Zu den Aufgaben der Gewerkschaften gehört in erster Linie der Abschluss von Tarifverträgen. Dies beinhaltet auch den Arbeitskampf und den Abschluss von Schlichtungsvereinbarungen. Des Weiteren ergeben sich zahlreiche Rechte und Pflichten der Gewerkschaften aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz sowie den Personalvertretungsgesetzen der Länder.

Einfluss auf die Sozial- und Wirtschaftspolitik nehmen die Gewerkschaften unter anderem dadurch, dass sie – ebenso wie die Arbeitgeberverbände – bei sozialpolitischen Gesetzentwürfen angehört werden.

Einen erheblichen Einfluss erhalten sie auch dadurch, dass sie – ebenso wie die Arbeitgeberverbände – die Mitglieder der Vertreterversammlungen und der Vorstände der Sozialversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen etc.) vorschlagen. Des Weiteren schlagen sie ehrenamtliche Richter an den Arbeits- und Sozialgerichten aller Instanzen vor und sind auch am Sozialausschuss der EU beteiligt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge