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Gewerkschaften / 5 Aufgaben

Gerd Benrath
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Zu den Aufgaben der Gewerkschaften gehört in erster Linie der Abschluss von Tarifverträgen. Zur Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen im Rahmen der Tarifverhandlungen steht ihnen das Mittel des Arbeitskampfes zur Verfügung, der ebenso wie die Organisation selbst durch Art 9 Abs. 3 GG geschützt ist. Sie können auch durch den Abschluss von Schlichtungsvereinbarungen den Ablauf des Tarifkonfliktes (zum Teil) regeln.

Zahlreiche Rechte und Pflichten der Gewerkschaften sind einzelgesetzlich verankert, bspw. im Bundespersonalvertretungsgesetz, im Betriebsverfassungsgesetz sowie in den Personalvertretungsgesetzen der Länder.

Einfluss auf die Sozial- und Wirtschaftspolitik nehmen die Gewerkschaften unter anderem dadurch, dass sie – ebenso wie die Arbeitgeberverbände – bei sozialpolitischen Gesetzesentwürfen angehört werden und ihre Positionen öffentlichkeitswirksam publizieren. .

Einen erheblichen Einfluss erhalten sie auch dadurch, dass sie – ebenso wie die Arbeitgeberverbände – an der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen etc.) mitwirken. Des Weiteren schlagen sie ehrenamtliche Richter an den Arbeits- und Sozialgerichten aller Instanzen vor und sind auch am Sozialausschuss der EU beteiligt.

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