Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Aufsichtsbehörde des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) kann im Wege der Ersatzvornahme die Geschäfte des GKV-Spitzenverbandes selbst führen oder dafür einen Beauftragten bestellen. Dem Beauftragten können dabei die Befugnisse eines oder mehrerer Organe des Spitzenverbandes ganz oder teilweise übertragen werden. Der Eingriff ist möglich, sol...mehr

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Sommer, SGB V § 265b Freiwillige finanzielle Hilfen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 aufgehoben. Die bisherigen Regelungen zu freiwilligen Hilfen zwischen Krankenkassen einer Kassenart können entfallen, da hierfür nach Abschaff...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.6 Maschinelles Meldeverfahren (Abs. 6)

Rz. 22 Die Regelung verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, mit der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Meldeverfahren zu vereinbaren, um die Meldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch Datenübertragung zu erstatten. Ein entsprechendes Verfahren ist mit der Vereinbarung über ein maschinell unterstütztes Meldeverfahren nach § 201 Abs. 6 SGB...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 68 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuer­erklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

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Anlage Unterhalt 2020 – Lei... / 2 Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) (Seite 1)

Rz. 116 [Haushalt der unterstützten Person → Zeilen 4–6] Tragen Sie ein, wo die unterstützte(n) Person(en) lebt bzw. leben (Zeile 4). Soweit sich der Haushalt im Ausland befindet (Zeile 5), gelten strengere Nachweisregelungen und je nach Land eventuell gekürzte abzugsfähige Höchstbeträge (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 17–26). Leben im Haushalt der unterstützten Person mehr...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.1 Anspruchsbeginn (Abs. 1)

Rz. 3 Bei Arbeitsunfähigkeit wird das Verletztengeld nach dem Gesetzeswortlaut von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt worden ist. Die Feststellung kann von jedem Arzt getroffen werden (BSG, Urteil v. 24.2.1976, 5 RKn 26/75 ). Da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ein Beweismittel ist, ist die Feststellung für den Träger nicht bindend...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für Liposuktion bei Lipödem als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Aufwendungen für eine Liposuktion bei Lipödem können auch ohne zuvor erstelltes amtsärztliches Gutachten oder einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Sachverhalt Streitig war, ob Kosten einer Liposuktion bei Lipödem im Jahr 2017 als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt...mehr

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10 Unternehmen im Porträt: ... / 9 Die Buurtzorg-Pioniere – durch selbstverantwortliche Teams zurück zum Sinn der Pflege bei Sander Pflegedienst

Zitat Ich hatte keine Lust mehr auf Pflege und wollte eigentlich etwas anderes studieren. Da hörte ich von dem Buurtzorg-Pilotversuch. Mark Adolph, Altenpfleger bei Sander Pflege Das Badezimmer muss dringend aufgeräumt werden. Der Patient braucht ein neues Bett und abends soll er eine zusätzliche Tablette nehmen. Die Aufgaben in der ambulanten Pflege sind vielfältig. Der 28-jäh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Von der Befreiung ausgenommene Rechtsträger (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2)

a) Ausnahmegrund Rz. 181 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 GrStG regelt die Ausnahme zum Grundsatz gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG, der solchen Grundbesitz von der Grundsteuer befreit, der durch einen inländischen öffentlichen Rechtsträger für einen öffentlichen Zweck – öffentlicher Dienst oder Zweck – genutzt wird. Ausdrücklich ausgenommen von der Befre...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Was gehört nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn?

Tz. 7 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören: Reisekosten und dienstlich veranlasste Umzugskosten, die dem Arbeitnehmer vom Verein/Verband als Arbeitgeber ersetzt werden und die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigen. S. § 9 Abs. 4a EStG und § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG (Anhang 10) und § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10); Zuwendungen anlässlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Inländische juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 146 [Autor/Stand] Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung bzw. ein Zweckvermögen mit einer gesetzlich vorgegebenen rechtlichen Selbständigkeit. Eine juristische Person verfügt über eine eigene Rechtsfähigkeit mit der damit einhergehenden Möglichkeit, Träger von Rechten und Pflichten sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch privatrechtlichen Bereich zu sein....mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 2. Fallbeispiel Behindertentestament

Rz. 146 Das nachfolgende Fallbeispiel soll die praktische Umsetzung der Gestaltung bei einer Familie mit einem behinderten Kind darstellen. Fallbeispiel Die Eheleute E haben einen gemeinsamen Sohn S und eine gemeinsame Tochter T. Der Sohn ist geistig behindert und bewohnt eine Einrichtung für geistig Behinderte. Die Kosten werden vom Landschaftsverband getragen. Sowohl die El...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / e) Anordnung von Testamentsvollstreckung

Rz. 154 Schließlich wird für den Erbteil und das Vorvermächtnis des behinderten Sohnes noch Testamentsvollstreckung angeordnet. Es ist dabei darauf zu achten, dass die Person des Testamentsvollstreckers und des Betreuers nicht identisch sind, da sonst eine Interessenkollision vorliegt und die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers erforderlich wird. Muster 2.13: Anordnung der T...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind zum 1.1.1993 die Überschrift sowie Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 bis...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.1 Vertragspartner und Geltungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Partner der dreiseitigen Verträge auf Krankenkassenseite sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Sie bilden zusammen eine Vertragspartei und sind demzufolge über das Wort "gemeinsam" zu einheitlichem und geschlossenem Handeln auf der jeweiligen Landesebene verpflichtet. Die Landesverbände der Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Re...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.3.1 Hochschulambulanzen

Rz. 14 Zu den Hochschulambulanzen gehören nach § 117 Abs. 1 und Abs. 2 neben den Ambulanzen, Instituten und Abteilungen der Hochschulkliniken auch die Hochschulambulanzen an psychologischen Universitätsinstituten, mit Wirkung zum 23.7.2015 aber nicht mehr die Ambulanzen an Ausbildungsstätten nach § 6 PsychThG, deren Vergütung für die in der Regel im Rahmen der Lehre erbracht...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.2 Pauschalen für Spezialambulanzen in Kinderkliniken

Rz. 9 Mit Abs. 1a sollten rückwirkend zum 1.1.2009 auf Landesebene für Spezialambulanzen in Kinderkliniken fall- und einrichtungsbezogene Pauschalen vereinbart werden, und zwar ergänzend zur Vergütung nach Abs. 1, damit die ambulante Behandlung in kinder- und jugendmedizinischen Einrichtungen, in kinderchirurgischen und Kinderorthopädischen sowie insbesondere in pädaudiologi...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern und dort zum Zweiten Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten mit dem Fünften Titel Schiedswesen. In der Vorschrift werden mit den Schiedsämtern auf der Landes- bzw. Landesteilebene sowie auf der Bundesebene die zentralen Schlichtungsinstanzen für ...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.3 Vergütung der Leistungen der Hochschulambulanzen, der psychiatrischen Institutsambulanzen, der sozialpädiatrischen Zentren und der medizinischen Behandlungszentren

Rz. 13 Abs. 2 regelt die Vergütung der Leistungen der Hochschulambulanzen (§ 117), der psychiatrischen Institutsambulanzen (§ 118), der sozialpädiatrischen Zentren (§ 119) und der medizinischen Behandlungszentren (§ 119c), welche ausdrücklich nicht von der KV, sondern von der für den Patienten zuständigen Krankenkasse unmittelbar vergütet werden. Die Vereinbarung dieser von ...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1.2 Besetzung und Amtsdauer der Schiedsämter

Rz. 7 Die Landesschiedsämter und die Bundesschiedsämter für die vertrags(zahn-)ärztliche Versorgung bestehen nach Abs. 5 Satz 1 aus je 4 Vertretern der Ärzte bzw. der Zahnärzte und 4 Vertretern der Krankenkassen sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und 2 weiteren unparteiischen Mitgliedern. Jedes Schiedsamt ist demnach mit 11 Personen besetzt. Abweichend von dieser Regelbe...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1 Bildung der Schiedsämter auf der Landes- bzw. Landesteilebene

Rz. 5 Nach Abs. 1 bilden die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen je ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung. Zwar sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Abs. 1 nicht expressis verbis aufgeführt, aber es gilt der Grundsa...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.2 Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 3 Abs. 2 nennt 6 Handlungsfelder, die in den dreiseitigen Verträgen geregelt werden sollen; weitere können hinzutreten (vgl. "insbesondere"), falls die Vertragsparteien auf Landesebene eine Regelung für notwendig halten oder die Rahmenempfehlungen der Bundesebene dies vorgeben. In der Praxis hat sich herauskristallisiert, dass auf der jeweiligen Landesebene Verträge zu d...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.1 Vergütung ermächtigter Krankenhausärzte bzw. ermächtigter Heimärzte und ermächtigter ärztlicher Einrichtungen

Rz. 7 Krankenhausärzte sind Angestellte des Krankenhauses bzw. des Krankenhausträgers und ihnen obliegt als Hauptaufgabe, die stationäre/teilstationäre Versorgung der Patienten im Krankenhaus sicherzustellen. Im Rahmen einer Nebentätigkeitsgenehmigung des Krankenhauses/Krankenhausträgers können angestellte Krankenhausärzte, die über eine abgeschlossene Weiterbildung verfügen...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.3.3 Psychiatrische Institutsambulanzen, sozialpädiatrische Zentren und medizinische Behandlungszentren

Rz. 16 Psychiatrische Institutsambulanzen (§ 118), sozialpädiatrischen Zentren (§ 119) und medizinische Behandlungszentren (§119c) sind organisatorisch an kompatible Fachkrankenhäuser angebunden und nehmen aufgrund der Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Weil es sich abweichend von der vertragsärztlichen Regelversorgung um ein spezielles Patientenklientel...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es bleibt der historischen Entwicklung der Vorschrift geschuldet, dass sie vom Aufbau her unsystematisch organisiert ist. Die Bezeichnung "ambulante Krankenhausleistungen" in der Überschrift dieses Paragraphen ist z. B. unvollständig gewählt, weil damit der vollständige Regelungsinhalt der Rechtsvorschrift, die Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen, der ambulanten...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.3.2 Bundeseinheitliche Vergütungsgrundsätze für Hochschulambulanzen

Rz. 15 Weil der GKV-Spitzenverband und die DKG sich nicht auf die bundeseinheitlichen Grundsätze nach Abs. 2 Satz 4 verständigen konnten, hat die Bundesschiedsstelle nach § 18a KHG am 9.12.2016 mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vereinbarung bundeseinheitlicher Grundsätze zur Vergütungsstruktur und Leistungsdokumentation der Hochschulambulanzen (Hochschulambulanz-Struktur-Vereinba...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.2 Besetzung der Landesschiedsstelle

Rz. 4 Die Besetzung der Landesschiedsstelle ist im Prinzip der des Schiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung (vgl. § 89 Abs. 5 und 6 i. d. F. des TSVG) nachgebildet. Auch bei der Landesschiedsstelle gibt es einen unparteiischen Vorsitzenden, 2 weitere unparteiische Mitglieder und, paritätisch aufgeteilt, Vertreter der Krankenkassen und der zugelassenen Krankenhäuser....mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Im Gegensatz zu den zweiseitigen Verträgen nach § 112, die sich auf Krankenkassen und Krankenhäuser beziehen, erstrecken sich die dreiseitigen Verträge auf Krankenkassen, nach § 108 zugelassene Krankenhäuser und Vertragsärzte. Ziel dieser Verträge ist es, auf Landesebene die Zusammenarbeit zwischen den niedergelassenen Vertragsärzten und den zugelassenen Krankenhäuser...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1.5 Geschäftsführung und Kosten der Landes- und Bundesschiedsämter

Rz. 10 Die Geschäftsführung der Landes- bzw. Bundesschiedsämter bezieht sich auf die verwaltungsmäßige Abwicklung des Schiedsverfahrens, wie z. B. die Einrichtung einer i. d. R. nicht ständig besetzten Geschäftsstelle mit entsprechender personeller und sachlicher Ausstattung oder die Bereitstellung der entsprechenden Räumlichkeiten für die Durchführung eines Schiedsverfahren...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.4 Schiedswesen

Rz. 18 Während es für die in Abs. 1 der Vorschrift inhaltlich vorgegebenen Vergütungsregelungen für die ambulanten ärztlichen Leistungen der ermächtigten Krankenhausärzte sowie der in stationären Pflegeeinrichtungen und ermächtigten Einrichtungen erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen keiner Schiedsstellenregelung bedarf, weil hierfür entweder die für Vertragsärzte gelt...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.7 Vergütung und Dokumentation der PIA-Leistungen

Rz. 6 Da es sich bei den PIA-Leistungen um ambulante Krankenhausleistungen handelt, richtet sich die Vergütung nach § 120 Abs. 2, d. h., die Leistungen werden unmittelbar von der für den Patienten zuständigen Krankenkasse vergütet. Die Höhe der Vergütung wird auf der jeweiligen Ladesebene vereinbart und muss die Leistungsfähigkeit der PIA bei wirtschaftlicher Betriebsführung...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind zum 1.1.1993 die Überschrift sowie Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 bis 3 geändert, Abs. 2...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.3.4 Vergütung der Leistungen psychiatrischer/psychosomatischer Institutsambulanzen, sozialpädiatrischer Zentren und medizinischer Behandlungszentren

Rz. 17 Weil die in psychiatrischen/psychosomatischen Institutsambulanzen und in sozialpädiatrischen Zentren anfallenden ambulanten Leistungen sowohl von Ärzten als auch von nichtärztlichem Fachpersonal erbracht werden – meist wird beim Patienten ein übergreifendes Behandlungsteam ärztlich, psychologisch, heilpädagogisch oder psychosozial tätig (vgl. dazu § 43a) –, ist eine k...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.5 Rechtsverordnungen zur Organisation der Landesschiedsstelle

Rz. 9 Nach Abs. 5 werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Zahl, die Bestellung, die Amtsdauer und die Amtsführung, die Erstattung der baren Auslagen und die Entschädigung für Zeitaufwand der Mitglieder der Schiedsstelle, die Geschäftsführung, das Verfahren, die Erhebung und die Höhe der Gebühren sowie über die Verteilung der Kosten...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368n Abs. 6 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst, der in dieser Form durch das Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker v. 26.2.1986 (BGB...mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 2.2 Vereinbarung auf Bundesebene (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 regelt Inhalt und Umfang der strukturierten und koordinierten geriatrischen Versorgung, die bundeseinheitlich geregelt sein sollen. Aus diesem Grunde sind nach Abs. 2 Satz 1 die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) verpflichtet, im Einvernehmen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) e...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.2 Dreiseitige Vereinbarung auf Bundesebene

Rz. 2c Nach Abs. 2 Satz 2 besteht auf Bundesebene die Verpflichtung, in einem dreiseitigen Vertrag die Gruppe psychisch Kranker festzulegen, die wegen ihrer Art, Schwere und Dauer ihrer Erkrankung der ambulanten Behandlung durch PIA bedürfen. Partner des dreiseitigen Vertrages sind der GKV-Spitzenverband, die DKG und die KBV. Die gesetzlich vorgegebene Zusammensetzung der gl...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.3 Besondere Schiedsämter für zahntechnische Leistungen

Rz. 17 Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der GKV-Spitzenverband bilden nach Abs. 12 der Vorschrift ein weiteres Bundesschiedsamt (kurz: Bundesschiedsamt-Zahntechnik), welches im Konfliktfall über das bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen nach § 88 Abs. 1 entscheidet. Die KZBV zählt nicht zu diesen Vertragspartei...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.1 Bildung des sektorenübergreifenden Schiedsgremiums auf Landesebene

Rz. 6 Nach Abs. 1 der Vorschrift bilden die KVen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sowie die Landeskrankenhausgesellschaften oder die Vereinigungen der Krankenhausträger im Land ein sektorenübergreifendes Schiedsgremium. Die eindeutige Formulierung "bilden" lässt den Parteien keine Wahl, sie sind verpflichtet, gemeinsam das Schiedsgremium in jedem La...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern und ist Bestandteil des Dritten Abschnitts Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen. Zur Lösung von Konflikten, die auf Landesebene in den Beziehungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern im Zusammenhang mit den zweiseitigen Verträgen nach § 112 oder d...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.1 Bildung der Landesschiedsstelle

Rz. 3 Die übliche Rechtskonstruktion mit 2 Vertragsseiten, welche die Landesschiedsstelle bilden, kommt in Abs. 1 zum Ausdruck. Eine Vertragsseite stellen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen dar, die bei der Bildung der Landesschiedsstelle zu gemeinsamem Handeln verpflichtet sind. Ein Dispositionsrecht besteht nicht, die Krankenkassenseite insgesamt ist...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum Vierten Abschnitt SGB V, der die Überschrift Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten trägt und die §§ 115 bis 122 umfasst. Sie behandelt ambulante Krankenhausleistungen durch psychiatrische Institutsambulanzen und zählt somit zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (vgl. § 116b), in der Vertragsärzte und Krankenhausambulanzen...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.6 Klagen gegen Entscheidungen der Landesschiedsstelle

Rz. 11 Eine Klage gegen die Entscheidung der Landesschiedsstelle kann jeder Landesverband der Krankenkassen, die Landesvertretung des vdek und die mit den Aufgaben eines Landesverbandes betraute Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einzeln oder zusammen als sog. Streitgenossenschaft durchführen. Ebenso kann die Landeskrankenhausgesellschaft die Entscheidung der L...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.3 Verfahrensregeln bei den sektorenübergreifenden Schiedsgremien auf Landes- oder Bundesebene

Rz. 8 Abs. 3 bestimmt Verfahrensregeln, die für alle sektorenübergreifenden Schiedsgremien auf Landes- oder Bundesebene gleichermaßen gelten. Nach Satz 1 entscheiden die Schiedsgremien in den ihnen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zugewiesenen Aufgaben mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen ihrer Mitglieder innerhalb von 3 Monaten. Die Schiedsgremien bestehen nach A...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.4 Schiedswesen (Abs. 3)

Rz. 12 Kommt ein dreiseitiger Vertrag nach Abs. 1 im Verhandlungswege ganz oder teilweise nicht zustande, wird nach Abs. 3 auf Antrag einer Vertragspartei der Vertragsinhalt durch das mit Wirkung zum 11.5.2019 eingeführte sektorenübergreifende Schiedsgremium nach § 89a festgesetzt. Die sektorenübergreifende Konfliktlösung nach § 89a ist einheitlich geregelt und gilt folglich...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.4 Aufsicht über die Landesschiedsstelle

Rz. 8 Die Regelungskompetenz der Landesschiedsstelle hat für die Krankenkassen, aber auch für die Krankenhäuser eine wesentliche Bedeutung. Den Ländern, die an einem Funktionieren der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso interessiert sind wie an der Sicherstellung der Krankenhausversorgung, ist deshalb durch Abs. 4 ein Aufsichtsrecht eingeräumt worden. Die Ausübung des Au...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.2 Bildung des sektorenübergreifenden Schiedsgremiums auf Bundesebene

Rz. 7 Nach Abs. 2 der Vorschrift bilden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG e. V.) ein sektorenübergreifendes Schiedsgremium auf Bundesebene. "Bilden" verpflichtet die 3 Vertragsparteien, das Schiedsgremium nach den gesetzlichen Vorgaben gemeinsam zu erri...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.3 Verbindlichkeit der dreiseitigen Verträge

Rz. 11 Im Fall eines Vertragsabschlusses tritt per Gesetz eine unmittelbare Bindungswirkung für die Betroffenen ein, und zwar für die Ersatzkassen und die Krankenkassen, die dem vertragschließenden Landesverband angehören, für die Vertragsärzte, die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung sind, und für die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser, die durch die Landeskranke...mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 2.8 Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung

Rz. 14 Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch ermächtigte Einrichungen sowie durch ermächtigte Krankenhausärzte erfolgt nach § 7 der Vereinbarung auf der Grundlage des § 106, die Abrechnungsprüfung dagegen nach dem Verfahren in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 106a. Nach der Neufassung der Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung durch das GKV-VSG...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1.1 Bildung der Bundesschiedsämter

Rz. 6 Nach Abs. 2 bilden die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, also die KBV bzw. die KZBV, und der GKV-Spitzenverband auf Bundesebene jeweils ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung. Auch diesen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte/Zahnärzte und Krankenkassen st...mehr