Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerbefreiung f... / d) Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person, schuldet er die Umsatzsteuer für den Umsatz, der unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt.[51] Da Voraussetzung für den Verzicht auf die Steuerbefreiung der unternehmerische Leistungsbezug durch den Empfänger ist, geht der Wechsel der Steuerschuldnerschaft regelmäßig mit dem Verzicht auf die Steuerbefrei...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gewalt am Arbeitsplatz / 1.2 In welchen Formen tritt Gewalt auf?

Gewalt ist facettenreich und kommt in unterschiedlichsten Ausprägungen vor. Jede Form von Gewalt hinterlässt Spuren und kann langfristige Folgen für die Betroffenen haben, sowohl körperlich als auch psychisch. Beispiele für Formen von Gewalt sind: Physische Gewalt Psychische Gewalt Sexualisierte Gewalt Soziale Gewalt Digitale Gewalt Wirtschaftliche Gewalt Häusliche Gewalt Diese Aufzä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 247 Inhalt der Bilanz

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 247 HGB ist eine für alle nach HGB rechnungslegungspflichtige Kfl. gültige Vorschrift. Neben dem Jahresabschluss ist die Vorschrift über § 298 Abs. 1 HGB auch für den Konzernabschluss anzuwenden. Rz. 2 § 247 Abs. 1 HGB schreibt eine Mindestgliederung der Bilanz vor. Danach sind auf der Aktivseite der Bilanz Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anlagevermögen (Abs. 2)

2.1 Abgrenzung Anlagevermögen und Umlaufvermögen Rz. 17 Der durch die Vorschrift bewirkten Abgrenzung zwischen Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV) kommt nicht nur Ausweischarakter zu. Vielmehr hat die Zuordnung zum AV bzw. UV Auswirkungen auf die Bewertung. Für AV gilt das sog. gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB), für UV entsprechend das strenge N...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Schulden

6.1 Grundsätzliches Rz. 111 Schulden ist ein vom Gesetzgeber gewählter Oberbegriff, ohne dass dieser vom Gesetzgeber definiert wird. § 246 Abs. 1 HGB bestimmt lediglich, dass der Jahresabschluss sämtliche Schulden des Kfm. zu enthalten hat. Bilanziell wird üblicherweise – in Anlehnung an die für KapG/KapCoGes vorgeschriebene Gliederung in § 266 Abs. 3 HGB – zwischen Rückstell...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt Rz. 1 § 247 HGB ist eine für alle nach HGB rechnungslegungspflichtige Kfl. gültige Vorschrift. Neben dem Jahresabschluss ist die Vorschrift über § 298 Abs. 1 HGB auch für den Konzernabschluss anzuwenden. Rz. 2 § 247 Abs. 1 HGB schreibt eine Mindestgliederung der Bilanz vor. Danach sind auf der Aktivseite der Bilanz Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV) sowie R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.2.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rz. 59 Unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Forderungen aus den Vertriebsaktivitäten des Bilanzierenden gezeigt; der Gegenposten in der GuV stellt regelmäßig Umsatzerlöse dar (§ 266 Rz. 79). Rz. 60 Bei Lieferungen mit Rückgaberecht ist zwar eine Forderung auszuweisen, allerdings darf noch keine Gewinnrealisati...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Umlaufvermögen

3.1 Vorräte Rz. 52 Unter Vorräte sind Vermögensgegenstände (VG) zu verstehen, die zum Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt worden sind. Bei ProduktionsUnt sind hier Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige und fertige Erzeugnisse auszuweisen. HandelsUnt weisen hier Handelswaren sowie Hilfsstoffe aus. DienstleistungsUnt weisen demgegenüber u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Eigenkapital

5.1 Grundsätzliches Rz. 79 Das Eigenkapital wird in § 247 Abs. 1 HGB als separat auszuweisender Posten explizit angesprochen. Im Unterschied zu KapG und KapCoGes, für die in §§ 264c, 266, 268 und 272 HGB detaillierte Regelungen zum Eigenkapitalausweis existieren, belässt es der Erste Abschnitt des Dritten Buchs des HGB bei der Forderung nach separatem Ausweis. Rz. 80 Das bilan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Eigenkapital des Einzelkaufmanns

Rz. 83 Im Unterschied zu Personenhandelsgesellschaften besteht das Eigenkapital des Ekfm. ausschl. aus einem variablen Kapitalanteil. Der Ekfm. kann auch keine Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen sich selbst ausweisen. Rz. 84 Eine weitergehende hinreichende Aufgliederung i. S. v. § 247 Abs. 1 HGB ist bei Ekfl. nicht erforderlich. Eine Entwicklung des Eigenkapitals innerh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 247 HGB ist eine für alle nach HGB rechnungslegungspflichtige Kfl. gültige Vorschrift. Neben dem Jahresabschluss ist die Vorschrift über § 298 Abs. 1 HGB auch für den Konzernabschluss anzuwenden. Rz. 2 § 247 Abs. 1 HGB schreibt eine Mindestgliederung der Bilanz vor. Danach sind auf der Aktivseite der Bilanz Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV) sowie RAP auszuwe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Grundsätzliches

Rz. 111 Schulden ist ein vom Gesetzgeber gewählter Oberbegriff, ohne dass dieser vom Gesetzgeber definiert wird. § 246 Abs. 1 HGB bestimmt lediglich, dass der Jahresabschluss sämtliche Schulden des Kfm. zu enthalten hat. Bilanziell wird üblicherweise – in Anlehnung an die für KapG/KapCoGes vorgeschriebene Gliederung in § 266 Abs. 3 HGB – zwischen Rückstellungen und Verbindli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 69 Es kommen sämtliche Wertpapiere in Betracht, die auch grds. AV sein können. Die Entscheidung, ob es sich um AV oder UV handelt, bestimmt sich ausschl. nach dem am Abschlussstichtag mit dem Wertpapier verfolgten Zweck (Rz. 19). Rz. 70 Kurzfristig gehaltene Anteile an Personenhandelsgesellschaften, GmbH-Anteile sowie Genossenschaftsanteile sind nicht hier, sondern unter ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 78 Nicht in § 247 HGB erwähnt sind die RAP, die sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite auftreten können. § 246 Abs. 1 HGB stellt klar, dass auch die RAP in die Bilanz aufzunehmen sind (§ 246 Rz. 7). Zu Einzelheiten zu RAP siehe § 250 Rz. 5 ff.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Gliederung des Anlagevermögens

Rz. 50 Abs. 1 der Vorschrift sieht lediglich den gesonderten Ausweis des AV sowie eine hinreichende Aufgliederung vor (Rz. 7). Da sich insbes. durch die weitgehende Verbreitung von Standardsoftware die für KapG/KapCoGes gültigen Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 HGB zum AV auch bei nicht dieser Vorschrift unterliegenden Kfl. durchgesetzt haben, wird auf die Kommentier...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Rückstellungen

Rz. 117 Das HGB enthält zum Ansatz von Rückstellungen eine Spezialvorschrift in § 249 HGB. Auf die dortigen Ausführungen wird hier verwiesen (§ 249 Rz. 7 ff.). Zum Ausweis ist anzumerken, dass Ekfl. und Nicht-KapCoGes zumindest den gesonderten Ausweis der Pensionsrückstellungen vorzunehmen haben, soweit es sich um wesentliche Beträge handelt, da diesen wegen ihres langfristi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 66 Die Position stellt einen Sammelposten für alle nicht gesondert ausgewiesenen Posten des UV dar. Zu Einzelheiten und umfänglichen Beispielen siehe § 266 Rz. 84. Rz. 67 Kurzfristig gehaltene Genossenschaftsanteile sind hier ebenfalls auszuweisen (Rz. 70). Rz. 68 Hierunter fallen auch geleistete Anzahlungen, die nicht im Anlagevermögen (§ 266 Rz. 48) oder unter den Vorrät...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Verbindlichkeiten

Rz. 118 Für KapG und KapCoGes existieren detaillierte Gliederungsvorschriften (§ 266 Rz. 143 ff.). Für nicht diesen Vorschriften unterliegende Kfl. ist eine entsprechende Aufgliederung zwar empfehlenswert und in der Praxis üblich, allerdings nicht zwingend. Die hinreichende Aufgliederung i. S. v. § 247 Abs. 1 HGB erfordert zumindest die Angabe von Verbindlichkeiten gegenüber...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Umgliederungen

Rz. 40 Soweit sich die Zweckbestimmung eines VG ändert, ist auch die Zuordnung zum AV bzw. UV zu überprüfen und dem ggf. geänderten Zweck anzupassen. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Zuordnung in der Bilanz ist der Abschlussstichtag (Rz. 19).[1] Ein Wechsel der Vermögensart zwischen AV und UV ist im Regelfall nicht im Jahresabschluss einer KapG/KapCoGes berichtspfl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Vorräte

Rz. 52 Unter Vorräte sind Vermögensgegenstände (VG) zu verstehen, die zum Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt worden sind. Bei ProduktionsUnt sind hier Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige und fertige Erzeugnisse auszuweisen. HandelsUnt weisen hier Handelswaren sowie Hilfsstoffe aus. DienstleistungsUnt weisen demgegenüber unfertige Le...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 59 Unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Forderungen aus den Vertriebsaktivitäten des Bilanzierenden gezeigt; der Gegenposten in der GuV stellt regelmäßig Umsatzerlöse dar (§ 266 Rz. 79). Rz. 60 Bei Lieferungen mit Rückgaberecht ist zwar eine Forderung auszuweisen, allerdings darf noch keine Gewinnrealisation erfolgen. Die Forderung ist somit zu den AHK ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Grundsätzliches

Rz. 79 Das Eigenkapital wird in § 247 Abs. 1 HGB als separat auszuweisender Posten explizit angesprochen. Im Unterschied zu KapG und KapCoGes, für die in §§ 264c, 266, 268 und 272 HGB detaillierte Regelungen zum Eigenkapitalausweis existieren, belässt es der Erste Abschnitt des Dritten Buchs des HGB bei der Forderung nach separatem Ausweis. Rz. 80 Das bilanzielle Eigenkapital...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Mindestgliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 132 § 247 HGB regelt den Inhalt der Bilanz für Kaufleute. Eine Regelung zum Inhalt der GuV, die gem. § 242 Abs. 3 HGB Teil des Jahresabschlusses ist, enthält lediglich § 246 Abs. 1 HGB, wonach der Jahresabschluss sämtliche Aufwendungen und Erträge zu enthalten hat. Eine Anlage zur Bilanz, wie dies § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG für Offenlegungszwecke ermöglicht, würde damit den...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 247 HGB gehört zum Bereich der Ansatzvorschriften. Die Vorschrift ergänzt das in § 246 Abs. 1 HGB enthaltene Vollständigkeitsgebot hinsichtlich des Ausweises der Aktiva und Passiva.[1] § 248 HGB begrenzt das grundsätzliche Ansatzgebot des § 246 Abs. 1 HGB, indem für selbst geschaffene immaterielle VG des AV ein Aktivierungswahlrecht, für bestimmte selbst geschaffene ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Abgrenzung Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 17 Der durch die Vorschrift bewirkten Abgrenzung zwischen Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV) kommt nicht nur Ausweischarakter zu. Vielmehr hat die Zuordnung zum AV bzw. UV Auswirkungen auf die Bewertung. Für AV gilt das sog. gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB), für UV entsprechend das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB; § 253 Rz. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Flüssige Mittel

Rz. 71 Flüssige Mittel umfassen Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Rz. 72 Zum Kassenbestand rechnen in- und ausländische Devisen sowie Wertzeichen (z. B. Briefmarken) oder auch Guthaben auf Frankiergeräten (§ 266 Rz. 96). Rz. 73 Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten umfassen alle Sichteinlagen (Kontokorrentguthaben, Fest- u...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 3.1 Anforderungen an Grundgeschäfte

Rz. 25 Gem. § 254 HGB besteht seit dem BilMoG nun auch explizit die Möglichkeit, Bewertungseinheiten zu bilden, wenn Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteter Transaktionen oder die Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zusammengefasst sind. Die Arten absicherungsfähiger Grundgesc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft

Rz. 86 Im Unterschied zu Ekfl. können bei Personenhandelsgesellschaften neben dem Eigenkapital auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen, sodass eine eindeutige Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital von Gesellschaftern vorzunehmen ist. Eigenkapital liegt bei Personenhandelsgesellschaften nur vor, wenn die bereitgestellten Mittel der Gesel...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.1 Festbewertung (Einfriermethode)

Rz. 48 Die Technik der Festbewertung sieht vor, beide Komponenten der Sicherungsbeziehungen nach der dokumentierten Bildung der Bewertungseinheiten nicht mehr zu bewerten und somit den Wert "einzufrieren".[1] Dies hat zur Folge, dass das Grundgeschäft fortan mit dem durch das Sicherungsinstrument festgeschriebenen Wert in der Bilanz steht. So wird beispielsweise ein zur Verä...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 2.1 Grundlagen von Derivaten

Rz. 5 Für den Abschluss von Termingeschäften kommen regelmäßig Derivate (derivative Finanzierungsinstrumente) zum Einsatz.[1] Sie selbst besitzen keinen eigenständigen Wert, sondern dieser leitet sich aus der Wertentwicklung eines zugrunde liegenden Vermögensgegenstandes oder einer sonstigen Variablen (Basiswert) ab.[2] IAS 39.9 bzw. fast wortgleich IFRS 9.A als Benchmark au...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 4 Arten von Bewertungseinheiten und ihre bilanzielle Behandlung

Rz. 37 Zunächst sind bei Bewertungseinheiten die Werte der einbezogenen Vermögensgegenstände und ggf. Schulden jeweils aufzuteilen in ihren ineffektiven (unwirksamen) und effektiven (wirksamen) Teil. Der ineffektive Teil ist jeweils nicht Bestandteil der Bewertungseinheit und daher gem. den allgemeinen bilanzrechtlichen Vorschriften im Jahresabschluss abzubilden.[1] Ein inef...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 3.3 Notwendiger Zusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft

Rz. 32 Bei der Bildung einer Bewertungseinheit ist positiv festzustellen, dass die Effektivität oder Wirksamkeit, d. h. der Grad der Deckung des Risikos, gegeben ist. Dieses Risiko wird anhand der möglichen Schwankungsbreite seines Wertes oder Zahlungsstroms sowie der Zeit gemessen. Sind für die Wertentwicklung der beiden Geschäfte identische Faktoren verantwortlich, so spri...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 3.2 Anforderungen an Sicherungsgeschäfte

Rz. 28 Als Sicherungsinstrumente sind neben Derivaten auch originäre Finanzinstrumente zulässig. Als Begründung hierfür wird im Referentenentwurf des BilMoG genannt, dass in der Praxis auch Vermögensgegenstände zur Absicherung von Risiken eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit, Währungsforderungen durch Währungsverbindlichkeiten abzusichern, verwi...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.5 Nach dem HGB zu verwendende Verfahren

Rz. 55 Obwohl im laufenden Gesetzgebungsprozess das DRSC einen Vorschlag zur Konkretisierung der Behandlung von Bewertungseinheiten in einem Diskussionsbeitrag unterbreitet hat, hat der Gesetzgeber die Regelung des § 254 HGB diesbezüglich offengelassen. Konkret hat das DRSC vorgeschlagen, die Durchbuchungsmethode nach IAS 39 – jedoch mit einer Modifizierung – anzuwenden, wob...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 6 Angabepflichten

Rz. 65 Der grundsätzliche Umgang mit dem Wahlrecht aus § 254 HGB zur Bildung von Bewertungseinheiten sowie die dabei bestehenden Methodenwahlrechte (Einfrier-/Durchbuchungsmethode) sind nach §§ 284 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB im (Konzern-)Anhang anzugeben. Rz. 66 Konkretere Angaben sind nach folgenden Regelungen für zur Anhangerstellung verpflichtete Unterne...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Bei Unternehmen spielt die Absicherung von Grundgeschäften eine immer wichtigere Rolle, um Risiken aus Schwankungen der Warenpreise, Währungskurse, Zinssätze und Aktienkurse zu minimieren. Dabei wird zu einer vorhandenen oder antizipierten Position ein entgegengesetztes Sicherungsgeschäft eingegangen, sodass sich Gewinne und Verluste im Falle von Marktpreisänderungen (...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 4.1 Mikro-Hedges und Makro-Hedges

Rz. 40 Bei einem Mikro-Hedge sichert ein einzelnes Sicherungsgeschäft ein konkretes Grundgeschäft ab. Diese Form von Bewertungseinheit wird in der Literatur als relativ unproblematisch bewertet und ist gängige Praxis,[1] da bei einem einzelnen Grundgeschäft die wichtigen Merkmale und Risiken klar zu erfassen sind und es auf den ersten Blick keine Überschneidungen mit anderen...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.4 Behandlung von Bewertungseinheiten nach IFRS (Durchbuchungsmethode)

Rz. 53 Nach IFRS (sowohl IAS 39 als auch IFRS 9) sind stets unabhängig vom Sicherungszusammenhang alle Derivate zum Fair Value anzusetzen. Jedoch ergeben sich in Abhängigkeit von der zeitlichen Erfassung des Grundgeschäfts unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Behandlung der Konsequenzen. Im Fall des Fair-Value-Hedges wird die auf das gesicherte Risiko entfallende Wertänd...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315b Pflicht zur nichtfinanziellen Konzernerklärung; Befreiungen

1 Überblick Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhalti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315k-E Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes v. 3.9.2025 (BT-Drucks. 21/1857) i. d. F. des gemeinsamen Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD v. 31.3.2026 (Ausschussdrucks. 21(6)73). Der Änderungsantrag berücksichtigt die durch die am 18.3.2026 in Kraft getretene Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 vorgenommenen Änderu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Offenlegung des Ergebnisses der freiwilligen Prüfung (Abs. 4)

Rz. 12 Die nichtfinanzielle Erklärung muss nach derzeitiger Rechtslage auch als Teil des Konzernlageberichts lediglich einer formalen Prüfung unterzogen werden, eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer ist bislang freiwillig. Wird eine nichtfinanzielle Erklärung inhaltlich geprüft, so ist nach § 315b Abs. 4 HGB das Ergebnis der Prüfung ebenfalls offenzulegen. Diese...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes v. 3.9.2025 (BT-Drucks. 21/1857) i. d. F. des gemeinsamen Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD v. 30.3.2026 (Ausschussdrucks. 21(6)73). Der Änderungsantrag berücksichtigt die durch die am 18.3.2026 in Kraft getretene Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 vorgenommenen erhebl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Anforderungen an die Befreiungstatbestände (§ 315b Abs. 4 HGB-E)

Rz. 26 Die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines eigenen Konzernnachhaltigkeitsberichts nach § 315b Abs. 2 und 3 HGB-E tritt jedoch jeweils nur ein, wenn § 315b Abs. 4 HGB-E erfüllt ist und der Lagebericht des übergeordneten MU bestimmte Angaben enthält. Diese Angaben umfassen unter anderem den Namen und Sitz des MU, das den befreienden Bericht erstellt, sowie die I...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten (Abs. 2)

Rz. 8 In § 315b Abs. 2 HGB wird die Befreiung von der Aufstellung einer nichtfinanziellen Konzernerklärung bei Einbezug in eine nichtfinanzielle Konzernerklärung eines übergeordneten MU, die für die unter § 291 oder § 292 HGB fallenden MU bereits aus Abs. 1 gilt (§ 291 Rz. 14 ff.), erweitert, da einige Anforderungen der §§ 291 und 292 HGB für die befreiende Einbeziehung expl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Befreiungstatbestände (§ 315b Abs. 2 und 3 HGB-E)

Rz. 24 Neben der Pflicht zur Erstellung eines Konzernnachhaltigkeitsberichts sehen § 315b HGB-E in Abs. 2 und Abs. 3 auch bestimmte Befreiungsmöglichkeiten für MU vor. Diese Befreiungen unterscheiden sich je nach dem Sitz des übergeordneten MU und der entsprechenden Einbindung des TU in dessen Konzernlagebericht oder konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht. MU, die selbst TU ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Verordnungsermächtigung (Abs. 3)

Rz. 7 In § 315k Abs. 3 HGB-E wird eine Verordnungsermächtigung vorgeschlagen, die das Bundesministerium der Justiz (BMJ) dazu befugt, nach Erlass oder Änderung der delegierten Rechtsakte gem. § 315k Abs. 1 Satz 2 HGB-E die entsprechenden Vorschriften zu bezeichnen. Diese Verordnungsermächtigung stellt sicher, dass nationale Regelungen flexibel auf Änderungen der delegierten ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Beteiligungen der Arbeitnehmervertretungen bei der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 315b Abs. 5 HGB-E)

Rz. 27 Eine Besonderheit des § 315b HGB-E stellt die Regelung zur Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen bei der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts dar. Nach § 315b Abs. 5 HGB-E sind die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs des MU verpflichtet, die Arbeitnehmervertreter auf geeigneter Ebene über die Inhalte des Berichts zu informieren und mit ihnen die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum Normzweck des nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315k-E HGB

Rz. 1 Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit, insbes. vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Klimawandels, hat die EU dazu veranlasst, die Berichterstattung von Unt hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu intensivieren. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ...mehr