Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Absetzung für Substanzverri... / Zusammenfassung

Begriff Von einer Substanzverringerung ist auszugehen, wenn Wirtschaftsgüter durch Ausbeutung verzehrt werden. Eine abbaufähige Bodensubstanz stellt ein solches Wirtschaftsgut dar. Die Substanzverringerung des Wirtschaftsguts muss auf die Jahre der Ausbeutung verteilt werden.[1] Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) sind nach § 7 Abs. 6 EStG zulässig, wenn tatsächlich A... mehr

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Absetzung für Substanzverri... / 3 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen

Die Entdeckung eines Bodenschatzes auf einem Grundstück des Betriebs- oder Privatvermögens bedeutet für sich allein nicht schon, dass auch der Bodenschatz zum Betriebs- oder Privatvermögen gehört. Die Zuordnung eines Kies- und Sandvorkommens und ähnlicher Bodenschätze erfolgt im Zeitpunkt ihrer Konkretisierung (nicht der Entdeckung!) als Wirtschaftsgut – unabhängig von der Z... mehr

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Altlastensanierung / 2.4 Wirtschaftliche Verursachung der Verpflichtung

Die ungewisse Verbindlichkeit muss in der Zeit vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht sein. Der Vergangenheitsbezug setzt voraus, dass die wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale für das Entstehen der Verbindlichkeit bereits am Bilanzstichtag erfüllt sind und das rechtliche Entstehen der Verbindlichkeit nur noch von wirtschaftlich unwesentlichen Tatbestands... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Altlastensanierung / 3 Teilwertabschreibung

Ist der Teilwert des Grund und Bodens bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung [1] niedriger als dessen Anschaffungskosten, "kann" dieser nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG angesetzt werden. Wichtig Keine Bindung an den handelsbilanziellen Ansatz Das steuerliche Wahlrecht besteht in erster Linie darin, dass – im Unterschied zum HGB – die Vornahme einer Teilwertabschreib... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Altlastensanierung / 2.6 Auflösung der Rückstellung

Entsprechend dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung hat ein Kaufmann die Risiken seines Betriebs zu jedem Stichtag zu bewerten und ggf. Rückstellungen zu bilden. In früheren Wirtschaftsjahren gebildete Rückstellungen sind i. d. R. gewinnerhöhend aufzulösen, wenn die Voraussetzungen für ihre Beibehaltung am Bilanzstichtag weggefallen sind.[1] Hierbei sind nach der "Wertaufh... mehr

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Absetzung für Substanzverri... / 4.3 Eigenständige Bewertungsregelung bei der Erbschaftsteuer

Für erbschaftsteuerliche Zwecke enthält § 12 Abs. 4 ErbStG – anders als der Rest der Vorschrift – eine eigenständige Bewertungsregelung, die sich allerdings auf Ausnahmefälle bezieht. Sie betrifft die Bewertung von Bodenschätzen, die sich deshalb nicht im Betriebsvermögen befinden, weil der Grundstückseigentümer die Ausbeutung nicht selbst vornimmt, sondern die Vorkommen an ... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Altlastensanierung / 2.5 Höhe der Rückstellung

Für die Bewertung von Rückstellungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen gelten die Grundsätze über die Bewertung von Verbindlichkeiten, wonach nur der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Betrag angesetzt werden darf. Die vernünftige kaufmännische Beurteilung (für die Erfüllung der Sachleistungsverpflichtung) ist indes nur ein Schätzmaßstab, d... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Altlastensanierung / 4 Sanierungsaufwand

Aufwendungen zur Beseitigung "eigener" Schadstoffbelastungen stellen regelmäßig sofort als Betriebsausgaben abzugsfähigen Erhaltungsaufwand[1] dar.[2] Die Annahme nachträglicher Herstellungskosten scheidet i. d. R. aus, weil eine wesentliche Verbesserung im Sinne der Gebrauchs- und Verwendungsmöglichkeit oder gar eine Substanzvermehrung des Grund und Bodens nicht stattfind... mehr

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Absetzung für Substanzverri... / 4.1 Entgeltlicher Erwerb

Bei Erwerb eines Grundstücks nebst Bodenschatz erwirbt der Steuerpflichtige den Bodenschatz nur dann entgeltlich als selbständiges Wirtschaftsgut, wenn er neben dem Kaufpreis für das Grundstück ein gesondertes Entgelt für den Bodenschatz zahlt.[1] Ein einheitlicher Kaufpreis ist dabei auf den Grund und Boden und den Bodenschatz aufzuteilen. Die Aufteilung erfolgt grundsätzli... mehr

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Absetzung für Substanzverri... / 5 Bemessungsgrundlage und Berechnung der AfS

Bemessungsgrundlage für die AfS sind die Anschaffungskosten. Bei einem unentgeltlich erworbenen Bodenschatz kommt eine Abschreibung grundsätzlich nicht in Betracht,[1] es sei denn, der Rechtsvorgänger hatte Anschaffungskosten für das Vorkommen aufgewendet.[2] In diesem Fall bemessen sich die AfS im Privatvermögen nach den Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers oder dem Wert... mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.1.2 Abgrenzung zur bilanzrechtlichen Fortführungsprognose

Rz. 21 Von der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose i. S. v. § 15a InsO ist die bilanzrechtliche Fortführungsprognose zu unterscheiden. Letztere ist Basis für die im Rahmen des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorzunehmende Going-Concern-Prüfung.[1] Danach ist bei der Bewertung der Jahresabschlussposten von der Fortführung des Unternehmens auszugehen, sofern dem nicht tatsächlich... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Das Gleichbehandlungsgebot ist zwingend. Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer schlechtere als die ihm nach § 8 AÜG zustehenden Arbeitsbedingungen vorsehen, sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG unwirksam. Dagegen führt die Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung aber nicht auch zur Unwirksamkeit der zwischen Verleiher und Entleiher abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsv... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Prozess der Überarbeitung

Im Zuge der angekündigten Bürokratieentlastung wurde eine deutliche Vereinfachung der ESRS von der Europäischen Kommission beauftragt.[1] Ziel war es, zukünftig die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu reduzieren, indem die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als am wenigsten wichtig erachteten Datenpunkte entfernt werden, die quantitativen Daten... mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 3 Illiquidität als drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 3 Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist nach § 18 Abs. 1 InsO auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund, es besteht in diesem Zusammenhang keine Antragspflicht. Der Tatbestand einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ergibt sich aus § 18 Abs. 2 InsO. Ein Schuldner droht danach zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.5 Ausblick

Die Änderungen zum bestehenden Set 1 an ESRS sind enorm, wobei die zentralen Inhalte gar nicht verändert werden konnten, da diese in der CSRD vorgegeben sind. Erstaunlich viele Änderungen betreffen nach Ansicht der EFRAG auch nur Klarstellungen oder Erläuterungen – die EU-Kommission nimmt diese Einschätzung aber nicht explizit auf, sodass die konkrete Bedeutung unklar bleibt... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289h-E Versicherungen bei Kapitalgesellschaften, die Inlandsemittenten sind

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes [1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. 1 Übersicht Rz. 1 Der durch das CSRD-UmsG neu einzufügende § 289h HGB-E sieht vor, dass die Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten dort im neuen Siebenten Titel "Versicherungen hinsichtlich des Jahres... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zusammengefasste Erklärung

Rz. 4 § 289h Abs. 3 HGB-E erlaubt künftig, Bilanz- und Lageberichtseid in einer gemeinsamen Erklärung zusammenzufassen. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bilanzeid

Rz. 2 § 289h Abs. 1 HGB-E enthält inhaltlich unverändert die Vorschriften zum "Bilanzeid", die derzeit in § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten sind. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag das CSRD-UmsG noch nicht in einer verabschiedeten Form vor. Für Näheres s. daher § 264 Rz. 88 ff. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Übersicht

Rz. 1 Der durch das CSRD-UmsG neu einzufügende § 289h HGB-E sieht vor, dass die Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten dort im neuen Siebenten Titel "Versicherungen hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts" zusammengeführt werden. Dies betrifft die Versicherungen zum Jahresabschluss in Abs. 1 ("Bilanzeid", derzei... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Lageberichtseid

Rz. 3 In § 289h Abs. 2 Satz 1 HGB-E werden die Vorschriften zum "Lageberichtseid" leicht verändert übernommen, die zuvor in § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB enthalten waren. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag das CSRD-UmsG noch nicht in einer verabschiedeten Form vor. Für Näheres s. daher § 289 HGB Rz. 69 ff. Mit § 289h Abs. 2 Satz 2 HGB-E soll der Lageberi... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 145 Folgt man den §§ 717, 719 BGB, so sind Anteile an einer OHG bzw. KG grundsätzlich nicht übertragbar; zieht man § 1069 Abs. 2 BGB hinzu, so kann an einem nicht übertragbaren Recht kein Nießbrauch bestellt werden. Allerdings handelt es sich bei § 719 BGB um eine dispositive Regelung, sodass nach allgemeiner Auffassung[1] bei Zustimmung der Gesellschafter, beispielsweis... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.3 Bilanzierung ohne Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 55 Die Handelsbilanz enthält jedoch nicht nur Vermögensgegenstände, sondern sie weist u. U. auch Positionen aus, die nicht den Kriterien, die an Vermögensgegenstände gestellt werden, entsprechen. Als Beispiel wären die Rechnungsabgrenzungsposten zu nennen. Entsprechend § 250 Abs. 1 HGB und dazu korrespondierend für das Steuerrecht § 5 Abs. 5 EStG sind auf der Aktivseite ... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.3 Besonderheiten bei dinglichen Nutzungsrechten

Rz. 121 Besonderheiten der AfA-Berechtigung gibt es beim dinglichen Nutzungsrecht "Nießbrauch"; allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Zuge der vom BFH[1] proklamierten Gleichbehandlung der Nutzungsrechtsarten die nachfolgenden Erläuterungen ebenfalls für obligatorische Nutzungsrechte gelten. Bei der Festlegung der AfA-Berechtigung auf den Gegenstand selbst muss für... mehr

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Die Vereinbarungstreuhand (... / 7. Weitere Vertragsmuster

Langenfeld / Miras, GmbH-Vertragspraxis, 8. Aufl. 2019, Rz. 1320; Pflieger in Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, 2. Aufl. 2024, E V; Sitter in Meyer-Landrut, Formular-Kommentar GmbH-Recht, 4. Aufl. 2019, E III 17 (Übertragungstreuhand), E III 18 (Erwerbstreuhand) und E III 19 (Vereinbarungstreuhand), jeweils dt./engl.; Wollweber in Formularbuch Recht und Steuern, 11. Aufl. ... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.1 Formen der Sacheinlage

Rz. 68 Einlagen in Kapitalgesellschaften können gem. den §§ 27 Abs. 1, 36a Abs. 2, 183 Abs. 1 AktG und den §§ 5 Abs. 4, 56 Abs. 1 GmbHG auch in Form von Sacheinlagen erbracht werden; dabei werden 2 Formen unterschieden, die im Zusammenhang mit Nutzungsrechten für die Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz unterschiedliche Folgen entfalten. Gesellschaftsrechtliche Sacheinl... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.1 Begriff und Bewertung der Einlage

Rz. 66 Zivilrechtlich sind Einlagen Beiträge der Gesellschafter i. S. d. §§ 705, 706 BGB, die wiederum in Geld oder Sachwerten, mithin auch Rechten, bestehen können. Im Steuerrecht werden Einlagen und Entnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG genannt; danach ergibt sich der steuerliche Gewinn auf der Grundlage eines Vergleichs des Betriebsvermög... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.3.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 154 GmbH-Anteile und Aktien sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG bzw. § 68 AktG übertragbar, sodass die Voraussetzung der Nießbrauchbestellung gem. § 1069 Abs. 2 BGB grundsätzlich gegeben ist.[1] Inwieweit die sich aus den Anteilen ergebenden Gesellschaftsrechte auf Nießbraucher und Nießbrauchbesteller aufteilen, ergibt sich aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligt... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.4 Verdeckte Einlagen

Rz. 81 Unter einer verdeckten Einlage versteht die Steuerrechtsprechung[1] eine Zuwendung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft nicht einräumen würde. Diese Definition impliziert 3 Kriterien:[2] Es liegt eine unmittelbare oder mittelbare Zuwendung vor. Die Zuwendung h... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.2 Bilanzierung der Höhe nach

Rz. 57 Steht die Bilanzierung dem Grunde nach fest, so stellt sich die Frage nach der Bilanzierung der Höhe nach. Nutzungsrechte, die lediglich Vergütungen für die laufende Nutzungsüberlassung vorsehen, können, wie oben bereits herausgearbeitet, nach derzeitiger Auffassung mangels Anschaffungskosten nicht aktiviert werden. Diese Einschätzung basiert auf der Anwendung der Bes... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.3 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rz. 76 Für die Fähigkeit von Nutzungsrechten zur Einlage i. S. v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird in der Literatur[1] zwischen beschränkt dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten unterschieden. Beschränkt dingliche Nutzungsrechte können unter der Voraussetzung der Einlagefähigkeit, unabhängig davon, ob das Nutzungsrecht am Gegenstand des betreffenden Gesellschafters oder e... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 136 Beim Unternehmensnießbrauch i. e. S. führt der Nießbraucher das Unternehmen im eigenen Namen, jedoch ist er in seinen Entscheidungen nicht vollkommen frei. Durch die Normen des BGB sind dem unternehmerischen Entscheidungsspielraum Grenzen gesetzt:[1] Die bisherige wirtschaftliche Bestimmung des Unternehmens ist aufrechtzuerhalten (§ 1036 BGB); der Betrieb darf nicht um... mehr

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Die Vereinbarungstreuhand (... / 8. Formulierungsbeispiel

Formulierungsbeispiel für einen Treuhandvertrag mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.2 Ansprüche und Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften

Rz. 50 Unter schwebenden Geschäften werden gegenseitig verpflichtende Verträge verstanden, die auf den Austausch von Leistungen gerichtet sind, aber bisher noch von keinem der Leistungsverpflichteten erfüllt wurden.[1] Vom rechtlichen Standpunkt aus handelt es sich dabei um Schuldverhältnisse, die auf eine einmalige Leistung gerichtet sind, oder um Dauerschuldverhältnisse.[2... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.1 Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 20 Verkehrsfähigkeit als Hauptkriterium Die Bilanzierungsfähigkeit von Nutzungen und Nutzungsrechten in der Handelsbilanz steht in direktem Zusammenhang mit der Frage nach dem Vorliegen eines Vermögensgegenstands.[1] Da eine Legaldefinition für den Begriff "Vermögensgegenstand"[2] fehlt und eine Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs daher auf der Grundlage der Grun... mehr

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Herausforderungen der virtu... / 2 Ohne Feedback geht es nicht

Feedback ist eine wichtige Form der Kommunikation und findet immer und überall statt. Ein bewusster Umgang damit steigert die Wirkung von Feedback und fördert eine Feedback-Kultur: Es ist wichtig, das Thema immer wieder anzugehen vor allem bei virtueller Zusammenarbeit, diesem einen Raum zu geben und Feedback im Alltag zu etablieren. Positives Feedback im Sinne von Lob bestät... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 329 Prüfungs- und Unterrichtungspflicht der das Unternehmensregister führenden Stelle

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 329 HGB regelt die Prüfungs- und Unterrichtungspflicht der das Unternehmensregister führenden Stelle, die ist vorerst weiter der Betreiber des BAnz, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft in Köln. Der Verlagsgesellschaft wird in § 329 Abs. 1 HGB dabei lediglich eine beschränkte Prüfungspflicht auferlegt,[1] die die Validierung ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 328b-E Offenlegung der Nachhaltigkeitsberichte von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens s. § 289b Rz. 20. 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 328b HGB-E 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Mit dem Ziel, die Europäische Union zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu ma... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 328b HGB-E

1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Mit dem Ziel, die Europäische Union zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu machen, erweiterte die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Anwenderkreis und die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.[1] Um sicherzustellen, dass ausländisc... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Offenzulegende Unterlagen

2.2.1 Offenzulegende Unterlagen von inländischen Tochtergesellschaften Rz. 9 Nach § 328b Abs. 1 HGB-E sind folgende Unterlagen offenzulegen: Der Konzernnachhaltigkeitsbericht des obersten MUs nach § 315h Abs. 1 Nr. 1 HGB-E und das zugehörige Bestätigungsurteil eines Prüfers. Der Konzernnachhaltigkeitsbericht ist dabei nach Maßgabe des § 315k Abs. 2 HGB-E zu erstellen, wodurch ei... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Offenlegungspflichten für Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat

2.1 Betroffener Personenkreis Rz. 8 Die Offenlegung der Unterlagen ist für inländische KapG, die TU eines ausländischen obersten MU sind, nach § 328b Abs. 1 HGB-E grds. von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der KapG vorzunehmen (zur Übersicht s. § 325 Rz. 36). Für die Zweigniederlassungen ausländischer unverbundener bzw. verbundener KapG verpflichtet § 328b A... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Offenzulegende Unterlagen von inländischen Zweigniederlassungen

2.2.2.1 Inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen Rz. 10 § 328b Abs. 2 HGB-E verpflichtet bestimmte inländische Zweigniederlassungen bestimmter unverbundener Unt zur Offenlegung: des Nachhaltigkeitsberichts nach § 315i Abs. 1 Nr. 1 HGB-E, welcher nach Maßgabe des § 315k Abs. 1 HGB-E erstellt wurde, der wiederum auf die Vorgaben zum Nachhaltigkeitsbericht nach ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 329 HGB regelt die Prüfungs- und Unterrichtungspflicht der das Unternehmensregister führenden Stelle, die ist vorerst weiter der Betreiber des BAnz, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft in Köln. Der Verlagsgesellschaft wird in § 329 Abs. 1 HGB dabei lediglich eine beschränkte Prüfungspflicht auferlegt,[1] die die Validierung der Vollzäh... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 7 § 328b HGB bedingt eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorschriften der §§ 315h, 315i oder 315j HGB-E. KapG mit Sitz im Ausland können demnach von den Berichts- und Offenlegungspflichten entbunden werden, wenn sie die Größenkriterien der §§ 315h Abs. 1, 315i Abs. 1 oder 315j Abs. 1 HGB-E nicht überschreiten. Durch den Verweis in § 264a Abs. 1 HGB... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Offenzulegende Unterlagen von inländischen Tochtergesellschaften

Rz. 9 Nach § 328b Abs. 1 HGB-E sind folgende Unterlagen offenzulegen: Der Konzernnachhaltigkeitsbericht des obersten MUs nach § 315h Abs. 1 Nr. 1 HGB-E und das zugehörige Bestätigungsurteil eines Prüfers. Der Konzernnachhaltigkeitsbericht ist dabei nach Maßgabe des § 315k Abs. 2 HGB-E zu erstellen, wodurch eine Kettenverweisung von § 315k HGB-E über § 315c HGB-E nach § 289c HGB... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Betroffener Personenkreis

Rz. 8 Die Offenlegung der Unterlagen ist für inländische KapG, die TU eines ausländischen obersten MU sind, nach § 328b Abs. 1 HGB-E grds. von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der KapG vorzunehmen (zur Übersicht s. § 325 Rz. 36). Für die Zweigniederlassungen ausländischer unverbundener bzw. verbundener KapG verpflichtet § 328b Abs. 2 und 3 HGB-E die in § 13... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen

Rz. 10 § 328b Abs. 2 HGB-E verpflichtet bestimmte inländische Zweigniederlassungen bestimmter unverbundener Unt zur Offenlegung: des Nachhaltigkeitsberichts nach § 315i Abs. 1 Nr. 1 HGB-E, welcher nach Maßgabe des § 315k Abs. 1 HGB-E erstellt wurde, der wiederum auf die Vorgaben zum Nachhaltigkeitsbericht nach § 289c HGB-E abstellt; und des Bestätigungsurteils zum Nachhaltigke... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 13 Verstoßen die Verantwortlichen der KapG gegen die Offenlegungspflichten des § 328b HGB-E, sieht der Gesetzgeber eine Sanktionierung mittels Auferlegung eines Ordnungsgeldes vor. Nach § 335 Abs. 1 Nr. 3 HGB-E ist bei Nichtbefolgung der Pflicht zur Offenlegung des Nachhaltigkeitsberichts nach § 328b HGB-E, wegen des pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen Offenle... mehr