Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zweifamilienhäuser (Abs. 3)

Rz. 117 [Autor/Stand] Die Definition der Zweifamilienhäuser ähnelt der der Einfamilienhäuser. Demnach sind Zweifamilienhäuser Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen, § 249 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 BewG. Rz. 118 [Autor/Stand] Die Grundstücksart Zweifamilienhaus setzt somit voraus, dass zwei getrennte Wohn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 85 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 4, Abs. 9a ErbStG und § 13b Abs. 10 ErbStG hat sich der Katalog der gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen erheblich erweitert. Danach stellen die für die Feststellung nach § 151 BewG örtlich zuständigen Finanzämter (s. § 152 BewG) neben den in § 151 BewG genannten Besteuerungsgrundlagen folgende weitere Besteuerungsgrundlagen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Verbindliche Auskunft

Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft richtet sich danach, welches Finanzamt bei Verwirklichung des dem Antrag zugrunde liegenden Sachverhalts örtlich zuständig wäre (§ 89 Abs. 2 AO; sog. Annexzuständigkeit).[2] Danach ist das Feststellungsfinanzamt auch für verbindliche Auskünfte zuständig, soweit es die Besteuerungsg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Insbesondere: Ausgleichsposten mit Rücklagencharakter

Rz. 1149 [Autor/Stand] Nach der m.E. zutreffenden Verwaltungsauffassung in R B 103.1 Abs. 2 letzter Satz ErbStR 2019 (abgedruckt in Rz. 1122) unterliegen dem Abzugsverbot des § 103 Abs. 3 BewG auch die Ausgleichsposten mit Rücklagencharakter. Zu diesen Ausgleichsposten rechnen auch diejenigen in der Steuerbilanz gebildeten Positionen, mit denen Gewinne neutralisiert werden, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Wohngebäude eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 100 [Autor/Stand] Im Zuge der Grundsteuerreform wurde die Definition der wirtschaftlichen Einheit eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft angepasst. Gebäude bzw. Gebäudeteile, die Wohnzwecken dienen, sind nun nicht mehr dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, sondern dem Grundvermögen und damit der Grundsteuer B zuzuordnen. Dies gilt auch für den dazugehörigen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Wohnungseigentum (Abs. 5)

Rz. 134 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 135 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 249 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Verzicht auf gesonderte Wertfeststellungen

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung erlaubt es sich, auf ein Bewertungsverfahren nach § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG in Fällen geringer Bedeutung, einvernehmlich mit den Verfahrensbeteiligten, zu verzichten. Solche Fälle sollen insbesondere dann vorliegen, wenn der Verwaltungsaufwand der Beteiligten außer Verhältnis zur steuerlichen Auswirkung stehe und der festzustellende W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Geschäftsgrundstücke (Abs. 7)

Rz. 152 [Autor/Stand] Geschäftsgrundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 7 BewG sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen (gewerblichen/freiberuflichen) und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind. Demnach sind alle Grundstücke, die kein Teileigentum sind und ausschließlich eigenen oder fremde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 154 [Autor/Stand] Neben der einseitigen Maßnahme zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nach § 21 ErbStG oder der Anerkennung ausländisch gezahlter Erbschaftsteuer als Kosten zur Erlangung des Erwerbs nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (str. wegen § 10 Abs. 8 ErbStG, s. § 10 ErbStG Rz. 256) sind in den DBA zwei unterschiedliche Methoden gebräuchlich. Einseitige Billigkeitsmaß...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Durchschnittspreise

Rz. 31 [Autor/Stand] Der Wert der Außenanlagen ist aus den durchschnittlichen Herstellungskosten zu errechnen. Es sind also nur diejenigen Herstellungskosten anzusetzen, die erfahrungsgemäß im Durchschnitt für die zu bewertenden Außenanlagen aufzuwenden sind. Ungewöhnliche Mehr- oder Minderkosten z.B. auf lokalen Besonderheiten beruhend, bleiben deshalb außer Betracht (s. hi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und Anwendungszeitpunkt

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 174 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, bestimmt einen abweichenden Bewertungsstichtag für bestimmte gärtnerische Nutzungen in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Der Regelungsinhalt bezieht sich allerdings nur auf die Bewirtschaftungsverhältnisse beim Anbau v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 1 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens wurden bei der Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens Schulden und sonstige Abzüge, die mit dem Rohbetriebsvermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang standen, abgezogen. Der Wert des Betriebsvermögens stellte somit einen Nettowert dar. An diesem Grundsatz ha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIII. Unterschiede zur Einheitsbewertung

Rz. 102 [Autor/Stand] Bei der Einordnung in die Grundstücksarten für Zwecke der Grundsteuerbewertung können sich Unterschiede zu der Einordnung in die Grundstücksarten für Zwecke der Einheitsbewertung ergeben. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Kriterien für die Einordnung. Während beispielsweise für die Einordnung in die Grundstücksarten der Mietwohngrundstücke, Gesch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 regelte § 138 Abs. 5 BewG a.F die gesonderte Feststellung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer. Gesondert festzustellen waren die Grundbesitzwerte, die Art der wirtschaftlichen Einheit, bei Betriebsgrundstücken auch über die Zuordnung zu einem Gewerbebetrie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verschiedene AdV-Beschlüsse

Rz. 14 [Autor/Stand] Neben dem obigen Urteil sind bereits mehrere Beschlüsse von verschiedenen Finanzgerichten zur möglichen Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden getroffen worden. Rz. 14.1 [Autor/Stand] Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 1.9.2023[3] entschieden, dass bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben erfahren. In manc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Rechtslage ab 1.1.2009

a) Allgemeines Rz. 908 [Autor/Stand] Zur Zugehörigkeit von Schulden und sonstigen Abzügen i.S.v. § 103 BewG zum Betriebsvermögen dem Grunde nach vgl. Rz. 556 ff. Rz. 909 [Autor/Stand] Die Ansätze der Betriebsschulden und sonstigen betrieblichen Abzugsposten der Höhe nach, also ihre Bewertung, richten sich seit dem 1.1.2009 nicht mehr an den ertragsteuerrechtlichen (d.h. bei bi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte (Nr. 1)

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte werden nur dann gesondert festgestellt, wenn sie für die Festsetzung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, für Feststellung im Rahmen der Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung oder für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer von Bedeutung sind. Die Entscheidung darüber, ob eine Feststellung von Bedeutung ist, trifft bei Grundstücken des Gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Art der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 45 [Autor/Stand] Nach § 151 Abs. 2 Nr. 1 BewG sind in dem Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit zu treffen. Dabei handelt es sich um eine selbständig anfechtbare Feststellung. Sollte der Feststellungsbescheid keine Aussage zu der Grundstücksart "Betriebsgrundstück" und zur Zurechnung zu einem Gewerbeb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 83 [Autor/Stand] § 103 Abs. 1 BewG spricht von "Schulden und sonstigen Abzügen", die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören. Rz. 84 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs der "Schulden" findet sich weder im HGB (für die Handelsbilanz) und im EStG (für die Steuerbilanz) noch im BewG. Entsprechendes gilt auch für den vom Gesetzgeber des HGB und des EStG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Fünfjahresfrist

Rz. 77 [Autor/Stand] Deutsche Staatsangehörige sind selbst dann noch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland keinen Wohnsitz mehr haben, sich aber noch keine fünf Jahre dauernd im Ausland aufhalten (sog. Wegzügler). Ohne Bedeutung ist, bei welchem der Beteiligten (Erblasser/Schenker oder Erwerber) dies der Fall ist. Mit dieser Regelung soll verhindert werd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Eingeschlagenes Holz als umlaufendes Betriebsmittel

Rz. 10 [Autor/Stand] Umlaufende Betriebsmittel sind solche, die zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmt sind. Hierzu gehören z.B. die Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, natürlicher und künstlicher Dünger, sowie Saatgut. Ebenfalls zu den umlaufenden Betriebsmitteln gehört das eingeschlagene Holz eines forstwirtschaftlichen Betriebes. Rz. 11 [Autor/Stand] Unter F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anteile an Kapitalgesellschaften (Nr. 3)

Rz. 32 [Autor/Stand] Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 11 Abs. 2 BewG) ist gesondert festzustellen, wenn er für die Erbschaftsteuer erforderlich ist. § 11 Abs. 2 BewG erfasst alle Kapitalgesellschaften, deren Anteile nicht an einer Börse notiert sind. Letztere sind mit dem Börsenwert zum Bewertungsstichtag zu bewerten (§ 11 Abs. 1 BewG). Dieser Kurswert lässt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zurechnung bei Erbengemeinschaften

Rz. 60 [Autor/Stand] War der Erblasser Alleineigentümer des Grundbesitzes und geht das Eigentum daran auf mehrere Erben als Gesamtrechtsnachfolger über, ist der Wert des Grundbesitzes der Erbengemeinschaft in Vertretung aller Miterben zuzurechnen (§ 151 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbs. 2 BewG). Die Regelung erfolgte durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[2] (s. Rz. 6). Die Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonstige Abzüge i.S.v. Abs. 1

a) Passive Rechnungsabgrenzungsposten Rz. 136 [Autor/Stand] Passiven Rechnungsabgrenzungsposten kommt anders als den (gewissen) Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht die Rechtsqualität eines (passiven) Wirtschaftsguts zu.[2] Es handelt sich um sog. "transitorische Posten", bei denen die (liquiditätswirksame) Einnahme als Vermögenszugang der verursachungsgerechten spätere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtmäßigkeit der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 85 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 12.10.2022 hat der BFH[2] entschieden, dass die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht weder den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt noch gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Es geht in der Entscheidung um die Schenkung einer Immobilie in der Schweiz durch die Mutter des Klägers, die mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Feststellung des Werts nicht an einer deutschen Börse notierter Anteile an Kapitalgesellschaften (Nr. 3)

Rz. 18 [Autor/Stand] Zu einem Erwerb gehörende, nicht an einer deutschen Börse notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG) sind vom sog. Geschäftsleitungsfinanzamt zu bewerten, das lediglich hilfsweise nach dem Sitz der Gesellschaft zu bestimmen ist (s. §§ 10, 11 AO). Die Norm entspricht den für die Besteuerung von Körperschaften geltenden Vors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beginn und Begründung des Wohnsitzes

Rz. 32 [Autor/Stand] Der Wohnsitz ist allgemein im Steuerrecht von großer Bedeutung. Die steuerliche Begriffsbestimmung enthält § 8 AO (s. dazu auch AEAO zu § 8 AO [2]). Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten oder benutzen will. Während nach bürgerlichem Recht die Begründu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 53 [Autor/Stand] Den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO [2] hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gesonderte Feststellung für Zwecke der Grunderwerbsteuer (Abs. 5)

Rz. 75 [Autor/Stand] § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. sah für Grunderwerbsteuerzwecke für Entstehungszeitpunkte vor dem 1.1.2009 in bestimmten Fällen den Ansatz der Bedarfswerte nach §§ 138 f. BewG als Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuerzwecke vor. Diese Regelung verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).[2] Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, spätestens bis zum ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 BewG gehören die Sondernutzungen Hopfen, Spargel, Tabak und andere Sonderkulturen zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Gleiches gilt für die in Abs. 2 der Vorschrift einzeln bezeichneten sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (§ 175 Abs. 1 Nr. 2 BewG). Rz. 11 [Autor/Stand] Zur Sondernutzung Hopfen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Antragsrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 3 (weggefallen ab 25.6.2017)

Rz. 110 [Autor/Stand] Für Erwerbe ab dem 14.12.2011 (§ 37 Abs. 7 ErbStG und Rz. 15.1) und auch für Erwerbe, für die die Steuer vor dem 14.12.2011 entstand, soweit Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig waren), in denen der Erblasser und Erbe oder Schenker und Beschenkter im Ausland wohnten (jedoch nur, wenn sie in einem EU- oder EWR-Staat ansässig waren und die Staatsang...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohn- und Nutzfläche

Rz. 37 [Autor/Stand] Wohnflächen liegen vor, wenn die Flächen Wohnbedürfnissen dienen. Flächen, die betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind, zählen zu den Nutzflächen. Werden Wohnräume betrieblich oder freiberuflich mitgenutzt (z.B. Arbeitszimmer innerhalb einer Wohn...mehr

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§ 33 Bürgergeld / Literaturtipps

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / e. Weiteres

Als ausformuliertes Regelungsmodell adressiert der Reformvorschlag zahlreiche weitere Konstellationen und Fragen. Leben der Erbe des Unterhaltsverpflichteten und ein minderjähriger Berechtigter in häuslicher Gemeinschaft, kann auch Naturalunterhalt geleistet werden (vgl. § 1615b BGB-E). Das führt für den Fall, dass es mehrere Miterben gibt und nur einer/einzelne Naturalunterh...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / Literaturtipps

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / Literaturtipps

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / Literaturtipps

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / Literaturtipps

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AGS 04/2024, Terminsvertret... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend, die Begründung ist hingegen nicht zutreffend. Auch i.Ü. ist dem LG zu widersprechen. 1. Abstellen auf den Einzelfall M.E. ist es nicht zutreffend, wenn das LG hinsichtlich der dem Pflichtverteidiger zustehenden Gebühren auf die Umstände des Einzelfalls abstellt (so allerdings auch OLG Hamm RVGreport 2009, 309 = StRR 2009, 438). Das ...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / Literaturtipps

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Regniet, Ergänzungsbilanzen bei der PersGes, Köln 1990 (Grundsatzdarstellung); Gchwendtner, Ergänzungsbilanz und Sonderbilanz II in der Rspr des BFH, DStR 1993, 817; Soeffing, Einbringung in eine PersGes mit Zuzahlung ins PV, DStZ 1995, 648; Pfalzgraf/Meyer, Eintritt neuer Gesellschafter in eine PersGes – steueroptimale Gestaltung im Spannungsfeld zwischen Umwandlungssteuerrech...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / Literaturtipps

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ZErb 04/2024, Immobilienrecht

Der Ärger mit Altlasten im Nachlass Grundbesitzveräußerung aus dem Nachlassvermögen sind in der Praxis mitunter aufwändig, vor allem bei Grundbüchern mit Altlasten. In der Regel verlangen finanzierende Bank die Sicherstellung der Grundbuchbereinigung aller wertmindernder Eintragungen. Der Beitrag soll nicht abschließend für Einzelfälle Lösungen aufzeigen und Problembewusstsei...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abzug von Schulden und sonstigen Passivposten bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 5 oder § 4 Abs. 1 EStG ermitteln

a) Allgemeines Rz. 606 [Autor/Stand] Insoweit wird zunächst auf die Ausführungen in Rz. 556 ff. verwiesen. Rz. 606.1 [Autor/Stand] Nach § 242 Abs. 1 HGB ist der Kaufmann verpflichtet, in seiner Handelsbilanz nicht nur sein (Aktiv-)Vermögen, sondern auch seine Schulden (vollständig) auszuweisen. Entsprechendes gilt auch für die Steuerbilanz. Gewerbetreibende, die aufgrund geset...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung der zum Fremdkapital des Unternehmens gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge vom Eigenkapital des Unternehmens

Rz. 205 [Autor/Stand] Zum Eigenkapital eines Unternehmens als Differenz zwischen dem (gemeinen) Wert der Aktiva und dem (gemeinen) Wert des Fremdkapitals (d.h. der Schulden und sonstigen Abzüge i.S.v. § 103 BewG) gehören bei Kapitalgesellschaften neben dem sog. gezeichneten Kapital (Nennkapital, bei AG: Grundkapital, bei GmbH: Stammkapital) auch die offenen Rücklagen, insb. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Schulden und sonstige Abzüge bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Rz. 841 [Autor/Stand] Nicht anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sind auch bei nichtbilanzierenden Unternehmern nur solche Schulden und sonstige Abzüge bei der Ermittlung des Betriebsvermögenswerts zu berücksichtigen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des Betriebsvermögens stehen (§ 103 Abs. 1 BewG). Zum Begrif...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einleitung

Rz. 556 [Autor/Stand] Zur Bedeutung und zum Anwendungsbereich des § 103 Abs. 1 BewG wird zunächst auf die Ausführungen unter Rz. 11 ff. verwiesen. Rz. 557 [Autor/Stand] Schulden und sonstige Abzüge i.S.v. § 103 Abs. 1 BewG stellen diejenigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Abzugsbeträge dar, die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betr...mehr