Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2.2.3 Vorschrift über Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot (Abs. 1 Nr. 2 lit. c)

Rz. 20 Es wird folgende Vorschrift über Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot geschützt: mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2.2.5 Vorschrift über die Behandlung assoziierter Unternehmen (Abs. 1 Nr. 2 lit. e)

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1.1 Aufstellung und Erstellung

Rz. 36 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "bei der Aufstellung" bzw. "der Erstellung" tritt die Vollendung der Tathandlung nach h. M. ein, wenn die Ergebnisse der Buchführung in den Jahresabschluss, Lagebericht oder nichtfinanziellen Bericht übernommen werden. Vorausgehende Abschlussbuchungen i. R. d. Buchführung sind einer Sanktion als reine Vorbereitungshandlungen entzogen. Di... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Verstoß des Abschlussprüfers (Abs. 2)

Rz. 40 Für die Vollendung der Tat nach § 334 Abs. 2 HGB ist Voraussetzung, das der Bestätigungsvermerk einem gesetzlichen Vertreter zugegangen ist. Nicht erforderlich ist, dass der gesetzliche Vertreter tatsächlich Kenntnis nimmt. Die Erteilung des Bestätigungsvermerks durch Unterschrift ist dagegen nur eine sanktionslose Vorbereitungshandlung.[1] Die Tat ist beendet, sobald... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2.3 Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts und Erstellung des nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts (Abs. 1 Nr. 3, 3a und 4)

Rz. 23 § 334 Abs. 1 Nr. 3, 3a und 4 HGB erfassen den Pflichtinhalt nach §§ 289–289f HGB des Lageberichts und für Gj, die nach dem 31.12.2016 beginnen, auch der nichtfinanziellen Erklärung (vgl. Rz. 1a) oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Hierdurch soll die Einhaltung des true und fair view bei der Aufstellung des Lageberichts und der Erstellung der nichtfinanzi... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 38 Die Verletzung des § 328 HGB, auch in Verbindung mit § 325a Abs. 1 Satz 1 1. Hs. HGB, muss bei der Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung erfolgen. Der Täterkreis umfasst auch die ständigen Vertreter inländischer Zweigniederlassungen ausländische KapG (§ 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 HGB).[1] Der Tatbestand wird erst bei der Publizierung in einer ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.1 Konkurrierende Ordnungswidrigkeit

Rz. 42 Werden durch eine Tathandlung mehrere Tatbestände des § 334 HGB erfüllt, liegt Handlungseinheit vor, die – wie im Strafrecht – nur als eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird (§ 19 OWiG). Bei Handlungsmehrheit, d. h. wenn mehrere verschiedene Handlungen tatbestandsmäßig sind, wird für jeden Verstoß gesondert eine Geldbuße verhängt (§ 20 OWiG). Im Ordnungswidrigkeitenrec... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2.5 Verordnungen gem. § 330 Abs. 1 Satz 1 HGB (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 25 Soweit Rechtsverordnungen nach § 330 Abs. 1 Satz 1 HGB (Formblattverordnungen) für bestimmte Tatbestände auf § 334 HGB verweisen, sind Verstöße gegen die jeweilige Rechtsverordnung als Ordnungswidrigkeiten nach § 334 HGB zu verfolgen. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Tathandlung

Rz. 27 § 334 Abs. 2 HGB bezieht sich auf Verstöße des Abschlussprüfers gegen die gesetzlichen Ausschlussgründe gem. §§ 319 und 319b HGB. Durch das FISG wurden die sanktionierten Handlungen erweitert (vgl. Rz. 1a). Bei unbefugter Erteilung eines Bestätigungsvermerks kann der Verstoß gegen das Verbot der Erbringungen von Nichtprüfungsleistungen[1] oder gegen die Vorschriften i... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 Als Teil der Sanktionsvorschriften des HGB steht § 334 HGB im Normkontext nach den Strafvorschriften der §§ 331 ff. HGB. Weder im AktG noch im GmbHG existiert eine über § 334 HGB hinausgehende Regelung. Lediglich § 20 Abs. 1 PublG enthält eine dem § 334 Abs. 1 HGB im Inhalt und Aufbau entsprechende Vorschrift.[1] In materiell-rechtlicher und prozessualer Hinsicht gelten... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Tatbestandsmäßigkeit: Subjektiver Tatbestand

Rz. 30 Eine Beteiligung an der Ordnungswidrigkeit ist nur möglich, wenn der Täter, der die Täterqualifikation des § 334 HGB erfüllt, und der Beteiligte vorsätzlich handeln. Handelt nur der Beteiligte vorsätzlich, liegt keine Beteiligung i. S. d. § 14 Abs. 1 OWiG vor. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.4.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weite... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 Verfahren

Rz. 48 Für die Einleitung und Durchführung des Bußgeldverfahrens ist in den Fällen des Abs. 1 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen bei kapitalmarktorientierten KapG i. S. d. § 264d HGB zuständig.[1] Bei Verstößen durch nicht kapitalmarktorientierte Ges. in den Fällen des Abs. 1 und in den Fällen des Abs. 2a ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Für Verstöße nach Ab... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck, Änderungen und Inhalt

Rz. 1 § 334 HGB ahndet Verstöße gegen bestimmte Rechnungslegungsvorschriften zum Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht und Konzernlagebericht von KapG als Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten werden allgemein nach folgendem Schema geprüft: Tatbestandsmäßigkeit (Objektiver und Subjektiver Tatbestand), Rechtswidrigkeit und Vorwerfbarkeit. Rz. 1a Die Änd... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Sanktionen (Abs. 3–3b)

Rz. 45 Durch das FISG (Rz. 1a) wurde der Bußgeldrahmen zweistufig ausgestaltet.[1] Bei der unbefugten Erteilung eines Bestätigungsvermerks für den Abschluss einer KapG kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR verhängt werden. Handelt es sich bei der KapG um ein Unt von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 Nr. 1 HGB kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 EUR festgesetzt we... mehr

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EU-Taxonomie – Anforderunge... / 5 Delegierter Rechtsakt zu Art. 8

Der Delegierte Rechtsakt zu Art. 8[1] trat am 30.12.2021 in Kraft. In ihm hat die EU-Kommission den Inhalt und die Darstellung der Informationen festgelegt, die Unternehmen bislang i. S. d. Taxonomie-Verordnung in die nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärungen aufzunehmen hatten. Grds. haben Unternehmen, die bislang zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärun... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289f Erklärung zur Unternehmensführung

1 Überblick Rz. 1 Im Zuge der Reformmaßnahmen zur Modernisierung der Corporate Governance trat im September 2006 die EU-Abänderungsrichtlinie (RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006) in Kraft, die bis September 2008 in nationales Recht umzusetzen war. Diese enthält u. a. die Pflicht zur Veröffentlichung eines sog. "Corporate-Governance-Statement"... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289e Weglassen nachteiliger Angaben

1 Überblick Rz. 1 § 289e HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes am 18.4.2017 in Kraft[1] und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289e HGB enthält die Mitgliedstaatenoption aus Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 4 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL, KapG den Verzicht auf die Berichterstattung bestimmter nichtf... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289d Nutzung von Rahmenwerken

1 Grundsatz Rz. 1 § 289d HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] war zum Zwecke der Vergleichbarkeit erwogen worden, ein bestimmtes Rahmenwerk für die Berichterstattung vorzuschreiben.[2] Dem stehen zunächst Erwägunge... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Berichtsanforderungen nach den ESRS

Rz. 11 Eine Aufstellung der Berichtsanforderungen findet sich unter § 315c Rz. 14 ff. Eine ausführliche Kommentierung findet sich bei Freiberg/Lanfermann (Hrsg.), Haufe-ESRS-Kommentar, 2. Aufl. 2024. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 European Sustainability Reporting Standards

3.1 Grundlagen der ESRS Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet nach der Umsetzung in nationales Recht bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwer... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Elemente der Erklärung

3.1 Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1) Rz. 12 In § 289f Abs. 2 HGB sind die Bestandteile der Erklärung zur Unternehmensführung im Einzelnen aufgeführt. Nach Abs. 2 Nr. 1 ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Nach Art. 46a Abs. 1 Buchstaben a und b der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie hat die E... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen der ESRS

Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet nach der Umsetzung in nationales Recht bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwerk für die Nachhaltigkei... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 289e HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes am 18.4.2017 in Kraft[1] und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289e HGB enthält die Mitgliedstaatenoption aus Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 4 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL, KapG den Verzicht auf die Berichterstattung bestimmter nichtfinanzieller... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Entfallen der Gründe für die Nichtaufnahme (Abs. 2)

Rz. 3 § 289e Abs. 2 HGB sieht vor, dass die KapG weggelassene Angaben in der nächsten zu erstellenden nichtfinanziellen Erklärung (künftig als Nachhaltigkeitsbericht bezeichnet) aufnehmen muss, sofern die Gründe für die Nichtaufnahme der Angaben zu einem späteren Zeitpunkt entfallen. Dies soll einer Willkür bei der Berichterstattung Grenzen setzen und dem Leser ein Nachvollz... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 12 In § 289f Abs. 2 HGB sind die Bestandteile der Erklärung zur Unternehmensführung im Einzelnen aufgeführt. Nach Abs. 2 Nr. 1 ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Nach Art. 46a Abs. 1 Buchstaben a und b der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie hat die Erklärung einen Hinweis auf den angewandten Corporate-Gov... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Beschreibung des Diversitätskonzepts (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 26 Durch das CSR-RL-Umsetzungsgesetz wurde in Abs. 2 eine Nr. 6 (§ 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB) angehängt. Diese betrifft die zusätzliche Beschreibung eines Diversitätskonzepts, das mit Blick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats Aspekte wie etwa Alter, Geschlecht sowie Bildungs- und Berufshintergrund enthält und die Ziele des Diversi... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. Rz. 4 Mit Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht wird der Wortlaut des § 289e HGB-E marginal angepasst. Die Änderungen ergeben sich aus den geänderten Regelungen zur Offenlegung sowie aus... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Bezugnahme auf Vergütungsbericht (Abs. 2 Nr. 1a)

Rz. 15 Durch das ARUG II werden die handelsrechtlichen Vorschriften zum Vergütungsbericht (§ 289f HGB a. F.) unter grds. Beibehaltung des bisherigen Publizitätsniveaus in das Aktienrecht überführt (§ 315a Rz. 41 ff.). Die Unt können dadurch einen einheitlichen und an einer Stelle zu veröffentlichenden Vergütungsbericht erstellen. Der neu eingefügte Abs. 2 Nr. 1a stellt ein B... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.8 Weitere Unternehmen (Abs. 4)

Rz. 29 Der durch das FüPoG neu angefügte Abs. 4 (§ 289f Abs. 4 HGB) erweitert seit dem Gj 2016 den Adressatenkreis des § 289f HGB über börsennotierte AG und KGaA hinaus auf all jene Unt (mitbestimmte GmbH, GmbH mit Aufsichtsrat, VersicherungsUnt), deren Organe nach gesetzlichen Vorgaben verpflichtet sind, Zielgrößen und Fristen für die Erhöhung des Frauenanteils festzulegen.... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Voraussetzungen für die Nichtaufnahme (Abs. 1)

Rz. 2 Ges. können nach dem Wortlaut von § 289e Abs. 1 HGB in eng begrenzten Ausnahmefällen von der Berichterstattung über künftige Entwicklungen oder Belange, über die Verhandlungen geführt werden, absehen. Dafür muss einerseits nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung des Vorstands ansonsten der Ges. ein erheblicher Nachteil oder, angelehnt an den Wortlaut der CSR-RL, d... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.9 "Comply or Explain" in Bezug auf das Diversitätskonzept (Abs. 5)

Rz. 32 Mit § 289f Abs. 5 HGB wird, im Einklang mit Art. 20 Abs. 1 der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. CSR-Richtlinie, auch in Bezug auf das Diversitätskonzept ein "Comply or Explain" eingeführt. Sofern eine Ges. kein Diversitätskonzept verfolgt, ist dies zu erläutern. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7 Börsennotierte KGaA (Abs. 3)

Rz. 28 Nach dem durch das FüPoG neu angefügten § 289f Abs. 3 HGB sind die Abs. 1 und 2 seit dem Gj 2016 entsprechend auf die börsennotierte KGaA anzuwenden. Hierbei handelt es sich um eine Klarstellung.[1] mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Vorstand und Aufsichtsrat (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 20 In der Erklärung zur Unternehmensführung sind nach § 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB ebenfalls die Arbeitsweisen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise seiner Ausschüsse zu beschreiben. Dabei kann sich die Erklärung zur Unternehmensführung auf die Beschreibung der personellen Zusammensetzung der Ausschüsse beschränken, da die Angaben zu den Org... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Sanktionen

Rz. 39 Mitglieder eines vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats handeln gem. § 334 Abs. 1 Nr. 3 HGB ordnungswidrig, wenn sie bei der Aufstellung des Lageberichts einer Vorschrift des § 289f HGB zuwider handeln. Nach § 334 Abs. 3 HGB kann eine derartige Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Dies betrifft sowohl die Nichtabg... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Pflichten des Abschlussprüfers

Rz. 36 Die Erklärung zur Unternehmensführung ist (wie auch der Inhalt der Entsprechenserklärung) de lege lata vom Umfang der handelsrechtlichen Abschlussprüfungen ausgenommen (§ 317 Abs. 2 Satz 6 HGB). Rz. 37 Der Abschlussprüfer hat allenfalls eine Berichtspflicht, sofern er i. R. seiner Prüfung der Rechnungslegung auf entsprechende Gesetzes- oder Satzungsverletzungen (§ 321 ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Grundsatz

Rz. 1 § 289d HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] war zum Zwecke der Vergleichbarkeit erwogen worden, ein bestimmtes Rahmenwerk für die Berichterstattung vorzuschreiben.[2] Dem stehen zunächst Erwägungen der Prakt... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern (Abs. 2 Nr. 4, 5 und 5a)

Rz. 23 Durch das FüPoG [1] wurde dem § 76 AktG ein Abs. 4 angefügt (§ 289f Abs. 4 HGB), wonach der Vorstand von Ges., die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauenanteil festzulegen hat. Dabei dürfen, sofern der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 % liegt, die Zielgröße... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1

Rz. 9 Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Der ESRS 1 Allgemeine Vorschriften definiert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality), das der nichtfinanziellen Berichterstattung zugrundegelegt wird. Unterschieden wird zwischen einer impact materiality und einer financial materiality. Impact m... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Künftiges Rahmenwerk des International Sustainability Standards Boards

Rz. 12 Die IFRS Foundation kündigte im März 2021 an, einen internationalen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten.[1] Auf dem Weltklimagipfel in Glasgow im gleichen Jahr gab sie die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) bekannt, das den entsprechenden Standard ausarbeiten soll. Der neue Standard des ISSB soll einen globalen Min... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. Rz. 13 Durch das CSRD-UmsG entfällt der § 289d HGB in der bisherigen Form bzw. geht im neuen § 289c HGB-E "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" auf, denn § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E regelt die künftig verpflich... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. Rz. 42 Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das HGB sollen in Abs. 2 Nr. 6 die Wörter "Aspekte wie bspw. Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund" durch die Wörter "das Geschlecht so... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Im Zuge der Reformmaßnahmen zur Modernisierung der Corporate Governance trat im September 2006 die EU-Abänderungsrichtlinie (RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006) in Kraft, die bis September 2008 in nationales Recht umzusetzen war. Diese enthält u. a. die Pflicht zur Veröffentlichung eines sog. "Corporate-Governance-Statement", das deutl... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Unternehmensführungspraktiken (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 17 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB sind die angewandten wesentlichen Unternehmensführungspraktiken anzugeben, die über die gesetzlichen Anforderungen aus dem deutschen Recht hinausgehen. Dazu ist anzugeben, wo diese öffentlich zugänglich sind. Rz. 18 Dem Gesetzgeber ging es laut BilMoG-RegE um solche grundlegenden Unternehmensführungsstandards (i. S. v. Corporate-Governance... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 9 Entsprechend den unionsrechtlichen Vorgaben bezieht sich die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 1 Satz 1 HGB nur auf börsennotierte AG und solche AG, die ausschl. andere Wertpapiere (etwa Schuldverschreibungen) zum Handel am organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien auf eigene Veranlassu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bisher mögliche Rahmenwerke

Rz. 3 In den Erwägungsgründen zur CSR-RL ist beispielhaft eine Vielzahl von nationalen, unionsbasierten wie auch internationalen Rahmenwerken aufgeführt,[1] die genutzt werden können.[2] Dazu gehören das auf der europäischen EMAS-Verordnung[3] und der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001[4] basierende "Eco-Management and Audit Scheme" (EMAS) oder auf internationaler ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Form der Erklärung

Rz. 33 Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nach § 289f Abs. 1 Satz 1 HGB als gesonderter Abschnitt in den Lagebericht aufzunehmen bzw. im Falle des Konzerns in den Konzernlagebericht (§ 315 Abs. 3 HGB).[1] Hinzuweisen ist auf eine durch das BilRUG (2015) eingeführte Änderung für den Konzernlagebericht (neu eingefügter § 315 Abs. 5 HGB), nach der, sofern ein MU oder ei... mehr

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Musikschullehrer / 2.1 Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung (Überblick)

Die jahrzehntelang praktizierte Beschäftigung von Musikschullehrkräften auf Honorarbasis beruhte auf der Annahme, dass Unterrichtstätigkeiten aufgrund ihrer pädagogischen Eigenverantwortlichkeit typischerweise auch selbstständig ausgeübt werden können. Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb stets betont, dass Musikschullehrer – anders als Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289c Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung

1 Überblick Rz. 1 § 289c HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes[1] am 18.4.2017 in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289c HGB enthält die inhaltlichen Vorgaben für die Berichterstattung der nichtfinanziellen Angaben. Grundsätzlich können nach derzeitiger Rechtslage zwecks Orientierung Rahmenwerke gen... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289b Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung; Befreiungen

1 Überblick Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, üb... mehr