Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Konsolidierung von Aufwand ... / 4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung at-Equity-bewerteter und anteilmäßig einbezogener Unternehmen

Rz. 75 Die Zwischenergebniseliminierung ist nicht nur notwendig im Rahmen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Gemeinschaftsunternehmen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von mehreren untereinander unabhängigen Muttergesellschaften einheitlich gesteuert werden, können nach § 310 HGB entweder quotal konsolidiert oder at Equity bewertet werden. Nach IFRS 11 ist e...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.2 Konsolidierung von Innenumsatzerlösen aus Lieferungen

Rz. 29 Mit Bezug auf die Gliederungsschemata des § 275 Abs. 2 und 3 HGB stellen Umsatzerlöse die erste Position der Aufwands- und Ertragskonsolidierung dar. Aus Konzernsicht liegen Umsatzerlöse nur vor, wenn sie mit Konzernfremden getätigt worden sind (Außenumsatzerlöse). Demzufolge sind alle konzerninternen Lieferungen und Leistungen (Innenumsatzerlöse) zu eliminieren, die ...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.2.1 Lieferungen in das Vorratsvermögen

Rz. 31 Da die Konsolidierung der Innenumsatzerlöse von einer Vielzahl von Kriterien abhängig ist, soll für den Fall, dass die konzerninterne Lieferung in das Vorratsvermögen erfolgt, die in Abb. 2 wiedergegebene Fallunterscheidung vorgenommen werden und mit den im Anschluss dargestellten Prämissen gearbeitet werden.mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.2 Ermittlung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten

Rz. 8 Die Zwischenergebniseliminierung bedingt die Bestimmung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten und hängt eng mit der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zusammen. Dabei ist die Bewertung von Vermögensgegenständen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen im Konzernabschluss in § 304 HGB nicht explizit geregelt. Die Konzernanschaffungs- und Konzern...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Zwischenberichterstattung ist ein eigenständiges Instrument der Rechnungslegung,[1] die aufgrund gesetzlicher, vertraglicher Verpflichtung oder auch freiwillig erfolgen kann. Innerhalb der Zwischenberichterstattung werden von einem Unternehmen über eine kürzere Periode als dem Geschäftsjahr an die jeweiligen Adressaten quantitative und qualitative Informationen in ...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 3.4 Zwischenberichterstattung nach IFRS (IAS 34)

Rz. 25 IAS 34 regelt die Zwischenberichterstattung für Rechnungslegende nach IFRS.[1] Dabei geht vom IAS 34 keine unmittelbare Verpflichtung zur Zwischenberichterstattung aus; diese erfolgt im nationalen Recht. IAS 34 dient lediglich der Regelung zur Umsetzung einer derartigen Pflicht. Dieser Standard wurde bereits 1998 vom damals zuständigen IASC genehmigt. Im Vergleich zu ...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1.2 Anlässe

Rz. 3 Eine Zwischenberichterstattung ist gesetzlich, insbesondere bei sogenannten Inlandsemittenten erforderlich. Das sind Unternehmen, die Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG begeben und Emittenten sind, für die die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist., Eine Ausnahme bilden Emittenten, deren Wertpapiere nicht im Inland, sondern lediglich in einem ...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 2 Zentrale Problemstellung der Zwischenberichterstattung

Rz. 10 Die zentrale Problemstellung im Rahmen der Aufstellung eines Zwischenabschlusses für die Zwischenberichterstattung stellt die unterjährige Erfolgsabgrenzung dar. Hierfür gibt es im Wesentlichen 3 Grundkonzeptionen: den integrativen, den eigenständigen sowie den zwischen den beiden ersteren vermittelnden kombinierten Ansatz. Den einzelnen dogmatischen Konzeptionen lieg...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.5 Inhalt und Form des Zwischenberichts nach IAS 34

Rz. 53 Die Zwischenberichterstattung hat die Aufgabe, den Interessierten rechtzeitig und kosteneffizient mit neuen Informationen zu versorgen (IAS 34.6). Voraussetzung für einen verkürzten Abschluss ist jedoch, dass der letzte Jahresabschluss bekannt ist, da der Zwischenbericht auf diesem aufbaut. Dementsprechend liegt der Fokus auf neuen Aktivitäten, Ereignissen und wesentl...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.3 Erklärung der Geschäftsführung (Bilanzeid)

Rz. 45 Gem. § 117 WpHG i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 3 WpHG hat ein Halbjahresfinanzbericht wie ein Jahresfinanzbericht[1] eine den Vorgaben des § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und des § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB entsprechende Erklärung zu enthalten. Handelt es sich beim Emittenten um ein zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtetes Mutterunternehmen, ist die Versicherung der ges...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.4 Vertragswidriger Gebrauch, Störung des Hausfriedens

Rz. 24 Die Nutzung der Wohnung zu Gewerbezwecken ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters kann zur ordentlichen Kündigung berechtigen. Umgekehrt kann auch die Nutzung von Räumen, die als "Lager- und Abstellraum" vermietet worden sind, dauerhaft als Wohnung eine – nach Abmahnung sogar fristlose – Kündigung rechtfertigen (AG Bielefeld, Urteil v. 28.3. 2017, 407 C 111/16, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Sinngemäß anzuwendende Zollvorschriften

Rz. 57 Obgleich der Steuergegenstand der EUSt in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG sich nicht auf die Zollbehandlung vor dem Eintritt der Gegenstände in den freien Verkehr bezieht[1], lehnt sich in richtlinienkonformer Auslegung des deutschen Umsatzsteuerrechts das Steuerverfahren zur Erhebung der EUSt eng an die Zollbehandlung an. Die Vorschriften des Zollrechts werden weitgehend auch ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Betriebsübergreifende Ausbildung

Rz. 10 Werden Auszubildende in reinen Ausbildungsbetrieben beschäftigt, sind sie nach der Rechtsprechung des BAG keine Arbeitnehmer i. S. d. BetrVG. [1] Die Bildung einer JAV ist daher in solchen Betrieben, auch, wenn die erforderliche Zahl von 5 Auszubildenden weit überschritten wird, nicht möglich. Gleiches gilt für Einrichtungen der betrieblichen Rehabilitation. Das BAG ha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 20 Ermittlung des Einheitswerts (aufgehoben)

I. Grundaussagen der Vorschrift 1. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift soll sicherstellen, dass die Einheitswerte nur nach objektiven Kriterien ermittelt werden und sachliche oder persönliche Billigkeitsgründe keinen Einfluss auf die Wertfeststellung haben dürfen. Lediglich bei Übergangsregelungen der obersten Finanzbehörden der Länder soll eine Ausnahme vo...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 15b InsO – Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung

Gesetzestext (1) Die nach § 15a Absatz 1 Satz 1 antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäfts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 19 Feststellung von Einheitswerten (aufgehoben)

I. Grundaussagen der Vorschrift 1. Zweck und Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 19 BewG ist als Ergänzung zu § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO konzipiert. Dort wird ausgeführt, dass Einheitswerte gesondert festgestellt werden. Es ist aber nicht ersichtlich, was unter dem Begriff "Einheitswert" zu verstehen ist. § 19 BewG füllt diese Lücke, indem es in Abs. 1 sowohl Erläuterungen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 15 Steuermesszahl für Grundstücke

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 15 GrStG bestimmt die Höhe der Grundsteuermesszahl für die Grundstücke des Grundvermögens. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Art. 21 Nr. 1 des Gesetzes vom 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 17 Neuveranlagung

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 17 GrStG enthält die Regelungen zur Neuveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz (GrStG) aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 13a Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

Gesetzestext (1) In einem Antrag nach § 3a Absatz 1 sind anzugeben:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 25 Festsetzung des Hebesatzes [ab Kalenderjahr 2025]

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 25 GrStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 2 des Gesetzes vom 30.11.2019[2] regelt die Festsetzung der Hebesätze. Die Vorschrift regelt, durch wen und für welchen Zeitraum die Hebesätze festzusetzen sind bzw. festgesetzt werden können. Darüber hinaus enthält diese V...mehr

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AGS 05/2026, Sternal, FamFG - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Kommentar

Herausgegeben von Werner Sternal. 22. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXXVIII, 2.661 S., 189,00 EUR Zu diesem Standardwerk müssen an sich keine Worte mehr verloren werden. Kommentiert wird das gesamte FamFG, also nicht nur die für Familiensachen geltenden Vorschriften. Ungeachtet dessen bildet nach wie vor das familiengerichtliche Verfahren den Schwerpunkt der Komment...mehr

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AGS 05/2026, Halm/Kreuter/Schwab, AKB - Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung, Kommentar

Herausgegeben von Wolfgang E. Halm und Andrea Kreuter und Hans-Josef Schwab. 3. Aufl., 2025. Verlag Luchterhand, Köln. XLIX, 1.659 S., 169,00 EUR Die Regulierung von Verkehrsunfallschäden gehört zur täglichen Praxis. Dabei beschränkt sich die anwaltliche Tätigkeit nicht auf die Regulierung von Schadensfällen, sondern umfasst auch die Regulierung mit dem eigenen Kaskoversicher...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Die Ermittlung der Einheitswerte (Satz 1)

Rz. 8 [Autor/Stand] Die verfahrensrechtliche Seite der Einheitsbewertung, also die gesonderte Feststellung und die Durchführung des Feststellungsverfahrens, regelt § 19 BewG, der durch die Vorschriften der §§ 179 bis 183 AO ergänzt wird (vgl. dazu die Kommentierung zu § 19 BewG in diesem Kommentar). § 20 BewG spricht lediglich die materiell-rechtliche Seite der Einheitsbewer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Streitwert

1. Grundsätze Rz. 100 [Autor/Stand] Der Streitwert eines Klage- oder Revisionsverfahrens wird durch das unmittelbare finanzielle Interesse des Rechtsbehelfsführers am Ausgang des Verfahrens bestimmt. Auswirkungen auf andere Verfahren[2] sind nicht zu berücksichtigen.[3] Rz. 101 [Autor/Stand] Feststellungsbescheide über einen Einheitswert stellen eine Besteuerungsgrundlage geso...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Rechtsbehelfe

1. Verhältnis Grundlagen- zum Folgebescheid Rz. 90 [Autor/Stand] Die Folge der selbständigen Feststellung der Besteuerungsgrundlage durch den Feststellungsbescheid über den Einheitswert ist, dass die Feststellungen des Grundlagenbescheids nicht mit einem Rechtsbehelf gegen den Folgebescheid angegriffen werden können, der auf dem Einheitswertbescheid beruht. Daraus ergibt sich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sonderfälle des § 34 Abs. 4 und 6 BewG

Rz. 29 [Autor/Stand] Gehören Gebäude oder Betriebsmittel eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht dem Eigentümer des Grund und Bodens, sondern einem anderen[2], so werden sie nach § 34 Abs. 4 BewG trotzdem in die Einheit des Betriebs und damit auch in den Einheitswert einbezogen. Rz. 30 [Autor/Stand] Das gleiche gilt bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet

Rz. 113 [Autor/Stand] Für die Feststellung von Einheitswerten im Beitrittsgebiet gelten in Teilbereichen die Sondervorschriften der §§ 125 bis 136 BewG , ansonsten die Vorschriften der §§ 19 ff. BewG. Danach gelten für die im Beitrittsgebiet liegenden wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke die festgestellten oder noch festzustellenden Einhei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Hinzuziehung und Beiladung

Rz. 98 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist im Rechtsbehelfsverfahren jeder Feststellungsbeteiligte oder sonst Betroffene, der rechtsbehelfsbefugt ist, aber keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, zum Rechtsbehelfsverfahren notwendig hinzuzuziehen bzw. beizuladen. Denn die Entscheidung über den Rechtsbehelf kann allen Anfechtungsberechtigten gegenüber nur einheitlich erfolgen. Rechtsb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 15 GrStG bestimmt die Höhe der Grundsteuermesszahl für die Grundstücke des Grundvermögens. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Art. 21 Nr. 1 des Gesetzes vom 19.12.2000[3] geändert und ist i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Steuermesszahlen für das Grundvermögen (Abs. 1)

I. Allgemeines Rz. 17 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden die Steuermesszahlen des § 15 GrStG an die geänderten bewertungsrechtlichen Vorschriften und deren steuerliche Auswirkungen sowie redaktionell an die geänderte Schreibweise und eine zeitgemäße Sprache angepasst. Rz. 18 [Autor/Stand] Die Regelungen des § 15 GrStG gelten im Bundesmodell ausschließlich für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Rheinland-Pfalz

1. Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz Rz. 290 [Autor/Stand] Auch das Land Rheinland-Pfalz hat eine Anpassung bei der Grundsteuer vorgenommen und – wie die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt – die Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) genutzt, um abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG eine zusätzliche landesrechtliche Option für...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Schaden

Kompromisslösung Rn 39 Nach § 15b Abs. 4 S. 1 sind die Antragspflichtigen der juristischen Person zur Erstattung verbotener Zahlungen nach § 15b Abs. 1 verpflichtet. Nach Abs. 4 S. 2 beschränkt sich jedoch diese Ersatzpflicht auf den Ausgleich des Schadens der Gläubigerschaft, wenn dieser ein geringerer Schaden entstanden ist. Rn 40 § 15 Abs. 1 ordnet die Erstattungspflicht je...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Normzweck und systematische Stellung

Normzweck Rn 4 Das Zahlungsverbot gem. § 15b ist – wie bereits § 64 GmbHG – flankierend zu § 15a. Damit dient auch diese Norm dem Gläubigerschutz bei Rechtsträgern ohne persönliche Haftung natürlicher Personen. Diese sind zugleich antragspflichtig gem. § 15a. [6] Nach der Gesetzesbegründung[7] dient die Norm durch die angeordneten Zahlungsverbote vor einer Schmälerung der Inso...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ermäßigung der Steuermesszahl

I. Übersicht zur Ermäßigung der Steuermesszahl Rz. 36 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht ermöglicht einen zügigen Überblick über die ab Rz. 39 aufgeführten Ermäßigungstatbestände.mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Nachweis des geringeren Gesamtgläubigerschadens

Beweis des Gegenteils versus Gegenbeweis Rn 44 15b Abs. 4 S. 1 bestimmt, dass die Antragspflichtigen der juristischen Person zur Erstattung der verbotenen Zahlungen gem. § 15b verpflichtet sind. In S. 2 wird angeordnet, dass wenn der Gläubigerschaft ein geringerer Schaden entstanden ist, sich die Ersatzpflicht auf den Ausgleich dieses Schadens beschränkt. Die Gesetzesbegründu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Kommunales Hebesatzrecht (Abs. 1)

I. Dreistufiges Verfahren Rz. 16 [Autor/Stand] Der Ermittlung der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zu Grunde. In einem ersten Schritt stellt das zuständige Finanzamt den Grundsteuerwert der wirtschaftlichen Einheit, also des Grundstücks oder des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, fest (§ 2 GrStG). Der Grundsteuerwert wird in einem zweiten Schritt mit einer Steu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermäßigung der Steuermesszahl wegen Wohnraumförderung

1. Wohnraumförderungsgesetz (Abs. 2) Rz. 39 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 1 Nr. 2a GrStG wird gemäß § 15 Abs. 2 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraum förderungsgesetzes (WoFG) [2] eine Förderzusage durch schriftlichen Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erteilt wurde und die sich aus der Förderzusag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 17 GrStG enthält die Regelungen zur Neuveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz (GrStG) aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Artikel 15 Nr. 3 des Einführung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Die gesonderte Feststellung von Einheitswerten

1. Das Wesen der gesonderten Feststellung Rz. 14 [Autor/Stand] Besteuerungsgrundlagen werden grundsätzlich nicht durch einen gesonderten Verwaltungsakt festgestellt. Vielmehr bilden sie einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheides.[2] Einwendungen gegen die Bewertung können deshalb insoweit nur durch einen Rechtsbehelf gegen den Steuerbesc...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1 Allgemeines

1.1 Normzweck Rn 1 Die Vorschrift ist nur im systematischen Verbund mit §§ 3a–3e zu verstehen. Unter den Voraussetzungen des § 3a Abs. 1 Satz 1 kann auf Antrag für alle konzernangehörigen Unternehmen i.S.d. § 3e an einem einzigen Insolvenzgericht ein einheitlicher Gruppen-Gerichtsstand begründet werden.[1] Hiermit soll eine unkoordinierte Insolvenzabwicklung durch verschieden...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Verzicht, Vergleich (§ 15b Abs. 4 S. 4 und 5), Aufrechnung

Verzicht, Vergleich Rn 53 Der Ausschluss der Möglichkeit eines Verzichts oder Vergleichs der juristischen Person dient dem Gläubigerschutz.[157] Die Ausnahmen hierzu entsprechen dem bisher geltenden Recht. Ausgenommen sind insolvenzabwendende Vergleiche oder eine Regelung im Insolvenzplan. Zudem wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgenommen, wonach das Verbot auc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Inhalt der Feststellungsbescheide

1. Anwendung der für Steuerbescheide geltenden Vorschriften Rz. 34 [Autor/Stand] Über die Einheitsbewertung ergeht ein Feststellungsbescheid. Der auch in hier und in der Praxis gebrauchte Ausdruck "Einheitswertbescheid", ist der AO und dem BewG an sich fremd. Die AO spricht vielmehr vom "Feststellungsbescheid über einen Einheitswert"[2]. Beim Einheitswertbescheid handelt es s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Landesspezifische Regelungen zu Steuermesszahlen und Hebesätzen

I. Saarland und Sachsen 1. Saarland Rz. 145 [Autor/Stand] Das Saarland hatte bereits frühzeitig durch das Saarländische Grundsteuergesetz[2] vom Bundesmodell abweichende Steuermesszahlen für das Grundvermögen (Grundsteuer B) festgelegt (vgl. hierzu Rz. 146). Für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gilt unverändert die Grundsteuermesszahl des Bundesmodells nach § 14 GrS...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nordrhein-Westfalen

1. Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz Rz. 160 [Autor/Stand] Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG), die es den Bundesländern ermöglicht, vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Grundsteuer festzulegen, Gebrauch gemacht und am 4.7.2024 das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Bekanntgabe des Einheitswertbescheids

a) Allgemeines Rz. 67 [Autor/Stand] Ein Verwaltungsakt wird erst in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Inhaltsadressaten oder dem sonst von ihm Betroffenen bekannt gegeben ist.[2] Die Wirksamkeit tritt gegenüber demjenigen ein, an den die Bekanntgabe erfolgt ist. Der Verwaltungsakt kann bei mehreren Inhaltsadressaten bzw. Betroffenen einigen gegenüber wirksam werden, weil d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Bedeutung der Feststellungsbescheide

1. Maßgeblichkeit für Folgebescheide Rz. 84 [Autor/Stand] Feststellungsbescheide sind Grundlagenbescheide i.S. des § 171 Abs. 10 AO. Die durch sie getroffenen Feststellungen sind für andere Bescheide in der Weise bindend, dass sie diesen Bescheiden zugrunde gelegt werden müssen. Für die "anderen Bescheide", denen die Feststellungen der Grundlagenbescheide zugrunde zu legen si...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Prozessrechtliche Geltendmachung

Prozessführungsbefugnis – gesetzliche Vertretung Rn 64 Der Insolvenzverwalter ist prozessführungsbefugt für die Geltendmachung der Ansprüche gem. § 15b. Er handelt als Partei kraft Amtes (§ 80 InsO).[185] Die Prozessführung kraft Amtes ist nicht eine Frage der Aktivlegitimation, sondern der Prozessführungsbefugnis.[186] Rn 65 Ist das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröf...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Altes Recht

Pflichtenkollision Rn 28 Nach bisherigem Recht, waren Zahlungen, um einer straf- oder ordnungswidrigkeitsbewährten Pflicht nachzukommen, als mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar.[79] Die Pflichtenkollision für Steuerrecht ist durch die Sonderregelung in Abs. 8 aufgehoben[80]. Bei der Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, wie von Arbei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundaussagen der Vorschrift

1. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift soll sicherstellen, dass die Einheitswerte nur nach objektiven Kriterien ermittelt werden und sachliche oder persönliche Billigkeitsgründe keinen Einfluss auf die Wertfeststellung haben dürfen. Lediglich bei Übergangsregelungen der obersten Finanzbehörden der Länder soll eine Ausnahme von diesem Grundsatz vorgenommen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Schleswig-Holstein

1. Schleswig-Holsteins Grundsteuerhebesatzgesetz Rz. 240 [Autor/Stand] Das Land Schleswig-Holstein macht ebenfalls von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) Gebrauch und nutzt – wie Nordrhein-Westfalen – abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG die Möglichkeit, landesrechtliche Regelungen für die Grundsteuer erlassen zu dürfen, durch die Schaffung einer Option zu...mehr