Klage gegen einen Nullbescheid

Ist die Klage gegen einen Einkommensteuer-Nullbescheid zulässig? Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden. 

Verlustverrechnung in einem Nullbescheid 

Vor dem FG klagten Eheleute, die sich gegen eine Verlustverrechnung wehrten. Zudem wollten sie weiteres Verlustabzugsvolumen für die Zukunft zu generieren. Die Steuer des Einkommensteuerbescheids betrug 0 EUR. Das FG stellte fest, dass die Klage gegen den Nullbescheid zulässig aber unbegründet war. Das Gericht bestätigte die Verlustverrechnung. 

Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 26.3.2019, 4 K 187/18, veröffentlicht mit dem FG-Newsletter III/2019

Schlagworte zum Thema:  Klage, Verlustabzug, Verlustverrechnung