Klage gegen einen Nullbescheid
Verlustverrechnung in einem Nullbescheid
Vor dem FG klagten Eheleute, die sich gegen eine Verlustverrechnung wehrten. Zudem wollten sie weiteres Verlustabzugsvolumen für die Zukunft zu generieren. Die Steuer des Einkommensteuerbescheids betrug 0 EUR. Das FG stellte fest, dass die Klage gegen den Nullbescheid zulässig aber unbegründet war. Das Gericht bestätigte die Verlustverrechnung.
Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 26.3.2019, 4 K 187/18, veröffentlicht mit dem FG-Newsletter III/2019
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