Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Entstehung und Entwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51a BewG ist durch das Gesetz zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungs gesetz 1971)[2] in das Gesetz aufgenommen worden. Parallel dazu wurden auch für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entsprechende Regelungen für die gemeinschaftl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Grundsätze

1. Wirtschaftliche Einheit Rz. 28 [Autor/Stand] Das Grundvermögen wird für Zwecke der Grundsteuer nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dies folgt aus dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG festgelegten Grundsatz, nach dem jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 BewG in erster Linie nach d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Örtliche Zuständigkeit nach den Verhältnissen des Erwerbers/Beschwerten (Abs. 2)

I. Überblick Rz. 20 [Autor/Stand] § 35 Abs. 2 ErbStG regelt die örtliche Zuständigkeit bei Schenkungen oder Zweckzuwendungen an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Nr. 1) oder wenn Erblasser oder Schenker keine Inländer sind (Nr. 2). In diesen Fällen richtet sich die Zuständigkeit nach den Verhältnissen des Erwerbers bzw. – bei Zweckzuwendungen – nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verschiedene Methoden

Rz. 29 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des gemeinen Werts für das einzelne zu bewertende Grundstück können verschiedene Methoden angewendet werden. I.d.R. erfolgt eine Wertermittlung durch unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen oder auf der Grundlage von durchschnittlichen Werten, den sog. Richtwerten.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen für die Vorzugsstellung der Tierhaltungsgemeinschaften

I. Rechtsformen für die Tierhaltungsgemeinschaft Rz. 10 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung muss unter dem Zusammenschluss von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[2], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S. des § 22 BGB betrieben werden. Allerdings bedeutet die Aufzählung der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuerrechtliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern

1. Begriff der Zurechnung Rz. 8 [Autor/Stand] Unter Zurechnung wird die persönliche Zuordnung eines Wirtschaftsguts für die Besteuerung verstanden. Damit wird bestimmt, welche Person oder Personen Schuldner von Steuern sind, die an die Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut anknüpfen. Die Zurechnung ist in § 39 AO 1977 geregelt. Das Bewertungsgesetz kennt den Ausdruck "Zur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ermittlung des gemeinen Werts auf der Grundlage von durchschnittlichen Werten (Richtwerten)

a) Richtwerte – übliche Grundstücksverhältnisse Rz. 32 [Autor/Stand] Die Ermittlung des gemeinen Werts der einzelnen Grundstücke durch unmittelbaren Vergleich mit Verkaufspreisen von anderen Grundstücken wird nur selten möglich sein, weil wirkliche Vergleichsobjekte nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Deshalb wird man die durchschnittlichen Werte (die sog. Richt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer, der nach den Regelungen des BewG bestimmt und abgegrenzt wird.[2] Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verwendung für andere als land- und forstwirtschaftliche Zwecke

1. Zweckänderung Rz. 9 [Autor/Stand] Entscheidende Voraussetzung für eine Zurechnung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen gem. § 69 Abs. 1 BewG war, dass eine künftige Verwendung der Flächen für andere als land- und forstwirtschaftliche Zwecke anzunehmen war und dass in absehbarer Zeit mit einer Änderung in der Nutzung zu rechnen war. Die Aufzählu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Grundsätzliches

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Vergünstigungsvorschrift kam nur einem solchen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugute, der die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bildete.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Anteil an einem Grundstück (Abs. 2)

I. Anteil als Bestandteil eines Grundstücks Rz. 90 [Autor/Stand] Ein Anteil des Eigentümers eines Grundstücks an anderem Grundvermögen (z.B. an gemeinschaftlichen Hofflächen, Einstellplätzen, Garagen oder Zuwegen) ist gem. § 244 Abs. 2 Satz 1 BewG in die wirtschaftliche Einheit des Grundstücks einzubeziehen, wenn der Anteil zusammen mit dem Grundstück genutzt wird und eine ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Eigenbesitz

aa) Grundsatz Rz. 18 [Autor/Stand] Eigenbesitzer ist, wer ein Wirtschaftsgut als ihm gehörig besitzt (vgl. § 872 BGB). Eigenbesitz und Eigentum werden sich meistens in einer Person vereinigen. Fallen sie aber nicht zusammen, so folgt das Steuerrecht grds. nicht dem förmlichen Eigentum, sondern es knüpft an die tatsächliche Sachherrschaft (vgl. § 854 BGB) des Eigenbesitzers an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Zurechnung zum Grundvermögen bei Existenzgrundlagenbetrieben (Abs. 2)

I. Grundgedanke der Vorschrift Rz. 17 [Autor/Stand] § 69 Abs. 2 BewG stellte gegenüber Absatz 1 eine Spezialvorschrift – und zwar eine Schutzvorschrift – für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft dar, die die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bilden (so genannte Existenzgrundlagenbetriebe).[2] Durch Absatz 2 wurde der in Absatz 1 aufgestellte Grundsatz über die Erfassun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ordnungsgemäße nachhaltige Bewirtschaftung vom Betriebszentrum aus

Rz. 25 [Autor/Stand] Weitere Voraussetzung für die Anwendung der einschränkenden Vorschriften nach Absatz 2 war, dass die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen von einer Stelle aus ordnungsgemäß nachhaltig bewirtschaftet wurden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft – Existenzgrundlage des Betriebsinhabers

a) Grundsätzliches Rz. 20 [Autor/Stand] Die Vergünstigungsvorschrift kam nur einem solchen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugute, der die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bildete. b) Existenzgrundlage Rz. 21 [Autor/Stand] Die Frage, ob ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bildete, war nicht einfach zu beantworten. Exi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ausnahmeregelung für Hofstellen und Zubehörflächen

a) Grundsätzliches Rz. 35 [Autor/Stand] Gemäß § 69 Abs. 3 Satz 2 BewG galt die Zuordnungsregelung des § 69 Abs. 3 Satz 1 BewG nicht für die Hofstelle und andere Flächen in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang mit der Hofstelle bis zu einer Größe von insgesamt einem Hektar. b) Hofstelle Rz. 36 [Autor/Stand] Begünstigt war zunächst die Hofstelle. Hierunter war nach der Rechtspre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

1. Begriff Rz. 25 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz nennt den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Steuergegenstand, während das Bewertungsgesetz das land- und forstwirtschaftliche Vermögen positiv abgrenzt.[2] Land- und Forstwirtschaft definiert die Rechtsprechung als planmäßige Nutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse sowie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Heberecht der Gemeinde (Abs. 1)

I. Ausübung des Heberechts Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 GrStG legt fest, dass der Gemeinde als kleinste Gebietskörperschaft die aus dem Selbstverwaltungsrecht abgeleitete Entscheidung zur Erhebung der Grundsteuer obliegt. Diese Entscheidungskompetenz ist Ausfluss der Ertragshoheit, die das Aufkommen der Grundsteuer allein den Kommunen zuweist.[2] Weder aus finanzverfassung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Die Voraussetzungen im Einzelnen

1. Ausweis der Flächen in einem Bebauungsplan Rz. 29 [Autor/Stand] Die Flächen mussten in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sein. Bebauungsplan i.S.v. § 69 Abs. 3 BewG war der rechtsverbindliche Bebauungsplan i.S.v. §§ 8 ff., 14, 30 BauGB. 2. Sofortige Möglichkeit der Bebauung Rz. 30 [Autor/Stand] Weitere Voraussetzung war, dass die Bebauung tatsäc...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2. Entwicklungen

Rn 11 Trotz aller gesetzgeberischen Bemühungen wurde die InsO sehr schnell als "Dauerbaustelle" tituliert. Es bestehen, nicht zuletzt auch der weltwirtschaftlichen Situation geschuldet, oftmals Bestrebungen, die InsO zu reformieren oder einzelne Aspekte und Normen zu ändern. Im Folgenden wird ein Überblick über wesentliche Reformen der InsO gegeben. a) Gesetz zur weiteren Erl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Zurechnung zum Grundvermögen bei Ansatz des Teilwerts (Abs. 4)

I. Entstehung und Anwendungsbereich des Abs. 4 Rz. 46 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eines als Existenzgrundlage dienenden Betriebs der Land- und Forstwirtschaft genossen nicht den Schutz des § 69 Abs. 2 BewG, soweit für diese Flächen nach § 55 Abs. 5 Satz 1 EStG der höhere Teilwert festgesetzt wurde. § 69 Abs. 4 BewG enthielt mithin eine Einschr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Betriebsgrundstücke der öffentlichen Verkehrsunternehmen

I. Überblick Rz. 120 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des Grundvermögens der öffentlichen Verkehrsunternehmen (ÖVU) für Zwecke der Grundsteuer nach dem Bundesmodell sind zunächst die allgemeinen Grundsätze bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit maßgebend (vgl. obige Kommentierung). Dabei sind jedoch die besonderen Verhältnisse der Betriebsgrundstücke zu beachten. Rz. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

1. Betriebsbegriff Rz. 55 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 232 Abs. 2 Satz 1 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Dieser umfasst alle Wirtschaftsgüter, die ihm dauernd zu dienen bestimmt sind. Zur Abgrenzung gelten die allgemeinen Grundsätze des § 2 BewG. Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, is...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftliche Voraussetzungen

1. Vorbemerkungen Rz. 57 [Autor/Stand] Nach der Rechtsprechung des RFH zu § 2 BewG [2], der der BFH gefolgt ist[3], versteht man unter einer wirtschaftlichen Einheit entweder ein Einzelwirtschaftsgut, das für sich allein im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder die Verbindung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer Sachgesamtheit, die regelmäßig einem gemeinsamen wirtschaftl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Besonderheiten

1. Schienenwege Rz. 130 [Autor/Stand] Die Zusammenfassung von Grundstücken zu einer wirtschaftlichen Einheit setzt grds. deren räumlichen Zusammenhang voraus (vgl. dazu auch Rz. 33). Rz. 131 [Autor/Stand] Seitens der Finanzverwaltung bestehen aus Vereinfachungsgründen jedoch keine Bedenken, die steuerbefreiten Schienenwege eines ÖVU gemarkungs- oder gemeindeweise zu einer wirt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Grundsätzliches

Rz. 35 [Autor/Stand] Gemäß § 69 Abs. 3 Satz 2 BewG galt die Zuordnungsregelung des § 69 Abs. 3 Satz 1 BewG nicht für die Hofstelle und andere Flächen in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang mit der Hofstelle bis zu einer Größe von insgesamt einem Hektar.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Typische Beispiele der wirtschaftlichen Einheiten

I. Wirtschaftliche Einheit bei der Land- und Forstwirtschaft Rz. 93 [Autor/Stand] Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören grds. alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gelten nunmehr parallel: Für Grundsteuerzwecke: §§ 232–241 BewG n.F. (Bewertung mit stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Grundsteuerreform

I. Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes Rz. 45 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes wurde die uneingeschränkte konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer in Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG explizit verankert. Nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG wird den Ländern die Befugnis zur abweichenden Gesetzgebung über die Grundst...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Auflage 2014 Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Auflage 2021 Feuerich/Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung, Kommentar, 11. Auflage 2024 Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar, 26. Auflage 2023 Henssler/Prütting, BRAO, Kommentar, 6. Auflage 2024 Hint...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Andel, Finanzwissenschaft, 1983; Andreae, Zur Systematik der Steuertariflehre, FinanzArchiv 1929, 45; Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung (Teil I), DStR 2016, 1766; Bayer, Steuerlehre, 1998; Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, 2019; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissenschaft, 12. Aufl. 2018; Claus/Nehls/Sche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 13 GrStG beginnt der zweite Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Grundsteuer zum Gegenstand hat und Regelungen zur Steuermesszahl und zur Festsetzung des Steuermessbetrags enthält. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Feststellung des Grundsteuerwerts (§ ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / h) Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren

Rn 35 Die Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung) löste zum 26. Juni 2017 die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren ab. Die Neufassung gilt, wie auch die bisherige Fassung, allgemein und unmittelbar (Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bahnhöfe und Lagerplätze

Rz. 132 [Autor/Stand] Bei schienengebundenen Verkehrsmitteln gehören zur wirtschaftlichen Einheit eines Bahnhofes insb. das Bahnhofsgebäude und die zur Abwicklung des Bahnbetriebs notwendigen Nebengebäude (Bahnmeisterei, Güterabfertigung usw.) sowie die für den Bahnbetrieb typischen Lagerplätze. Vgl. zu Tunnelbahnhöfen Rz. 137. Rz. 133 [Autor/Stand] Typische Lagerplätze sind ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung der wirtschaftlichen Einheit im Ganzen

Rz. 43 [Autor/Stand] Soweit die wirtschaftliche Einheit Gegenstand der Bewertung ist, besteht der weitere Grundsatz: Ihr Wert ist im Ganzen festzustellen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BewG). Diese Vorschrift ergänzt die erste Vorschrift in Satz l, wonach jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Besteht eine wirtschaftliche Einheit nur aus einem einzelnen Wirtschaftsgut, s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Zubehörflächen

Rz. 38 [Autor/Stand] Die "anderen Flächen", die bis zu einer Größe von einem Hektar neben der Hofstelle gem. § 69 Abs. 3 Satz 2 BewG begünstigt waren, mussten im Eigentum des Betriebsinhabers stehen und sich in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang mit der Hofstelle befinden. Darüber hinaus lag eine "andere Fläche" i.S.d. § 69 Abs. 3 Satz 2 BewG nur dann vor, wenn zwischen i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckmäßige Reihenfolge für die Prüfung der Zurechnung bei Grundstücksflächen

Rz. 6 [Autor/Stand] § 69 Abs. 3 BewG bezog sich auf Flächen, die objektiv Bauland waren und auch im Bebauungsplan als Bauland festgesetzt waren. Unter § 69 Abs. 1 und 2 BewG fielen im Grundsatz die Flächen, bei denen innerhalb einer bestimmten Zeit – zwei Jahre bzw. in absehbarer Zeit – eine andere Verwendung als für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zu erwarten war. Dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Grünlandschätzungsrahmen

Rz. 17 [Autor/Stand] Ebenso wie der Ackerschätzungsrahmen ist auch der Grünlandschätzungsrahmen nach den Bodenarten Sand, Lehm und Ton eingeteilt. Da die Bodenverhältnisse beim Grünland aber nicht die ausschlaggebende Rolle spielen wie beim Ackerland, ist eine so weitgehende Unterteilung wie beim Ackerschätzungsrahmen nicht vorgesehen. Der Gründlandschätzungsrahmen ist demen...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / j) Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien

Rn 42 Am 03.12.2019 gab es den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 durch die Bundesregierung. Das Gesetz ist mit Anpassungen basierend au...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / n) Gesetze zur Änderung der Insolvenzordnung

Rn 51 Der Bundesrat legte den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (InsO) unter dem 22.04.2020 vor. Durch die geplante Neufassung von § 64 Abs. 2 InsO sollte klargestellt werden, dass grundsätzlich die Bekanntmachung des vollständigen Beschlusses zu erfolgen hat, soweit schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter nicht ausnahmsweise eine nur auszugsw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Behandlung verpachteter/überlassener Flächen

Rz. 136 [Autor/Stand] Eine verpachtete Grundstücksfläche ist nach A 244.2 Abs. 5 AEBewGrSt 2025 grundsätzlich in die wirtschaftliche Einheit des Bahnhofes einzubeziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der auf den verpachteten Grundstücksflächen errichteten Gebäude in einem funktionellen (unmittelbaren) Zusammenhang mit dem Bahnbetrieb steht (z.B. Gebäude von Glei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Die wesentlichen Bauarbeiten

Rz. 5 [Autor/Stand] Ein Haus oder eine Wohnung kann im Allgemeinen dann als bezugsfertig angesehen werden, wenn die wesentlichen Bauarbeiten durchgeführt sind. Dazu gehört, dass die Türen und Fenster eingebaut, die Anschlüsse für Strom- und Wasserversorgung, Heizung sowie die sanitären Einrichtungen vorhanden sind und die Möglichkeit zur Einrichtung einer Küche besteht.[2] Rz. 6...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dauerkleingartenland

Rz. 41 [Autor/Stand] Dauerkleingärten sind die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Kleingärten (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB). Alle anderen kleingärtnerisch genutzten Grundstücksflächen, auch die im Flächennutzungsplan dargestellten "Dauerkleingärten" (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB), sind dagegen sonstige Kleingärten.[2] Solange der Bebauungsplan mit der Festsetzung Dauerkleingär...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verfahrensfragen

Rz. 8 [Autor/Stand] Ob eine Fläche zum Grundvermögen oder zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörte, wurde zweckmäßigerweise bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens entschieden (Abschn. 2 Abs. 1 Satz 4 BewRGr). Die Entscheidung konnte aber auch in dem Verfahren zur Einheitsbewertung des Grundvermögens getroffen werden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Ertragsmesszahl

Rz. 22 [Autor/Stand] Der entscheidende Wertbegriff der Bodenschätzung für die steuerliche und außersteuerliche Anwendung der Ergebnisse ist die im Kataster nachzuweisende Ertragsmesszahl. Über § 9 BodSchätzG wird die Ermittlung der Ertragsmesszahl gesetzlich geregelt. Diese stellt das Produkt einer Fläche in Ar und der Acker- oder Grünlandzahl dar. Bestehen innerhalb einer F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übernahme der Schätzungsergebnisse in das Kataster

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach Bestandskraft der Ergebnisse der Bodenschätzung sind die Ergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile unverzüglich in das Liegenschaftskataster zu übernehmen (§ 14 Abs. 1 BodSchätzG). Die Ermittlung der Ertragsmesszahl erfolgt dann aufgrund dieser Angaben anlassbezogen durch die mit der Führung des Liegenschaftskatasters beauftragten B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Gemeinschaftliche Tierhaltung

Rz. 115 [Autor/Stand] Die Einfügung des Absatzes 6a durch das BewÄndG 1971 bezweckt die Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft durch landwirtschaftliche Tierhaltungsgemeinschaften. Diese Regelung i.V.m. § 51a BewG stellt sicher, dass Zusammenschlüsse von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gewerbebetrieb, sondern ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / l) Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Rn 45 Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, datierend vom 13.02.2020, sollte die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich Entschuldung in deutsches Recht umsetzen. Er sah in seinem Kern eine schrittweise Verkürzung des regelmäßigen Restschuldbefreiungsverfahrens von d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerbefreiungen

Rz. 148 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung für Betriebsgrundstücke der ÖVU kann sich insb. aus § 4 Nr. 3 Buchstabe a GrStG ergeben, wonach die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege von der Grundsteuer befreit sind. Vgl. dazu im Allgemeinen sowie zu den Fragen, inwieweit die Schienenwege dem öffentlichen Verkehr dienen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 57 [Autor/Stand] Nach der Rechtsprechung des RFH zu § 2 BewG [2], der der BFH gefolgt ist[3], versteht man unter einer wirtschaftlichen Einheit entweder ein Einzelwirtschaftsgut, das für sich allein im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder die Verbindung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer Sachgesamtheit, die regelmäßig einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck dient...mehr