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Musterklage zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags


Musterklage zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Der BdSt hat eine Klage zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags angestoßen. Nach Ansicht des Verbandes erfolgt die geplante Abschaffung (ab 2021) zu spät.

Geplante Abschaffung des Solidaitätszuschlags 

Beim FG Nürnberg wurde von einem Ehepaar mit Unterstützung des BdSt Klage gegen den Solidaritätszuschlag eingereicht (Az.: 3 K 1098/19). Als Anlass gibt der BdSt in seiner Pressemeldung die feste Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben weiter zu erheben, an. In der Klage geht es explizit um das Jahr 2020. Eine geplante Abschaffung ab 2021 kommt nach Auffassung des Verbandes zu spät. 

BdSt, Meldung v. 22.8.2019

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Schlagworte zum Thema:  Solidaritätszuschlag , Klage
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