt den RSA und finanziert solidarisch schwerwiegende finanzielle Belastungen einzelner Krankenkassen durch Hochkostenfälle. Anders als beim RSA, der standardisierte Leistungsausgaben ausgleicht, werden über den Risikopool die Ist-Kosten ausgeglichen. Der Risikopool unterstützt die Zielgenauigkeit des RSA, verhindert eine Risikoselektion zulasten Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 268 Risikopool / 2.1 Ausgleich aufwendiger Leistungsfälle (Abs. 1)

Rz. 10 Durch den Risikopool werden die finanziellen Belastungen für aufwendige Leistungsfälle teilweise ausgeglichen (Satz 1). Der Ausgleich wird für jedes Kalenderjahr durchgeführt. Ausgeglichen werden 80 % der den Schwellenwert von 100.000,00 EUR übersteigenden ausgleichsfähigen Leistungsausgaben für einen Versicherten (Satz 2, 3). Der Schwellenwert ist in den Folgejahren ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 268 Risikopool / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie regelte den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich (RSA) aufgrund des Gesetzes zur Sicherung un...mehr

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Einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse

Leitsatz Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a SGB V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei pauschaler Ausgestaltung keine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragserstattung dar, sofern durch sie konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.7 Übermittlung

Rz. 13 Der gestattete Zweck liegt nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift in der Übermittlung von Sozialdaten zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II oder dem SGB III. Übermitteln liegt vor, wenn gespeicherte oder durch Datenverarbeitung gewonnene Sozialdaten an einen Dritten weitergegeben werden oder der Dritte zur Einsicht oder zum Abruf bereitgehaltene Daten einsieht o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei Anträgen auf Sozialleistungen (§ 12 SGB I), die wegen einer Behinderung bzw. drohenden Behinderung oder von einem Menschen mit Behinderung oder drohenden Behinderung gestellt werden, hat der den Antrag bearbeitende Rehabilitationsträger (vgl. § 6) zu prüfen, ob der Betroffene Teilhabeleistungen (§ 4) benötigt, damit dieser unter Berücksichtigung der Ziele des § 4 auf D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.3.1 Verfahren zwecks Genehmigung der interdisziplinären Frühförderung

Rz. 17 Wenn der Förder- und Behandlungsplan erstellt wurde, ist aufgrund der Landesrahmenempfehlungen i. d. R. eine Genehmigung der Frühfördermaßnahmen seitens der die Kosten tragenden Rehabilitationsträger notwendig. Vorher kann mit der eigentlichen interdisziplinären Förderung nicht begonnen werden. Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 bis 4 FrühV (vgl. Rz. 3) kann der Antrag auf Genehmi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.5.3 Vereinbarung bezüglich der Abrechnung der Entgelte

Rz. 36 Die Vergütung, die den Leistungserbringern für die Erbringung der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderleistung gezahlt wird, hat den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu entsprechen. Sie soll die Einrichtung in die Lage versetzen, die Komplexleistung Frühförderung nach den maßgebenden Bestimmungen (§ 46 SGB IX, Frühförde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.8 Beteiligung von Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 41 Betriebs- bzw. Werksärzte haben die Aufgabe, die Gesundheit und die Erwerbsfähigkeit der Arbeitnehmer zu fördern und zu erhalten. Dabei stützen sie sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse. In diesem Rahmen wirken sie beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor dem Inkrafttreten des SGB IX (2001) kam es in manchen Fällen zu teils erheblichen Leistungsverzögerungen, weil lange Wartezeiten bis zur Aufnahme in einer Rehabilitationseinrichtung bestanden und sich die Rehabilitationsträger stritten, wer im Einzelfall in Abgrenzung zueinander für welches Leistungsspektrum zuständig war. Dem versucht § 25 durch 2 Ansätze (Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.7.3 Förderleistungen: Festsetzung von Entgelten sowie Kostenaufteilung

Rz. 43 Die Förderleistungen (Therapien aufgrund der Vorgaben des Förder- und Behandlungsplans) sind in erster Linie von den Krankenkassen und den Kommunen/Träger der Eingliederungshilfe zu finanzieren (vgl. Rz. 41). Jeder Rehabilitationsträger ist darauf bedacht, nur die Kosten zu übernehmen, die in seine Zuständigkeit fallen. Die genaue Aufteilung der entstehenden Kosten wir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.5.2 Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)

Rz. 33 Nach § 119 SGB V können Sozialpädiatrische Zentren (SPZs) zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung ermächtigt werden, wenn sie fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche sozialpädiatrische Behandlung bieten. Die Behandlung durch sozialpädiatrische Zentren ist auf diejenigen Kinder aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.7.2 Kosten der Diagnostik

Rz. 42 Die Kosten der Diagnostik hat, wenn nicht der Unfallversicherungsträger zuständig ist (§ 11 Abs. 5 SGB V), die Krankenkasse zu tragen (§ 43a SGB V i. V. m. § 46 Abs. 1 SGB IX) – und wenn das Kind nicht krankenversichert ist, der Träger der Eingliederungshilfe (vgl. Rz. 41). Zur Diagnostik zählen auch die psychologischen, heilpädagogischen und psychosozialen Diagnostik...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 48 Verordn... / 2.2 Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Hilfsmitteln

Rz. 5 Die Hilfsmittel (§ 47) werden von den unterschiedlichen Rehabilitationsträgern aus unterschiedlichen Gründen zur Erreichung von unterschiedlichen Zielen zur Verfügung gestellt. Bei einem aus beruflichen Gründen notwendigen höhenverstellbaren Rollstuhl besteht z. B. die Möglichkeit, dass eine Krankenkasse die "Grundversorgung" erbringt und der Rentenversicherungsträger,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.4 Befugnis der Vertretung durch die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger (Abs. 4)

Rz. 53 Nach Abs. 4 können sich die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger bei der Vereinbarung von Gemeinsamen Empfehlungen durch ihre Spitzenverbände vertreten lassen. Diese Regelung ist praktikabel, weil eine hohe Anzahl von Verhandlungspartnern dem Zustandekommen einer Gemeinsamen Empfehlung eher schadet als nutzt. Die Vertretungsberechtigung beinhaltet 2 untersch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.1 Prävention (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 14 § 25 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 26 Abs. 1 verpflichtet die Rehabilitationsträger zur Bereitstellung von geeigneten Präventionsleistungen. Ziel ist, den Eintritt einer Behinderung (vgl. Komm. zu § 2) zu verhindern bzw. die Verschlimmerung einer bereits bestehenden Behinderung zu vermeiden (Tertiärprävention). Rz. 15 Zu der Thematik haben die Rehabilitationsträger zuletzt i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.6 Förderung von Selbsthilfegruppen/-organisationen (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 33 Die Selbsthilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Charakteristisch für sie ist die spezifische Fachkompetenz, die auf der Kenntnis der Lebenssituation von kranken Menschen oder von Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung beruht – und zwar aufgrund unmittelbarer, eigener Erfahrung der handelnden Personen. Dieses fördert die Akzeptanz bei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.1 Wesen der Leistung "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit (drohender) Behinderung. Zu diesen (drohenden) Behinderungen werden auch erhebliche Entwicklungsstörungen gezählt, die später die Schulpflicht und damit die Teilhabe einschränken. Die Frühförderung bezieht die Familien bzw. sonstige Bezugspersonen in die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.1.3 Abgrenzungsfragen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 sind die Rehabilitationsträger gemeinsam dafür verantwortlich, dass Abgrenzungsfragen einvernehmlich geklärt werden. Die Vorschrift zielt insbesondere auf eine schnelle Klärung der Zuständigkeit zwischen den Rehabilitationsträgern bei einzelnen Leistungen ab. Beispielsweise stellt sich die Frage, ob für das LPF-Training (Lernen praktischer Fähigke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 2.2 Prüfung zur Beeinflussung von Sozialleistungen (Abs. 1)

Rz. 9 § 9 Abs. 1 stellt unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Zielvorgaben der §§ 3 und 4 klar, dass eine Prüfung der Notwendigkeit von Teilhabeleistungen immer dann zu erfolgen hat, wenn ein Mensch mit Behinderung oder drohenden Behinderung (vgl. § 2 Abs. 1) eine Sozialleistung (§ 11 SGB I) beantragt oder erhält. Dabei ist unbedeutend, welche Sozialleistung im Einzel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 2.1 Überblick

Rz. 4 Je früher ein Teilhabebedarf wegen einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung erkannt wird, desto größer sind die Chancen, den Eintritt einer Behinderung oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden oder die Auswirkungen einer Behinderung im Lebensalltag des Betroffenen abzufedern. Außerdem hat sich seit langer Zeit die Erkenntnis durchgesetzt, dass früh einsetze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.7 Grundsätze der Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs (Abs. 2 Nr. 7)

Rz. 39 Damit Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung die für sie erforderlichen Leistungen zur Teilhabe im frühestmöglichen Stadium erhalten, ist es erforderlich, dass Anzeichen eines möglichen Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe frühzeitig erkannt werden. Das Erkennen solcher Anzeichen ist gemeinsame Aufgabe der Rehabilitationsträger sowie aller potenziell am Reh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.1.6 Prävention (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 18 Nach § 3 haben die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung und einer chronischen Krankheit, die zu einer Behinderung führen kann, vermieden wird. Bei einer bereits vorliegenden Behinderung ist eine mögliche weitere Beeinträchtigung der Gesundheits- bzw. Teilhabesituation zu verhindern (vgl. auch § 1 Abs. 2 der GE "Prävention"). Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 10 Sicheru... / 2.1 Frühzeitiges Erkennen eines Bedarfs auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 3 Das in § 10 Abs. 1 aufgeführte Gebot, gleichzeitig mit der Einleitung einer medizinischen Rehabilitationsleistung, während dieser und nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation die Notwendigkeit einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu prüfen, soll gewährleisten, dass diese Leistung bei Bedarf so frühzeitig wie möglich in die Wege geleitet wird. § 10 konkretisie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.1.5 Begutachtungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 Durch § 25 Abs. 1 Nr. 4 wird den Rehabilitationsträgern die Verantwortung für eine trägerübergreifende Begutachtung nach einheitlichen Grundsätzen übertragen. Ziel ist, trotz der rehabilitationsträgerspezifischen Ausrichtungen Mehrfachgutachten zu vermeiden, sich widersprechende Begutachtungsergebnisse, die in der Vergangenheit immer wieder zu Verzögerungen im Rehabilit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.2.1 Überblick

Rz. 11 § 46 Abs. 1 befasst sich mit den Leistungen, die den medizinischen Leistungen i. S. d. § 5 zugeordnet werden und deren Kosten allein von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen sind (§ 43 Abs. 1, letzter Halbsatz SGB V). Es handelt sich hier um die interdisziplinäre, multimodale Diagnostik (= ganzheitliche Diagnostik mit Beteiligung unterschiedlicher Heilber...mehr