Rz. 25

Gem. § 267 Abs. 4 Satz 1 HGB treten die Rechtsfolgen der Größenmerkmale nur ein, wenn mindestens zwei der Größenmerkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Ein lediglich einmaliges Über- oder Unterschreiten hat – abgesehen von Neu- oder Umgründungen (Rz 27 ff.) – keine Rechtsfolgen. Durch diese Regelung wird eine größere Stetigkeit der anzuwendenden Vorschriften erreicht und der Einfluss von Zufallsmomenten vermieden. Weiterhin gilt, dass nicht stets dieselben zwei der genannten drei Kriterien die Schwellenwerte über- oder unterschreiten müssen. Dies bedeutet z. B., dass das Überschreiten der Bilanzsummen- und der Umsatzerlös-Schwelle im Jahr 01 und das Überschreiten der Umsatzerlös- und Arbeitnehmerzahl-Schwelle im Jahr 02 für eine Eingruppierung als große KapG ausreichend sind.

 

Rz. 26

Für die Eingruppierung einer Ges. sind folgende Regelungen anzuwenden:

  • Wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen die gleichen Merkmale einer Größenklasse vorliegen, wird die Ges. am zweiten Stichtag in die entsprechende Klasse eingruppiert.
 

Beispiel (K = klein, M = mittelgroß, G = groß)

 
Abschlussstichtag 1 2 3 4 5 6
Größenordnung K K M M G G
Rechtsfolgen K K K M M G

Tab. 4: Beispiel 1 zur Größenklasseneinteilung

  • Wenn eine Einordnung in eine bestimmte Größenklasse erfolgt ist und die Ges. an lediglich einem Stichtag in eine andere Klasse fällt, so bleibt das Unt in der ursprünglichen Klasse. Selbiges gilt auch, wenn die Ges. nach einer eindeutigen Zuordnung, bei der Rechtsfolge und Größenordnung identisch sind, hintereinander die Kriterien der kleinen und der großen KapG oder umgekehrt erfüllt.
 
Praxis-Beispiel
 
Abschlussstichtag 1 2 3 4 5 6
Größenordnung G M G M M G
Rechtsfolgen G G G G M M

Tab. 5: Beispiel 2 zur Größenklasseneinteilung

 
Abschlussstichtag 1 2 3 4 5 6
Größenordnung M K G M G K
Rechtsfolgen M M M M M M

Tab. 6: Beispiel 3 zur Größenklasseneinteilung

  • Wenn an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen die Kriterien für die kleine, mittelgroße und große Ges. in auf- oder absteigender Reihenfolge erfüllt sind, so greifen die Rechtsfolgen wie folgt:
 
Praxis-Beispiel
 
Stichtag 1 2 3 4 5 6
Größenordnung K M G G M K
Rechtsfolgen K K M G G M

Tab. 7: Beispiel 4 zur Größenklasseneinteilung

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