Klage


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BGH bestätigt Musterfeststellungsurteil

Zinsanpassungsklauseln beim „S-Prämiensparen flexibel“ unwirksam: Rückforderungsansprüche

Die Zinsanpassungsklauseln aus den Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel" sind unwirksam. Das entschied zunächst das OLG Dresden in diversen Musterfeststellungsverfahren. Der BGH hat nun die Unwirksamkeit einer der Klauseln bestätigt. Die Verjährungfrist für Nachforderungen der Kunden beginnt erst mit dem Ende des Sparvertrags, was einige Banken und Sparkassen zu umfangreichen Zinsnachberechnungen zwingt.










Skifahrerin in steilem Gelaende
Skifahrerin in steilem Gelaende
Österreich

Erste Amtshaftungsklagen wegen Behördenversagens beim Corona-Ausbruch in den Skigebieten

Wegen zu zögerlicher Behördenreaktionen auf den Ausbruch des Coronavirus in den Skigebieten in Tirol hat der Verbraucherschutzverein „VSV“ eine „Amtshaftungs-Anklageschrift“ gegen die österreichische Bundesregierung und die Tiroler Landesregierung beim Wiener Landesgericht eingereicht. 6.000 betroffene Touristen haben sich bereits beim „VSV“ gemeldet, ca. 4.000 davon aus Deutschland. Etwa 1.000 haben bisher ihre Bereitschaft zu einem Beitritt zur Klage erklärt.

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Haende halten aufgerollte Abschlussurkunde
Haende halten aufgerollte Abschlussurkunde
BGH

Gericht darf seinem Urteil keinen anderen Klagegrund zugrunde legen

Stützt ein Kläger seinen Unterlassungsantrag auf die Irreführung potentieller Kursteilnehmer durch angegebene Berufsbezeichnungen in einer Internetwerbung, darf das Gericht eine Verurteilung nicht darauf begründen, dass diese Absolventen zukünftig die Berufsbezeichnungen in einer Art verwenden, die geeignet ist, ihre eigenen Kunden irrezuführen. Der BGH hob aufgrund dessen das Urteil der Vorinstanz auf.











Tipp 4: Sprechen Sie, bevor Sie schreien.
Tipp 4: Sprechen Sie, bevor Sie schreien.
Gesellschaftsvermögen

Gesellschafterklage eines ausgeschiedenen Gesellschafters

Ein Gesellschafter kann die Ansprüche der Gesellschaft gegenüber einem Mitgesellschafter auch dann noch klageweise geltend machen (sog. actio pro socio), wenn der klagende Gesellschafter während des Prozesses aus der Gesellschaft ausgeschieden ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der klagende Gesellschafter ein besonderes Interesse an dem Verfahren hat und keine vorrangige Klage der Gesellschaft vorliegt.


E-Mail-freie Tag verordnen
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FG Kommentierung

Wirksame Klageerhebung per E-Mail

Auch wenn die E-Mail-Adresse des FG auf seiner Homepage zusammen mit dem Hinweis veröffentlicht ist, dass die Homepage zumindest derzeit nicht dazu gedacht sei, Klagen, Schriftsätze usw. an das FG zu leiten, und dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Übersendung elektronischer Dokumente noch nicht geschaffen seien, kann ein per E-Mail an diese Mail-Adresse übermittelter Datensatz, der im Anhang eine "unterzeichnete" Klageschrift im "jpg"-Format enthält, dem Schriftformerfordernis genügen.