Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sachsen-Anhalt

1. Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt Rz. 270 [Autor/Stand] Das Land Sachsen-Anhalt hat ebenfalls eine eigene Anpassung bei der Grundsteuer vorgenommen und – wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – die Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) genutzt, um abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG eine zusätzliche landesrechtliche Option für differenzierende...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Schaden der Gesellschaft und Gesamtgläubigerschaden

Gesellschaftsschaden bei Anwendung der Differenzhypothese Rn 42 Stellt die Vorschrift auf den Gesamtgläubigerschaden ab und nicht etwa auf den Gesellschaftsschaden, weil offenbar der Gesetzgeber weiterhin – mit der Rechtsprechung des II. Zivilsenats – der Auffassung ist, der Gesellschaft selbst entstehe kein Schaden,[121] so handelt es sich (dennoch) um einen Schadensersatzan...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Überblick

Ausgangslage Rn 1 § 15b regelt rechtformübergreifend die persönliche Haftung von antragspflichtigen Mitgliedern der Vertretungsorganen juristischer Personen und nach § 15b Abs. 6 auch für Geschäftsleiter von Gesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter, für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit: § 17, Überschuldung: § 19) vorgenommen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Thüringen

1. Anpassung der Steuermesszahlen Rz. 310 [Autor/Stand] Der Freistaat Thüringen hat ebenfalls von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) Gebrauch gemacht und für Thüringen – wie zuvor die Länder Saarland, Sachsen, Berlin und Bremen – durch das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform[2] von § 15 GrStG abweichende Grundsteuermesszahlen festgeleg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 25 GrStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 2 des Gesetzes vom 30.11.2019[2] regelt die Festsetzung der Hebesätze. Die Vorschrift regelt, durch wen und für welchen Zeitraum die Hebesätze festzusetzen sind bzw. festgesetzt werden können. Darüber hinaus enthält diese Vorschrift Regelungen dazu, für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundaussagen der Vorschrift

1. Zweck und Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 19 BewG ist als Ergänzung zu § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO konzipiert. Dort wird ausgeführt, dass Einheitswerte gesondert festgestellt werden. Es ist aber nicht ersichtlich, was unter dem Begriff "Einheitswert" zu verstehen ist. § 19 BewG füllt diese Lücke, indem es in Abs. 1 sowohl Erläuterungen dazu enthält, für welche Bereic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Neuveranlagung aus anderen Gründen (Abs. 2)

I. Neuveranlagung ohne Fortschreibung nach § 222 BewG Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrStG wird der Grundsteuermessbetrag neu festgesetzt, wenn dem Lagefinanzamt bekannt wird, dass Gründe, die im Feststellungsverfahren über den Grundsteuerwert nicht zu berücksichtigen sind, zu einem anderen als dem für den letzten Veranlagungszeitpunkt festgesetzten Steuermessbet...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Quotenschaden und Gesamt- und Einzelbetrachtung

Quotenschaden wie bei § 15a? Rn 47 Anknüpfungspunkt für einen Gesamtgläubigerschaden ist die Summe der verbotswidrigen Zahlungen.[138] Will man dem gegenüber den Gesamtgläubigerschaden wie bei einer Haftung wegen Insolvenzverschleppung gem. § 15a begründen,[139] wird die Eigenständigkeit der Norm des § 15b im Verhältnis zu § 15a nicht hinreichend berücksichtigt. § 15b knüpft ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Voraussetzungen der gesonderten Feststellung

a) Bedeutung für die Besteuerung (Abs. 4) Rz. 16 [Autor/Stand] § 214 RAO ordnete an, dass "die der Besteuerung zugrunde zu legenden Einheitswerte" gesondert festzustellen sind. Aus dieser Formulierung hat die Rechtsprechung gefolgert, dass die Feststellung eines Einheitswerts zu unterbleiben hat, wenn dem festgestellten Einheitswert keine steuerliche Bedeutung zukäme, weil z....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Die einheitliche Feststellung von Einheitswerten

1. Beteiligung verschiedener Personen an einem Gegenstand Rz. 27 [Autor/Stand] Die gesonderte Feststellung der Einheitswerte würde in den Fällen der Beteiligung mehrerer Personen an dem betreffenden Gegenstand ihren Wert verlieren, wenn sie nicht auch einheitlich für und gegen alle Beteiligten durchgeführt würde. Deshalb schreibt § 179 Abs. 2 Satz 2 AO vor, dass die gesondert...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / § 15b Abs. 1 – Zahlungsverbot und Ersatzpflicht

Zahlung Rn 17 Zahlung ist jeder Abfluss liquider Mittel oder geldwerter Vermögenswerte. Der Begriff der Zahlungen wird weit ausgelegt. Es ist jede masseschmälernde Leistung erfasst.[41] Der Begriff der Zahlung ist in § 15b nicht anders auszulegen als bei den früheren Vorschriften.[42] Es ist im Rahmen der bestehenden Regelungen und entsprechend der masseschützenden Zielrichtu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Neuveranlagungszeitpunkt (Abs. 3)

Rz. 58 [Autor/Stand] Den Neuveranlagungen nach § 17 Abs. 1 und 2 GrStG werden nach § 17 Abs. 3 Satz 1 GrStG die Verhältnisse im Neuveranlagungszeitpunkt zugrunde gelegt. I. Infolge Fortschreibung nach § 222 BewG Rz. 59 [Autor/Stand] In den Fällen des § 17 Abs. 1 GrStG, also einer Neuveranlagung infolge einer Fortschreibung nach § 222 BewG (vgl. Rz. 17 ff.), ist der Neuveranlag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Regelungen des Einheitswertbescheides

a) Allgemeines Rz. 47 [Autor/Stand] Wie jeder Verwaltungsakt enthält auch der Einheitswertbescheid eine oder mehrere Regelungen des Einzelfalls, nämlich Feststellungen über den Wert, die Art und die Zurechnung des Bewertungsgegenstandes. Alle drei Regelungen sind selbständige Verwaltungsakte oder selbständige Teilregelungen, die selbständig angefochten werden können und selbs...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Sonderregelung für Steuerzahlungen (§ 15b Abs. 8)

Pflichtenkollision im Steuerrecht Rn 58 Die Regelung in Abs. 8 ist sehr spät, und zwar erst durch den Rechtsausschuss in das Gesetz (SanInsFoG) eingefügt worden.[169] Sie dient danach dazu, die steuerrechtliche Pflichtenkollision von Geschäftsführern im Zeitraum zwischen Eintritt der Insolvenzreife bis zur Verfahrenseröffnung aufzulösen.[170] Der Geschäftsführer unterliegt de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Hebesatz für baureife Grundstücke (Abs. 5)

I. Einführung der Grundsteuer C Rz. 48 [Autor/Stand] § 25 Abs. 5 GrStG [2] eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen als besondere Grundstücksgruppe innerhalb der unbebauten Grundstücke i.S.d. § 246 BewG zu bestimmen und abweichend von § 25 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 GrStG für die Grundstücksgruppe der baureifen Grundstücke einen gesonde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Inhaltsadressat

a) Grundsätze Rz. 40 [Autor/Stand] Jeder Verwaltungsakt und mithin auch jeder Einheitswertbescheid, muss erkennen lassen, an wen er sich zur Klärung eines Einzelfalles richtet.[2] Lässt sich der Inhaltsadressat nicht genau bestimmen, ist der Bescheid nach § 125 Abs. 1 AO unheilbar nichtig. Das gleiche gilt, wenn die Behörde zwar einen bestimmten Inhaltsadressaten bezeichnet, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Saarland und Sachsen

1. Saarland Rz. 145 [Autor/Stand] Das Saarland hatte bereits frühzeitig durch das Saarländische Grundsteuergesetz[2] vom Bundesmodell abweichende Steuermesszahlen für das Grundvermögen (Grundsteuer B) festgelegt (vgl. hierzu Rz. 146). Für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gilt unverändert die Grundsteuermesszahl des Bundesmodells nach § 14 GrStG. Rz. 146 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Besonderheiten bei der Bekanntgabe

a) Rechtsnachfolge Rz. 78 [Autor/Stand] Der mit der gesonderten Feststellung von Einheitswerten verfolgte Zweck würde nicht erreicht, wenn die Einheitswertfeststellung im Fall der Rechtsnachfolge wirkungslos wäre. § 182 Abs. 2 AO schreibt deshalb vor, dass ein Feststellungsbescheid über einen Einheitswert auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirkt, auf den der Gegenstand der F...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Beweislast

Rn 23 Für den Einwand der Masseneutralität durch Zufluss einer gleichwertigen Leistung, ist der in Anspruch genommene Geschäftsführer oder Vorstand darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass ein Ausgleich erfolgt.[68]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Berlin

1. Anpassung der Steuermesszahlen Rz. 205 [Autor/Stand] Das Land Berlin hat ebenfalls von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) Gebrauch gemacht und – wie die Länder Saarland und Sachsen – für Berlin u.a. von § 15 GrStG abweichende Grundsteuermesszahlen festgelegt. Hintergrund ist, dass die Auswertung aller Grundsteuerwerte für Berlin gezeigt hat, dass di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bremen

1. Anpassung der Steuermesszahlen Rz. 255 [Autor/Stand] Auch das Land Bremen hat von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) Gebrauch gemacht und für Bremen – wie die Länder Saarland, Sachsen und Berlin – durch das Bremisches Grundsteuermesszahlengesetz[2] von § 15 GrStG abweichende Grundsteuermesszahlen festgelegt. Hintergrund ist, dass es bei Übernahme de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Keine Festsetzungsverjährung

Rz. 19 [Autor/Stand] Nach dem aus der RAO abgeleiteten Recht war davon auszugehen, dass die Einheitswertfeststellung keiner selbständigen Verjährung unterliegt.[2] Allerdings hat die Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass eine Einheitswertfeststellung unterbleiben muss, wenn sämtliche Steuern verjährt sind, die aufgrund dieser Feststellung für das Jahr erhoben werden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff und Bedeutung der Einheitswerte

Rz. 9 [Autor/Stand] Der Begriff "Einheitswert" bezeichnet einen Wert, der für mehrere Steuern gleichmäßig als Besteuerungsgrundlage dient. Der Einheitswert ist damit ein einheitlicher Wert. Er bedeutet dagegen nicht, dass es sich um den Wert jeder wirtschaftlichen Einheit handelt. Denn es gibt viele wirtschaftliche Einheiten, für die keine Einheitswerte festgestellt werden. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Streitwert ab dem 1.1.1997

Rz. 107 [Autor/Stand] Nach Wegfall der Vermögensteuer mit Ablauf des Jahres 1996 hatte die Einheitsbewertung des Grundbesitzes nur noch Bedeutung für die Grundsteuer. In Anlehnung an die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung[2] war der Streitwert dementsprechend auf die Auswirkung bei der Grundsteuer zu beschränken. Geht man für Grundstücke von einer Steuermesszahl von...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Bedeutung für die Besteuerung (Abs. 4)

Rz. 16 [Autor/Stand] § 214 RAO ordnete an, dass "die der Besteuerung zugrunde zu legenden Einheitswerte" gesondert festzustellen sind. Aus dieser Formulierung hat die Rechtsprechung gefolgert, dass die Feststellung eines Einheitswerts zu unterbleiben hat, wenn dem festgestellten Einheitswert keine steuerliche Bedeutung zukäme, weil z.B. sämtliche an die Feststellung anknüpfe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anpassung des Hebesatzes

Rz. 265 [Autor/Stand] Die Höhe des Grundsteueraufkommens hängt neben den Steuermesszahlen auch vom Hebesatz ab. Um die zugesagte Aufkommensneutralität sicherzustellen, ist der Hebesatz in der Stadt Bremen für die Grundsteuer B ab dem 1.1.2025 von 695 % auf 755 % angehoben worden. Für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt der Hebesatz ab 2025 nur ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Kritik

Rn 37 Das Tatbestandsmerkmal der Zulässigkeit im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, das Dreh- und Angelpunkt der Auslegung des § 15b Abs. 2 S. 1 ist, hat nach wohl h.M. sein Vorbild in § 2 Nr. 1 COVInsAG.[108] Allerdings nimmt die Bundestags-Drucksache hierauf nicht Bezug! Mit Hinweis auf dieses Vorbild soll bezweckt werden, dass ein großzügiger Maßstab bei der Sorgfaltspflicht ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Wegfall des Vorbehalts im Urteil

Rn 41 Durch diesen neuen "einheitlichen Ansatz" bedarf es, wie die Gesetzesbegründung ausführt, nicht mehr der Konstruktion eines im Urteil über die Ersatzpflicht dem Ersatzpflichtigen vorzubehaltenden Verfolgungsrecht in Höhe des Betrages, den der Zahlungsempfänger im Insolvenzverfahren erlöst hätte, wenn der Beweis eines geringeren Schadens erfolgreich geführt wurde.[119] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Zerlegung der Einheitswerte

Rz. 111 [Autor/Stand] Steuergegenstand der Grundsteuer ist der Grundbesitz i.S. von § 2 BewG. Jede wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes wird für sich bewertet und ihr Wert im Ganzen festgestellt. Die Gemeindegrenzen werden dabei nicht berücksichtigt. Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kommt es häufig vor, dass sich der Betrieb nicht nur auf eine Gemeinde beschr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erstmalige Anwendung und Inkrafttreten

Rz. 304 [Autor/Stand] Das Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz ist gem § 2 RPGrStHsG für die in Rheinland-Pfalz belegenen Grundstücke erstmals auf den 1.1.2025 anzuwenden. Der Anwendungszeitpunkt ist also zeitgleich mit dem ersten Wirksamwerden des Grundsteuergesetzes nach dem Bundesmodell. Rz. 305 [Autor/Stand] Das Gesetz ist am Tage nach der Verkündung, d.h. am 1.3.202...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung der Einheitswerte

Rz. 31 [Autor/Stand] Für die Durchführung der Einheitsbewertung sind die Finanzämter sachlich zuständig.[2] Der Erlass eines Feststellungsbescheids durch eine sachlich unzuständige Behörde kann bei Offenkundigkeit der Unzuständigkeit zur Nichtigkeit des Bescheides führen.[3] Die sachliche Zuständigkeit umfasst neben dem Erlass des Feststellungsbescheids auch die Vorbereitung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Inhaltsadressat bei Einheitswertbescheiden

Rz. 44 [Autor/Stand] Inhaltsadressaten bei Einheitswertbescheiden sind regelmäßig der- oder diejenigen, denen das FA den Gegenstand der Feststellung, also den Grundbesitz, zugerechnet hat.[2] Inhaltsadressat kann aber ausnahmsweise auch ein anderer sein. Hierzu gehören z.B. derjenige, dem das FA den Einheitswert bei einem negativen Feststellungsbescheid nicht zugerechnet hat...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Ausgangslage

Rn 1 § 15b regelt rechtformübergreifend die persönliche Haftung von antragspflichtigen Mitgliedern der Vertretungsorganen juristischer Personen und nach § 15b Abs. 6 auch für Geschäftsleiter von Gesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter, für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit: § 17, Überschuldung: § 19) vorgenommen werden. Zuvo...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Zuständigkeit beim BGH und Kammer für Handelssachen

Rn 5 Obwohl die Norm insolvenzrechtlich zu qualifizieren ist,[10] ist weiterhin der II. Zivilsenat für die Auslegung – wie vormals für § 64 GmbHG und die Parallelnormen[11] – zuständig. Für Klagen über Haftungsansprüche aus § 15b (bzw. § 64 GmbHG a.F.) sind nach § 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG die Kammern für Handelssachen zuständig, da es eine Handelssache ist.[12] Dies gilt, obwoh...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Notwendiger Sachvortrag beim Beweisantritt

Rn 46 Es genügt für den Beweisantritt nicht, dass der Geschäftsleiter lediglich einen geringeren Schaden pauschal behauptet und Beweis durch Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens antritt.[133] Die Rechtsprechung des IX. Senates,[134] die diese Möglichkeit einem Dritten als Anfechtungsgegner zur Frage der Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Wertfeststellung

Rz. 49 [Autor/Stand] Der Feststellungsbescheid über den Einheitswert muss eine Angabe über den Wert der wirtschaftlichen Einheit enthalten, auf die sich die Feststellung bezieht. Dies ergibt sich mittelbar aus § 19 Abs. 1 BewG i.V.m. § 181 Abs. 1 und § 157 Abs. 1 AO. Die Angabe des Einheitswerts ist ein notwendiger Bestandteil des Einheitswertbescheids, dessen Fehlen m.E. zu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Zeitraum

Rn 49 Für die Berechnung des Schadens ist entscheidend, dass für die Anknüpfung an die verbotenen Zahlungen der gesamte Zeitraum der verbotenen Zahlungen, also der Zeitraum ab Insolvenzreife bis Insolvenzeröffnung von Bedeutung ist.[145] Es geht um den Schaden der durch die aufsummierten verbotenen Zahlungen entstanden ist. Problematisch und ungeklärt ist, wie zu verfahren i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erstmalige Anwendung und Inkrafttreten

Rz. 330 [Autor/Stand] Das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform ist gemäß § 3 Abs. 1 ThürGAnGrStR erstmals für die Grundstücke des Kalenderjahres 2027 anzuwenden. Rz. 331 [Autor/Stand] Bedingt durch die vorstehenden Ausführungen sind die Bestimmungen des Grundsteuergesetzes für Zwecke der Ermittlung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / D&O-Versicherung

Rn 8 Aufgrund der gesetzlichen Anordnung in § 15b Abs. 4 S. 2 ist der Streit um die Einordnung als "Erstattungsanspruch eigener Art" oder Schadensersatzanspruch für den Zahlungsanspruch nach § 15b letztendlich nicht praxisrelevant.[21] Die Frage der dogmatischen Einordnung als echter Schadensersatzanspruch oder nur als Erstattungsanspruch eigener Art war bereits bei § 64 Gmb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Verwaltungsanweisungen in Abschn. 33 der Grundsteuerrichtlinien 1978[2] enthalten zu § 17 GrStG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung zur früheren Einheitsbewertung[3] keine Aussagen. Rz. 8 [Autor/Stand] Die Anwendung der ab dem 1.1.2025 geltenden gesetzlichen Grundlagen zum Grundsteuergesetz wird in den koordinierten Erlassen zur Anwendung des G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verbot von Billigkeitsmaßnahmen (Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sind auf die gesonderte Feststellung von Einheitswerten die Vorschriften über die Steuerfestsetzung sinngemäß anzuwenden. Damit könnte auch § 163 AO zur Anwendung kommen und Einheitswerte aus persönlichen oder sachlichen Billigkeitsgründen niedriger als nach den gesetzlichen Vorschriften festgestellt werden. Rz. 13 [Autor/Stand...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Quotenschaden wie bei § 15a?

Rn 47 Anknüpfungspunkt für einen Gesamtgläubigerschaden ist die Summe der verbotswidrigen Zahlungen.[138] Will man dem gegenüber den Gesamtgläubigerschaden wie bei einer Haftung wegen Insolvenzverschleppung gem. § 15a begründen,[139] wird die Eigenständigkeit der Norm des § 15b im Verhältnis zu § 15a nicht hinreichend berücksichtigt. § 15b knüpft nicht an die Insolvenzversch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Zurechnungsfeststellung

Rz. 56 [Autor/Stand] Im Feststellungsbescheid über einen Einheitswert ist auch eine Feststellung darüber zu treffen, wem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist. Grundsätzlich wird der Gegenstand dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zugerechnet, es sei denn, dass ein Dritter als wirtschaftlicher Eigentümer[2] anzusehen ist. Die steuerliche Zurechnung kann auch an ein Ge...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Bewertungsproblematik

Rn 51 Stellt man, wie hier, einen Vermögensvergleich zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung auf, stellen sich (weitere) Bewertungsprobleme. Nach der Gesetzesbegründung sollen auch Zahlungen auf Dienstleistungen und somit auch Zahlungen für Arbeitnehmer grundsätzlich privilegiert sein können.[152] Werden jedoch solche Leistungen nachträglich gezahlt, ist m.E. davon auszugehen, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Dauer der Hebesatzfestsetzung (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Gemeinde kann den Hebesatz nach § 25 Abs. 2 GrStG für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum (vgl. § 16 Abs. 2 GrStG) der Steuermessbeträge festsetzen. Bei einer Festsetzung der Hebesätze für mehrere Kalenderjahre müssen die Kalenderjahre nicht genau bestimmt sein. Eine Festsetzung der Hebesätze "bis auf Wei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Persönlicher Haftungsadressat

Rn 11 Haftungsadressaten sind nach § 15b Abs. 1 S. 1 die nach § 15a Abs. 1 S. 1 antragspflichtigen Mitglieder der Vertretungsorgane und Abwickler einer juristischen Person. Damit knüpft die Norm an die Adressaten in § 15a an.[30] Normadressaten sind zudem nach § 15b Abs. 6 auch die zur Stellung des Antrags verpflichteten organschaftlichen, ermächtigten Gesellschafter. Somit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Schaubild zu § 17 GrStG

Rz. 14 [Autor/Stand] Das nachfolgende Schaubild zeigt die unterschiedlichen Varianten, die zu einer Neuveranlagung nach § 17 Abs. 1 und 2 GrStG führen können sowie den jeweiligen Neuveranlagungszeitpunkt. Rz. 15 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gegenstand der gesonderten Einheitswertfeststellung

Rz. 23 [Autor/Stand] Gegenstand der Einheitsbewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Diese wird im § 2 BewG definiert. Allerdings werden nicht alle wirtschaftlichen Einheiten von der Einheitsbewertung erfasst. Nur die im § 19 BewG ausdrücklich aufgeführten Bereiche unterliegen der Einheitsbewertung. Dabei handelt es sich um inländische Betriebe der Land- und Forstwirtschaft...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Insolvenzreife

Rn 16 Voraussetzung der Haftung nach § 15b InsO ist der Eintritt der Insolvenzreife. Diese ist entweder bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17) oder bei Überschuldung (§ 19) gegeben. Das Zahlungsverbot besteht bereits bei objektivem Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, wie sich aus der Regelung in § 15b Abs. 2 S. 2 für den Zeitraum zwischen Insolvenzreife und Antragst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsbehelf bei Verstoß gegen eine Übergangregel

Rz. 18 [Autor/Stand] Weigert sich das zuständige Finanzamt, den Einheitswert aufgrund der Übergangsregelung günstiger festzustellen, kann der Steuerpflichtige unmittelbar mit dem Einspruch [2] und bei einem erfolglosen Rechtsbehelf mit der Anfechtungsklage [3] gegen die Einheitswertfeststellung vorgehen. Er muss also nicht zunächst einen gesonderten Bescheid über die Billigkei...mehr