Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Ziele, Prozess und Verantwortlichkeiten

Rz. 8 Das Institut hat Ziele zum Notfallmanagement zu definieren und hieraus abgeleitet einen Notfallmanagementprozess festzulegen. Die Ziele zum Notfallmanagement ergeben sich im Grunde bereits aus dessen Definition und den damit verbundenen Aufgabenstellungen zur Notfallvorsorge und zur Notfallbewältigung. Die Verantwortlichkeiten, Ziele und Maßnahmen zur Fortführung bzw. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Risikocontrolling und Marktfolge

Rz. 132 Die BaFin hatte vor dem Hintergrund der geforderten Exklusivität des Leiters der Risikocontrolling-Funktion mit der vierten MaRisk-Novelle zunächst für große, international tätige Institute eine Trennung des Risikocontrollings von den Bereichen Finanzen und Marktfolge auf Ebene der Geschäftsleitung zwingend vorgegeben.[1] Damit hat sie sich zwar rein formal im Einkla... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.10 Kapitalbedarf für Liquiditätsrisiken

Rz. 126 Unter dem "Liquiditätsrisiko im engeren Sinne" wird allgemein die Gefahr verstanden, dass ein Institut nicht mehr uneingeschränkt seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.[1] Es wird deshalb auch als "Zahlungsunfähigkeitsrisiko" bezeichnet. Für die Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos eignet sich eher ein Risikomaß wie der "Liquidity-at-Risk" (LaR), der au... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Installation eines Risikovorstandes

Rz. 143 Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion ist einer Person auf einer ausreichend hohen Führungsebene zu übertragen. Sie hat ihre Aufgaben in Abhängigkeit von der Größe des Institutes sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten grundsätzlich in exklusiver Weise auszufüllen (→ AT 4.4.1 Tz. 4). Die exklusive Wahrnehmung der Leitung der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Wertung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattung

Rz. 7 Als ein weiteres Merkmal im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit der Internen Revision wird hervorgehoben, dass sie bei der Berichterstattung und Wertung der Prüfungsergebnisse keinen Weisungen unterworfen sein darf. Damit wird das Unabhängigkeitsprinzip nochmals konkretisiert. Das Prüfungsurteil durch die Interne Revision soll also unparteiisch, neutral und sachbezoge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Gruppenweite Abstimmung

Rz. 71 Das Proportionalitätsprinzip gilt auch im Hinblick auf die Ausgestaltung der gruppenweiten Strategien. Grundsätzlich haben die gruppenweiten Strategien den Charakter einer übergeordneten Richtschnur. Es geht nicht darum, die inhaltliche Ausgestaltung der Strategien auf nachgeordneter Ebene eins zu eins abzubilden und damit quasi vorwegzunehmen. Die Forderung nach grup... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Derivate-Definitionen in KWG und CRR

Rz. 78 Im KWG existieren zwei Derivate-Definitionen. Die erste Definition wurde zuletzt durch die Vorgaben der "MiFID"[1] angepasst, wonach derivative Instrumente für den Transfer von Kreditrisiken, also Kreditderivate, explizit als Finanzinstrumente anzusehen sind. Gemäß § 1 Abs. 11 Satz 6 KWG sind Derivate als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Festgeschäfte oder O... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 ICAAP auf Gruppenebene

Rz. 74 Wie auf Institutsebene geht es auch auf Gruppenebene schwerpunktmäßig darum, ob die gesamte Gruppe das Eintreten von Verlusten ohne Bestandsgefährdung und im Wesentlichen ohne schwerwiegende negative Auswirkungen auf ihre Geschäftsaktivitäten ausgleichen kann. Für diese Zwecke ist das gruppenweite Risikodeckungspotenzial den wesentlichen Risiken der Gruppe gegenüberzu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Einführung und Überblick

Rz. 1 Dokumentationspflichten werden von der Kreditwirtschaft häufig kritisch beurteilt. Die Kritik richtet sich dabei vor allem gegen "überzogene" Dokumentationsanforderungen, die durch die Bankenaufsicht allgemein oder im Rahmen von Prüfungshandlungen von den Instituten abverlangt werden und im Regelfall einen erheblichen Mehraufwand für die Institute bedeuten. Trotz diese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.1 EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung

Rz. 80 Die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung[1] betreffen das letzte Arbeitspaket der EBA aus dem ECOFIN-Aktionsplan zur Bekämpfung notleidender Kredite in der EU.[2] Die in den Leitlinien enthaltenen Anforderungen sollen dazu beitragen, dass zukünftigen Krisen und einer damit verbundenen flächendeckenden Verschlechterung der Kreditqualität im gemeinsamen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Weiterentwicklung der IT-Systeme

Rz. 13 Der Umfang und die Qualität der technisch-organisatorischen Ausstattung müssen allerdings auch mit der Entwicklung der Geschäftsaktivitäten eines Institutes und dem technischen Fortschritt mithalten können. Insofern genügt es nicht, die technisch-organisatorische Ausstattung einmal zu überprüfen und für angemessen zu befinden. So können sich die betriebsinternen Erfor... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8.2 Festlegung des Risikoappetits

Rz. 203 Basierend auf geeigneten Risikoindikatoren für ESG-Risiken, die von der Aufsicht als quantitative Vorgabe betrachtet werden, sind bei der Festlegung des Risikoappetits ebenfalls die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit zu berücksichtigen (→ AT 4.2 Tz. 2, Erläuterung). Die BaFin hat die Festlegung von geeigneten Risikoindikatoren unter Berücksichtigung der Risikotrag... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Institute gemäß § 53 Abs. 1 KWG

Rz. 35 Die MaRisk sind darüber hinaus grundsätzlich auch von rechtlich unselbständigen Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland zu beachten, die Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen. In der Regel handelt es sich dabei allerdings um Abteilungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland (Unternehmenszentralen). Diese Zweigstellen werden nach der "Ver... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Physische und transitorische Risiken

Rz. 41 Im Bereich Umwelt (inklusive Klima) können die ESG-Risiken wiederum in "physische Risiken" und "transitorische Risiken" unterteilt werden.[1] Rz. 42 Das "physische Risiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52f CRR als Teil des Umweltrisikos die Gefahr von negativen finanziellen Auswirkungen auf das Institut, die sich aus den gegenwärtigen oder zukünftigen Auswirkungen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 MaRisk: Beweggründe und Historie

Rz. 9 Die Bankenaufsicht muss ebenfalls ihre Lehren aus den jeweils relevanten Ereignissen der Vergangenheit ziehen. Um den grenzüberschreitenden Aktivitäten vieler Institute gerecht zu werden, muss auch die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden weiter vorangetrieben werden. Ferner werden seit einigen Jahren makroökonomische Entwicklungen bei der Beaufsichtigung der Institute... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönliche Arbeitsleistung

Rn. 63 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Begrifflich schließen sich nach der Rspr die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit aus. Idealtypisches Kennzeichen der selbstständigen Arbeit im Unterschied zum Gewerbebetrieb und zur LuF ist das Zurücktreten des Kapitaleinsatzes gegenüber der eigenen Arbeitsleistung (so schon Begründung zu § 18 EStG 1934, RStBl 1935, 4... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.3 Anwendbarkeit des § 25b KWG auf Gruppenebene

Rz. 54 Das KWG regelt nicht ausdrücklich, ob das übergeordnete Unternehmen einer Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe, gemischten Finanzholding-Gruppe oder Unterkonsolidierungsgruppe nach Art. 22 CRR für die Einhaltung des § 25b KWG auf Gruppenebene verantwortlich ist. Dagegen spricht, dass § 25a Abs. 3 Satz 1 KWG nur die in § 25a Abs. 1 und 2 KWG genannten Organisationspfl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Interne Revision durch einen Geschäftsleiter

Rz. 19 Die Übertragung von einzelnen Tätigkeiten der Internen Revision auf externe Personen oder gar deren vollständige Auslagerung kommt unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich für alle Institute in Betracht (→ AT 9 Tz. 4, 5 und 10). Die Übernahme der Aufgaben der Internen Revision durch einen Geschäftsleiter ist hingegen nur Instituten gestattet, be... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Lehren aus der Finanzmarktkrise

Rz. 16 Bei der Aufarbeitung der Finanzmarktkrise[1] spielt auch das Thema Strategie eine prominente Rolle. So wird etwa von der globalen Interessenvertretung der Finanzindustrie, dem Institute of International Finance (IIF), herausgestellt, dass sich das leitende Management ein besseres Verständnis für die eigene geschäftspolitische Ausrichtung und deren Weiterentwicklung ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte

Rz. 275 Im Rahmen der vierten MaRisk-Novelle wurden im Modul AT 4.1 einige Aspekte aus dem Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte ("RTF-Leitfaden") vom Dezember 2011[1] aufgegriffen. Gleichzeitig wurde in die MaRisk der explizite Hinweis aufgenommen, dass sich Einzelheiten zur weiteren Auslegung der Anforderungen aus diesem Leitfad... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.5 Auskunfts- und Prüfungsrechte sowie Kontrollmöglichkeiten (§ 25b Abs. 3 KWG)

Rz. 64 Die Auslagerung von Aktivitäten oder Prozessen auf andere Unternehmen darf eine effektive Überwachung des Institutes durch die Bankenaufsicht nicht behindern. Zur Durchsetzung des Aufsichtsrechtes ist die BaFin daher mit umfangreichen Auskunfts- und Prüfungsrechten sowie Kontrollmöglichkeiten ausgestattet.[1] § 44 Abs. 1 Satz 1 KWG enthält umfassende Auskunftsrechte g... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Definition

Rz. 127 Unter den "Liquiditätskosten" werden allgemein jene Aufwendungen verstanden, die durch die Einwerbung von Refinanzierungsmitteln auf dem Geld- und Kapitalmarkt entstehen und über die Kosten der reinen Zinssicherung hinausgehen.[1] In der Fachliteratur wird häufig weitergehend zwischen direkten und indirekten Liquiditätskosten unterschieden. Rz. 128 Unter den "direkten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gruppenähnlichkeit

Rn. 132 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Rspr und das ganz überwiegende Schrifttum haben eine bloße Gruppenähnlichkeit – entgegen der in diesem Kommentar vertretenen Auffassung – nicht genügen lassen (vgl die Hinweise in s Rn 129). Dagegen verstehen ua Tipke, StuW 1974, 340; Tipke, StuW 1975, 152, 153 und 328; Erdweg, FR 1978, 417, 421; Grube, StuW 1981, 34, 39 und 40; Martin,... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Risikomanagement auf Institutsebene nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 147 Gesetzliche Grundlage der MaRisk und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des "Supervisory Review Process" (SRP) ist § 25a Abs. 1 KWG, der von den Instituten eine "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" fordert. Das KWG zielt diesbezüglich in erster Linie auf ein aus qualitativer Sicht angemessenes Risikoumfeld in den Instituten ab, das zur Stärkung des Risikobewusstsei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.1 Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)

Rz. 282 Die Grundsätze des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung[1] enthalten nicht nur Vorgaben für das Risikomanagement (→ Kapitel 2.6.1), sondern betreffen in einem hohen Maße auch die Informationstechnologie. Die IT-relevanten Vorgaben wurden erstmals im November 2017 als Konkretisierung der M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Unter Risikogesichtspunkten nicht wesentliche Auslagerungen

Rz. 212 Auch jene Auslagerungen, die auf Basis der Risikoanalyse als "nicht wesentlich" eingestuft werden, sind nicht vollkommen risikofrei. Diesem Umstand wird aus regulatorischer Sicht durch eine allgemeingültige Formulierung entsprochen. Zwar ist bei solchen Auslagerungen die Spezialregelung des § 25b KWG grundsätzlich nicht einschlägig. Seit dem Inkrafttreten des Finanzm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Prüfung grundsätzlicher Voraussetzungen

Rz. 8 Das Institut sollte zudem in einem möglichst frühen Stadium des NPP prüfen, ob die beabsichtigten Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten einschließlich neuer Vertriebswege mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie dem festgelegten Risikoappetit des Institutes vereinbar sind (→ AT 4.2). Denkbar ist beispielsweise, dass die Strategien Limitieru... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Grenzen des Risikomanagements auf Gruppenebene

Rz. 37 Auch für das Risikomanagement auf Gruppenebene gilt der Grundsatz der Proportionalität (→ AT 1 Tz. 3). Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt insbesondere von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der von der Gruppe betriebenen Geschäftsaktivitäten ab. Dies ergibt sich aus dem Verweis in § 25a Abs. 3 Satz 1 KWG auf § 25a Abs. 1 Satz 4 KWG. Ein "wirksames Ri... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Prozessabhängige Überwachungsmechanismen – Internes Kontrollsystem

Rz. 16 Das interne Kontrollsystem umfasst alle Formen von Überwachungsmechanismen, die integraler Bestandteil der zu überwachenden Prozesse sind (prozessabhängige Überwachung). Die für derartige Überwachungsaufgaben zuständigen Mitarbeiter oder Stellen sind an den jeweiligen Arbeitsprozessen beteiligt und häufig auch für das Ergebnis der zu überwachenden Prozesse verantwortl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.3 Endgültige Verabschiedung der CRD IV

Rz. 55 Die endgültige Umsetzung der damaligen Fassung von Basel III in europäisches Recht durch das sogenannte "CRD IV-Paket"[1] erfolgte nach langwierigen Verhandlungen schließlich Ende Juni 2013 und damit zeitlich nach Veröffentlichung der vierten MaRisk-Novelle. Das CRD IV-Paket setzt sich aus der Bankenverordnung ("Capital Requirements Regulation", CRR)[2] und der Banken... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11.1 EBA-Leitlinien zu Auslagerungen

Rz. 94 Die von der EBA im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zu Auslagerungen[1] aktualisieren die CEBS-Leitlinien aus dem Jahr 2006 und integrieren die Empfehlungen der EBA zu Outsourcing an Cloud-Anbieter. Darüber hinaus konkretisieren sie die Anforderungen an die Überwachung der Auslagerungen im SREP. Ziel der Leitlinien ist es, die Anforderungen an Auslagerungen eu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Liquiditäts- und Refinanzierungsposition eines Institutes

Rz. 15 Die "Liquiditätsposition" (oft auch das "Liquiditätspotenzial") eines Institutes ermittelt sich als die Summe aus dem Liquiditätssaldo und dem Liquiditätsdeckungspotenzial ("Counterbalancing Capacity") und umfasst die Gesamtheit der zur Deckung potenzieller Liquiditätsengpässe zur Verfügung stehenden Vermögenswerte und Refinanzierungslinien. Während der "Liquiditätss... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 13.2 Aufgaben des Auslagerungsbeauftragten bzw. Auslagerungsmanagements

Rz. 433 Die Regelung, die nicht zwischen "wesentlichen" und "nicht wesentlichen" Auslagerungen unterscheidet, weist dem zentralen Auslagerungsbeauftragten bzw. dem zentralen Auslagerungsmanagement im Einzelnen folgende Aufgaben zu: Implementierung und Weiterentwicklung eines angemessenen Auslagerungsmanagements und entsprechender Kontroll- und Überwachungsprozesse, Erstellung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Produktkatalog als Basis für den NPP

Rz. 21 Die Institute haben vor der Aufnahme von Geschäftstätigkeiten in neuen Produkten, auf neuen Märkten oder mittels neuer Vertriebswege einen Neu-Produkt-Prozess (NPP) durchzuführen. Die MaRisk enthalten keine Definitionen der Begriffe "neues Produkt" oder "neuer Markt", da sich die Neuartigkeit nicht auf das Produkt oder den Markt an sich bezieht, sondern auf die Geschä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Definition von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 19 In nahezu allen Veröffentlichungen der deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden seit Ausbruch der Finanzmarktkrise wird zumindest zwischen dem "Liquiditätsrisiko" und dem "Refinanzierungsrisiko" unterschieden, welche beide unter dem sogenannten "Liquiditätsrisiko im weiteren Sinne"[1] subsumiert werden. Die "Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken" ("Risks to Liqu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9 Überwachungsfunktion des Aufsichtsorgans

Rz. 33 Funktionsfähige interne Governance-Strukturen setzen voraus, dass die Aufsichtsorgane der Institute ihre Überwachungsfunktion sachgerecht wahrnehmen.[1] Die Überwachungsfunktion der Aufsichtsorgane ist in unterschiedlichen gesetzlichen Normen fest verankert. Nach § 111 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung zu überwachen. Bei Kreditinstituten in der Rec... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anwenderkreis und Umsetzungsfristen

Rz. 17 Die Anforderungen aus BCBS 239 gelten in erster Linie für global ("Global Systemically Important Banks", G-SIBs) und national systemrelevante Banken ("Domestic Systemically Important Banks", D-SIBs). Global systemrelevante Institute (G-SRI)[1] haben die Grundsätze des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) bereits seit Anfang 2016 vollständig zu berücksichtige... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.1 Institute mit hohem NPL-Bestand

Rz. 66 Die Anforderungen der EBA-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen betreffen zum Teil lediglich Institute mit einer Quote notleidender Kredite ("non-performing loans", NPL) von mindestens 5 Prozent. Diese in den MaRisk als "Institute mit hohem NPL-Bestand" bezeichneten Institute haben erhöhte Anforderungen beim Management von notleidenden Risikoposi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Einschaltung eines vertriebsunabhängigen Bereiches

Rz. 42 Bei der Entscheidung, ob es sich um neuartige Aktivitäten handelt, ist ein vom Markt bzw. vom Handel unabhängiger Bereich einzubinden. Es ist daher nicht möglich, dass z. B. ausschließlich der Handel oder der Markt darüber entscheiden, ob ein neues Produkt vorliegt oder nicht. Durch diese Einschränkung soll sichergestellt werden, dass bereits zu Beginn des NPP die Sic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 2 Gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG wird von allen Instituten die Einrichtung eines angemessenen Risikomanagements gefordert, zu dessen Bestandteilen u. a. Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken entsprechend den in Art. 76 bis 87 CRD IV niedergelegten technischen Kriterien zählen (→ Teil I, Kapitel 4.1 und AT 1 Tz. 1).... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.2 Pillar 2 Requirement und Pillar 2 Guidance

Rz. 63 Auf der Grundlage der in den EBA-Leitlinien zum SREP entwickelten Grundsätze ergänzt die CRD V aus dem Jahr 2019 die bereits in der CRD IV näher spezifizierte Regelung zur Festsetzung der "zusätzlichen Eigenmittelanforderung der Säule 2" ("Pillar 2 Requirement", P2R) und regelt die Anforderungen an die Qualität der Kapitalunterlegung neu.[1] Die Vorgaben für die Ermit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Allgemeine Service- und Unterstützungsleistungen

Rz. 151 Nicht als Auslagerung im aufsichtsrechtlichen Sinne einzustufen sind allgemeine Service- und Unterstützungsleistungen sowie die Nutzung von Infrastruktureinrichtungen, wie z. B. Geldautomatenversorgung, Kantinenbetrieb, Reinigungsdienst, Wachdienst, Fuhrpark, Betriebsarzt, technisches Gebäudemanagement, Strom, Wasser oder Postzustellung.[1] Diese Leistungen ohne eine... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Einheitliches Regelwerk ("Single Rule Book")

Rz. 100 Bis zur Finanzmarktkrise verfolgte die EU-Kommission bei der europäischen Bankenregulierung den Ansatz der Mindestharmonisierung. Sie beschränkte sich grundsätzlich auf die Vorgabe von aufsichtsrechtlichen Mindeststandards, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen waren. Die Einführung von Mindeststandards ermöglichte die gegenseitige Anerkennung d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Risikobezogener Anwendungsbereich

Rz. 7 Die MaRisk beziehen sich auf alle für das Institut wesentlichen Risiken, wobei auch für die übrigen Risiken angemessene Vorkehrungen zu treffen sind. Dieser umfassende risikobezogene Anwendungsbereich stützt sich auf EU-Vorgaben (Art. 73 und 108 CRD IV) und entsprechende nationale Regelungen (§ 25a Abs. 1 KWG), die auf eine übergreifende Risikobetrachtung unter Einschl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Ablauforganisatorische Vorkehrungen auf Gruppenebene

Rz. 87 Das übergeordnete Unternehmen hat angemessene ablauforganisatorische Vorkehrungen auf Gruppenebene zu treffen. Konkret sind Prozesse und die damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen sowie Kommunikationswege innerhalb der Gruppe klar zu definieren und aufeinander abzustimmen. Die deutsche Aufsicht schränkt die Organisationsverantwortung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von Marktpreisrisiken

Rz. 9 Unter dem Marktpreisrisiko oder Marktrisiko wird gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 141 CRR das aus Marktpreisbewegungen, einschließlich Wechselkurs- oder Warenpreisbewegungen, erwachsende Verlustrisiko verstanden. In vergleichbaren Definitionen geht es grundsätzlich um "das Risiko potenzieller Verluste bilanzwirksamer und außerbilanzieller Positionen aufgrund von Veränderungen d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.4 Bankenaufsicht

Rz. 382 Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der CRD und der CRR im Hinblick auf ESG-Aspekte hat die EBA erstmals im Juni 2019 diverse Aufträge erhalten. Laut ihrem "Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung" ("Action Plan on Sustainable Finance") vom Dezember 2019[1] wollte die EBA bei der Umsetzung ihrer Mandate schrittweise vorgehen. Mit der CRD VI sind neue Aufträge für... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Bedeutung des Risikomanagements

Rz. 1 Risiken sind fester Bestandteil der menschlichen Umwelt. Neben gesundheitlichen Risiken, politischen Risiken oder unternehmerischen Risiken existiert eine Vielzahl weiterer Risiken. Ihre Dimensionen rücken dabei häufig erst durch Katastrophen, Unternehmenspleiten, Unfälle oder Krankheiten in das Bewusstsein unserer Gesellschaft. Risiken sind allgegenwärtig. Je offener ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Proportionalität durch Kategorien von Instituten

Rz. 108 Eine weitere Ausprägung des Grundsatzes der Proportionalität ist die Beschränkung des Anwendungsbereiches der rechtlichen Regelungen und Vorgaben, die besonders anspruchsvolle aufsichtliche Anforderungen formulieren, auf systemrelevante bzw. große Institute. Alternativ können aber auch für kleine, nicht komplexe Institute wesentliche Erleichterungen vorgesehen werden... mehr