Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / II. Muster: Außergerichtliche Abwehr von Unterhaltsansprüchen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit (Mangelfall)

Rz. 191 Muster 22.2: Außergerichtliche Abwehr von Unterhaltsansprüchen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit (Mangelfall) Muster 22.2: Außergerichtliche Abwehr von Unterhaltsansprüchen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit (Mangelfall) Rechtsanwältin _________________________ Sehr geehrte Frau Kollegin _________________________, anwaltliche Vollmacht versichernd zeigen wir Ihnen an,...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / c) Unterhaltsverfahrensarten im Kindesunterhaltsprozess

Rz. 184 Das Kindesunterhaltsverfahren[142] unterscheidet sich von dem Ehegattenunterhaltsverfahren dadurch, dass es keinen Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt gibt. Rz. 185 Hinsichtlich der prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten sei auf die Rdn 182 f. verwiesen. Rz. 186 Zum Leistungsantrag zur Geltendmachung von Kindesunterhalt vgl. Muster Rdn 20...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 1. Materiell-rechtliche Grundlagen

Rz. 156 Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber Kindern[120] folgt aus der Vorschrift des § 1601 BGB: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Hieraus folgt: Eine Unterhaltspflicht gegenüber Stiefkindern und Schwiegerkindern gibt es nicht! Rz. 157 Seit der Reform des Kindschaftsrechts vom 1.7.1998 werden eheliche und nichteheliche Kinde...mehr

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FF 01/2019, Nachhaltige Sic... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den am 3.1.2018 verkündeten Beschluss des Familiengerichts und die dort festgesetzte Höhe des von ihr geforderten laufenden und rückständigen Betreuungsunterhalts einer nicht verheirateten Mutter. [2] Die Beteiligten, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren, sind die Eltern des im Oktober 2016 geboren...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten wird bestimmt und begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, in den Fällen nachehelichen Unterhalts nach denjenigen bei der Scheidung. Leistet ein Ehegatte Unterhalt für ein Kind und hat dies bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt (vgl. ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / aa) Elementarunterhalt

Rz. 164 Der Elementarunterhalt wird pauschaliert oder (bei sehr guten Einkommensverhältnissen konkret) anhand des Alters des Kindes und des Einkommens des Verpflichteten ermittelt (s. Rdn 163 in der Tabelle). Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass der Unterhaltsverpflichtete gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern unterhaltsverpflichtet ist. Weicht die tatsächliche...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / V. Muster: Trennungsunterhaltsantrag (Leistungsantrag)

Rz. 194 Muster 22.5: Trennungsunterhaltsantrag (Leistungsantrag) Muster 22.5: Trennungsunterhaltsantrag (Leistungsantrag) An das Amtsgericht – Familiengericht –[149] _________________________ Trennungsunterhaltsantrag [150] In Sachen der Frau _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle und Anmerkungen, Stand 1.1.2018 II. Kindergeldanrechnungstabelle Tabelle Zahlbeträge III. Rechenbeispiele 1. Differenzmethode/Additionsmethode Mann (M): 3.500 EUR Nettoeinkommen; Frau (F): 700 EUR Nettoeinkommen 800 EUR Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbliebenen M, 600 EUR berücksichtigungsfähige Hauslasten, von M getragen Additionsm...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 14. Verrechnung des Kindergeldes

Es wird nach § 1612 b BGB angerechnet. Für das gesamte Jahr 2015 bleiben dabei die bis Ende 2014 geltenden Kindergeldbeträge maßgeblich.mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XVI. Muster: Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

Rz. 205 Muster 22.16: Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting Muster 22.16: Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting An das Amtsgericht – Familiengericht –[183] _________________________ Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting [184] In Sachen des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächti...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.7 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Stand 1.1.2019 Düsseldorfer Tabelle 2019 Anhang: Tabelle Zahlbeträge Die Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO erfolgt gemäß der Anmerkung E (Übergangsregelung) zur Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.2018.mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / b) Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes, § 1602 BGB

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.6 Sonstiges

25. Rundung Der Unterhaltsbetrag ist auf volle Euro zu runden (beim Kindesunterhalt: § 1612a II 2 BGB).mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH FamRZ 2006, 683) Selbstbehalt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im A...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Siehe Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1.1.2019 II. Tabelle Zahlbeträge Siehe Tabelle Zahlbeträge III. Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gemäß § 36 Abs. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der vor dem 31.12.2007 errichtete Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erfor...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / b) Prozessführung

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FF 01/2019, Kein Wohnvorteil ohne Tilgungen – eine Erkenntnis und ihre Folgen für das Unterhaltsrecht

Die im Titel wiedergegebene Feststellung stellt den Kernsatz der Begründung einer inzwischen bereits zwei Jahre alten Entscheidung des 12. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs dar, mit der dieser eine von der Praxis weitgehend nicht bzw. in ihrem Umfang nicht wahrgenommene Änderung seiner Unterhaltsrechtsprechung vorgenommen hat. In seinem Beschluss vom 18.1.2017[1] ist der Sen...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (4) Abänderung gerichtlicher Endentscheidungen, § 238 FamFG

Rz. 73 Materiellrechtliche Voraussetzung des Abänderungsbegehrens ist, dass eine wesentliche Veränderung der für das frühere Urteil/den früheren Beschluss maßgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vorliegt, z.B.:mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.7 Anlagen

I. Unterhaltstabelle II. Zahlbetragstabelle III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Anlage III: Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.7 Anlagen

Anhang I - Düsseldorfer Tabelle Anhang II - Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gem. § 36 Nr. 3 EGZPO Siehe Düsseldorfer Tabelle unter E. Anhang III - Rechenbeispiele Absoluter Mangelfall (für 1.1.2019 gerechnet) Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1910 EUR. Unterhaltsberechtigt sind ein 18 - jähriges Kind K1, das bei der M...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / c) Ermittlung des relevanten Einkommens – Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten, § 1603 BGB

Rz. 177 Der Unterhaltsverpflichtete ist entsprechend seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen. Die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit sind unterschiedlich, je nachdem, wie alt das unterhaltsberechtigte Kind ist. Rz. 178mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l BGB) richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils; er beträgt aber in der Regel monatlich mindestens 880 EUR (ohne Kranken- und Pflegeversicherungskosten, die zusätzlicher Bedarf sein können). Die Inanspruchnahme des Pflichtigen ist durch den Halbteilun...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.7 Anlagen

I. Unterhaltstabelle II. Zahlbetragstabelle III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Re...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 12. Minderjährige Kinder

12.1 Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils (§ 1606 III 2 BGB), oder der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§ 1603 II 3 BGB). 12.2 Einkommen des Kindes wird bei beide...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 15. Unterhaltsbedarf

15.1 Die Bemessung des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Bedarf des Ehegatten beträgt mindestens 880 EUR. 15.2 Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen bei der Bedarfsermittlung,...mehr

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FF 01/2019, Erlass eines Ve... / Leitsatz

1. Ergeht gegen einen Antragsgegner in einem Verfahren auf Kindesunterhalt ein Versäumnisbeschluss, ohne dass zuvor über seinen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskosten unter Beiordnung eines Rechtsanwalts entschieden worden ist, so ist er faktisch daran gehindert, wirksam Einspruch gegen den Versäumnisbeschluss einzulegen und damit den vorgesehenen Rechtsweg zu beschreit...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 4. Prozessstandschaft

Rz. 48 Sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der gewillkürten Prozessstandschaft ist der Prozessstandschafter berechtigt, im eigenen Namen einen Prozess über ein fremdes Recht zu führen. Somit fallen Prozess- und Sachbefugnis auseinander. Rz. 49 Ebenso wie bei der Abtretung kommt es hierbei auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des früheren und jetzigen Gläubigers ...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / 1.7 Anhänge

Anhang 1 - Tabelle zum Kindesunterhalt Anhang 2 Unterhaltstabelle - Zahlbeträge Anhang 3 Selbstbehalts- und Bedarfssätze ab 1. Januar 2016 unverändertmehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Verfahrenskostenhilfe

OLG Brandenburg Beschl. v. 18.9.2018 – 13 WF 164/18 1. Der Forderungsübergang nach § 7 Abs. 1 UVG betrifft nur zurückliegende Zahlungen und steht einer aussichtsreichen Rechtsverfolgung (§ 113 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 ZPO) von Kindesunterhaltsansprüchen für künftige Monate nicht entgegen. 2. Die freiwillige Zahlung von Kindesunterhalt lässt weder das Rechtsschutzbedürfnis de...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock (Stand: 1.1.2019)

Vorbemerkung Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Wesentliche Änderungen zu den bis 31.12.2018 geltenden Leitlinien beruhen auf der Anhebung des Mindestunterhalts (Verordnung zur ...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.7 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle Stand 1.1.2019 II. Tabelle Zahlbeträge (Stand vom 1.1.2019 bis 30.6.2019) Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Seit dem 1. Januar 2018 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite K...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / A. Einleitung

Rz. 209 Die anwaltliche Vertretung eines Mandanten in seinem Scheidungsverfahren bedeutet für den Anwalt in der Mehrzahl der Fälle, dass er mit unterschiedlichen Angelegenheiten, die beispielsweise den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich, etc. betreffen, beauftragt wird. Es empfiehlt...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 13. Volljährige Kinder

13.1 Bedarf Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der Eltern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben. 13.1.1 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / a) Inverzugsetzen des Unterhaltsschuldners

Rz. 49 Bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, ist der Gegner aufzufordern, den geschuldeten Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des zu zahlenden Ehegattenunterhalts richtet sich gem. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten. Ist das Einkommen des Gegners nicht bekannt, so sollte er im Wege der Stufen...mehr

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AGS 10/2018, Höhe der Einig... / 1 Sachverhalt

In dem Rückführungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen vor dem FamG schlossen die beteiligten Kindseltern eine umfangreiche Vereinbarung, u.a. zum Aufenthalt des Kindes, zum Umgang und zum Kindesunterhalt. Der Verfahrenswert wurde durch das FamG auf 5.000,00 EUR festgesetzt, der überschießende Vergleichswert auf 20.000,00 EUR. Der Antragsgegnerin war Verf...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / IV. Beiordnung eines Rechtsanwalts ist umstritten

Rz. 122 Es bleibt immer noch umstritten, unter welchen Voraussetzungen den Beteiligten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein Rechtsanwalt beizuordnen ist. Es ist deshalb zu prüfen, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich ist. Nach der Rechtsprechung wird die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsvollstreckungsverfahren teils nach objekt...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 2. Steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden Ehegatten

Rz. 147 Unterhaltszahlungen,[112] die an den dauernd getrennt lebenden unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten[113] gezahlt werden, sind bis zu einem Betrag in Höhe von 13.805 EUR pro Kalenderjahr als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beim Finanzamt beantragt (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).[114] Dies ist jedoch nicht im Jahr der Trennu...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XII. Muster: Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Trennungsunterhalts außerhalb des Scheidungsverbundes

Rz. 201 Muster 22.12: Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Trennungsunterhalts außerhalb des Scheidungsverbundes Muster 22.12: Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Trennungsunterhalts außerhalb des Scheidungsverbundes An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Trennungsunterhalts [172] In Sachen der Frau ___________...mehr

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FF 01/2019, Erlass eines Ve... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen das Unterlassen einer richterlichen Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe sowie gegen einen Versäumnisbeschluss in einem familienrechtlichen Unterhaltsverfahren. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt er, den angegriffenen Versäumnisbeschluss zum Zwecke der Abwehr schwerer Nachteile ...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / Literaturtipps

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FF 01/2019, Düsseldorfer Tabelle

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr