Musterklage zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Geplante Abschaffung des Solidaitätszuschlags
Beim FG Nürnberg wurde von einem Ehepaar mit Unterstützung des BdSt Klage gegen den Solidaritätszuschlag eingereicht (Az.: 3 K 1098/19). Als Anlass gibt der BdSt in seiner Pressemeldung die feste Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben weiter zu erheben, an. In der Klage geht es explizit um das Jahr 2020. Eine geplante Abschaffung ab 2021 kommt nach Auffassung des Verbandes zu spät.
BdSt, Meldung v. 22.8.2019
Lesen Sie auch:
Alternativplan zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Rückführung des Solidaritätszuschlags
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
751
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
735
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
723
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
520
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
497
-
Anschrift in Rechnungen
492
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
451
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
442
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
434
-
Teil 1 - Grundsätze
415
-
Alle am 12.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
12.12.2024
-
Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
09.12.2024
-
Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung
09.12.2024
-
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer WEG
09.12.2024
-
Alle am 5.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
05.12.2024
-
Steuerberaterhaftung wegen Beihilfe zum Anlagebetrug
04.12.2024
-
Neue anhängige Verfahren im November 2024
03.12.2024
-
Herstellung von Alkohol durch einen Obstlandwirt
03.12.2024
-
Keine Schätzungsbefugnis bei pauschaler Verbuchung der Entnahme von Non-Food-Artikeln
02.12.2024
-
Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
02.12.2024