Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Vergütungsbericht durch börsennotierte Aktiengesellschaften (Abs. 2 a. F.)

Rz. 14 Abs. 2 a. F. ist auf Jahresabschlüsse und Lageberichte letztmalig für das vor dem 1.1.2021 beginnende Gj anzuwenden. Soweit für das vor dem 1.1.2021 beginnende Gj oder für ein diesem vorausgehenden Gj ein Vergütungsbericht nach dem neuen § 162 AktG erstellt wird (§ 315a Rz. 41 ff.), ist Abs. 2 a. F. bereits nicht mehr anzuwenden. Durch das VorstOG wurden börsennotierte... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.4 Befreiungstatbestände (§ 289b Abs. 2 und 3 HGB-E)

Rz. 26 Trotz der deutlichen Ausweitung des Anwenderkreises sieht der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen für TU vor. Diese Ausnahmeregelungen sind in § 289b Abs. 2 und Abs. 3 HGB-E festgelegt und ermöglichen es TU, von der Pflicht zur Erstellung eines eigenen Nachhaltigkeitsberichts befreit zu werden, wenn sie in den Konzernlagebericht eines MU einbezogen sind. Die Abs. 2 bis 4 d... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.2 Anwenderkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 22 Der § 289b Abs. 1 Satz 1 HGB-E behandelt die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten für Unt im Zuge der Umsetzung der CSRD in nationales deutsches Recht. Diese Erweiterung betrifft nicht nur kapitalmarktorientierte Unt, sondern erstreckt sich künftig auf alle großen KapG sowie auf große Personenhandelsgesellschaften, die gem. § 264a HGB den KapG gl... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 10 § 289b HGB enthält die Grundnorm von Art. 19a der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL, dass KapG ihren Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern haben. Dafür präzisiert Abs. 1 zunächst den Anwendungsbereich. Die Berichtspflicht betrifft nach derzeitiger Rechtslage nur KapG und KapCoGes i. S. d. § 264a HGB, die "groß" i. S. d. § 267 Abs. 3 Satz... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 4 Gesonderter nichtfinanzieller Bericht

Rz. 14 § 289b Abs. 3 HGB reflektiert bislang die Ausübung eines der Mitgliedstaatenwahlrechte aus Art. 19a Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL durch den deutschen Gesetzgeber. Eine KapG kann derzeit die Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht nach Abs. 1 dadurch erfüllen, dass sie einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht außerhalb de... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Mietereinbauten / 2.3.1 Wirtschaftliches Eigentum

Dem zivilrechtlichen Eigentümer ist ein Wirtschaftsgut nur dann nicht zuzurechnen, wenn ein anderer als er die wirtschaftliche Herrschaft darüber ausübt; das ist der Fall, wenn der andere den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts von der Einwirkung darauf wirtschaftlich ausschließen kann.[1] Der Mieter ist wirtschaftli... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289 Inhalt des Lageberichts

1 Überblick Rz. 1 Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große KapG (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sowie mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, sofern sie als TU nicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB befreit sind, einen Lagebericht aufzustellen. Unt, die dem PublG unterliegen, haben, sofern es sich bei ihnen nicht um Einzelkaufleute (EK... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3 Berichtsinhalte

7.3.1 Allgemeine Anforderungen Rz. 119 Nach § 312 Abs. 2 AktG hat der Abhängigkeitsbericht den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Hieraus werden die allgemeinen Berichtsgrundsätze der Wahrheit, Vollständigkeit sowie Klarheit und Übersichtlichkeit abgeleitet.[1] 7.3.2 Berichtspflichtige Beziehungen und Vorgänge Rz. 120 Nach § 312 Abs. 1 Sa... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung

2.1 Grundsatz der Wahrheit Rz. 18 In der gesamten Rechnungslegung spielt der Grundsatz der Wahrheit eine dominierende Rolle. Er verlangt eine der Realität entsprechende Darstellung der Angaben im Lagebericht, die intersubjektiv nachprüfbar und willkürfrei ist. Objektiv falsche Angaben, die allein oder zusammen einen falschen Eindruck vermitteln, dürfen nicht gemacht werden. B... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht durch AG, KGaA, SE (§ 312 Abs. 3 Satz 3 AktG)

7.1 Überblick Rz. 115 Sofern kein Beherrschungsvertrag besteht, hat der Vorstand einer abhängigen Ges. nach § 312 Abs. 1 AktG in den ersten drei Monaten des Gj einen Bericht über die Beziehungen der Ges. zu verbundenen Unt (Abhängigkeitsbericht) aufzustellen. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen zum sog. faktischen Konzern (§§ 311–318 AktG), deren Zweck d... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Elemente des Lageberichts nach Abs. 1

3.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1) Rz. 23 Das HGB definiert die Begriffe "Geschäftsverlauf", "Geschäftsergebnis" und "Lage" nicht. Die Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. im Wirtschaftsbericht gehen Hand in Hand, denn zwischen beiden Angabepflichten bestehen Ursache-Wirkungs-Beziehung... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Elemente des Lageberichts nach Abs. 2

4.1 Nachtragsbericht (früherer Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) Rz. 81 Der frühere Bericht über besondere Vorgänge nach Abschluss des Gj im Lagebericht (Nachtragsbericht) ist infolge des BilRUG (2015) entfallen, da diese Angaben zukünftig im Anhang (§ 285 Nr. 33 HGB) zu machen sind. Hintergrund ist europäisches Recht. Anders als der frühere Art. 46 Abs. 2 Buchst. a der RL 78/660/EWG verl... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Grundsatz der Klarheit

Rz. 22 Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit verlangt eine verständliche, prägnante und übersichtliche Darstellung der Lageberichtsinformationen. Dies bedingt, dass die Angaben weder vage noch weitschweifig sein dürfen. Hierzu gehört bereits die Kennzeichnung von Anfang und Ende des Lageberichts im Geschäftsbericht. Eine systematische Gliederung des Lageberichts s... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Wahrheit

Rz. 18 In der gesamten Rechnungslegung spielt der Grundsatz der Wahrheit eine dominierende Rolle. Er verlangt eine der Realität entsprechende Darstellung der Angaben im Lagebericht, die intersubjektiv nachprüfbar und willkürfrei ist. Objektiv falsche Angaben, die allein oder zusammen einen falschen Eindruck vermitteln, dürfen nicht gemacht werden. Bei Tatsachenangaben (Verla... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.2 Berichtspflichtige Beziehungen und Vorgänge

Rz. 120 Nach § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG ist über alle Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden Unt oder einem mit ihm verbundenen Unt und über alle anderen Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unt Bericht zu erstatten. Zeitlich bezieht sich die Berichterstattungspflicht auf das vergangene Gj. Die zu berichtenden Vorgänge sind demnach Rechtsgeschäfte oder M... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.4 Schlusserklärung

Rz. 124 Der Vorstand hat zum Schluss des Berichts eine zusammenfassende Aussage darüber abzugeben, ob die Ges. angemessene Gegenleistungen erhalten bzw. ob ihr entstandene Nachteile ausgeglichen wurden. Sind hingegen keinerlei berichtspflichtige Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen angefallen, ist dies zu erklären (Negativtestat). Die Schlusserklärung des Vorstands ist jeweils ges... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Forschungs- und Entwicklungsbericht (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 92 Zweck dieser Vorschrift ist es, dem Lageberichtsadressaten weitere Informationen zur Beurteilung der Zukunftsaussichten und somit zur Lage der Ges. zu geben. Insbes. bei forschungsintensiven Branchen (bspw. Pharma, Chemie, Luft- und Raumfahrt, Informationstechnologie) kann der Aussagewert der Lageberichterstattung durch diese Vorschrift deutlich erhöht werden. Zugleic... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Hinweis zum Bestand an eigenen Aktien (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 98 Sind im Anhang Angaben zum Bestand an eigenen Aktien der Ges. (nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG) zu machen, ist im Lagebericht darauf zu verweisen. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Nachtragsbericht (früherer Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 81 Der frühere Bericht über besondere Vorgänge nach Abschluss des Gj im Lagebericht (Nachtragsbericht) ist infolge des BilRUG (2015) entfallen, da diese Angaben zukünftig im Anhang (§ 285 Nr. 33 HGB) zu machen sind. Hintergrund ist europäisches Recht. Anders als der frühere Art. 46 Abs. 2 Buchst. a der RL 78/660/EWG verlangt Art. 17 Abs. 1 Buchst. q der RL 2013/34/EU sta... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.1 Allgemeine Anforderungen

Rz. 119 Nach § 312 Abs. 2 AktG hat der Abhängigkeitsbericht den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Hieraus werden die allgemeinen Berichtsgrundsätze der Wahrheit, Vollständigkeit sowie Klarheit und Übersichtlichkeit abgeleitet.[1] mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 21 Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit ist umfassend, unter Ausschöpfung aller erreichbaren Erkenntnisquellen, über die wirtschaftliche Situation des Unt zu berichten. Dieser Grundsatz ist im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Wesentlichkeit zu sehen (quantitative oder qualitative Bedeutung eines betrieblichen Sachverhalts). Für die Auswahl der berichtspflichtigen Sac... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Anwendungsbereich

Rz. 117 Die Pflicht zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts besteht für inländische Ges. in der Rechtsform AG, nach h. M. auch für KGaA sowie für SE mit Sitz in Deutschland.[1] Sofern ein Beherrschungsvertrag i. S. d. § 291 AktG abgeschlossen ist, besteht nach § 312 Abs. 1 AktG keine Berichtspflicht, da dann § 311 AktG nicht anwendbar ist. Hierin wird im Schrifttum eine ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.3 Nachteilsausgleich

Rz. 123 Sofern sich bei den einzelnen Rechtsgeschäften Leistung und Gegenleistung bzw. bei den Maßnahmen Vor- und Nachteile nicht gleichwertig gegenüberstehen und dadurch eine Ausgleichspflicht nach § 311 AktG besteht, sind i. R. d. Berichtspflicht Angaben zu machen, wie der Ausgleich während des Gj tatsächlich erfolgte oder auf welche Vorteile ein Rechtsanspruch gewährt wur... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Form der Berichterstattung

Rz. 125 Der Abhängigkeitsbericht ist in seiner Gesamtheit nicht zu publizieren, sondern nur dem Abschlussprüfer und dem Aufsichtsrat zugänglich zu machen.[1] Jedoch ist die Schlusserklärung des Vorstands nach § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG in den Lagebericht aufzunehmen. Rz. 126 Da nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB (seit 1994) bestimmte kleine AGs keinen Lagebericht mehr aufstellen müss... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Zweigniederlassungsbericht (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 96 Im Lagebericht sind Angaben zu den in- und ausländischen Zweigniederlassungen der Ges. zu machen. Als Zweigniederlassung angesehen wird "ein auf Dauer angelegter, räumlich und organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennter Unternehmensteil ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der im Außenverhältnis selbstständig handelt und im Innenverhältnis weisungsgebunden ist.... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Risikomanagement-Bericht durch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 106 Im Lagebericht sind in Umsetzung von Art. 46a Abs. 1 Buchst. c der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie von sog. kapitalmarktorientierten KapG im Lagebericht in einem Risikomanagement-Bericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.[1] Rz. 107 Abs. 4 gilt ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Überblick

Rz. 115 Sofern kein Beherrschungsvertrag besteht, hat der Vorstand einer abhängigen Ges. nach § 312 Abs. 1 AktG in den ersten drei Monaten des Gj einen Bericht über die Beziehungen der Ges. zu verbundenen Unt (Abhängigkeitsbericht) aufzustellen. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen zum sog. faktischen Konzern (§§ 311–318 AktG), deren Zweck der Schutz ein... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 23 Das HGB definiert die Begriffe "Geschäftsverlauf", "Geschäftsergebnis" und "Lage" nicht. Die Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. im Wirtschaftsbericht gehen Hand in Hand, denn zwischen beiden Angabepflichten bestehen Ursache-Wirkungs-Beziehungen. Während sich die Angaben zum Geschäftsverlauf auf die vergangene Periode beziehen, liegt bei den Angaben zur... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Darstellung und Erläuterung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 38 In die nach Abs. 1 Satz 2 durchzuführende Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. sind nach Abs. 1 Satz 3 die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen. Abs. 1 Satz 3 präzisiert damit die Regelung des Abs. 1 Satz 1, wobei für große KapG die Besonderheiten des Abs. 3 gelten (nichtfinanzielle Leistungsindikatoren). R... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Lageberichtseid (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 69 Mit Abs. 1 Satz 5 transformierte der deutsche Gesetzgeber den Art. 4 Abs. 2 EU-Transparenz-RL [1] in deutsches Recht. Gemeinsam mit dem neu eingefügten § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB soll diese Vorschrift einen Beitrag dazu leisten, dass Adressaten der Berichterstattung zuverlässige und umfassende Informationen über die Wertpapieremittenten am Kapitalmarkt erhalten. Art. 4 de... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Sanktionen

Rz. 127 Werden die Verhältnisse der Ges. im Lagebericht unrichtig wiedergegeben oder verschleiert, werden die Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrats nach § 331 Nr. 1, Nr. 2 HGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldbuße bestraft. Rz. 128 Eine Wiedergabe der Verhältnisse ist unrichtig, sofern die im Lagebericht benannten Tatsachen den wahren Gegeb... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Darstellung und Erläuterung der bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren durch große Kapitalgesellschaften (Abs. 3)

Rz. 99 Große KapG, wozu nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB auch alle kapitalmarktorientierten Ges. zählen, haben auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in die Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. nach Abs. 1 Satz 2 einzubeziehen. Wie bei Abs. 1 Satz 3 geht es dem Gesetzgeber hier um die "bedeutsamsten" Leistungsindikatoren (hier nichtfinanzieller Art), die für die Ge... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Analyse des Geschäftsverlaufs und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Im Zuge des BilReG wurde in den Abs. 1 der Satz 2 aufgenommen, der eine Analyse fordert, die über eine reine Darstellung hinausgeht. Unter Analyse ist die Untersuchung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. (die Modernisierungsrichtlinie, nicht jedoch Abs. 1 Satz 2, nennt auch das Geschäftsergebnis) zu verstehen. Die Analyse muss ausgewogen und umfassend sowie dem Umfang... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Berichterstattung über Finanzinstrumente (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a und b)

Rz. 82 Abs. 2 Nr. 1a und b der Vorschrift gehen zurück auf das BilReG, das die Vorschriften des Art. 46 Abs. 2f der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Fair-Value-RL bez. der Risikoberichterstattung über Finanzinstrumente in deutsches Recht transformierte. Zweck der neuen Nr. 1a und b war es, den Informationsgehalt von Lageberichten und die Vergleichbarkeit zu verbessern. Rz. 83 Abs... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. Rz. 133 Im Zuge der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht wird auch der bisherige § 289 HGB an einigen Stellen angepasst. So wird § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB durch den RegE CSRD-UmsG (2025) aufgehoben, weil die Versicherungen der Mitglie... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 43 Wenngleich mit dem BilReG vorwiegend die Etablierung der IFRS als weiterer Standard der externen Rechnungslegung in Deutschland in Verbindung gebracht wird, erweiterte dieser Reformschritt (nochmals) die Inhalte des Lageberichts: Ausgehend vom BiRiLiG (1985) hatten Unt, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet waren, einen Lagebericht zu erstellen, zumindest den Geschäft... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große KapG (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sowie mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, sofern sie als TU nicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB befreit sind, einen Lagebericht aufzustellen. Unt, die dem PublG unterliegen, haben, sofern es sich bei ihnen nicht um Einzelkaufleute (EKfl.) oder r... mehr

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Gewalt am Arbeitsplatz / 1.2 In welchen Formen tritt Gewalt auf?

Gewalt ist facettenreich und kommt in unterschiedlichsten Ausprägungen vor. Jede Form von Gewalt hinterlässt Spuren und kann langfristige Folgen für die Betroffenen haben, sowohl körperlich als auch psychisch. Beispiele für Formen von Gewalt sind: Physische Gewalt Psychische Gewalt Sexualisierte Gewalt Soziale Gewalt Digitale Gewalt Wirtschaftliche Gewalt Häusliche Gewalt Diese Aufzä... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld; Verordnungsermächtigungen

1 Überblick 1.1 Regelungszweck, Änderungen und Inhalt Rz. 1 Durch § 335 HGB erhält das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Möglichkeit, Verstöße gegen Offenlegungspflichten durch KapG mittels Auferlegung eines Ordnungsgelds zu sanktionieren. Der Druck auf die Unt, die sich ihren Offenlegungsverpflichtungen entziehen möchten, hat sich durch die Verfahrenseinleitung von Amts wegen, d... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10.2 Herabsetzung des Ordnungsgelds

Rz. 41 Mit der Neuregelung des Ordnungsgeldverfahrens durch das Gesetz zur Änderung des HGB wurde die Verpflichtung zur Absenkung des Ordnungsgeldes nach verspäteter Offenlegung in bestimmten Fällen eingeführt.[1] Bei einer Offenlegung nach der Sechswochenfrist hat das BfJ das Ordnungsgeld nach § 335 Abs. 4 Satz 2 HGB wie folgt herabzusetzen: bei Hinterlegung nach § 326 Abs. ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8.1.2 Fristsetzung

Rz. 32 In der Androhung muss auf die gesetzliche Sechswochenfrist hingewiesen werden. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8.1 Inhaltliche Anforderungen

6.8.1.1 Bezeichnung der Verpflichtung Rz. 31 Um einerseits die europakonforme Richtlinienumsetzung hinsichtlich der Durchsetzung der Offenlegung gewährleisten zu können und andererseits die Interessen des von der Androhung Betroffenen ausreichend zu berücksichtigen, ist für die Bestimmtheit der Androhung ausreichend, wenn sie die Anforderung "der in § 325 HGB genannten Rechnu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.9 Einspruchsverfahren

6.9.1 Zulässigkeit Rz. 36 Der Adressat des Ordnungsgeldverfahrens hat nach § 335 Abs. 3 Satz 1 HGB die Möglichkeit das Unterlassen der Offenlegung im Einspruchsverfahren zu rechtfertigen. Der Einspruch kann auf Einwendungen gegen die Kostenentscheidung beschränkt werden (§ 335 Abs. 3 Satz 3 HGB). Über die Zulässigkeit und Begründetheit des Einspruchs entscheidet das BfJ. Rz. ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10 Festsetzung des Ordnungsgelds (Abs. 4)

6.10.1 Keine Offenlegung und keine Rechtfertigung innerhalb der Sechswochenfrist Rz. 40 Wird die Offenlegung nicht innerhalb der Sechswochenfrist nach Androhung des Ordnungsgelds nachgeholt oder die Unterlassung mittels Einspruch gerechtfertigt, wird das Ordnungsgeld durch das BfJ festgesetzt. Durch die Ordnungsgeldfestsetzung erledigt sich das Ordnungsgeldverfahren nicht, vi... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Regelungszweck, Änderungen und Inhalt Rz. 1 Durch § 335 HGB erhält das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Möglichkeit, Verstöße gegen Offenlegungspflichten durch KapG mittels Auferlegung eines Ordnungsgelds zu sanktionieren. Der Druck auf die Unt, die sich ihren Offenlegungsverpflichtungen entziehen möchten, hat sich durch die Verfahrenseinleitung von Amts wegen, die Auferleg... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Normadressat

2.1 Vertretungsberechtigtes Organ (Abs. 1 Satz 1 1. Hs.) Rz. 6 Das Ordnungsgeldverfahren ist nach § 335 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. HGB gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (§ 331 Rz. 10 ff.) der KapG zu führen. Dies sind die Vorstandsmitglieder einer AG (§§ 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 AktG), die Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 Abs. 1 GmbHG), die Vorstandsmitglieder ein... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8.1.3 Einspruch

Rz. 33 Das BfJ muss darauf hinweisen, dass gegen die Androhung innerhalb der Sechswochenfrist Einspruch erhoben werden kann. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10.3 Änderungsbefugnis

Rz. 44 Eine einmal getroffene Ordnungsgeldfestsetzung kann vom BfJ außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens nicht mehr geändert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Änderung zugunsten oder zulasten des Adressaten ergeht.[1] mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

1.3.1 Europäische Regelungen Rz. 4 Die nationalen Vorschriften über die Offenlegung von Jahresabschlüssen beruhen auf gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Das EHUG[1] dient der Umsetzung der Publizitätsrichtlinie [2] und der Transparenzrichtlinie [3] in nationales Recht. Die europarechtskonforme Umsetzung des Art. 6a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 lit. f der Publizitätsrichtlinie verpfli... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Sonderfall: Insolvenz

9.1 Grundlagen Rz. 62 Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO bleiben die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung in der Insolvenz unberührt. Für die Insolvenzmasse trifft die Rechnungslegungspflicht nach § 155 Abs. 1 Satz 2 InsO den Insolvenzverwalter sowohl bei Fortführung wie auch bei Schließung des Betriebs. Damit ist der Inso... mehr