Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V § 217h Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt. Eine Vorgängervorschrift existiert n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V § 217g Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die alte Fassung enthielt Regelungen zum Errichtungsbeauftragten des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 66a des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 aufg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.1 Beitragsrückstände (Abs. 1)

Rz. 3 Jede Krankenkasse hat gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eine Berichtspflicht, wenn die Beitragsrückstände erheblich ansteigen (Satz 1). Die jeweilige Krankenkasse ist durch das BVA zum Bericht aufzufordern. Im Bericht ist durch die Krankenkasse darzulegen, welche Gründe für den Anstieg ursächlich sind. Außerdem ist glaubhaft zu machen, dass der Anstie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.2 Kassenwechsel (Abs. 2)

Rz. 5 Die von einem versicherungspflichtigen Rentner oder Hinterbliebenen gewählte Krankenkasse hat der bisherigen Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger unverzüglich den Kassenwechsel und den Beginn der Mitgliedschaft zu melden. Rz. 6 Die Vorschrift stellt klar, dass die gewählte Krankenkasse ihrer Meldepflicht gegenüber der bisherigen Krankenkasse und dem Rentenvers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.1 Rentenantrag (Abs. 1)

Rz. 3 Rentenantragsteller sind nach Satz 1 verpflichtet, mit ihrem Rentenantrag eine Meldung an den Rentenversicherungsträger einzureichen. Der Rentenversicherungsträger leitet diese Meldung unverzüglich an die zuständige Krankenkasse weiter (Satz 2). Es ist in der Praxis üblich, dass die den Rentenantrag aufnehmende Stelle (Versicherungsamt, Ortsamt, Gemeinde) diese Meldung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.2 Vorläufige Säumniszuschläge (Abs. 2)

Rz. 8 Die berichtspflichtige Krankenkasse wird säumig, wenn entscheidungserhebliche Unterlagen nicht vorgelegt werden oder die Unterlagen nicht ausreichen, einen unverschuldeten Beitragsrückstand und damit pflichtgemäßes Handeln glaubhaft zu machen (Satz 1). Die Vorschrift kehrt die Beweislast für pflichtwidriges Verhalten zulasten der Krankenkasse um. Rz. 9 Der Beitragsrückstan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.3 Aufnahme und Ende einer Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 9 Wenn versicherungspflichtige Rentner oder Hinterbliebene eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, dann kann für die Krankenversicherung eine andere Krankenkasse (z. B. durch Wahl) zuständig sein. Diese für das Beschäftigungsverhältnis zuständige Krankenkasse hat die bisherige Krankenkasse über die neue Mitgliedschaft zu informieren. Dadurch erhält die bish...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.8 Beitragsrückerstattungen

Rz. 523 [Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26, Zeilen 20, 34, 35, 44] Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-, H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.4 Meldungen des Rentenversicherungsträgers (Abs. 4)

Rz. 13 Die Vorschrift regelt die Mitteilungspflicht des Rentenversicherungsträgers gegenüber der Krankenkasse: Rz. 14 Nach Nr. 1 ist neben Beginn und dem Monat, für den die Rente erstmals gezahlt wird, auch die Höhe der Rente mitzuteilen. Beginn der Rente ist in diesem Zusammenhang auch der Beginn einer erneuten Zahlung der Rente, z. B. bei Weitergewährung einer Zeitrente nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.3 Erstattung der Säumniszuschläge (Abs. 3)

Rz. 12 Die vorläufigen Säumniszuschläge werden erstatten, wenn die Krankenkasse innerhalb einer vom BAS gesetzten Frist glaubhaft macht, dass die Beitragsrückstände nicht auf eine Pflichtverletzung durch die Krankenkasse zurückzuführen sind (Satz 1). Die Frist liegt im Ermessen des BAS, soll aber den Zeitraum von 3 Monaten nach dem Eintritt der Säumnis (vgl. Rz. 8) nicht unt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 2.4 Art der Förderung (Abs. 4)

Rz. 6 Die Krankenkasse fördert, indem sie entweder durch eine fachlich-inhaltliche Kooperation mit Dritten (Abs. 3) oder Anteile an Investmentvermögen erwirbt (§ 263a). Beteiligt sich die Krankenkasse an Investmentvermögen, hat sie dazu eine fachlich-inhaltliche Kooperation mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft vertraglich zu vereinbaren. Beide Fördermöglichkeiten unterlieg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 2.5 Datenschutz (Abs. 5)

Rz. 7 Krankenkassen sind berechtigt, die rechtmäßig erhobenen und gespeicherten versichertenbezogenen Daten (§ 284 Abs. 1) im erforderlichen Umfang auszuwerten (Satz 1). Mit den bereits vorhandenen Sozialdaten kann die Krankenkasse den konkreten Versorgungsbedarf und den möglichen Einfluss digitaler Innovationen auf die Versorgung ermitteln und positive Versorgungseffekte di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.5 Beginn und Ende der Versicherungspflicht (Abs. 5)

Rz. 20 Die zuständige Krankenkasse ist verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitzuteilen, wenn der Bezieher einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig wird oder die Versicherungspflicht endet. Dies gilt nicht allein bei Beginn oder Ende der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner, sondern für alle Tatbestände...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 2.1 Förderziele (Abs. 1)

Rz. 3 Zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung können Krankenkassen die Entwicklung digitaler Innovationen fördern (Satz 1). Die Förderung liegt im Ermessen der Krankenkasse und erfordert einen positiven Beschluss des Verwaltungsrats. Die Förderung muss möglichst bedarfsgerecht und zielgerichtet sein und soll insbesondere zur Verbesserung der Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.6 Schadensersatz (Abs. 6)

Rz. 18 Die Haftung der Krankenkasse als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (§ 28r SGB IV) und die Prüfung der Beiträge der Selbstzahler durch das BAS (§ 251 Abs. 5 Satz 2 SGB V) bleiben unberührt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 2.3 Produktentwicklung (Abs. 3)

Rz. 5 Krankenkassen können digitale Innovationen zusammen mit Dritten entwickeln oder von Dritten entwickeln lassen (Satz 1). Dritte sind insbesondere Hersteller von Medizinprodukten, Unternehmen aus dem Bereich der Informationstechnologie, Forschungseinrichtungen sowie Leistungserbringer oder Gemeinschaften von Leistungserbringern (Satz 2). Die Aufzählung ist nicht abschließend....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.3 Wahl des Verwaltungsrates (Abs. 3)

Rz. 8 Zur Wahl sind Vorschlagslisten zu erstellen (Satz 1), die für jede Kassenart gesondert und getrennt nach Versicherten- und Arbeitgebervertretern zu fertigen sind (Ausnahme: Ersatzkassen, deren Verwaltungsrat nicht hälftig besetzt ist). Jede Vorschlagsliste enthält mindestens 40 % weibliche und 40 % männliche Bewerberinnen und Bewerber (Satz 2). Die Regelung bildet eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.3 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

Rz. 511 [Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeile 11, Zeile 22] Die Beiträge sind grds. i. H. der durch das Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beiträge zu berücksichtigen. Ergibt sich aus dem Versicherungsverhältnis ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, sind die gezahlten Beit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 2.4 Fortgesetzte Pflichtverletzung (Abs. 4)

Rz. 14 Es ist von einer fortgesetzten Pflichtverletzung auszugehen, wenn die Beitragsrückstände auch nach der Frist (vgl. Rz. 12) erheblich sind (vgl. Rz. 5) und die Krankenkasse säumig ist (vgl. Rz. 8; Satz 1) Rz. 15 Bei einer fortgesetzten Pflichtverletzung soll das BAS den Säumniszuschlag um weitere 10 Prozentpunkte pro Monat bis zur vollen Höhe des für die Berechnung der Sä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 213 Rechtsn... / 3 Literatur

Rz. 14 Pressel, Die Veränderung des Organisationsrechts der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände durch die Große Koalition – Entstehung, Bestandsaufnahme und Ausblick, ZSR 2010 S. 347. Schnapp, Unterliegen die Spitzenorganisationen der Krankenkassen öffentlich-rechtlichen Bindungen?, Welt der Krankenversicherung 2017 S. 21. Scholz/Buchner, Überleitung der Beschäftigun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217e Satzung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gibt in Abs. 1 die innere Ordnung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vor. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, eine Satzung zu führen. § 217e regelt das Zustandekommen, den obligatorischen Inhalt, die Bekanntgabe und das Inkrafttreten der Satzung. Der Sitz des GKV-Spitzenverbandes ist in Berlin. Der Sitz der Verbindungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271a Sicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt die Haftung der Krankenkassen als Einzugsstellen bei verschuldeten Beitragsrückständen durch die Erhebung von Säumniszuschlägen. Damit werden der ordnungsgemäße Einzug und die Weiterleitung des Beitrags an den Gesundheitsfonds sichergestellt und Belastungen des Bundes als Liquiditätsgarant des Gesundheitsfonds vermieden (BT-Drs. 16/10609; § 271 Abs. 3)....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das DVG fördert digitale Gesundheitsanwendungen, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Die Vorschrift ermöglicht den Krankenkassen, an einer versorgungsnahen und bedarfsgerechten Entwicklung digitaler Innovationen mitzuwirken und diese zu fördern. Die Förderung muss bedarfsgerecht und zielgerichtet sein. Förderkriterien sind eine verbesserte Versorgungsqualität u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217e Satzung / 3 Literatur

Rz. 15 Axer, Rechtsetzung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, SGb 2012 S. 501. K. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Satzung des GKV-Spitzenverbandes, veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes: www.gkv-spitzenverband.de. Seewald, Das GKV-Selbstverwaltungsstä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.4 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Rz. 512 [Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeilen 27 und 28] Begünstigt sind Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung (PKV) und der privaten Pflegepflichtversicherung. Dies sind die Beitragsanteile, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Kranken...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 213 Rechtsn... / 2.1 Übergang der Beschäftigungsverhältnisse (Abs. 1)

Rz. 3 Als Folge der Umwandlung der Bundesverbände bestimmt die Vorschrift, dass sich gleichzeitig das bis zum 31.12.2008 den Bundesverbänden zustehende Vermögen in Gesamthandsvermögen der BGB-Gesellschaften umwandelt. Dies entspricht dem im BGB verankerten Gesamthandsprinzip (vgl. Komm. zu § 212), nach dem das Vermögen den Gesellschaftern als Personengruppe zusteht. Diese Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.1 Zusammensetzung des Verwaltungsrates (Abs. 1)

Rz. 4 Die Norm legt die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrates fest (Satz 1). Danach besteht der Verwaltungsrat aus einer fest definierten Zahl von 52 Mitgliedern. Für die Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen und die Innungskrankenkassen werden Versichertenvertreter und Arbeitgebervertreter gewählt (Satz 2). Für die Deutsche Rentenversicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 920 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 3 Literatur

Rz. 21 Finkenbusch, Die Träger der Krankenversicherung – Verfassung und Organisation, 6. Aufl. 2008. Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 217c SGB V. von Boetticher, Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, SGb 2009 S. 15.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 64b Modellv... / 2.1 Modellvorhaben (Abs. 1)

Rz. 3 Gegenstand von Modellvorhaben kann auch die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen sein (Satz 1). Die Modellvorhaben sind zulässig, wenn sie auf eine Verbesserung der Patientenversorgung oder der sektorenübergreifenden Leistungserbringung ausgerichtet sind, einschließlich der komplexen psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld. Dazu gehören z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68a Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 eingeführt. Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung die Entwicklung digitaler Innovationen zu fördern.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 213 Rechtsn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 213 wurde durch Art. 1, Art. 79 Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft gesetzt und regelte Einzelheiten zu den früheren Spitzenverbänden der Krankenkassen. Abs. 1 und 2 wurden mit Art. 6 Nr. 21a und Nr. 21b des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 64b Modellv... / 2.4 Private Krankenversicherung (Abs. 4)

Rz. 16 Unternehmen der privaten Krankenversicherungen und der Verband der privaten Krankenversicherung können sich an Modellvorhaben und deren Finanzierung beteiligen. Die private Krankenversicherung kann eingebunden werden, weil wegen der Ergebnisnutzung der Modelle und deren Überführung in die Regelversorgung ein besonderes Interesse daran besteht, eine Vielzahl von Kranke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 64b Modellv... / 2.2 Befristung der Modellvorhaben (Abs. 2)

Rz. 10 Die Modellvorhaben sind im Regelfall auf längstens 15 Jahre zu befristen (Satz 1). Um den Modellcharakter sicherzustellen, bedarf es einer Laufzeitbefristung (vgl. BT-Drs. 17/8986 S. 49). Gleichzeitig muss die Frist so bemessen sein, dass verwertbare Ergebnisse erzielt werden können. Für die Auswertung der Modellvorhaben ist ein wissenschaftlicher Bericht zu veröffent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Aufsichtsbehörde des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) kann gegenüber dem Verwaltungsrat des Spitzenverbandes anordnen, eine rechtswidrige Satzungsbestimmung zu ändern, notwendige, bisher unterbliebene Beschlüsse zu fassen oder rechtswidrige Beschlüsse aufzuheben. In allen Fällen ist eine Ersatzvornahme durch die Aufsichtsbehörde möglich, wen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217e Satzung / 2.3 Bindungswirkung

Rz. 14 Die vom GKV-Spitzenverband geschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für die Mitgliedskassen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Versicherten. Sie sind als untergesetzliches Recht verbindlich, womit dem GKV-Spitzenverband insoweit eine gesetzgeberähnliche Befugnis verliehen wird. Der Gesetzgeber leitet die Legitimation für den Abschlus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Bundesministerium für Gesundheit hat dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages regelmäßig jährlich über aufsichtsrechtliche Maßnahmen beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Erlass von Verpflichtungsbescheiden und den Sachstand der Aufsichtsverfahren zu berichten. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 78 c für die Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur

Rz. 11 Gesetzentwurf der Bundesregierung (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz), BT-Drs. 18/10605. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11009. Rixen, Schwächung der Selbstverwaltung? – Die Rolle des GKV-Spitzenverbandes nach dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, KrV 2017 S. 138. Seewald, Das GKV-Selbstverwaltungsstärkung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.2 Sitz und Stimme (Abs. 2)

Rz. 7 Die für die Krankenkassen einer Kassenart zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrates müssen jeweils zur Hälfte der Gruppe der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeber angehören (Satz 1). Für bestimmte Ersatzkassen (Abs. 1 Satz 3) werden ausnahmsweise nur Versichertenvertreter gewählt. Für die Verteilung der Sitze wird bei diesen Ersatzkassen die Hälfte des Anteils...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur

Rz. 12 Gesetzentwurf der Bundesregierung (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz), BT-Drs. 18/10605. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11009. Borrmann, Keine Stärkung der Selbstverwaltung durch Wirtschaftsprüfung – Kritik an den Eckpunkten eines Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes, WzS 2016 S. 229. Rixen, Schwächung der Selb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.8 Wahlordnung (Abs. 8)

Rz. 19 Die Norm ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit, durch Rechtsverordnung das Nähere in einer Wahlordnung zur Durchführung der Wahl des Verwaltungsrates, insbesondere zum Verfahren zur Erstellung der Vorschlagslisten und der Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung zu regeln. Die Zustimmung des Bundesrates zu einer entsprechenden Rechtsverordnung ist nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die alte Fassung enthielt Regelungen zum Errichtungsbeauftragten des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 66a des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben. Durch das Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 64b Modellv... / 2.3 Meldung von Daten (Abs. 3)

Rz. 12 Die Vertragsparteien eines Modellvorhabens haben neben der Regeldokumentation zusätzliche Daten an das DRG-Institut zu übermitteln (Satz 1). Damit werden die Ergebnisse und Besonderheiten von Modellvorhaben ggf. auch für die Weiterentwicklung des neuen Entgeltsystems nutzbar und eine bessere Übersicht über die bestehenden Modellvorhaben und deren Besonderheiten erreic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur

Rz. 13 Gesetzentwurf der Bundesregierung (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz), BT-Drs. 18/10605. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11009. Rixen, Schwächung der Selbstverwaltung? – Die Rolle des GKV-Spitzenverbandes nach dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, KrV 2017 S. 138. Seewald, Das GKV-Selbstverwaltungsstärkung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 213 Rechtsn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt für die BGB-Gesellschaften als Rechtsnachfolger der Spitzenverbände der Krankenkassen den Vermögensübergang und trifft insbesondere Bestimmungen zu personal- und arbeitsrechtlichen Folgen. Der Gesetzgeber sieht bezüglich der Personalfrage grundsätzlich für die Arbeits- bzw. Dienstverhältnisse der bei den früheren Bundesverbänden Beschäftigten die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates und der Gewichtung der Stimmen bei dessen Beschlussfassungen (Abs. 1 und 2). Weiterhin werden Bestimmungen zum Verfahren der Wahl des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sowie zur Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung getroffen (Abs. 3 bis ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 2.6.2 Sitzungsleitung

Rz. 16a Das Bundesministerium für Gesundheit lädt die Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes zur ersten konstituierenden Mitgliederversammlung ein und leitet in dieser ersten Sitzung die Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung (Satz 4). Die Einladung ergeht an die Krankenkassen, die jeweils einen Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber aus ihrem Verwaltungsrat (b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Wenn die ordnungsgemäße Verwaltung beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gefährdet ist, kann die Aufsichtsbehörde eine Person an den Spitzenverband entsenden und mit der Wahrnehmung von Aufgaben betrauen und ihr hierfür die erforderlichen Befugnisse übertragen. Damit werden Maßnahmen zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands unterhalb ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur

Rz. 6 Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/10605. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11009. Rixen, Schwächung der Selbstverwaltung? – Die Rolle des GKV-Spitzenverbandes nach dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, KrV 2017 S. 138. Seewald, Das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz und der Spitzenverband Bund der ...mehr