Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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§ 15 Familienrecht / a) Zweck

Rz. 556 In nicht wenigen Fällen häufen Eheleute während der Ehezeit Schulden an, zu deren Rückzahlung beide verpflichtet sind. Um den Umweg über einen Austausch der unterschiedlichen Leistungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, sich über eine – zeitweise – Aussetzung der Zahlungspflicht hinsichtlich des Kindesunterhalts zu verständigen. Dies kann in geeigneten Fällen im K...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Ehegattenunterhalt

Rz. 479 Von dem nach Vorwegabzug des Kinderunterhalt-Zahlbetrags verbleibenden Resteinkommen des M in Höhe von 1.982 EUR schuldet M 45 % als Ehegatten-Elementarunterhalt, also 817,20 EUR.mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Antrag im Scheidungsverbund

Rz. 505 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.60: Unterhalt, Antrag im Scheidungsverbund An das Amtsgericht – Familiengericht –_________________________ – F / – Antrag im Ehescheidungsverbund der Frau _________________________, _________________________ (Anschrift), – Antragsgegnerin des Scheidungsverfahrens – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ________...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 554 Eine – isolierte – Vereinbarung über die Frage des Kindesunterhalts zwischen Eltern und deren volljährigem Kind bedarf nicht der notariellen Beurkundung. Will jedoch das Kind die Ansprüche gegen den sich verpflichtenden Elternteil durch Vollstreckung durchsetzen, muss sich der Betreffende der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Dies ist nur mit notarieller Ur...mehr

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§ 15 Familienrecht / ii) Einkommen des betreuenden Elternteils

Rz. 176 Nach der Grundsatzentscheidung des BGH[278] war für die Bedarfsbemessung des Kindesunterhalts das Einkommen des nicht betreuenden Elternteils allein relevant. Beginnend mit seiner Entscheidung zur Unterhaltsberechnung im Wechselmodell aus dem Jahr 2017 hat der BGH[279] diese Rechtsprechung grundlegend geändert. Auch bei minderjährigen Kindern, die im Residenzmodell b...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Bisherige Unterhaltsregelung

Rz. 237 Gibt es eine Vereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich des Kindesunterhalts? Wenn ja: In welcher Form (mündlich, privatschriftlich) und mit welchem Inhalt? Ist der Unterhalt tituliert?[379] Wenn ja: In welcher Form (Beschluss als Endentscheidung, Festsetzungsbeschluss gemäß § 253 FamFG, gerichtlicher Vergleich, in einem früheren Unterhaltsverfahren ergangene einst...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Düsseldorfer Tabelle

Rz. 162 Auf dem Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB basiert die Düsseldorfer Tabelle (im Folgenden: DT).[254] Sie stellt keine Rechtsnorm dar, sondern ist lediglich eine Orientierungshilfe, die eine weitgehende Einheitlichkeit der Rechtsprechung bewirken soll. Zusätzlich zur DT sind bei der Bemessung des Kindesunterhalts die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen O...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.3 Protokollierung im Scheidungsverfahren

Wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen des eigentlichen Scheidungsverfahrens vor Gericht abgeschlossen, fällt neben der 1,3 Verfahrensgebühr[1] und der 1,2 Termingebühr[2] eine 1,0 Einigungsgebühr[3] für die beteiligten Anwälte an, die aus dem Verfahrenswert berechnet wird. Letzterer wird vom Familiengericht festgesetzt. Wenn ein oder beide Ehepartner für das Schei...mehr

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§ 10 Ehe und Erbe / D. Begriffe

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§ 10 Ehe und Erbe / III. Unterhalt

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FF 10/2025, Rechtsprechung ... / 1 Kindesunterhalt

1.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.4.2025 – 5 UF 49/23 Wird ein Kind im Wege eines paritätischen Wechselmodells betreut, besteht hinsichtlich eines auf Zahlung von Barunterhalt gerichteten Kindesunterhaltsanspruchs keine Leistungsfähigkeit, wenn dem Elternteil nach Abzug seines eigenen Selbstbehalts weniger als die Hälfte des sozialrechtlichen Regelsatzes für das Kind verbleibt...mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts beim Kindesunterhalt

BGB § 1603 Leitsatz Zur Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts eines auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltsschuldners wegen Haushaltsersparnissen und Synergieeffekten durch das Zusammenleben mit einem neuen Lebensgefährten (Fortführung des Senatsurt. v. 9.1.2008 – XII ZR 170/05, FamRZ 2008, 594). BGH, Beschl. v. 26.3.2025 – XII ZB 388/24 (OLG Celle, AG Bückeb...mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts beim Kindesunterhalt

I. Gegenstand der Besprechung Der Beschluss des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26.3.2025 – XII ZB 388/24 [1] setzt einen neuen Akzent in der Diskussion um die Frage, in welchem Umfang das Zusammenleben des Unterhaltspflichtigen mit einem neuen Partner zu einer Reduktion des notwendigen Selbstbehalts führen darf. Ausgangspunkt war die Klage eines Landes als Tr...mehr

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FF 10/2025, Wege zu einem z... / III. Überlegungen zu einer Reform des Kindesunterhalts

Die eingangs erwähnte gesetzliche Ausrichtung des Kindesunterhalts am sog. Residenzmodell wird der Lebensrealität in getrennten Familien immer weniger gerecht. Eltern, die während des Zusammenlebens Erwerbstätigkeit, Haushaltsführung und vor allem Kinderbetreuung untereinander aufgeteilt haben, wollen dieses Modell häufig auch nach Scheitern der Partnerschaft weiterführen. S...mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der 1974 geborene Antragsgegner ist Vater der im Mai 2012 geborenen Tochter J., die seit der Trennung der Eltern im Jahr 2014 im Haushalt der Kindesmutter lebt. Nachdem der Antragsgegner zuvor länge...mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 4. Rangfolge nach § 1609 BGB

Der Kern des modernen Unterhaltsrechts ist das Kindeswohl. § 1609 BGB ordnet daher minderjährige Kinder und ihnen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellte volljährige Kinder an die Spitze der Rangfolge. Daraus erwächst für den Unterhaltsschuldner eine Reihe gesteigerter Pflichten: Nach § 1603 Abs. 2 BGB besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners. U...mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / Leitsatz

Zur Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts eines auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltsschuldners wegen Haushaltsersparnissen und Synergieeffekten durch das Zusammenleben mit einem neuen Lebensgefährten (Fortführung des Senatsurt. v. 9.1.2008 – XII ZR 170/05, FamRZ 2008, 594). BGH, Beschl. v. 26.3.2025 – XII ZB 388/24 (OLG Celle, AG Bückeburg)mehr

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FF 10/2025, Rechtsprechung ... / 1.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.4.2025 – 5 UF 49/23

Wird ein Kind im Wege eines paritätischen Wechselmodells betreut, besteht hinsichtlich eines auf Zahlung von Barunterhalt gerichteten Kindesunterhaltsanspruchs keine Leistungsfähigkeit, wenn dem Elternteil nach Abzug seines eigenen Selbstbehalts weniger als die Hälfte des sozialrechtlichen Regelsatzes für das Kind verbleibt. Jeder Elternteil darf die bei ihm anfallenden Kost...mehr

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FF 10/2025, Rechtsprechung ... / 6.4 KG, Beschl. v. 16.4.2025 – 16 UF 44/24

1. Der in der Beschwerdeinstanz erklärte Beteiligtenwechsel ist zulässig, wenn der bislang für das minderjährige Kind aufgetretene Elternteil nach Volljährigkeit des Kindes in das Verfahren als antragstellender Beteiligter eintritt und den Unterhaltsanspruch des Kindes als familienrechtlichen Ausgleichsanspruch weiterverfolgt 2. Einer Zustimmung des Antragsgegners bedarf es n...mehr

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FF 10/2025, Wege zu einem z... / I. Einleitung

Mehr als 15 Jahre nach der letzten großen Reform des Unterhaltsrechts[2] hat die Ampelregierung mit dem Eckpunktepapier vom 23.8.2023 und dem schließlich am 9.12.2024 zur Verfügung gestellten Diskussionsentwurf[3] eine erneute Reform des Unterhaltsrechts eingeleitet. Schwerpunkt sollte anders als 2008 nicht der nacheheliche Unterhalt, sondern der Kindesunterhalt sein, dessen...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 1. Obhut- oder Wechselmodell?

Würde dem Vater die Obhut über die Kinder zustehen, hätten wir wegen § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB kein Problem: Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Im eigenen Namen kann der Vater die Ansprüche nicht geltend machen, w...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / IV. Quotenberechnung bei günstigen Einkommensverhältnissen – Darlegungs- und Beweislast

Bekanntlich hat der BGH den Anwendungsbereich der unterhaltsrechtlichen Quotenmethode ausgeweitet: zur praktikablen Bewältigung des Massenphänomens Unterhalt kann der vollständige Verbrauch des beiderseitigen Einkommens vermutet werden, wenn das Familieneinkommen den höchsten Eingruppierungswert der Düsseldorfer Tabelle, aktuell 11.200 EUR, nicht übersteigt, will heißen, das...mehr

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FF 10/2025, Und täglich grüßt …

die Mahnung der Familienrechtler nach Reformen im Familienrecht Eva Becker In der FF 2/2020 war an dieser Stelle zu lesen: Zitat Seit Jahren ist sich die Fachwelt einig, dass das deutsche Familienrecht an maßgeblichen Stellen der Reform bedarf. Immerhin haben einige Themen ihren Weg in den Koalitionsvertrag gefunden. Von dort sind sie in Arbeitskreise gewandert: Zum Abstammungsr...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / I. Die Rückstandsvoraussetzungen beim gesetzlichen Unterhaltsanspruch

Rückstände auf Unterhalt können bekanntlich nur in drei Fällen verlangt werden, die § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB für den Verwandtenunterhalt abschließend aufzählt: Wenn der Verpflichtete aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, im Falle des Verzugs und im Fall der Rechtshängigkeit des Anspruchs auf Unterhalt. Die Aufforderung alleine, ü...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 4. Interessenkollision

Zwischen dem jeweils vertretenen Elternteil und dem Kind könnte eine Interessenkollision entstehen, wenn es gleichzeitig um eine anteilige Unterhaltspflicht/einen anteiligen Unterhaltsanspruch geht. Denn die Höhe des Kindesunterhalts beeinflusst die Höhe des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt. Diesen Interessenkonflikt nimmt der BGH als grundsätzlich gegeben hin.[12] Im – prak...mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / IV. Fazit

Die Entscheidung des BGH zu XII ZB 388/24 bestätigt und verfeinert die bisherige BGH-Linie, nach der Synergieeffekte aus einer Bedarfsgemeinschaft den notwendigen Selbstbehalt grundsätzlich um 10 % reduzieren können. Die Haushaltsersparnis pauschal bei 10 % anzusetzen, überzeugt in seiner Praktikabilität; es knüpft an die Sozialrechtssystematik an und vermeidet kleinteilige B...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 6. Vertretung des Kindes durch verheiratete Eltern im Unterhaltsverfahren beim Wechselmodell

Die verheirateten und getrenntlebenden Eltern hatten ein Wechselmodell für die Betreuung ihrer vier Söhne vereinbart. Die Mutter beabsichtigte, Kindesunterhalts-ansprüche gegen den Vater geltend zu machen und beantragte im Rahmen von § 1628 BGB, ihr insoweit die Entscheidungsbefugnis zu übertragen. Diesem Antrag gab das Familiengericht statt, das OLG Karlsruhe[14] hebt die E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.2 Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Rz. 9 Der Entlastungsbetrag setzt die Haushaltszugehörigkeit mindestens eines Kindes voraus. Die Zugehörigkeit zum Haushalt entspricht der Aufnahme in den Haushalt gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 und § 64 Abs. 2 EStG. Diese wird regelmäßig durch drei Merkmale bestimmt[1]: Wohnen im Haushalt des Alleinstehenden (örtlich gebundenes Zusammenleben); Versorgung als materielles Merkmal (fina...mehr

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FF 09/2025, Rechtsprechung ... / 3 Kindesunterhalt

3.1 KG, Beschl. v. 26.3.2025 – 16 UF 118/24 Im Unterhaltsprozess kann das Familiengericht mangels anderer validerer Quellen zum Abgleich der Kaufpreisparität bei der Bedarfsbemessung eines in Aserbaidschan lebenden Kindes primär auf den Vergleich des Lebenskostenindexes der Online-Datenbank Numbeo abstellen und zur Ergebniskontrolle die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Forderungsübergang beim Kindesunterhalt nach III.

Rn 8 Der Forderungsübergang gilt nur für Unterhaltsansprüche von Kindern gg einen Elternteil und nur unter den Voraussetzungen des II 1, also Schwierigkeiten bei der Rechtsverfolgung. I. Nicht unterhaltspflichtige Verwandte. Rn 9 Dazu gehören alle Verwandte, also auch Geschwister des Kindes, die Geschwistern der Eltern, nach Adoption hinzugewonnene Verwandten sowie Stiefeltern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Einkünfte iSd § 21 I EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte iSd § 21 I EStG an andere zur Nutzung gg Entgelt überlässt. Einkünfte sind die Einnahmen abzgl der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für Nießbrauch und Wohnrecht sowie für andere ähnliche Nutzungsrechte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verbindlichkeiten.

Rn 52 Verbindlichkeiten können nach den Umständen des Einzelfalls (Art, Grund und Zeitpunkt des Entstehens) das anrechenbare Einkommen mindern. Dabei sind die Belange von Unterhaltsgläubiger, Unterhaltsschuldner und Drittgläubiger gegeneinander abzuwägen. Die Abzahlung soll iRe Tilgungsplanes in angemessenen Raten erfolgen. Berücksichtigungswürdige Verbindlichkeiten mindern d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Einkünfte.

Rn 31 Leibrenten sind sowohl mit ihrem Zins- als auch dem Tilgungsanteil unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (BGH FamRZ 94, 228). Der damit verbundene Verbrauch des Vermögens führt zu keiner anderen Beurteilung, weil in der Veräußerung gg wiederkehrende Leistungen die Absicht zum Ausdruck kommt, diese in der Vergangenheit geschaffenen Werte für die Deckung des laufenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beiderseitige Barunterhaltspflicht beim minderjährigen Kind.

Rn 10 Eine zusätzliche Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils kommt in Betracht bei einer Aufteilung der Betreuung auf beide Eltern, bei eigenem Haushalt des Kindes mit Zustimmung des Bestimmungsberechtigten gem § 1612, bei Versterben eines Elternteils, bei fehlender Leistungsfähigkeit eines Elternteils und bei einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwische...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mehrbedarf.

Rn 17 Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarfs, der regelmäßig, jedenfalls während eines längeren Zeitraums, anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit Regelsätzen nicht erfasst werden kann, aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann (BGH FamRZ 06, 612). Auf die Regelmäßigkeit stellt der BGH wieder ab ...mehr

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FF 09/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 KG, Beschl. v. 26.3.2025 – 16 UF 118/24

Im Unterhaltsprozess kann das Familiengericht mangels anderer validerer Quellen zum Abgleich der Kaufpreisparität bei der Bedarfsbemessung eines in Aserbaidschan lebenden Kindes primär auf den Vergleich des Lebenskostenindexes der Online-Datenbank Numbeo abstellen und zur Ergebniskontrolle die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums heranziehen.mehr

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Vorbemerkung vor HaagUntProt

Rn 1 Das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HaagUntProt) v 23.11.07 (ABl. EU 09 L 331/19) ist für die EU-Staaten u Serbien am 1.8.13 in Kraft getreten. Weitere Vertragsstaaten Albanien (1.10.24), Brasilien (1.11.17), Ecuador (1.7.22), Georgien (1.9.24), Kasachstan (1.4.17), Paraguay (1.2.25), Ukraine (1.12.22). Aufgrund Ratsbeschluss v 30.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nicht unterhaltspflichtige Verwandte.

Rn 9 Dazu gehören alle Verwandte, also auch Geschwister des Kindes, die Geschwistern der Eltern, nach Adoption hinzugewonnene Verwandten sowie Stiefeltern des Kindes.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliche Verfahrensstandschaft und Wirkungen, Abs 3.

Rn 17 1. Um dem ehelichen (lebenspartnerschaftlichen) Kind Konflikte zu ersparen und es nicht am Scheidungsverbundverfahren seiner Eltern beteiligen zu müssen, trifft III 1 für verheiratete Eltern, die getrennt leben (oder zwischen denen eine Ehesache anhängig ist) eine Sonderregelung für die gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gg einen Elternteil...mehr

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FF 09/2025, Rechtsprechung ... / 3.2 OLG Hamm, Beschl. v. 23.6.2025 – 4 UF 125/24

Liegt das aktuelle tatsächliche Einkommen des Unterhaltsverpflichteten unter dem, was er zuvor in einem durch Kündigung beendeten Arbeitsverhältnis erzielt hat, obliegt es ihm, substantiiert darzulegen, dass er nur die von ihm angenommene, aber deutlich schlechter dotierte Stelle hat finden können.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1420 BGB – Verwendung zum Unterhalt.

Gesetzestext Die Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, sind vor den Einkünften, die in das Vorbehaltsgut fallen, der Stamm des Gesamtguts ist vor dem Stamm des Vorbehaltsguts oder des Sonderguts für den Unterhalt der Familie zu verwenden. Rn 1 Der Unterhalt der Familie ist vorrangig aus den in das Gesamtgut fallenden Einkünften, danach aus den Einkünften, die in das Vorbeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Unterhalt anderer Berechtigter.

Rn 54 Auch Unterhaltszahlungen für andere Berechtigte können das unterhaltsrelevante Einkommen mindern (grds BGH FamRZ 16, 199). Nach neuerer Ansicht des BGH (NJW 22, 621 [BGH 29.09.2021 - XII ZB 474/20]; 22, 2470 [BGH 18.05.2022 - XII ZB 325/20]) ist bei dem das gemeinsame Kind im Residenzmodell betreuenden Elternteil iRd Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt ein Abzug v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsausübungssperre.

Rn 6 Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können nach Abs 5 erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt. Die Sperrwirkung erfasst alle Ansprüche aus dem Eltern-Kind-Verhältnis, insb Unterhaltsansprüche. Durch die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung wird das Eltern-Kind-Verhältnis rückwirkend für die Zeit a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Der Umfang jeden Unterhaltsanspruchs hängt maßgeblich von der Ermittlung des Einkommens der am Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten ab. Das BGB enthält keine Regelung, was bei einer Unterhaltsberechnung als Einkommen zu berücksichtigen ist (eingehend Scholz/Kleffmann/Kleffmann FamR-Hdb, Teil G Rz 1 ff). Rn 2 Die Einkommensermittlung erfolgt für Berechtigte und Verpflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Antragserfordernis.

Rn 6 Ein schriftlicher Antrag eines Elternteils ist Voraussetzung für ein Tätigwerden des Beistands ggü Dritten. Auch bei getrennt lebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig (BGH NJW 15, 232 [BGH 29.10.2014 - XII ZB 250/14]). Für e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verletzung der Vermögenssorgepflicht.

Rn 22 Ganz allg sind die Eltern verpflichtet das Kindesvermögen zu erhalten, zu verwerten und zu vermehren, also nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben, insb für den Kindesunterhalt, bereitzuhalten ist, vgl §§ 1626 I 2, 1642, 1649 I 1. Rn 23 Als Verletzungshandlungen kommen demnach insb in Betrac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift regelt für welche Zwecke und in welcher Reihenfolge die Eltern Einkünfte aus dem Kindesvermögen abw von der Anlagepflicht des § 1642 verwenden dürfen. Die Verwendungsregeln sind aber nur insoweit bindend als sie dem Schutz des Kindesvermögens dienen; den Eltern steht es deshalb frei den Kindesunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Dabei korrespondie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Familienrecht.

Rn 34 Wegen des grds Vorrangs familienrechtlicher Regelungen ggü deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen (s nur BGHZ 23, 215, 217 f sowie § 823 Rn 67; krit aber zB Staud/Oechsler § 826 Rz 441) ist der Anwendungsbereich des § 826 im Familienrecht gering. Insb § 1607 III geht § 826 regelmäßig vor (BGHZ 14, 358, 359; 45, 356, 358; 46, 58; vgl auch NJW 90, 706, 708). In Betr...mehr

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FF 09/2025, Rechtsprechung ... / 3.3 OLG Koblenz, Hinweisbeschl. v. 23.12.2024 – 13 WF 756/24

1. Der Anspruch auf Familienunterhalt beläuft sich regelmäßig auf die Hälfte des gemeinsamen bereinigten Nettoeinkommens der Eheleute (Anschluss an: BGH, FamRZ 2004, 24, 25, und FamRZ 2006, 1827). 2. Jedenfalls bei der Ermittlung des Anspruchs auf Familienunterhalt zur Sicherstellung des Selbstbehalts eines auf Kindesbarunterhalt in Anspruch genommenen pflichtigen Ehegatten h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Geldrente.

Rn 4 Für sie gelten nach 2 ebenso wie bei § 844 (§ 844 Rn 12) die II–IV von § 843. Die Höhe der Rente bemisst sich nach dem Wert der entgehenden Dienste auf dem Arbeitsmarkt (BGH VersR 52, 432, 433; BGH NJW 53, 97, 98). Die Rente ist bis zum Auszug aus dem elterlichen Haushalt zu zahlen. Hierbei spricht ein Anscheinsbeweis für einen Auszug (erst) zum 18. Lebensjahr (Saarbrüc...mehr