Musterklage zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Geplante Abschaffung des Solidaitätszuschlags
Beim FG Nürnberg wurde von einem Ehepaar mit Unterstützung des BdSt Klage gegen den Solidaritätszuschlag eingereicht (Az.: 3 K 1098/19). Als Anlass gibt der BdSt in seiner Pressemeldung die feste Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben weiter zu erheben, an. In der Klage geht es explizit um das Jahr 2020. Eine geplante Abschaffung ab 2021 kommt nach Auffassung des Verbandes zu spät.
BdSt, Meldung v. 22.8.2019
Lesen Sie auch:
Alternativplan zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Rückführung des Solidaritätszuschlags
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
440
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
302
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
272
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
179
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
157
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
145
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
145
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
134
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
127
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
126
-
Alle am 30.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.04.2026
-
Neue anhängige Verfahren im April 2026
30.04.2026
-
Gemeinnützigkeit einer Tax Law Clinic
30.04.2026
-
Kindergeldanspruch von Familie auf Reisen
29.04.2026
-
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld eines angestellten Kommanditisten
29.04.2026
-
Neues zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
27.04.2026
-
Fristsetzung zur Mittelverwendung
27.04.2026
-
Handgeldzahlungen im Profisport
27.04.2026
-
Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
23.04.2026
-
Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
22.04.2026