Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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§ 15 Familienrecht / dd) Ehegattenunterhalt

Rz. 481 Von dem nach Vorwegabzug des Kinderunterhalt-Zahlbetrags verbleibenden Resteinkommen des M in Höhe von 1.982 EUR schuldet M 3/7 als Ehegatten-Elementarunterhalt, also 849 EUR; nach den SüdL sind es 45 %, also 892 EUR.mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Zweck

Rz. 558 In nicht wenigen Fällen häufen Eheleute während der Ehezeit Schulden an, zu deren Rückzahlung beide verpflichtet sind. Um den Umweg über einen Austausch der unterschiedlichen Leistungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, sich über eine – zeitweise – Aussetzung der Zahlungspflicht hinsichtlich des Kindesunterhalts zu verständigen. Dies kann in geeigneten Fällen im K...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Antrag im Scheidungsverbund

Rz. 507 Muster 15.60: Unterhalt, Antrag im Scheidungsverbund Muster 15.60: Unterhalt, Antrag im Scheidungsverbund An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ – 35 F 125/96 UE UK – Antrag im Ehescheidungsverbund der Frau _____, _____ (Anschrift), – Antragsgegnerin des Scheidungsverfahrens – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Herrn _____, _____ (Anschrift), – Antragste...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Bisherige Unterhaltsregelung

Rz. 237 Gibt es eine Vereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich des Kindesunterhalts? Wenn ja: In welcher Form (mündlich, privatschriftlich) und mit welchem Inhalt? Ist der Unterhalt tituliert?[391] Wenn ja: In welcher Form (Beschluss als Endentscheidung, Festsetzungsbeschluss gemäß § 253 FamFG [früher §§ 645 ff. ZPO], gerichtlicher Vergleich, in einem früheren Unterhaltsv...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 556 Eine – isolierte – Vereinbarung über die Frage des Kindesunterhalts zwischen Eltern und deren volljährigem Kind bedarf nicht der notariellen Beurkundung. Will jedoch das Kind die Ansprüche gegen den sich verpflichtenden Elternteil durch Vollstreckung durchsetzen, muss sich der Betreffende der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Dies ist nur mit notarieller Ur...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / bb) Düsseldorfer Tabelle

Rz. 162 Auf dem Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB basiert die Düsseldorfer Tabelle (im Folgenden: DT).[262] Sie stellt keine Rechtsnorm dar, sondern ist lediglich eine Orientierungshilfe, die eine weitgehende Einheitlichkeit der Rechtsprechung bewirken soll. Zusätzlich zur DT sind bei der Bemessung des Kindesunterhalts die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen O...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Unwirksamkeitsfalle des § 1614 BGB

Rz. 21 Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB kann auf Verwandtenunterhalt (Eltern, Kinder) für die Zukunft nicht verzichtet werden. Gemäß der Verweisungsnorm des § 1360a Abs. 3 BGB gilt dies auch für den Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten. Die Vorschrift steht einer vertraglichen Konkretisierung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs zwar nicht entgegen, erfasst aber Ausgestaltungen ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / III. Ehegattenunterhalt nach der Scheidung

Rz. 105 Unterhaltsansprüche nach der Ehe fallen teilweise in den Kernbereich. Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass ein Ausgleich ehebedingter Nachteile gewährleistet bleibt und keine nach den Umständen des Einzelfalls unbilligen Regelungen getroffen werden, die im Kontext einer richterlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle zu Rechtsunsicherheit führen. Das Inte...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / B. Übersicht über die Regelungsgegenstände des Ehevertrags

Rz. 7 Ehevertrag im Sinne der gesetzlichen Definition gemäß § 1408 Abs. 1 BGB ist ein Vertrag, in dem (zukünftige) Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Im weiteren Sinne lassen sich unter diesen Begriff alle Vereinbarungen fassen, die das durch die Ehe entstehende Rechtsverhältnis der Eheleute untereinander gestalten. Der Abschluss eines solchen "vorsorgenden ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4 Einzelfälle

Rz. 8 Macht ein Gläubiger aus einem titulierten Anspruch lediglich eine Teilforderung geltend, so muss diese nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Vollstreckungskosten hinreichend bestimmt sein (BGH, NJW-RR 2003, 1437; LG Bremen JurBüro 2011, 607). Stellt der Gläubiger klar, dass er nur einen Teilbetrag der Hauptforderung geltend macht, ist eine darüber hinausgehende Aufschl...mehr

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FF 06/2021, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.5.2020 – 3 WF 29/20 1. Im Rahmen einer Beschwerde gegen einen Festsetzungsbeschluss im vereinfachten Unterhaltsverfahren ist die erstmalige Einwendung der Leistungsunfähigkeit nach § 252 Abs. 4 FamFG unzulässig, sofern der Unterhaltsschuldner vor Erlass des Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses bereits objektiv Gelegenheit dazu hatte, diesen Einwand ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 6. Kindesunterhalt

Rz. 39 Anträge auf Zahlung von Kindesunterhalt sind nach §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Da zulässigerweise im Verbund nur zukünftige Ansprüche für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden können, gelten hier immer die Beträge, die für die ersten zwölf Monate nach Rechtskraft der Scheidung verlangt werden, soweit nicht Unterhalt für einen geringere...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / c) Unterhalt nach 1615l BGB

Für einen Antrag wegen Kindesunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB wäre bspw. folgendes Formular bzw. Basisdokument denkbar.mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 13. Aufnahme in den Verbund

Rz. 142 Gerät eine bislang isoliert geführte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 147 ZPO in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Anrechnung im Verbundverfahren

Rz. 79 Schließlich kann es auch insbesondere in Familiensachen vorkommen, dass der Anwalt vorgerichtlich hinsichtlich verschiedener Gegenstände gesondert beauftragt wird und diese Gegenstände dann in ein einheitliches Verfahren, nämlich ein Verbundverfahren, münden. Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich jeweils gesondert tätig hinsichtlich des Zugewinns (Wert: 20.000 EUR...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 1. Umfang der Beiordnung

Rz. 184 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. VV 1000 (insbesondere einer Folgenvereinbarung), dermehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 8. Abrechnungshilfe

Rz. 115 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / e) Anrechnung in Fällen des § 15 Abs. 3

Rz. 121 Achtzugeben ist, wenn im Verbundverfahren eine volle und eine ermäßigte Verfahrensgebühr anfallen, so dass nach § 15 Abs. 3 zu kürzen sein kann. Nach einhelliger Rspr.[30] ist erst anzurechnen und dann zu kürzen. Beispiel: Der Anwalt ist im Scheidungsverfahren (Ehesache 9.000 EUR; Versorgungsausgleich 2.700 EUR) tätig. Außergerichtlich wird er mit der Geltendmachung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenstandsidentität

Rz. 25 Da es sich bei der Verfahrensgebühr VV 3309 um eine Wertgebühr handelt,[23] setzt die Anwendung von VV 1008 voraus, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist (Anm. Abs. 1 zu VV 1008). Die Erhöhung wird nach dem Betrag der gemeinschaftlichen Beteiligung der mehreren Personen berechnet (Anm. Abs. 2 zu VV 1008). Rz. 26 Betrifft die anwaltliche Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Innerer Zusammenhang

Rz. 37 Soweit der Anwalt lediglich hinsichtlich eines Gegenstands beauftragt ist, ist ein innerer Zusammenhang immer gegeben. Wird er hinsichtlich mehrerer Gegenstände beauftragt, müssen diese einem einheitlichen Lebensvorgang entstammen und im Falle der gerichtlichen Durchsetzung in einem Verfahren gleichzeitig verfolgt werden können. Beispiel 1: Mehrere Geschädigte aus ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Bezeichnung der Angelegenheit

Rz. 22 In der Kostenrechnung müssen die abgerechneten Angelegenheiten genau bezeichnet werden. Hierzu genügt grundsätzlich die Angabe der Parteien zur Konkretisierung, also "Rechtsstreit A./.B". Sind bei dem Anwalt allerdings mehrere Verfahren derselben Parteien anhängig, was insbesondere in Miet- oder Familiensachen häufig vorkommen wird, so sind weitere Angaben zur Konkret...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kappungsgrenze für Erstberatung

Rz. 118 Abs. 1 S. 3 letzter Hs. reduziert die übliche Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch um weitere 60 EUR. Die einem Verbraucher in Rechnung zu stellende Erstberatungsgebühr darf daher jeweils 190 EUR nicht überschreiten. Damit ist keine Regel-, sondern eine Höchstgebühr für eine erstmalige anwaltliche Beratung bestimmt. Auch dieser Betrag muss mit den Kriterien des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 209 Ist dem Mandanten Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so erhält der Anwalt auch die Einigungsgebühr aus der Staatskasse (§ 44), allerdings aus den Beträgen des § 49. Soweit die Parteien sich nur über Gegenstände einigen, hinsichtlich deren der Anwalt beigeordnet worden ist, ergeben sich keine Probleme. Rz. 210 Schließen die Parteien dagegen eine Einigung auch über we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Festgebühren

Rz. 74 Bei Festgebühren, wie sie etwa in der Beratungshilfe oder i.d.R. in Strafsachen für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt anfallen (VV 2500 ff., VV 4100 ff.), besteht keinerlei Möglichkeit, den Gegenstandswert gebührenbestimmend zu berücksichtigen. Die Zusammenrechnung der Werte verschiedener Gegenstände (§ 22 Abs. 1) lässt die Festgebühr unveränd...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / a) Trennungsunterhalt

Nach der Erhebung allgemeiner Daten folgt die Struktur im Wesentlichen den geschriebenen und ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Zudem wird der Vortrag der Beteiligten zu einem bestimmten Tatbestandsmerkmal oder Gesichtspunkt bereits einander zugeordnet, indem Antragsteller- und Antragsgegnervortrag nebeneinanderstehen. Dies erspart dem Gericht aber auch den Verfahrensbevo...mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Verschiedene Auffassungen

Rz. 60 Der Begriff der Angelegenheit ist insbesondere bei Beratungshilfe in Familiensachen umstritten. Vertreten wird etwa:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine gemeinschaftliche Rechtsverfolgung

Rz. 63 Selbstständig nebeneinander bestehende Rechte, auch wenn sie jeweils den gleichen Inhalt haben und auf das gleiche Ziel gerichtet sind, erfüllen dagegen nicht den Begriff desselben Gegenstandes.[175] An der Identität fehlt es, wenn mehrere Mandanten aus ein und demselben Vertrag individuelle Rechte herleiten, auch wenn diese jeweils inhaltlich gleich sind.[176] Ist dur...mehr

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / I. Sachverhalt

Der Beklagte hatte seinen Anwalt neben der Scheidung mit der außergerichtlichen Vertretung in seinen Familiensachen beauftragt. Im Einzelnen war der Anwalt mit der Ehescheidungssache und weiterer Gegenstände (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Nutzungsentschädigung) beauftragt. Im Mai 2014 beantragte der Anwalt für den Beklagten auftragsgemäß die S...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 132 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4; § 44 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 133 Eine Lösung aus dem Verbund folgt – abgesehen von den Übergangsfällen des Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG (s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrensstandschaft bei Unterhalt (§ 1629 BGB)

Rz. 24 Nur ein Auftraggeber liegt dagegen vor, wenn die Ehefrau Ansprüche der Kinder im eigenen Namen geltend macht (a.A. VV 1008 Rdn 76).[38] Beispiel: Die Ehefrau lässt sich von dem Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe wegen Trennungsunterhaltes sowie wegen Kindesunterhalts außergerichtlich vertreten. Die Ehe ist noch nicht rechtskräftig geschieden, die Scheidungssache ist ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahrensstandschaft bei Unterhalt (§ 1629 BGB)

Rz. 18 Nur ein Auftraggeber liegt vor, wenn die Ehefrau Ansprüche der Kinder im eigenen Namen geltend macht (a.A. VV 1008 Rdn 76).[29] Beispiel: Die Ehefrau lässt sich von dem Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe wegen Trennungsunterhaltes sowie wegen Kindesunterhalts beraten. Die Ehe ist noch nicht rechtskräftig geschieden, die Scheidungssache ist aber schon anhängig. Eine Er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anwendungs-ABC

Rz. 36 Nach Stichworten alphabetisch geordnet werden nachstehend typische Einzelfälle unter dem Gesichtspunkt aufgelistet, ob VV 1008 anwendbar ist. Ja bedeutet, dass der Anwalt die Erhöhung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten geltend machen kann, wenn er zumindest zwei Auftraggeber hat (vgl. Rdn 16). Nein bedeutet, dass VV 1008 nicht eingreift, weil der Anwalt nur ...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 2. Verfahrenswert

Rz. 164 Das FamGKG sieht im Gegensatz zum früheren Recht davon ab, besondere Vorschriften für die jeweiligen einstweiligen Anordnungsverfahren vorzugeben. In einstweiligen Anordnungsverfahren ist daher grundsätzlich vom jeweiligen Wert der Hauptsache auszugehen. Rz. 165 Soweit die einstweilige Anordnung allerdings eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache hat, ist von...mehr

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FF 04/2021, Heilung des Ver... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die minderjährige Antragstellerin hat, vertreten durch das Jugendamt als Beistand, den Antragsgegner (ihren Vater) auf Kindesunterhalt in Anspruch genommen. Das Familiengericht hat den Antrag mit einem dem Jugendamt am 15.8.2019 zugestellten Beschluss zurückgewiesen. Mit Schreiben vom 26.8.2019, dessen Zugangszeitpunkt beim Jugendamt ungeklärt ist, hat die Kin...mehr

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FAQ zum Kinderbonus 2020 un... / Warum wird der Kinderbonus in zwei Raten ausgezahlt?

Der Kinderbonus wird in zwei Raten ausgezahlt, um damit einen starken, konzentrierten Konjunkturimpuls zu setzen, der von den Familien direkt genutzt wird. Mit der Zahlung in zwei Raten werden nachteilige Folgen im Zusammenspiel von Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss vermieden. Eine einmalige Auszahlung des Kinderbonus in Höhe von 300 Euro hätte zur Folge, dass Kinder g...mehr

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FF 03/2021, Kinderzuschlag ... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater des im November 2005 geborenen, aus erster Ehe hervorgegangenen Sohnes D. Der Antragsgegner hat im Jahre 2014 erneut geheiratet und mit seiner neuen, nicht erwerbstätigen Ehefrau zwe...mehr

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FF 03/2021, Kinderzuschlag ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 28.10.2020 befasst sich mit der seit langer Zeit streitigen Frage der unterhaltsrechtlichen Einordnung des Kinderzuschlags. Weiteres Thema ist die Bemessung des Selbstbehalts des Kindesunterhaltspflichtigen hinsichtlich der Verteilung der Wohnkosten bei Zusammenleben mit weiteren Familienangehörigen. 2. Inhalt der Entscheidung Das Lan...mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausgleich, Eheverträge, Steuern in Paarbeziehungen - Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 26./27.11.2020 Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um sich den Herausforderungen einer Online-Konferenz zu stellen. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte fand am letzten November-Wochenende statt – wie jedes Jahr. Aber in dieser...mehr

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FF 02/2021, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 9.11.2020 – 1 BvR 697/20, juris 1. Die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ist nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, zu der auch das Unterhaltsrecht gehört, gewährleistet, soweit dieses mit Art. 6 Abs. 1 GG in Einklang steht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.7.1981 – 1 BvL 28/77, BVerfGE 57, 361 <378>). Der ausgeurteilte Un...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt für die Zeit vom 1.5.2015 bis zum 7.11.2018. [2] Die am 8.11.2000 geborene Antragstellerin entstammt der Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter, die im April 2012 starb. Nach der erneuten Eheschließung des Antragsgegners im Mai 2013 wechselte die Antragstellerin im Dezember 2013 in den Haushalt ihres Onkels mütte...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / 2 Anmerkung

Eine umfangreiche Entscheidung zum Kindesunterhalt, die Bekanntes und Neues enthält. 1. Zur Haftung für Kindesunterhalt sieht das Gesetz (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) für den typischen Fall des Residenzmodells vor: der eine Elternteil betreut, der andere zahlt. Abweichungen sind nicht nur beim Wechselmodell oder erheblichem finanziellen Ungleichgewicht der Eltern, sondern auch dan...mehr

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FF 02/2021, Mindestunterhal... / Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte

Zum 1.1.2021 erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: Zitat "Kindern müssen die zur Sicherung ihres täglichen Bedarfs erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Dies gilt in der aktuellen Corona-Krise, die für viele Familien eine wirtschaftliche Herausforderung darstellt, umso mehr. Ich...mehr

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FF 01/2021, Düsseldorfer Ta... / Kindesunterhalt

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FF 01/2021, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

BGH, Beschl. v. 28.10.2020 – XII ZB 512/19 a) Der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen des Kindes zu behandeln. Eine Aufteilung in einen Barunterhalts- und einen Betreuungsunterhaltsteil findet nicht statt. b) Im Rahmen der Bemessung des Selbstbehalts des Kindesunterhaltspflichtigen sind die von diesem für seinen Familienverband ge...mehr

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FF 01/2021, Fortschreibung ... / Aus den Gründen

Gründe:I. [1] Die Antragstellerin ist die im Juni 2011 geborene Tochter des Antragsgegners. Sie begehrt vom Antragsgegner im Wege des Stufenantrags Auskunft zu seinem Einkommen und Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die 2010 geschlossene Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter wurde im Februar 2014 rechtskräftig geschieden. Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Ant...mehr

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FF 01/2021, Fortschreibung ... / 2 Anmerkung

Die Hauptfrage, die der BGH in dem für die Amtliche Sammlung bestimmten Beschluss entscheidet, betrifft den Auskunftsanspruch des minderjährigen Kindes nach § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB. Dabei geht er auf die Vorfrage ein, ob die Höchstbeträge der Düsseldorfer Tabelle für den Minderjährigenunterhalt fortgeschrieben und damit die Anwendungsbereiche für eine pauschale Unterhaltsbeme...mehr

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FF 01/2021, Neue Wege der B... / 2. Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle

Zugelassen wird jedoch vom BGH abweichend von seiner früheren Rechtsprechung[10] jetzt auch die Berechnung des Unterhalts auf der Basis einer begrenzten Fortschreibung der in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Bedarfsbeträge bis zur Höhe des Doppelten des höchsten darin ausgewiesenen Einkommensbetrags – also im Jahre 2020 bis zu einem Einkommen von 11.000 EUR. In diesem Zus...mehr

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FF 01/2021, Neue Wege der B... / II. Weitere Behandlung des ungedeckten Teilbedarfs des Kindes

Bemerkenswert sind die Ausführungen des BGH zum Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder, für den er nach seiner neueren Rechtsprechung auf die Lebensstellung beider Eltern abstellt, jedoch die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils auf den Betrag beschränkt, den dieser Elternteil aufgrund des von ihm erzielten Einkommens zahlen muss. Berechnungsbeispiel (W...mehr

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FF 01/2021, Handbuch Scheidungsrecht

Schwab/Ernst8. Aufl. 2019, geb., 2162 S., C.H.BECKISBN 978-3-406-73169-3169 EUR Im Herbst 2019 ist die völlig überarbeitete 8. Auflage dieses Standardwerks zum Scheidungsrecht erschienen. Die Herausgeberschaft wurde nach Ausscheiden von Prof. Dr. Schwab nunmehr durch Prof. Dr. Ernst übernommen. Zugleich haben sich auch Veränderungen bei den Bearbeitern ergeben, die ihre prakt...mehr