Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.1 Beweislast

Rz. 23 Verlangt der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG), gelten im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses die allgemeinen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er die anspruchsbegründenden Tatsachen nach §§ 3 Abs. 1, 3 und 8 Abs. 1 Satz 1 EF...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Subjektive Voraussetzungen

Rz. 16 In subjektiver Hinsicht setzt eine Kündigung des Arbeitgebers aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit voraus, dass der Arbeitgeber positive Kenntnis von der bestehenden oder bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat.[1] Erlangt er die Kenntnis erst nach Abgabe der Kündigungserklärung, genügt dies nicht, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Zugang der Kündigu...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Gleichstellung von Aufhebungsverträgen

Rz. 20 Endet das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit statt durch Kündigung des Arbeitgebers einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag, stellt sich die Frage, ob § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG entgegen seinem Wortlaut auch auf diesen Beendigungstatbestand Anwendung findet oder ob der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 2 EFZG mit dem rechtli...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2 Bestehende Arbeitsunfähigkeit

Rz. 14 Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers muss im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung objektiv bereits bestehen oder bevorstehen. [1] Eine künftige Arbeitsunfähigkeit muss so gut wie sicher feststehen und darf sich nicht in einer reinen Vermutung oder in einer vagen Ankündigung erschöpfen.[2] Praxis-Beispiel Eine Arbeitsunfähigkeit steht objektiv si...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Entgeltfortzahlung nach Kündigung des Arbeitnehmers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Der Anlasskündigung des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG wird der Fall gleichgestellt, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem von dem Arbeitgeber zu vertretenden Grund kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG). Diese Regelung ist vergleichbar mit der ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Vom Arbeitgeber zu vertretender wichtiger Grund

Rz. 32 Die Kündigung des Arbeitnehmers muss durch einen von dem Arbeitgeber zu vertretenden wichtigen Grund veranlasst sein und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer das Verhalten des Arbeitgebers nur zum Anlass einer ordentlichen Kündigung nimmt. Damit nimmt die Regelung des § 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG auf die Vorschrift des § 626 Abs. 1 BGB Bezug.[1] Rz. 33 Für das Vorliegen ein...mehr

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AGS 11/2025, Dörndorfer/Schmidt/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG-Kommentar

Von Josef Dörndorfer, Sylvia Schmidt, Dr. Walter Zimmermann. 6. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XVIII, 1.080 S, 129,00 EUR Seit dem Erscheinen der Vorauflage vor 4 Jahren haben das GKG, das FamGKG und das JVEG zahlreiche Änderungen, insbesondere durch das KostBRÄG 2025, erfahren, die eine Neuauflage erforderlich machten. Diese Aufgabe haben die Autoren in dem in der b...mehr

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AGS 11/2025, Grüneberg, BGB-Kommentar

Bearbeitet von Dr. Christian Grüneberg. 84. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXXVII, 3.283 S., 125,00 EUR. Der seit vielen Jahrzehnten unter dem Namen "Palandt" eingeführte und seit einigen Jahren unter dem Namen des Mitautors Dr. Christian Grüneberg herausgegebene Standardkommentar zum BGB nebst Nebengesetzen liegt in 84. Aufl. vor. Bis zum Redaktionsschluss haben die...mehr

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FoVo 11/2025, Kostenrecht

Gerold/Schmidt RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Kommentar, 27. Aufl. 2025 2335 Seiten, 189 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-82669-6 Das Kostenrecht hat eine hohe Dynamik und unterliegt fortwährenden gesetzlichen Änderungen und Ausformungen in der Rechtsprechung. Es ist von einem extrem hohen Grad auch Case-Law, weil immer wieder neue Konstellationen zu sehen sind. Dies w...mehr

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FoVo 11/2025, Zivilrecht

Münchner Kommentar BGB Bd. 2 Schuldrecht Allgemeiner Teil I Kommentar, 10. Aufl. 2025 2015 Seiten, 209 EUR (Gesamtabnahme) ISBN 978-3-406-81022-0 Bd. 3 Schuldrecht Allgemeiner Teil II Kommentar, 10. Aufl. 2025 1890 Seiten, 209 EUR (Gesamtabnahme) Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-81023-7 Das BGB ist die Grundlage der Forderungseinziehung und hier auch der Zwangsvollstreckung. Zu...mehr

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ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo...mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / b) § 9 BoKraft Verhalten bei Krankheit

Wenn eine Person krank ist, hat sie gemäß § 9 BoKraft besondere Verhaltensweisen an den Tag zu legen. Absatz 1: Mitglieder des im Fahrdienst oder zur Bedienung von Fahrgästen eingesetzten Betriebspersonals dürfen diese Tätigkeit nicht ausüben, solange sie oder Angehörige ihrer häuslichen Gemeinschaft an einer in § 34 Abs. 3 Nr. 2, 4, 6, 8, 11 des Infektionsschutzgesetzes vom ...mehr

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AGS 11/2025, Anwaltsvergütu... / II. Vergütung im Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO

Der BGH hat zunächst die Auffassung des OLG Hamburg geteilt, wonach die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV im Verfahren über Beschwerden nur dann anfällt, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Dabei stelle Nr. 3200 VV i.V.m. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV eine solche andere Bestimmung dar, nach der in den dort aufgeführten Beschwerdeverfahren eine 1,6-Verfahrensgebühr an...mehr

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ZErb 11/2025, Zur Berichtig... / 1 Gründe

1. Im o.g. Grundbuchblatt sind seit dem 27.8.2024 aufgrund Erbfolge (AG Rostock, … .) als Eigentümer die Beteiligte und ihr Bruder D. L. in Erbengemeinschaft eingetragen. Mit Schreiben vom 10.9.2024 hat die Beteiligte die Löschung als Miteigentümerin mit dem Vorbringen beantragt, mit dem fehlenden fristgerechten Widerspruch ihres Bruders zur Abschichtung und ihrer Auszahlung ...mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / a) § 8 BoKraft Verhalten im Fahrdienst

Hier will der Verfasser besonders auf § 8 Abs. 3 Nr. 1 BoKraft eingehen: Im Obusverkehr sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist dem im Fahrdienst eingesetzten Betriebspersonal untersagt, 1. während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwo...mehr

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ZErb 11/2025, Anwendung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Gesellschafter der … AG & Co. KG (A KG), der … GmbH & Co. KG (B KG) und der … mbH & Co. KG (C KG). An seinen Beteiligungen an den vorgenannten Gesellschaften räumte der Kläger mit notariellen Schenkungsverträgen vom … 2004 seiner am … geboren Tochter … (T) eine Unterbeteiligung i.H.v. jeweils 30 % ein. Die Einräumung der Unterbe...mehr

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zfs 11/2025, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung ist fristgerecht eingelegt worden. Allerdings fehlt es im Umfang einer Forderung von 164,64 EUR an einer den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügenden Begründung, so dass sie insoweit unzulässig ist. Danach muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren ...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Kommentare

Alternativkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 6: Erbrecht, §§ 1922–2385, 1991 (zit.: AK/Bearbeiter) Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Auflage 2009 Beck’scher Online-Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, hrsg. v. Hau/Poseck (zit.: BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck’scher Online ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / I. Ausländische Rechtsordnungen

Rz. 15 Die Legitimationsnachweise eines Erben sind in vielen Rechtsordnungen ganz unterschiedlich geregelt. Auch in Europa sind die Unterschiede ganz erheblich. Das österreichische Recht setzt positiv nach §§ 797–799 AGBGB, §§ 116 ff. AußStrG zunächst einmal voraus, dass eine sog. Erberklärung abgegeben wird, der Erbe also erklärt, dass er die Erbschaft annimmt; zeitgleich o...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Anspruch auf Zuschlagszahlung

Rz. 6 § 10 Abs. 1 EFZG gewährt einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zu dem für die Heimarbeit gewährten Arbeitsentgelt. Der Zuschlag soll durch den Anspruchsberechtigten als Rücklage für einen etwaigen Ausfall der Entgeltzahlungen im Krankheitsfall verwendet werden. Demzufolge besteht der Anspruch auf Zuschlagsgewährung unabhängig davon, ob der Anspruchsberechtigte arb...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2274 ff.... / Literaturtipps

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 EFZG haben in Heimarbeit Beschäftigte (Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende, vgl. hierzu § 1 Abs. 1 HAG ) [1] und ihnen nach § 1 Abs. 2a- c HAG Gleichgestellte gegen ihren Auftraggeber oder im Falle der Beschäftigung durch einen Zwischenmeister gegen diesen einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zum Arbeitsentgelt. Zwischenmeister sind diejeni...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / dd) Gesellschaftsrechtlich begründete Korrekturerfordernisse – Einzelfälle

Rz. 290 Unterschiede zwischen dem quotalen Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen und dem ihm zustehenden Gewinnanteil können ohne weiteres gesellschaftsvertraglich vereinbart werden. Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber selbst in § 709 Abs. 3 BGB (vor dem MoPeG in § 722 BGB a.F.) vorgesehen hat, dass in der GbR die Gewinne im Zweifel (also bei fehlender Reg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Methodenauswahl aus Sicht von Rechtsprechung und Literatur

Rz. 287 Rechtsprechung[877] und (juristisches) Schrifttum[878] bevorzugen zur Anteilsbewertung die indirekte Methode, bei der der Anteilswert aus dem (Ertrags-)Wert der Gesellschaft (insgesamt) abgeleitet wird. Der BGH führt hierzu aus, dass der Umfang der Beteiligung am Unternehmen und der Unternehmenswert im Regelfall die wesentlichen Grundlagen für die Bemessung des Werts...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bereits § 1 Abs. 1 EFZG stellt klar, dass das Gesetz zwischen der (Fort-)Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmer sowie der wirtschaftlichen Sicherung im Bereich der Heimarbeit an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall unterscheidet. Die §§ 10, 11 EFZG nehmen sich der Heimarbeiter an. Die Unterscheidung ist nötig, weil in Heimarbeit Beschäftigte selbst den Ze...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Höhe des Anspruchs und Anspruchsberechtigte

Rz. 8 Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 EFZG beträgt der Zuschlag für (Nr. 1) Heimarbeiter, für Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und die nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellten 3,4 %, für (Nr. 2) Hausgewerbetreibende mit nicht mehr als 2 fremden Hilfskräften und die nach § 1 Abs. 2b, c HAG Gleichgestellten 6,4 %. Nicht anspruchsberechtigt sind Gleichgestellte nach § 1 Abs. 2...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 7 Tarifvertragliche Regelungen (Abs. 4)

Rz. 14 Gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann für Heimarbeiter durch Tarifvertrag bestimmt werden, dass sie statt der in § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG bezeichneten Leistungen, die den Arbeitnehmern im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zustehenden Leistungen erhalten. Die Möglichkeit, durch Tarifvertrag (nicht durch Betriebsvereinbarung oder individu...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 8 Ob sich die grundsätzlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feiertagsgeld – auch für den Bereich der Heimarbeit – aus § 2 EFZG ergeben, wobei § 11 Abs. 2 EFZG nur hinsichtlich der Anspruchshöhe maßgeblich ist – so die herrschende Ansicht – oder ob sich Anspruchsvoraussetzungen und Höhe des Feiertagsgeldes aus § 11 Abs. 2 EFZG selbst ergeben – so die Mindermeinung –...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.2.3 Sicherung der Beschäftigungsstruktur

Rz. 891 Allgemeines: Eine ausgewogene Personalstruktur besteht in einer Belegschaft, in der nicht nur jede Altersstufe angemessen vertreten ist, sondern in der sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwache Arbeitnehmer zu finden sind, in der der Anteil der Geschlechter ausgeglichen ist, in der eine angemessene Quote an Ausländern und Schwerbehinderten im Betrieb arbeitet...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.1 Verzögerung der Offenlegung

Die Höchstgrenze mit einer spätestmöglichen Einreichung der Unterlagen bei der das Unternehmensregister führenden Stelle liegt vor Ablauf des 12. Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs.[1] Lediglich für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften verkürzt sich die Frist auf 4 Monate,[2] da sie ihren Jahresfinanzbericht nach Umsetzung der Transparenz...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.3 Minimierung des Ausweises der Mitarbeiter

Bei der Option, das Größenkriterium Mitarbeiter kleiner als die gesetzlich determinierten Schwellenwerte zu halten, ist darauf zu achten, ob ein hoher Anteil an Teilzeitarbeitskräften vorliegt, da diese jeweils als volle Person zählen und nicht etwa Vollzeitäquivalente berechnet werden dürfen; Auszubildende sind jedoch nicht zu berücksichtigen. Wer fällt nicht unter Mitarbeit...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.2 Jahresabschlussersetzende Veröffentlichung eines Konzernabschlusses

Nach § 264 Abs. 3 HGB besteht für Kapitalgesellschaften und nach § 264 b HGB für Personenhandelsgesellschaften ohne natürlichen Vollhafter die Möglichkeit, statt eines Jahresabschlusses einen befreienden Konzernabschluss zu veröffentlichen, wenn sie selbst Tochterunternehmen sind.[1] Der Reiz dieser Variante liegt darin, dass die Informationen des Jahresabschlusses für die E...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4.1 Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften

Als zentrale Erleichterung wird im § 326 HGB bestimmt, dass kleine Gesellschaften keine Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen haben.[1] Auch können alle Angaben, die sich im Anhang auf die GuV beziehen, unterlassen werden. Zudem müssen kleine Kapitalgesellschaften sowie die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter keinen Lagebericht ...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4 Chancen und Risiken der Offenlegung

Die Auswirkungen der Offenlegung von Rechnungslegungsdaten sind auch größtenteils Jahre nach der Einführung der Verpflichtung umstritten. Mögliche Chancen Denkbare Chancen liegen in Folgendem: Der Jahresabschluss als "Visitenkarte des Unternehmens" erlaubt potenziellen Kunden und Lieferanten eine bessere Einschätzung des Unternehmens und bietet die Chance bzw. Gefahr, sich ggf....mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.6 Sanktionen

Da die das Unternehmensregister führende Stelle nach § 329 HGB zu prüfen hat, ob die einzureichenden Unterlagen fristgemäß und vollzählig eingereicht worden sind, ist eine unerkannte Publikationsverweigerung kaum möglich. Die sich anschließenden Sanktionsmechanismen für die Nichtoffenlegung sind etwa bei Verstoß gegen § 325 HGB aus Sicht der Kapitalgesellschaft ein Ordnungsge...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 1 Offenlegungspflichten im Überblick

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen entweder kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co. KG etc.) oder die über das Publizitätsgesetz zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, haben die Pflicht, die offenzulegenden Rechnungslegungsdaten an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. Un...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / Literaturtipps

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§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

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§ 26 Kartellrecht / Literaturtipps

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§ 32 Personengesellschaften / Literaturtipps

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§ 39 Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / Literaturtipps

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§ 10 Privates Baurecht / Literaturtipps

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§ 46 Unternehmensverträge / Literaturtipps

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§ 21 Insolvenzrecht / Literaturtipps

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / Literaturtipps

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / Literaturtipps

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