Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.14 In der Bilanz nicht gesondert ausgewiesene Rückstellungen (Nr. 12)

Rz. 89 Im Anhang ist von mittelgroßen und großen KapG eine Erläuterung aufzunehmen, wenn Rückstellungen,[1] die in der Bilanz unter dem Posten sonstige Rückstellungen nicht gesondert ausgewiesen worden sind, einen nicht unerheblichen Umfang haben; Steuer- und Pensionsrückstellungen sind hier nicht zu erläutern. Die Pflicht zur näheren Erläuterung gem. Nr. 12 besteht nur dann...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Sonderfragen

Rz. 79 Bei immateriellen VG kann sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs oder Abgangs stellen. Da die VG keine physische Substanz aufweisen, müssen Zugangs- und Abgangsfiktionen zugrunde gelegt werden. Der Zugangszeitpunkt orientiert sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also am Zeitpunkt der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den VG, d. h. der Aus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.23 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente (Nr. 19)

Rz. 123 Nr. 19 verlangt Angaben für den Fall der abweichenden Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente vom beizulegenden Zeitwert. Aus Nr. 23 folgt jedoch die Ausnahme für die derivativen Finanzinstrumente, die in eine Bewertungseinheit einbezogen wurden.[1] Als derivative Finanzinstrumente gelten nach IDW RH HFA 1.005.4 f. als Fest- oder Optionsgeschäfte ausgestattete Term...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.13 Erweiterte Angabepflichten für börsennotierte Kapitalgesellschaften (Nr. 11b)

Rz. 87 Börsennotierte KapG haben auch Angaben über Beteiligungen an großen KapG (§ 267 Abs. 3 HGB) zu machen, die 5 % der Stimmrechte übersteigen; auf die Kapitalanteile kommt es nicht an. Die Berechnung erfolgt gem. § 16 Abs. 3 und 4 AktG. Diese Angabepflicht überschneidet sich mit aktuellen Anforderungen des Transparenzregisters. Der Ausbau des Transparenzregisters zu eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Größenklassen

Rz. 10 Für die Eingruppierung als kleine, mittelgroße oder große KapG ist entscheidend, dass mindestens zwei der in Tab. 1 genannten drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Rumpfgeschäftsjahre zählen in diesem Fall als volle Gj. Bei Neugründung oder Umwandlung ist abweichend von der grds. Regel...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Bilanzsumme (Abs. 4a)

Rz. 13 Die Bilanzsumme setzt sich gem. Abs. 4a wie folgt als Summe aller Aktiva entsprechend § 266 Abs. 2 HGB zusammen: Während aktive latente Steuern in die Ermittlung der Bilanzsumme einfließen, findet ein auf der Aktivseit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Angabepflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Nr. 9 Buchst. a) Satz 1–3)

Rz. 52 Von großen und mittelgroßen KapG sind die Gesamtbezüge "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung" anzugeben. Aus den §§ 6, 35 und 52 GmbHG ergibt sich, dass die Geschäftsführer und die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats als Organmitglieder hierunter fallen. In der AG sind es die Vorstä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Weitere Angabepflichten neben dem Anhang

Rz. 27 Der Gesetzgeber fordert zunehmend eine weitere Unternehmenspublizität, die außerhalb von Jahresabschluss und Lagebericht positioniert ist. Exemplarisch sind als in den letzten Jahren hinzugekommene Berichte etwa zu nennen: Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Nach § 21 EntgTranspG haben Arbeitgeber mit i. d. R. mehr als 500 Beschäftigten, die zur Erstellun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 267 HGB bestimmt in den Abs. 1–3 Kriterien zur Größeneinordnung von KapG und ihnen gleichgestellten Ges. in die Kategorien "Klein", "Mittelgroß" und "Groß". Rz. 2 Die Zuordnung einer Ges. in eine der drei Größenklassen erfolgt anhand der drei quantitativen Kriterien Bilanzsumme (nach Abzug eines ausgewiesenen Fehlbetrags gem. § 268 Abs. 3 HGB), Umsatzerlöse und Zahl d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Arbeitnehmeranzahl (Abs. 5)

Rz. 19 Ein weiteres Kriterium für die Bestimmung der Größenklasse ist gem. Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 HGB die durchschnittliche Anzahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer. Der Begriff des Arbeitnehmers orientiert sich an den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts sowie an der Rechtsprechung des BAG.[1] Insofern gilt als Arbeitnehmer jede natürli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.1 Grundsachverhalte

Rz. 49 Der Gesetzgeber hat die Angaben zu Bezügen der Organvertreter zweigeteilt. Auf Basis der Bilanz-RL 2013/34/EU werden von allen mittelgroßen und großen KapG und Ges. gem. § 264a HGB unter Vorbehalt der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB nach Nr. 9 Buchst. a) Sätze 1–4 Angaben zu den gewährten Gesamtbezügen der aktuell tätigen Vorstands-[1] und Aufsichtsratsmitglieder s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.8 Material- und Personalaufwand (Nr. 8)

Rz. 44 Wird das Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB angewandt, ist der Material- und Personalaufwand in der GuV nicht erkennbar. In diesem Fall sind im Interesse der Transparenz der Material- und Personalaufwand des Gj im Anhang anzugeben. Die Angabepflicht bzgl. des Personalaufwands resultiert aus Art. 17 Abs. 1 Buchst. e) der RL 2013/34/EU. Die Pflicht, Angaben übe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.34 Angaben zu latenten Steuerschulden (Nr. 30)

Rz. 170 vorläufig frei Rz. 171 Mit Nr. 30 wurden die Angaben zu latenten Steuern aufgrund europäischer Vorgaben deutlich ausgeweitet. Notwendig sind quantitative Angaben zu den latenten Steuersalden und ihren Bewegungen im Gj, was insb. den Auf- oder Abbau einschließt.[1] Allerdings sind diese Angaben auf die angesetzten latenten Steuerschulden begrenzt, weshalb der Gesetzgeb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.35 Angaben zur Mindestbesteuerung

Rz. 171a Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG)[1] wird eine globale Mindestbesteuerung (GloBE) von 15 % der erzielten Gewinne vorgeschrieben. Sollte ein Unternehmen in einem Staat eine geringere Steuerquote aufweisen, so kann ein anderes Land die Differenz zwischen der tatsächlichen Besteuerung und dem vereinbarten Mindeststeuersatz nachvera...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Gem. § 264 Abs. 1 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der KleinstKapG (§ 264 Rz 45 ff.) einen Anhang als einen gleichwertigen Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses neben der Bilanz und der GuV erstellen. Durch das Zusammenspiel von Bilanz, GuV und Anhang soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der berichtenden KapG unter Beachtung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.24 Bewertungsmethode, Umfang und Art mit dem Zeitwert bewerteter Finanzinstrumente (Nr. 20)

Rz. 125 Die Nr. 20 musste durch das BilMoG eingefügt werden, um dem Gesetzgebungsbefehl des Art. 42d Bilanz-RL i. d. F. d. Fair-Value-Richtlinie nachzukommen. Danach müssen im Anhang, wenn Finanzinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden – was nur bei Kreditinstituten entsprechend § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB möglich ist –, ausweislich des Buchst. a) die grundleg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anforderung, Form und Umfang

Rz. 9 Der Anhang hat unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Der Anhang muss vollständig und die Angaben müssen wahr sein, jedoch sind für Ersteres Ausnahmen zu beachten bzgl. Wesentlichkeit, Schutzklauseln (§ 286 Abs. 1 HGB) und größenabhängiger Erleichterungen (z. B. § 288 HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.38 Nachtragsbericht (Nr. 33)

Rz. 176 Im sog. Nachtragsbericht nach § 285 Nr. 33 HGB ist über die Vorgänge von besonderer Bedeutung zwischen Abschlussstichtag und Zeitpunkt der Berichtserstellung zu berichten. Vorgänge besitzen eine besondere Bedeutung, wenn sie zu einer anderen Darstellung der Lage der Ges. geführt hätten, wären sie schon vor Ende des Gj eingetreten. Zu berichten ist über positive wie n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Umsatzerlöse

Rz. 16 Die zu betrachtenden Umsatzerlöse ergeben sich aus § 277 Abs. 1 HGB (§ 277 Rz 5). Unabhängig von der Erstellung der GuV nach dem UKV oder GKV zählen zu den Umsatzerlösen "Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.3 Angaben zur aktienbasierten Vergütung (Nr. 9 Buchst. a) Satz 4)

Rz. 60 Zusätzlich zu ihrer wertmäßigen Einbeziehung in die nach Satz 1–3 anzugebenden Gesamtbezüge verpflichtet Satz 4 zu der Angabe der Anzahl der ausgegebenen Bezugsrechte und der sonstigen aktienbasierten Vergütungen mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung (DRS 17.28). Damit erfolgt die Klarstellung der notwendigen Berücksichtigung von Bezugsrechten und...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.10 Personalien der Organvertreter (Nr. 10)

Rz. 73 Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder gem. § 44 GmbHG bzw. § 94 AktG sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats sind mit ihrem Namen und mind. einem ausgeschriebenen Vornamen und mit der Bezeichnung des zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhangs tatsächlich ausgeübten Berufs anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied während des Gj aus dem Organ ausgesc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Eintritt der Rechtsfolgen (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 25 Gem. § 267 Abs. 4 Satz 1 HGB treten die Rechtsfolgen der Größenmerkmale nur ein, wenn mindestens zwei der Größenmerkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Ein lediglich einmaliges Über- oder Unterschreiten hat – abgesehen von Neu- oder Umgründungen (Rz 27 ff.) – keine Rechtsfolgen. Durch diese Regelung wird eine größere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 In der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten (Nr. 1)

Rz. 8 Zu den in der Bilanz anzugebenden Verbindlichkeiten (§ 266 Rz 142 ff. und § 268 Rz 29 ff.) ist nach Nr. 1 Buchst. a) der Gesamtbetrag derjenigen sich nach § 266 Abs. 3 C. HGB bestimmenden Verbindlichkeiten summarisch auszuweisen, die eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben, sowie nach Nr. 1 Buchst. b) unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten der Gesamtbe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Qualitatives Kriterium: Kapitalmarktorientierte Gesellschaften (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 34 Neben den quantitativen Schwellenwerten zur Größeneinstufung von Gesellschaften ist das in § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB kodifizierte qualitative Kriterium "kapitalmarktorientiert" zu beachten. Unter Hinweis auf den Anlegerschutz und den Funktionenschutz von Kapitalmarkt und Wirtschaft gilt eine Ges. i. S. d. § 264d HGB stets als große Ges. Eine kapitalmarktorientierte Ges....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7 Beschäftigte Arbeitnehmer (Nr. 7)

Rz. 37 Im Anhang ist in Umsetzung des Art. 16 Abs. 1 Buchst. h der RL 2013/34/EU die durchschnittliche Zahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer aufgegliedert nach Gruppen anzugeben, um nähere Angaben über die Personalstruktur zu erhalten. Ergänzend sind die Personalaufwendungen bei Nr. 8 Buchst. b) aufzuführen. Angaben über die Vj-Zahlen sind im Anhang nicht notwen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

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Herstellungskosten: Welche ... / 4 Abgrenzung zwischen einer Anschaffung und einer Herstellung

Von einer Herstellung (bzw. einem Herstellungsvorgang) ist auszugehen, wenn das Unternehmen, das einen Vermögensgegenstand selbst herstellt oder durch Dritte herstellen lässt, das wirtschaftliche Risiko des Herstellungsprozesses trägt.[1] D. h. das Unternehmen trägt die wirtschaftlichen Konsequenzen einer nicht erfolgreichen Beendigung des Herstellungsvorgangs. Diese bestehe...mehr

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Herstellungskosten: Welche ... / 8.4 Erläuterung der Einzelbestandteile der Herstellungskosten

Das Gesetz enthält keine detaillierten Nennungen oder Beispiele, was im Einzelnen zu den genannten Bestandteilen der Herstellungskosten zählt. Im Folgenden werden einige Beispiele dargestellt, die in der Kommentarliteratur und insbesondere in R 6.3 EStR zu finden sind. Da das Einkommensteuerrecht keine eigenständige Definition der Herstellungskosten enthält, sondern aufgrund...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.1 Grundsätzliche Ausgestaltung

Rz. 57 Aufgrund der Vorgaben der RL 2013/34/EU ist der Anlagespiegel stets im Anhang auszuweisen. Mittelgroße und große KapG sowie denen gleichgestellte mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB) haben nach § 284 Abs. 3 HGB die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in der Bilanz oder im Anhang darzustellen. Dabei haben sie nach § 284 Abs....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten: Welche ... / 8.2 Einzelkosten

Einzelkosten i. S. d. § 255 Abs. 2 HGB können einem Vermögensgegenstand direkt zugeordnet werden. Nach IDW RS HFA 31 n. F., Rz. 14 erfordert die Unmittelbarkeit einen eindeutigen und nachweisbaren quantitativen Zusammenhang zwischen den hergestellten Vermögensgegenständen und den verbrauchten Gütern, Leistungen und Diensten. Eine Zuordnung muss demnach in einer Maßeinheit (M...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten: Welche ... / 3 Definition der Herstellungskosten im Handelsrecht

Selbst hergestellte Vermögensgegenstände werden gem. § 253 Abs. 1 HGB in Höhe ihrer Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten sind daher der zentrale Bewertungsmaßstab für die Zugangsbewertung aller selbst hergestellten Vermögensgegenstände sowohl des Anlage- als auch des Umlaufvermögens. Was in die Ermittlung der Herstellungskosten einzubeziehen ist, ergibt sich au...mehr

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Herstellungskosten: Welche ... / 8.5 Das Erfordernis der Angemessenheit

Die über die Einzelkosten hinausgehenden Pflichtbestandteile der Herstellungskosten – die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens – sind in dem Umfang in die Herstellungskostenermittlung einzubeziehen, wie diese durch die Herstellung veranlasst sind. Die Wahlbestandteile (Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einri...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.1 Konzeption und Verbindlichkeit

Rz. 7 In jedem der aktuell vorliegenden Rahmenwerke wird unterstellt, dass verbesserte Nachhaltigkeitsangaben gut für die Kapitalmärkte sind. Den Nachweis bleiben gleichwohl alle Standardsetzer schuldig. Die zusätzliche Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die durch die neuen Offenlegungen entstehen, können – und sollen im Fall der CSRD – das Verhalten der U...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.2 Verabschiedung von Rahmenwerken in unterschiedlichen Jurisdiktionen

Rz. 34 Für Unternehmen mit einem Sitz innerhalb der EU (künftig auch Unternehmen, die Aktivitäten in der EU verfolgen) gilt das Rahmenwerk der CSRD. Für Unternehmen, die den US-Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, sind (ggf. auch zusätzlich) die Anforderungen der SEC zu beachten. Keine unmittelbare Verpflichtung haben die IFRS S-Standards. International lassen sich aber untersch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289 Inhalt des Lageberichts

1 Überblick Rz. 1 Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große KapG (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sowie mittelgroße und große PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, sofern sie als TU nicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB befreit sind, einen Lagebericht aufzustellen. Unt, die dem PublG unterliegen, haben, sofern es sich bei ihnen nicht um Einzelkaufleute (EKfl.) oder reine PersG ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht durch AG, KGaA, SE (§ 312 Abs. 3 Satz 3 AktG)

7.1 Überblick Rz. 115 Sofern kein Beherrschungsvertrag besteht, hat der Vorstand einer abhängigen Ges. nach § 312 Abs. 1 AktG in den ersten drei Monaten des Gj einen Bericht über die Beziehungen der Ges. zu verbundenen Unt (Abhängigkeitsbericht) aufzustellen. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen zum sog. faktischen Konzern (§§ 311 bis 318 AktG), deren Zwe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung

2.1 Grundsatz der Wahrheit Rz. 19 In der gesamten Rechnungslegung spielt der Grundsatz der Wahrheit eine dominierende Rolle. Er verlangt eine der Realität entsprechende Darstellung der Angaben im Lagebericht, die intersubjektiv nachprüfbar und willkürfrei ist. Objektiv falsche Angaben, die allein oder zusammen einen falschen Eindruck vermitteln, dürfen nicht gemacht werden. B...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Elemente des Lageberichts nach Abs. 1

3.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1) Rz. 24 Das HGB definiert die Begriffe "Geschäftsverlauf", "Geschäftsergebnis" und "Lage" nicht. Die Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. im Wirtschaftsbericht gehen Hand in Hand, denn zwischen beiden Angabepflichten bestehen Ursache-Wirkungs-Beziehung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Elemente des Lageberichts nach Abs. 2

4.1 Nachtragsbericht (früherer Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) Rz. 82 Der frühere Bericht über besondere Vorgänge nach Abschluss des Gj im Lagebericht (Nachtragsbericht) ist infolge des BilRUG (2015) entfallen, da diese Angaben zukünftig im Anhang (§ 285 Nr. 33 HGB) zu machen sind. Hintergrund ist europäisches Recht. Anders als der frühere Art. 46 Abs. 2 Buchst. a der RL 78/660/EWG verl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3 Berichtsinhalte

7.3.1 Allgemeine Anforderungen Rz. 119 Nach § 312 Abs. 2 AktG hat der Abhängigkeitsbericht den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Hieraus werden die allgemeinen Berichtsgrundsätze der Wahrheit, Vollständigkeit sowie Klarheit und Übersichtlichkeit abgeleitet.[1] 7.3.2 Berichtspflichtige Beziehungen und Vorgänge Rz. 120 Nach § 312 Abs. 1 Sa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Hinweis zum Bestand an eigenen Aktien (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 99 Sind im Anhang Angaben zum Bestand an eigenen Aktien der Ges. (nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG) zu machen, ist im Lagebericht darauf zu verweisen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.1 Allgemeine Anforderungen

Rz. 119 Nach § 312 Abs. 2 AktG hat der Abhängigkeitsbericht den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Hieraus werden die allgemeinen Berichtsgrundsätze der Wahrheit, Vollständigkeit sowie Klarheit und Übersichtlichkeit abgeleitet.[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Anwendungsbereich

Rz. 117 Die Pflicht zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts besteht für inländische Ges. in der Rechtsform AG, nach h. M. auch für KGaA sowie für SE mit Sitz in Deutschland.[1] Sofern ein Beherrschungsvertrag i. S. d. § 291 AktG abgeschlossen ist, besteht nach § 312 Abs. 1 AktG keine Berichtspflicht, da dann § 311 AktG nicht anwendbar ist. Hierin wird im Schrifttum eine ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.3 Nachteilsausgleich

Rz. 123 Sofern sich bei den einzelnen Rechtsgeschäften Leistung und Gegenleistung bzw. bei den Maßnahmen Vor- und Nachteile nicht gleichwertig gegenüberstehen und dadurch eine Ausgleichspflicht nach § 311 AktG besteht, sind i. R. d. Berichtspflicht Angaben zu machen, wie der Ausgleich während des Gj tatsächlich erfolgte oder auf welche Vorteile ein Rechtsanspruch gewährt wur...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Form der Berichterstattung

Rz. 125 Der Abhängigkeitsbericht ist in seiner Gesamtheit nicht zu publizieren, sondern nur dem Abschlussprüfer und dem Aufsichtsrat zugänglich zu machen.[1] Jedoch ist die Schlusserklärung des Vorstands nach § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG in den Lagebericht aufzunehmen. Rz. 126 Da nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB (seit 1994) bestimmte kleine AGs keinen Lagebericht mehr aufstellen müss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 22 Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit ist umfassend, unter Ausschöpfung aller erreichbaren Erkenntnisquellen, über die wirtschaftliche Situation des Unt zu berichten. Dieser Grundsatz ist im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Wesentlichkeit zu sehen (quantitative oder qualitative Bedeutung eines betrieblichen Sachverhalts). Für die Auswahl der berichtspflichtigen Sac...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Zweigniederlassungsbericht (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 97 Im Lagebericht sind Angaben zu den in- und ausländischen Zweigniederlassungen der Ges. zu machen. Als Zweigniederlassung angesehen wird "ein auf Dauer angelegter, räumlich und organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennter Unternehmensteil ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der im Außenverhältnis selbstständig handelt und im Innenverhältnis weisungsgebunden ist....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.2 Berichtspflichtige Beziehungen und Vorgänge

Rz. 120 Nach § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG ist über alle Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden Unt oder einem mit ihm verbundenen Unt und über alle anderen Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unt Bericht zu erstatten. Zeitlich bezieht sich die Berichterstattungspflicht auf das vergangene Gj. Die zu berichtenden Vorgänge sind demnach Rechtsgeschäfte oder M...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.4 Schlusserklärung

Rz. 124 Der Vorstand hat zum Schluss des Berichts eine zusammenfassende Aussage darüber abzugeben, ob die Ges. angemessene Gegenleistungen erhalten bzw. ob ihr entstandene Nachteile ausgeglichen wurden. Sind hingegen keinerlei berichtspflichtige Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen angefallen, ist dies zu erklären (Negativtestat). Die Schlusserklärung des Vorstands ist jeweils ges...mehr