Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 200 Meldepf... / 2.2.1 Versicherungsbescheinigung (Abs. 2)

Rz. 9 Auszubildende, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 HS 2), haben der Ausbildungsstätte ihren Versicherungsstatus nachzuweisen (Satz 1). In der Versicherungsbescheinigung ist anzugeben, ob der Auszubildende gesetzlich versichert oder versicherungsfrei, von der Versiche...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 2.3 Versicherungsleistungen

Rz. 18 Die Unterstützungspflicht der Krankenkasse entsteht, wenn der Versicherte die Leistungen der Krankenkasse wegen der Folgen eines Behandlungsfehlers in Anspruch nimmt. Leistungen der Krankenkasse sind Dienst-, Sach- oder Geldleistungen (§ 2 Abs. 2 Satz 1). Dazu gehören auch Kostenbeteiligungen (z. B. § 27a Abs. 3 Satz 3) oder Kostenerstattungen (z. B. § 13).mehr

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Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 2.3 Transparenz (Abs. 3)

Rz. 8 Die Absicht, Anteile an Investmentvermögen zu erwerben, ist der Aufsichtsbehörde vor Abschluss verbindlicher Vereinbarungen umfassend und rechtzeitig anzuzeigen (Satz 1). Der Verwaltungsrat der Krankenkasse ist unverzüglich zu unterrichten (Satz 2). Bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist der Vorstand zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 2.2 Kapitalbindung (Abs. 2)

Rz. 6 Die Mittel sind so anzulegen, dass die Kapitalbindungsdauer 10 Jahre nicht überschreitet, ein Verlust ausgeschlossen erscheint und in angemessener Ertrag erzielt wird (Satz 1). Die Regelung modifiziert als lex specialis die Anforderungen nach den allgemeinen Vermögensvorschriften nach § 80 Abs. 1 SGB IV. Durch die Kapitalbindungsdauer von höchstens 10 Jahren und die Begren...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingeführt. Zuletzt davor war die Norm nicht besetzt. Danach wird der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2004 und 2005 eine pauschale Abgeltung für versicherungsfremde Leistungen aus Mit...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Damit löste die Arbeitsgemeinschaft "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung" (MDK) den Vertrauensärztlichen Dienst (VäD) als sozialmedizinische Begutachtungs- und Beratungsinstituti...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung vom 1.1.1989 an durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten v. 20.2.2013 (BGBl. I S. 277) wurde mit Wirkung vom 26.2...mehr

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Sommer, SGB V § 200 Meldepf... / 2.2.2 Meldepflichtige Tatbestände (Abs. 3)

Rz. 11 Meldepflichtig sind die Ausbildungsstätten (Satz 1). Sie haben der zuständigen Krankenkasse den Beginn der Ausbildung in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie das Ende der Ausbildung unverzüglich mitzuteilen. Inhalt, Form und Verfahren der Mitteilung legt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen fest...mehr

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Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung können Krankenkassen die Entwicklung digitaler Innovationen fördern (§ 68a). Hierdurch soll eine möglichst versorgungsnahe und bedarfsgerechte Entwicklung von Innovationen gewährleistet werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist es der Krankenkasse möglich, einen bestimmten Anteil ihrer Finanzreserve...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Verfolgung des vermuteten Rechts auf Schadensersatz durch den Versicherten. Die Krankenkasse soll mit dem Patienten klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ihn bei der Verfolgung eines Schadensersatzanspruchs unterstützen. Die Norm konkretisiert und erweitert als lex specialis den Beratungsanspruch des Versicherten (§ 15 SGB I). 1.1 Schade...mehr

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Sommer, SGB V § 275a Durchf... / 2.1 Qualitätskontrollen (Abs. 1)

Rz. 4 Der MD ist zuständig, Kontrollen zur Einhaltung von Qualitätsanforderungen in Krankenhäusern durchzuführen (Satz 1). Art und Umfang der Kontrollen werden durch den Auftrag definiert, aufgrund dessen der MD tätig wird. Die Kontrollen können auf Basis von konkreten Anhaltspunkten oder auf der Grundlage einer Stichprobe erfolgen. Anhaltspunkte können sich unter anderem au...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.3.6 Aufbringung und Verwaltung der Mittel (Nr. 6)

Rz. 10 Die Bestimmungen über die Aufbringung und Verwaltung der Mittel haben einmal festzulegen, nach welchem Verfahren die Mittel aufzubringen sind und in welcher Höhe. In der Regel erfolgt die Aufbringung der Mittel durch Erhebung einer Umlage, was auch für besondere Zwecke geschehen kann. Für die Höhe der Umlage können beispielsweise die Mitgliederzahlen der Krankenkasse ...mehr

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Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 2.1 Investmentvermögen (Abs. 1)

Rz. 4 Krankenkassen können nach § 68a die Entwicklung digitaler Innovationen fördern. Zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen können dafür insgesamt bis zu 2 % der Finanzreserven (§ 260 Abs. 2 Satz 1) in Anteile an Investmentvermögen nach § 1 Abs. 1 KAGB angelegt werden (Satz 1). Der Anlageraum für den Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen bestimmt sich nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139b Aufgab... / 2.1 Beauftragung des IQWiG (Abs. 1)

Rz. 4 Der G-BA ist der alleinige Auftraggeber des IQWiG (Satz 1). Andere Einrichtungen wie z. B. Gerichte oder Krankenkassen sind nicht befugt, Aufträge zu erteilen. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass diese beim IQWiG vorliegende Informationen abrufen und zum konkreten Verfahren beiziehen (BSG, Urteil v. 13.12.2005, B 1 KR 21/04 R). Die Krankenkassen können darüber hi...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.3 Ombudsperson (Abs. 3)

Rz. 14 Bei jedem MD wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt (Satz 1). Die Ombudsperson ist Ansprechpartner für Beschäftigte des MD oder Versicherte der Krankenkassen. Der Kontakt ist vertraulich zu behandeln. Beschwerdegegenstand sind Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, und die Tätigkeit des MD. Mit der Aufgabe einer Omb...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1.1 Errichtung (Satz 1)

Rz. 5 In jedem Land wird zeitlich unbefristet ein MD als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Damit wird wie für die Landesverbände der Krankenkassen (§ 207) das jeweilige Bundesland als regionale Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit des MD gewählt. Die MD der alten Bundesländer sind bereits als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Für die MD der ...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 25 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11205. Arbeitsgruppen Ü1-MedJur, Forum MedJur (Hrsg.), Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen/Pflegekassen und MDK bei drittverursachten Gesundheitsschäden, insbesondere bei Behandlungsfehlern und Pflegefehlern, Stand: November 2009, veröffentlicht im Internet au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.5 Verbindlichkeit von Verträgen und Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 15 Die Satzung muss bestimmen, dass vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen abzuschließende Verträge und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und des MD Bund für die Landesverbände und Mitgliedskassen verbindlich sind: § 92 - Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, § 283 - Richtlinien über die Tätigkeit der Medizinischen Dienste. Rz. 16 Die Vorschrift ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ermittlung psychischer Bela... / 1 Ausgangssituation

Psychische Krankheiten, Verhaltensstörungen und Sucht sind häufigster Frühverrentungsgrund (Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) und zweithäufigste Ursache für Rehabilitationsmaßnahmen.[1] Auch die Anzahl der AU-Tage durch psychische Erkrankungen nimmt kontinuierlich zu und lag 2014 bei ca. 17 % der gesamten Ausfalltage.[2] Unternehmen sind gefordert, Gefährdungen am Ar...mehr

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Sommer, SGB V § 283a Aufgab... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen, Kurz & bündig, Die MDK-Gemeinschaft, 8. Eigenauflage 2004. Der Sozialmedizinische Dienst, www.kbs.de/DE/SozialmedizinischerDienst/sozialmedizinischerdienst_node.html.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139a Instit... / 2.1.1 Gründung

Rz. 9 Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird vom G-BA gegründet, der zugleich Träger des Instituts ist (Satz 1). Damit ist das Institut mittelbar an die gemeinsame Selbstverwaltung angebunden, da der G-BA von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.1 Satzungserfordernis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift schreibt den Landesverbänden der Krankenkassen vor, sich eine Satzung zu geben. Satzungsgeber ist der Verwaltungsrat der jeweiligen Kasse (§ 209 Abs. 4 SGB V i. V. m. § 33 Abs. 3 Satz 1 SGB IV). Zum Begriff der Satzung vgl. § 34 Abs. 1 SGB IV.mehr

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Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde ursprünglich durch Art. 1 Nr. 72b des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben. Rz. 2 Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Bund ist an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Er leistet die entsprechenden Zahlungen an den Gesundheitsfonds. Damit werden die versicherungsfremden Leistungen der Krankenkassen (z. B. für die Familienversicherung, § 10) pauschal aus Steuermitteln abgegolten (BT-Drs. 16/3100 S. 170). Die Höhe der Leistungen sind gesetzlich geregelt. E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1.3 Arbeitsgemeinschaften (Satz 5)

Rz. 11 Durch den Verweis auf § 94 Abs. 1a bis 4 SGB X haben die MD (weiterhin) die Möglichkeit, Teil einer Arbeitsgemeinschaft zu sein. Bisher fielen sie als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen nach gängiger Auslegung in den Anwendungsbereich des § 94 SGB X und sind Teil von Arbeitsgemeinschaften, wie etwa der MDK-IT. Ein Fortbestand der Möglichkeit, an Arbeitsgemeinscha...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2.1 Leistungen des Bundes (Abs. 1)

Rz. 3 Der Bund leistete 2013 11,5 Mrd. EUR an den Gesundheitsfonds. Vom Jahr 2014 an war ein jährlicher Zuschuss von 14 Mrd. EUR geplant. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 wurde der Zuschuss aufgrund der positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts für 2014 auf 10,5 Mrd. EUR und für 2015 auf 11,5 Mrd....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275a Durchf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 19 BT-Drs. 18/5372. DRG-Prüfung des MDK, veröffentlicht auf der Homepage des MDK im Internet unter www.mdk.de. Heberlein/Hammer, Das ungenutzte Potential des MDK zur Weiterentwicklung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, Soziale Sicherheit 1994 S. 408. Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V., Leistungen der MDK für die Gesetzlic...mehr

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Sommer, SGB V § 283a Aufgab... / 2.1 Wahrnehmung von Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 3 Die Aufgaben des MD (§§ 275 ff.) nimmt für die Kranken- und Pflegeversicherung der DRV KBS deren SMD wahr (Satz 1). Dabei gelten die nachfolgenden Vorschriften des Sozialgesetzbuches für den SMD entsprechend (Satz 2):mehr

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Sommer, SGB V § 275a Durchf... / 2.3 Richtlinien (Abs. 3)

Rz. 15 Der G-BA bestimmt in Richtlinien nach § 137 Abs. 3 die Einzelheiten über den anlassbezogenen Auftrag an den MD (Satz 1). Er bestimmt insbesondere: die auftragsberechtigten Stellen, welche Anhaltspunkte Kontrollen auch unangemeldet rechtfertigen, Art, Umfang und Verfahren der Kontrollen sowie den Umgang mit den Ergebnissen und deren Folgen. Rz. 16 Als auftragsberechtigte St...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1, 79 Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung – Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurden mit Wirkung zum 1.1.1996 die Bezeichnungen in Abs. 1 Satz 1 sowie Satz 3 Nr. 2 u...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz- und Palliativberatung durch die Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 39b ist durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) v. 1. 12. 2015 (BGBl. I S. 2114) mit Wirkung zum 8.12.2015 neu eingeführt worden. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten dadurch einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.4 Übertragung von Aufgaben (Abs. 1 Satz 9)

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 9 dürfen die Krankenkassen ihre Aufgabe an andere Krankenkassen, deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften übertragen. Grundsätzlich hat die Krankenkasse des Versicherten die Aufgaben nach Abs. 1 selbst wahrzunehmen. Wenn jedoch die Aufgabenwahrnehmung durch eine andere Stelle wirtschaftlicher ist, es im wohlverstandenen Interesse der Betroffenen liegt...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.3 Datenschutz (Abs. 1 Satz 7 und 8)

Rz. 5 Da die Inanspruchnahme des Leistungsangebots freiwillig ist, darf die Krankenkasse personenbezogene Daten nur in dem Umfang verarbeiten, wie dies für die individuelle Beratung und Hilfestellung im konkreten Fall erforderlich ist. Die für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen zudem nur dann von der Krankenkasse erhoben, v...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.1 Individueller Beratungsanspruch (Abs. 1 Satz 1 bis 4)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 eröffnet den Versicherten gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung. Grundlegend ist dabei zu gewährleisten, dass alle Versicherten ausreichende Informationen über die Hilfen und Versorgungsangebote erhalten, die sie für ihr...mehr

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Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 2.1 Normadressaten der Rahmenvereinbarungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, diese auch für die Pflegekassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung einerseits und die in den Ländern zuständigen Stellen andererseits müssen gemeinsam die Festlegungen in Form der Landesvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie treffen. Di...mehr

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Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.2 Leistungsumfang (Abs. 1 Satz 3 bis 5)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 3 umfasst die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Sie zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Die Änderung des Satz 3 durch das Krankenhausfinanzierungsrefo...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39b ist durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) v. 1. 12. 2015 (BGBl. I S. 2114) mit Wirkung zum 8.12.2015 neu eingeführt worden. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten dadurch einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung zu den Leistungen ...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.2 Beteiligung anderer (Abs. 1 Satz 5 und 6)

Rz. 4 Sofern der/die Versicherte es wünscht, sollen auch Angehörige und andere Vertrauenspersonen an der Beratung beteiligt werden (Satz 5). Nach Satz 6 hat die Krankenkasse im Auftrag des Versicherten die übrigen Leistungserbringer (z. B. die behandelnden Ärzte oder versorgenden Krankenhäuser) und Einrichtungen (Pflegeeinrichtungen) über die wesentlichen Beratungsinhalte un...mehr

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Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 2.2 Mindestinhalt der Festlegungen (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 legt den Mindestinhalt der Rahmenvereinbarungen auf Landesebene fest. Die Landesrahmenvereinbarungen haben neben den bundeseinheitlichen, trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen (§ 20d Abs. 2 Nr. 1) insbesondere auch die regionalen Erfordernisse zu berücksichtigen, was insbesondere durch die Beteiligung der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden, die ü...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern dienen dem Zweck, Krankheiten aufzuspüren, die die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden. Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Säuglingssterblichkeitsrate in Deutschland geleistet. Seit dem 1.7.1997 war zu den bisher 9 Untersuchungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr e...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.5 Information über persönliche Vorsorge (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 ist erst durch Beschluss des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschluss) in den Gesetzentwurf eingefügt worden und unverändert so Gesetz geworden. Angesichts der Bedeutung persönlicher Vorsorgeentscheidungen für die selbstbestimmte Lebensführung in der letzten Lebensphase sollten die Versicherten nach den Vorstellungen des Gesetzgebers einen entsprechenden (allg...mehr

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Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.6 Evaluation und Berichtspflicht (Abs. 4)

Rz. 15 Das HPG (vgl. Rz. 1a) hat dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen den gesetzlichen Auftrag erteilt, regelmäßig über die speziellen Versorgungsinstrumente der Palliativversorgung zu berichten. Dies betrifft neben den Regelungen der häuslichen Krankenpflege zur ambulanten Palliativversorgung auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung und umfasst auch die ge...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.5 Rahmenvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 21 Die gesetzlichen Vorgaben zur Gesundheitsuntersuchung kommen nur dann zweckentsprechend zur Geltung, wenn Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche möglichst von allen in Anspruch genommen werden. Deshalb verpflichtet Abs. 3 die Krankenkassen, im Zusammenwirken mit den Ländern auf eine Inanspruchnahme der Leistungen nach Abs. 1 hinzuwirken. Ferner haben die...mehr

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Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20f wurde durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) mit Wirkung zum 25.7.2015 in das SGB V eingefügt. Rz. 1a Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) v. 10.2.2020 (BGBl. I S. 148) hat mit Wirkung zum 1.3.2020 du...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 31b Referen... / 2.3 Gesetzliche Vorgaben und Verfahren (Abs. 3)

Rz. 6 Nach Abs. 3 Satz 1 haben die Wirkstoffbezeichnung, die Darreichungsform und die Wirkstärke auf den Angaben beruhen, die der amtlichen Zulassung oder der sonstigen Genehmigung für das Inverkehrbringen des jeweiligen Arzneimittels zugrunde liegen. Dabei handelte sich um Daten, die auch im Zulassungsverfahren nach §§ 21 ff. AMG vorgelegt werden müssen und damit verfügbar ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.4 Stationäre Pflegeeinrichtungen (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 räumt den Vertragsparteien der Verträge nach § 132d die Möglichkeit ein, in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI eine der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung entsprechende Leistung durch die speziellen ambulanten Palliativteams i. S. d. § 37b Abs. 1 oder durch Personal der Pflegeeinrichtung selbst zu erbringen. Damit tritt die Leistungser...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20d Abs. 3 verpflichtet die Krankenkassen sowie die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Pflegekassen unter Beteiligung weiterer Behörden des Bundes und der Länder zur Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur nationalen Präventionsstrategie. § 20f enthält die maßgeblichen verfahre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2.4 Evaluierung (Satz 4 – aufgehoben)

Rz. 9 Gemäß Satz 4 hatte der Spitzenverband Bund der Krankenkassen über das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag bis Ende 2018 einen Bericht vorzulegen, in dem die Erfahrungen mit der Einführung des neuen Anspruchs auf Leistungen einer Kurzzeitpflege niedergelegt werden sollten. Satz 4 ist durch das TSVG (Rz. 2a) aufgehoben worden, da die Berichtspflicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Früherkennungsmaßnahmen für Kinder waren schon Gegenstand einer Regelung in § 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO. Allerdings wurden nur Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres erfasst. Die Norm wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt und begründete einen Anspruch auf Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bis zur Vollend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.1 Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 eröffnet für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verbesserung der ambulanten Versorgung einen eigenständigen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Voraussetzungen für den Anspruch sind das Vorliegen einer unheilbaren Krankheit, ein fortgeschrittenes Stadium der Erkrankung, eine begrenzte Lebenserwartung und die No...mehr