Rz. 12

Die Vertragsparteien eines Modellvorhabens haben neben der Regeldokumentation zusätzliche Daten an das DRG-Institut zu übermitteln (Satz 1). Damit werden die Ergebnisse und Besonderheiten von Modellvorhaben ggf. auch für die Weiterentwicklung des neuen Entgeltsystems nutzbar und eine bessere Übersicht über die bestehenden Modellvorhaben und deren Besonderheiten erreicht. Zu übermitteln sind insbesondere Daten zur vereinbarten Art und Anzahl der Patientinnen und Patienten, zu spezifischen Leistungsinhalten, die nicht über die bestehenden medizinischen Klassifikationen abgebildet werden, Angaben zu den Kosten, die den verhandelten Vergütungen zu Grunde gelegt wurden und Informationen zu den strukturellen Merkmalen des jeweiligen Modellvorhabens.

 

Rz. 13

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung (§ 17b Abs. 2 KHG) schließen eine Vereinbarung über Art und Umfang der zu meldenden Daten (Satz 2). Die Vereinbarung ist am 6.3.2013 unterzeichnet worden.

 

Rz. 14

§ 21 Abs. 4, 5 Satz 1, 2 sowie Abs. 6 KHEntgG ist für die Vereinbarung und die Datenübermittlung entsprechend anzuwenden (Satz 3). Die Einzelheiten der Datenübermittlung sind im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik zu vereinbaren (vgl. BT-Drs. 17/8986 S. 50). Soweit Einrichtungen die vereinbarten Daten nicht übermitteln, sind Vergütungsabschläge vorzunehmen. Wenn eine Vereinbarung der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene nicht oder teilweise nicht gelingt, entscheidet auf Antrag einer Vertragspartei die Bundesschiedsstelle nach § 18a Abs. 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.

 

Rz. 15

Für die Finanzierung der Aufgaben des DRG-Instituts gilt § 17d Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes entsprechend (Satz 4). Der dem DRG-Institut für die Datenannahme und -aufbereitung sowie für die Annahme der Meldung der Modellvorhaben entstehende Aufwand wird durch den DRG-Systemzuschlag finanziert.

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