Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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Bosnien und Herzegowina / Literaturtipps

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Tschechische Republik / III. Scheidungsverfahren

Rz. 55 Die Ehe kann auf Antrag eines Ehegatten durch das Gericht geschieden werden. Anwaltszwang besteht nicht. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten, falls noch mindestens ein Ehegatte hier seinen Wohnsitz hat, hilfsweise das Gericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz hat, und weiterhin hi...mehr

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Russland / 2. Gerichtliche Scheidung

Rz. 58 Die Gerichte sind für die Ehescheidung nur in den folgenden gesetzlich geregelten Fällen zuständig (Art. 21 FGB):mehr

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Großbritannien: England und... / b) Financial Provision Orders

Rz. 52 Zur finanziellen Versorgung eines Ehegatten kann das Gericht gem. s. 23 MCA 1973 wahlweise folgende Anordnungen treffen:mehr

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Bulgarien / 3. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 69 Die einvernehmliche Scheidung genießt stets Vorrang. Nach Art. 49 Abs. 2 FamKodex und Art. 321 Abs. 2 ZPO muss das Gericht die Parteien ausdrücklich auf die Möglichkeit der Streitbeilegung qua Mediation oder einvernehmlicher Scheidung hinweisen. Die Mediation unterbricht das Scheidungsverfahren (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Der Prozess endet, falls ihn die Ehegatten binnen s...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / d) Verhältnis zu staatsvertraglichem Recht

Rz. 14 Für Unterhaltsfragen ist die EuGVO (siehe Rdn 36 ff.) vorrangig bzw. das Haager Übereinkommen vom 2.10.1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (HUntÜ; siehe Rdn 316 ff.) oder das Haager Übereinkommen vom 15.4.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (HKindUntÜ...mehr

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Katalonien / 2. Vereinbarungen über die Folgen einer bereits eingetretenen Familienauflösung

Rz. 42 Die einvernehmliche private Regelung der Folgen einer Trennung, Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe wird durch ein sog. Regelungsabkommen (conveni regulador) bestimmt. Die Änderung des spanischen Zivilgesetzbuches und der Zivilprozessordnung durch das oben genannte Gesetz 15/2015 hat die außergerichtliche Trennung und Scheidung in Spanien eingeführt. Das katalanische G...mehr

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Portugal / III. Unterhalt

Rz. 80 Die Bestimmungen über die Wirkungen der Scheidung (Art. 1788–1793 CC) – wie auch die über die Trennung von Person und Vermögen (Art. 1794–1795-D CC) – enthalten keine eigene Regel über den Unterhalt. Die Sonderregeln über Unterhaltsansprüche und -verpflichtungen bei Trennung bzw. Scheidung finden sich in den Normen über den Unterhalt (Alimentos) in den Art. 2003–2020 ...mehr

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Dänemark / Literaturtipps

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Bosnien und Herzegowina / d) Vereinbarungen bezüglich der Kinder

Rz. 89 Auch eine Vereinbarung über die Höhe des Kindesunterhalts ist möglich. Diese kann entweder vor dem Vormundschaftsorgan oder vor einem Notar abgeschlossen werden. In beiden Fällen stellt die Vereinbarung eine vollstreckbare Urkunde dar (Art. 238). Auch Vereinbarungen über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht sind möglich. Diese werden vom Gericht jedoch nur genehm...mehr

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Schweiz / 1. Zuständigkeit

Rz. 136 Im Verhältnis zu den Signatarstaaten des LugÜ richtet sich die Zuständigkeit zur Beurteilung des Ehegatten- und Kindesunterhalts nach Art. 5 Abs. 2 LugÜ. Die Zuständigkeit für die Regelung des Sorge- und Besuchsrechts hinsichtlich der Kinder ergibt sich aus den Bestimmungen des Haager Übereinkommens vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwende...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Familienunterhalt

Rz. 87 Nach Art. 143 Abs. 3 c.c. ist jeder Ehegatte verpflichtet, entsprechend seinem Vermögen und seiner Arbeitskraft zu den "Familienbedürfnissen" beizutragen (obbligo di contribuzione), sei es durch Erwerbseinkommen oder durch häusliche Tätigkeit. Der Begriff der Familienbedürfnisse wird eng ausgelegt.[114] Die Rede ist hier von primären und unverzichtbaren Bedürfnissen (...mehr

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Litauen / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 70 Den Eltern steht bis zur Volljährigkeit der Kinder die elterliche Sorge zu (Art. 3.155 ZGB). Dabei gelten für den Vater und die Mutter dieselben Rechte und Pflichten. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein eheliches oder uneheliches Kind handelt. Die Scheidung der Eltern ändert nichts am gemeinsamen Sorgerecht (Art. 3.156 Abs. 2 ZGB). Rz. 71 Das Kind hat gem. Art...mehr

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Belgien / 4. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 151 Die Scheidung hat keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis und dessen Folgen, insbesondere die elterliche Sorge[199] und die Verpflichtungen in Bezug auf den Unterhalt, die Erziehung und die Ausbildung der Kinder. Das Prinzip der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge bleibt auch nach erfolgter Scheidung anwendbar, es sei denn, außergewöhnliche Umstände ...mehr

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Ungarn / a) Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 165 Die Eltern können auch vereinbaren, dass sie trotz des Getrenntlebens die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge unverändert aufrechterhalten, und dass ihnen weiterhin gleiche Rechte und Pflichten zustehen. Zur gemeinsamen elterlichen Sorge bedarf es eines allumfassenden Konsenses zwischen den Eltern; es genügt, die gemeinsame Ausübung zu deklarieren und den Wohno...mehr

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Slowakische Republik / 1. Sorgerecht

Rz. 62 Das Scheidungsurteil muss auch die Regelung der Ausübung der Elternrechte und -pflichten zu den minderjährigen Kindern für die Zeit nach der Scheidung beinhalten. Das Gericht hat zu bestimmen, welcher Elternteil die Personensorge erwirbt, welcher die Kinder vertreten und deren Vermögen verwalten wird. Gleichzeitig muss es festlegen, wie der Elternteil ohne die Persone...mehr

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Ungarn / 2. Scheidung nach Aufklärung der Ursachen, die zum Scheitern der Lebensgemeinschaft geführt haben

Rz. 121 In Ermangelung einer gleichlautenden Erklärung der Ehegatten oder wenn sie in einer der Folgesachen (elterliche Sorge, Höhe des Kindesunterhalts, Umgangsrechtsregelung, Nutzung der Ehewohnung) keine Einigung erzielen können, muss das Gericht die Ursachen für das Scheitern der Ehe klären und das Beweisverfahren bezüglich der streitigen Folgesachen durchführen. Im über...mehr

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Litauen / 1. Einverständliche Scheidung

Rz. 44 Für eine Ehescheidung im beiderseitigen Einverständnis der Ehegatten müssen die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein (Art. 3.51 Teil 1 ZGB): ...mehr

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Polen / b) Der einfache Anspruch gegen den nicht alleinschuldigen Ehegatten

Rz. 102 Ist weder der Anspruchsteller noch der Anspruchsgegner alleinschuldig an der Zerrüttung der Ehe, so kann der Anspruchsteller Unterhalt verlangen, wenn er bedürftig und der Anspruchsgegner leistungsfähig ist (Art. 60 § 1 FVGB). Rz. 103 Bedürftig ist, wer seine elementaren Bedürfnisse aus eigenen Kräften und Mitteln nicht befriedigen kann. Die elementaren Bedürfnisse or...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / Literaturtipps

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Schweiz / VI. Kindesbelange

Rz. 129 Im Scheidungsfall regelt das Gericht gemäß Art. 133 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB die elterliche Sorge. In der Regel wird dabei die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam belassen (Grundsatz des gemeinsamen Sorgerechts gemäß Art. 296 Abs. 2 ZGB). Nach Art. 133 Abs. 2 ZGB hat das Gericht bei seinem Entscheid alle für das Kindeswohl wichtigen Umstände zu beachten; es berücksichtig...mehr

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Spanien / 6. Endgültige Maßnahmen

Rz. 87 Wie bereits angedeutet (siehe Rdn 86), kommt es letztlich auf die endgültigen Maßnahmen (Medidas definitivas) und Regelungen über die Trennungs- und Scheidungsfolgen (Folgesachen) an; dies ist in Art. 774 LEC 2000 geregelt. In der Verhandlung können die Parteien, wenn sie nicht zuvor bereits vorläufige Maßnahmen gem. Art. 771 oder 773 LEC 2000 (siehe Rdn 80 bzw. Rdn 8...mehr

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Ungarn / 1. Vertrag über die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens

Rz. 139 Der Vertrag über die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Ehevermögens – unabhängig davon, ob er während oder nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft geschlossen wird – ist in einer öffentlichen Urkunde oder in einer von einem Rechtsanwalt gegengezeichneten Privaturkunde abzufassen. Die Formvorschrift kann ausschließlich dann außer Acht gelassen werden, wenn die P...mehr

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Kroatien / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 62 Die elterliche Sorge wird grundsätzlich von beiden Eltern ausgeübt. Die elterliche Sorge wird charakterisiert durch die Verantwortung und die Verpflichtung und das Recht der Eltern zur Sorge mit dem Ziel des Schutzes des Kindeswohls. Das Familiengesetz verbietet die Entsagung bzw. Loslösung von der elterlichen Sorge (Art. 91 Abs. 2 FamG). Das Gesetz sieht in Art. 117 ...mehr

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FF 10/2020, Abänderung einer Scheidungsfolgenvereinbarung über Kindesunterhalt

FamFG §§ 235, 239, BGB §§ 313 BGB, 1629 Leitsatz 1. Das minderjährige Kind, vertreten durch den obhutgewährenden Elternteil, ist berechtigt, eine Abänderung der in der notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung seiner Eltern enthaltenen Regelung zum Kindesunterhalt zu verlangen, wenn ihm in der Urkunde ein eigenes Forderungsrecht eingeräumt wurde. Die Einräumung eines...mehr

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FF 10/2020, Die Geltendmachung von Kindesunterhalt nach konkretem Bedarf

Einführung In der Praxis wird Kindesunterhalt fast ausschließlich nach den Pauschalsätzen der Düsseldorfer Tabelle gefordert. Streitpunkt ist dabei in der Regel die Höhe des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, da dieses die Höhe des jeweiligen Tabellenunterhalts bestimmt. In den Fällen, in denen der Tabellenunterhalt als nicht mehr bedarfsdeckend kritisiert wird, oder ...mehr

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FF 10/2020, Die Geltendmach... / Einführung

In der Praxis wird Kindesunterhalt fast ausschließlich nach den Pauschalsätzen der Düsseldorfer Tabelle gefordert. Streitpunkt ist dabei in der Regel die Höhe des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, da dieses die Höhe des jeweiligen Tabellenunterhalts bestimmt. In den Fällen, in denen der Tabellenunterhalt als nicht mehr bedarfsdeckend kritisiert wird, oder in denen d...mehr

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FF 10/2020, Die Geltendmach... / I. Grundsätze des Kindesunterhalts und System der Düsseldorfer Tabelle

Verwandte in gerader Linie schulden sich nach § 1601 BGB gegenseitig Unterhalt. Dies gilt insbesondere für Eltern gegenüber ihren Kindern, wobei die Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern auch Ausdruck der elterlichen Sorge nach §§ 1626 ff. BGB ist.[1] Wenn das unterhaltsberechtigte Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, ist eine Unterhaltsb...mehr

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FF 10/2020, Die Geltendmach... / III. Bedarf des Kindes bei Einkommen des Unterhaltspflichtigen oberhalb der 10. Einkommensgruppe

Da eine Geltendmachung von Kindesunterhalt bezogen auf die tatsächlichen Lebensverhältnisse und damit abweichend von den Tabellenwerten grundsätzlich möglich ist, kann natürlich – erst recht – Unterhalt nach konkretem Bedarf gefordert werden, wenn der Unterhaltspflichtige ein Einkommen erzielt, welches oberhalb der 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle liegt. Die Tabe...mehr

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FF 10/2020, Die Geltendmach... / IV. Fazit

Die Lebensstellung eines Kindes und damit auch die Höhe seines Bedarfes richtet sich gemäß § 1610 BGB nach den individuellen Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen. Der Bedarf des Kindes ist auch geprägt durch individuelle Wohnkosten an seinem Wohnort, seine gesellschaftliche Stellung, seinen Fähigkeiten, Neigungen und Begabungen. Die Unterhaltsbeträge der Tabellensätz...mehr

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FF 10/2020, Die Geltendmach... / II. Abweichender Bedarf von den Tabellenwerten der Düsseldorfer Tabelle

Soweit ein Kind einen von den Tabellenwerten abweichenden Bedarf geltend machen möchte, muss es dann natürlich nicht nur das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen und damit dessen Leistungsfähigkeit nachweisen, sondern es muss auch seinen eigenen Bedarf konkret darlegen und beweisen. Da keine übertriebenen Anforderungen an die Darlegungslast geste...mehr

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FF 10/2020, Abänderung eine... / Leitsatz

1. Das minderjährige Kind, vertreten durch den obhutgewährenden Elternteil, ist berechtigt, eine Abänderung der in der notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung seiner Eltern enthaltenen Regelung zum Kindesunterhalt zu verlangen, wenn ihm in der Urkunde ein eigenes Forderungsrecht eingeräumt wurde. Die Einräumung eines eigenen Forderungsrechts kann angenommen werde...mehr

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FF 10/2020, Abänderung eine... / Anmerkung

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in NZFam 2019, 718 m. Anm. Graba, S. 725 und NJW-RR 2019, 1281. Zur konkreten Bedarfsberechnung im Kindesunterhalt vgl. auch Knatz, in diesem Heft, S. 396 ff. FF 10/2020, S. 417 - 418mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 2. Internationale Zuständigkeit nach dem HUÜ

Allerdings ist auch seit 1.8.2014 für alle EU-Mitgliedstaaten (auch UK) außer Dänemark das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 (HUÜ)[13] in Kraft getreten. Das HUÜ 2007 vereinfacht die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zwischen den Vertragsstaaten, wobei im Verhältnis der EU MS untereinander die EuUntVO Vorrang genießt. Nunmehr hat UK für den Fall eines harten Brexi...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.4 Härtefälle – Herabsetzung und Ausschluss des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen

Bei grober Unbilligkeit kann der Versorgungsausgleich herabgesetzt und sogar ausgeschlossen werden (§ 27 VersAusglG). Dies ist zwar von Amts wegen zu beachten (§ 26 FamFG); das Gericht ist nicht an die Anträge und Vorstellungen der Ehegatten bzw. Lebenspartner gebunden. Es muss jedoch diesbezüglich keine eigenen Nachforschungen anstellen.[1] Grobe Unbilligkeit (§ 27 Satz 1 Ve...mehr

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AGS 10/2020, Zulässigkeit e... / 1 Sachverhalt

Der Kläger ist Rechtsanwalt und macht restliches Zeithonorar für außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten geltend, die er für den Beklagten im Zeitraum vom 31.5.2016 bis 26.10.2016 erbracht haben will. I. Der Beklagte, der sich scheiden lassen wollte, beauftragte den Kläger mit Mandatsvertrag vom 16./17.12.2015 mit seiner außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung ...mehr

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FF 10/2020, Übertragung der... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des im November 2012 geborenen Sohnes N. L. Sie streiten über das Sorgerecht. [2] Die 1974 geborene Kindesmutter ist kroatische Staatsangehörige, der 1956 geborene Kindesvater besitzt die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina. Beide leben seit geraumer Zeit in Deutschland und s...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 4. Auskunft bei Erklärung unbegrenzter Leistungsfähigkeit zum Kindesunterhalt

In einem vom KG entschiedenen Fall ging es um ein Abänderungsverfahren, in dem die minderjährige Tochter von ihrem Vater Unterhalt oberhalb der Tabellensätze der DT geltend machen wollte. Im Verfahren begehrte sie u.a. auch Auskunft zu dessen Einkommen. Der Vater erklärte, "wirtschaftlich absolut in der Lage [zu sein], alle berechtigten Kindesunterhaltsansprüche (…) zu leist...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 5. Vollstreckung von zur Zeit der Minderjährigkeit titulierten Kindesunterhalts nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes

Die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt beruht auf der Verwandtschaft in gerader Linie nach § 1601 BGB. Deshalb besteht auch Verfahrensgegenstandsidentität zwischen dem Unterhaltsanspruch des minderjährigen und des volljährigen Kindes. Das Hineinwachsen des Kindes in die Volljährigkeit bereitet in der Praxis Probleme. Den Unterhalt für das minderjährige macht der O...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / b) Löschung einer Reallast zur Sicherung des Kindesunterhalts

Mit dem weit gefassten Begriff der Unterhaltssachen in § 231 Abs. 1 FamFG und der Abgrenzung der Zuständigkeit der ordentlichen und familiengerichtlichen Zuständigkeit hat sich das OLG Dresden befasst. In dem Verfahren nahm der Vater seine 2007, 2009 und 2010 geborenen Kinder auf Zustimmung zur Löschung von Reallasten in Anspruch, nach deren Inhalt der jeweilige Grundstückse...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner schlossen im Juli 1999 die Ehe, aus der die mittlerweile volljährige Tochter B. und die weitere Tochter A., geboren 2006, hervorgegangen sind. Die Kinder leben seit der Trennung der Eltern im Haushalt der Antragstellerin. Die Ehe ...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 3. Abänderung einer Jugendamtsurkunde

Die Rechtswirkungen einer Titulierung von Kindesunterhalt in einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind vielfach nicht zweifelsfrei zu ermitteln. Handelt es sich um eine gegenüber dem Ehegatten eingegangene Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt oder wird dem Kind von den vertragsschließenden Eltern als Folge eines echten Vertrages zugunsten Dritter nach § 328 BGB ein ei...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 5. Scheinvaterregress

Die Darlegungs- und Beweislast bei Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den leiblichen Vater war Gegenstand einer Entscheidung des BGH.[31] Das OLG Celle hat sich nach dieser Entscheidung erneut mit diesem Problemkreis befasst.[32] Das OLG lehnt es ab, die monatlich geschuldeten Unterhaltsbeträge zu indexieren. Eine Verbindlichkeit, die auf Zahlung eines bestimmten Betra...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / a) Wohnvorteil des barunterhaltspflichtigen Elternteils

Im Rahmen der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen gegenüber einem minderjährigen Kind ist die Höhe des Wohnwertes grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete zu bemessen; ein anderes gilt nur ausnahmsweise dann, wenn der Unterhaltspflichtige die Immobilie veräußern will und ihm deswegen eine Vermietung nicht zugemutet werden k...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / b) Konkrete Bedarfsbemessung

Mit dem Verhältnis von der Unterhaltsbemessung nach der Quotenmethode zur konkreten Bedarfsbemessung hat sich der BGH erneut befasst. Der Bedarf bemisst sich beim nachehelichen Unterhalt gem. § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Diese richten sich wiederum nach dem verfügbaren Familieneinkommen. Die Praxis ermittelt den Unterhalt bei durchschnittlich...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / c) Auswirkungen der Begrenzung gleichrangiger Unterhaltspflichten auf die Leistungsfähigkeit für andere gleichrangige Unterhaltspflichten

In der unterhaltsrechtlichen Praxis treten vielfach Konkurrenzverhältnisse zunächst beim Kindesunterhalt auf, wenn minderjährige Kinder aus verschiedenen Beziehungen wegen ihres Gleichrangs nach § 1609 Nr. 1 BGB in Konkurrenz treten im Blick auf die Verteilung des dem barunterhaltspflichtigen Elternteil für Unterhaltszwecke zur Verfügung stehenden Einkommens. Dazu hat der BG...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / 2 Anmerkung

Die Frage, die den Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde gab, hat der BGH klar und überzeugend entschieden: Das in § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB begründete Alleinvertretungsrecht des Elternteils, in dessen Obhut sich ein Kind befindet, beschränkt sich auf die Durchsetzung des originären Unterhaltsanspruchs. Es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahmevorschrift, die bei einer...mehr

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Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Leitsatz 1. Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 18.05.2017 – VI R 9/16, BFHE 258, 142, BStBl II 2017, 988). 2. Die in § 33b EStG normierten (einschränkenden) Voraussetzungen für den Behinderten-Pauschbetrag sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Nor...mehr

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FF 0708/2020, Praxishandbuch Familienrecht

Harald Scholz/Norbert Kleffmann (Hrsg.)37. Ergänzung September 2019C.H. Beck Verlag München 2019, 379 Seitenin 3 gelochten BroschürenISBN 978-3-406-43089-3129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice) Die 37. Ergänzung beinhaltet eine Aktualisierung des Literaturverzeichnisses sowie der Teile G "Einkommensermittlung" (RA...mehr

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FF 0708/2020, Abänderung ei... / Leitsatz

1. Ist die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage eröffnet, können im Rahmen der Anpassung auch Umstände, die bei der Unterhaltsbemessung außer Acht gelassen wurden, berücksichtigt werden, wenn diese in Anbetracht der (sonstigen) Vergleichsgrundlagen bei Vergleichsabschluss zu keinem anderen Ergebnis geführt hätten (Fortführung von Senats...mehr