Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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§ 13 Sondersituationen im P... / 4. Streitentscheidungen aus der Rechtsprechung

Rz. 124 Die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO gibt in der Praxis immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen, da sehr trefflich über die Frage gestritten werden kann, welche Kostenentscheidung "billigem Ermessen" entspricht. Im Rahmen eines solchen Formularbuches können diese Einzelfälle nicht wiedergegeben werden. Im Sinne eines ergänzenden Handbuches sollen allerdings wese...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Muster: Antrag auf einverständliche Ehescheidung

Rz. 478 Muster 22.20: Antrag auf einverständliche Ehescheidung Muster 22.20: Antrag auf einverständliche Ehescheidung An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Antrag auf Ehescheidung In der Familiensache des _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen di...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 1. Die formellen Scheidungsvoraussetzungen

Rz. 222 Die Regelungen zu den Verfahren in Ehesachen finden sich in den §§ 121–150 FamFG. Diese Ehesachen unterliegen im Wesentlichen nicht den Vorschriften des allgemeinen Teils des FamFG, sondern gem. § 113 Abs. 1 FamFG den Regelungen der ZPO. Die Vorschriften in den §§ 121 ff. FamFG gehen den Regelungen der ZPO allerdings vor. Zu den Ehesachen gehören die Verfahren auf Sc...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / b) Der Bedarf des Unterhaltsgläubigers

Rz. 386 Der nacheheliche Bedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und umfasst gem. § 1578 Abs. 2 BGB Folgendes: Rz. 387 Grundsätzlich bedarf jeder Ehegatte der Hälfte dessen, was während de...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Muster: Stufenmahnung

Rz. 190 Muster 22.1: Stufenmahnung Muster 22.1: Stufenmahnung Per Einschreiben/Rückschein Herrn _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wie Sie anliegender Vollmacht entnehmen können, hat uns Ihre Ehefrau mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Unsere Mandantin hat uns mitgeteilt, dass Sie am 17. August 2017 aus der gemeinsamen...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechts- kraft de...mehr

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FF 12/2018 / Kindesunterhalt

OLG Oldenburg, Hinweisbeschl. v. 26.7.2018 – 4 UF 92/18 Die Kosten für den Besuch einer Privatschule stellen keinen Mehrbedarf beim Kindesunterhalt dar.mehr

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FF 12/2018, Neue Düsseldorfer Tabelle

Gabriele Ey Zum 1.1.2019 hat die neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts Gültigkeit. Die Vertreter aller Oberlandesgerichte und die Mitglieder der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages unter Leitung von Direktorin des Amtsgerichts Birgit Niepmann haben sich auf die neuen Sätze der Düsseldorfer Tabelle geeinigt. Seit dem 1.1.2008 ist die...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / 2. Ehe- und Familienstreitsachen

Die Kostenentscheidungen in sonstigen Familienstreitsachen (§ 266 FamFG) und in Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG richten sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 91 ff. ZPO). Folge ist eine starke Orientierung am Erfolg eines der Beteiligten. Ein weitergehendes Ermessen bei der Kostenentscheidung räumt der § 243 FamFG für Unterhaltssachen...mehr

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FF 12/2018, Wechselmodell als Regelfall?

Auszüge aus der Debatte des Deutschen Bundestages vom 15.3.2018 (19. Wahlperiode, 20. Sitzung, Plenarprotokoll S. 1702–1711, Tagesordnungspunkte 15a u. 15b) a) Beratung des Antrages der FDP-Fraktion Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen (Drucksache 19/1175) b) Beratung des Antrages der Fraktion Die Linke Wohl des Kindes in...mehr

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Klose, SGB I § 6 Minderung ... / 2.1 Familienlastenausgleich

Rz. 5 Die Überschrift nimmt die Familie und das Ziel der Minderung deren wirtschaftlichen Aufwands in Bezug. Die Regelung lässt sich jedoch nicht als eine solche eines umfassenden Familienlasten- oder Familienleistungsausgleichs (so § 31 EStG) verstehen, der alle Leistungen und Vergünstigungen einbezieht, die mit der Familie zusammenhängen. Dem Grunde nach bezog und bezieht ...mehr

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Klose, SGB I § 6 Minderung ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Bieback, Familienleistungen und Familienlastenausgleich in der Sozialversicherung, VSSR 1996 S. 73. Graue/Diers, Verfassungs- und europarechtliche Probleme bei der Berechnung von Elterngeld, NZS 2015 S. 777. Hase, Familienlastenausgleich und die Finanzierung der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, VSSR 2004 S. 55. ders., Sozialversicherung und Familie – verfass...mehr

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AGS 11/2018, Keine Mutwilli... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte, form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig und begründet. Der Antragstellerin ist ratenfreie Verfahrenskostenhilfe im tenorierten Umfang zu bewilligen (§ 113 Abs. 1 FamFG, §§ 114, 115 ZPO). a) Die Antragstellerin hat ihre Verfahrenskostenhilfebedürftigkeit durch Vorlage der von ihrer Mutter ausgefüllten Erklärung ge...mehr

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AGS 10/2018, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

In dem durch Vergleich im Parallelverfahren des FamG, beendeten Verfahren des FamG wegen Kindesunterhalt (002 F 379/16) wurde der Antragstellerin mit Beschl. v. 29.4.2016 Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechtszug bewilligt und Rechtsanwältin S. als Verfahrensbevollmächtigte beigeordnet. Die Bewilligung erfolgte ohne Anordnung von Zahlungen. Mit Schriftsatz vom 10.5.2017 ...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / A. Einführung

Für Familienrechtler war das Jahr 2017 geprägt durch die Rechtsprechung des BGH zum Wechselmodell: Neben der Entscheidung zum Kindesunterhalt vom 11.1.2017[1] stand die Entscheidung zum Kindschaftsrecht vom 1.2.2017[2] im Mittelpunkt des Interesses. Die nachstehenden Ausführungen befassen sich mit letzterer Entscheidung und sprechen darüber hinaus auch weitere Einzelfragen z...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Entzug des Verwaltungsrechts

Rz. 283 Werden minderjährige Kinder geschiedener Eltern Erben eines Elternteils, so steht letztlich das Vermögenssorgerecht an dem ererbten Vermögen grundsätzlich dem anderen Elternteil, also dem geschiedenen Ehegatten, zu. Geschiedene Erblasser wünschen den Eintritt einer solchen Situation häufig nicht. In einer Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser gemäß § 1638 BGB a...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / h) Der dynamische Kindesunterhalt, § 51 Abs. 1 S. 2 FamGKG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG

Rz. 43 § 51 Abs. 1 S. 2 FamGKG ist nur eine Wertermittlungsanweisung.[58] Auch beim Kindesunterhalt kommt es nur auf den geltend gemachten Betrag an. Ist der Kindergeldanteil abgezogen, ist der Wert entsprechend geringer.[59] Bei der Umwandlung eines statisch titulierten Unterhalts auf einen dynamisierten ist der Verfahrenswert ebenfalls gem. § 51 Farm GKG zu ermitteln. Das O...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 3. Eine Angelegenheit – zwei Gegenstände – verschiedene Gebührensätze, § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 30 Beispiel Der Anwalt ist von seiner Mandantin beauftragt, den getrennt lebenden Ehemann wegen des Kindesunterhalts (600,00 EUR monatlich) anzuschreiben und einen Vollstreckungstitel zu fordern. Er ist weiter beauftragt, einen Getrenntlebensunterhalt von 1.000,00 EUR monatlich geltend zu machen. Der Kindesunterhalt kann mit einem Brief erledigt werden, während sich im T...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 1. Grundsätze

Rz. 31 Die Veränderung der Gegenstandswerte kann darauf beruhen, dass der Wert des einen Gegenstandes steigt (die Unterhaltsrückstände steigen jeden Monat) oder sinkt (der Schuldner leistet eine Teilzahlung). Es kann auch sein, dass von mehreren Gegenständen, die in der ersten Angelegenheit stecken, nicht alle in die zweite Angelegenheit gelangen (Beratung fand statt wegen U...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / a) Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – Problemstellung, Lösungen

Rz. 14 Beispiel 1 Der Anwalt soll außergerichtlich die Trennungsunterhaltsansprüche der Ehefrau und den Kindesunterhalt durchsetzen oder abwehren (Werte: 500,00 EUR und 300,00 EUR monatlich); er entfaltet eine überdurchschnittlich umfangreiche Tätigkeit. Wie ist abzurechnen?mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 5. Die Höhe der Einigungsgebühr

Rz. 25 Die Einigungsgebühr kann i.H.v. 1,5 (Nr. 1000 VV RVG), von 1,0 (Nr. 1003 VV RVG) und von 1,3 (Nr. 1004 VV RVG) anfallen. Nr. 1003 VV RVG gilt, wenn ein gerichtliches Verfahren (ausgenommen das selbstständige Beweisverfahren) anhängig (nicht unbedingt rechtshängig) ist. Ein solches gerichtliches Verfahren kann auch die einstweilige Anordnung, der Arrest, die einstweili...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / c) Lösungsvorschläge

Rz. 79 Ein Freistellungsversprechen ist nicht einklagbar, so dass § 23 Abs. 1 RVG nicht in Betracht kommt, der dann § 42 FamGKG führen würde. § 23 Abs. 3 S. 1 RVG kommt in Betracht. Er verweist auf den ersten Blick an § 52 GNotKG ("Bewertungsvorschrift des GNotKG"). Dennoch ist er nicht heranzuziehen. Er spricht zwar von wiederkehrenden Leistungen, nicht aber von Freistellun...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 7. Einigungswert bei freiwilliger unstreitiger Leistung – Titulierungsinteresse

Rz. 80 Wegen eines Regelungs- oder Beweissicherungsinteresses wird kein Gerichtsverfahren eingeleitet. Es wird eine Vereinbarung getroffen, in der diesbezügliche Bestätigungen enthalten sind. Rechtshängig wird hier nichts. Die herabgesetzte Bewertung (vgl. Rdn 53) verwirklicht sich bei der Bewertung für die Einigungsgebühr, für die Geschäftsgebühr und ggf. für die gekürzte V...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / b) (kein) Gegenseitiges Nachgeben

Rz. 6 Das Merkmal "gegenseitiges Nachgeben" ist anders als bei Abschluss eines Vergleichs i.S.d. § 779 BGB kein Tatbestandsmerkmal einer Einigung i.S.d. Nrn. 1000 ff. VV RVG. Die jetzigen Ausnahmefälle – nur Anerkenntnis, nur Verzicht – waren damals kein Vergleichsfall, weil nur einseitig nachgegeben wurde (zu der weitherzigen Auslegung des "Nachgebens" in der Rechtsprechung...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 4. Zu Fall (4): Die Einbringung vorher selbstständiger Verfahren in den Verbund

Rz. 26 Angesprochen ist der Fall des § 137 Abs. 4 FamFG. Diese Fälle sind in der Praxis äußerst selten. Die Konstellation, dass ein Verfahren selbstständig eingeleitet wird und sodann nach Beginn des Scheidungsverfahrens nicht mehr eine sofortige Entscheidung beantragt wird, sondern nur noch eine Entscheidung "für den Fall der Ehescheidung", kommt kaum vor. Dieser Fall ist z...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 3. Zu den Fällen (3)

Rz. 24 Die Fälle der §§ 141 und 142 FamFG haben beide in der Praxis keine Bedeutung erlangt. Rz. 25 Beispiel zu Fall 3 Ein Ehescheidungsverfahren (Wert: 8.000,00 EUR) endet nach mündlicher Verhandlung durch Rücknahme des Antrags. Es wird beantragt, die Folgesache Kindesunterhalt (monatlich 400,00 EUR) als selbstständiges Verfahren fortzuführen. In der fortgeführten Unterhalts...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 4. Mehrere Mandanten im Beratungsgespräch

Rz. 52 Im Familienrecht kommt der Mehrvertretungszuschlag (§ 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG) nur ausnahmsweise vor, z.B. wenn Ehegatten gemeinsam Vermieter oder Mieter sind, also Gesamtgläubiger/Gesamtschuldner, oder aber, wenn beide zusammen wegen eines Trennungs- oder Scheidungsvertrages beraten werden wollen. Wenn Ehegatten- und Kindesunterhalt geltend gemacht werden, ist das kei...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 1. Rat und Auskunft: eigenständiges Mandat

Rz. 3 Unter Beratung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG versteht man einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft des Rechtsanwalts. "Rat" ist die Empfehlung für das Verhalten in einer konkreten Angelegenheit.[3] "Auskunft" ist die Darlegung rechtlicher Gegebenheiten, die nicht im Hinblick auf einen ersichtlich bestimmten Zweck erfolgt.[4] Rz. 4 Rat und Auskunft zu erteile...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die anwaltlichen Gebühren (und Auslagen) sind im RVG geregelt. Die Gegenstandswerte – im FamGKG Verfahrenswerte genannt – stehen nicht im RVG, sondern verweisen auf die Bestimmungen zu den Gerichtskosten, nämlich das ganze FamGKG und einige Bestimmungen des GNotKG. Die Anwaltsgebühren im Familienrecht sind Wertgebühren (im gerichtlichen Verfahren) oder Satzrahmengebühre...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / F. Rechenbeispiele

Rz. 114 Die Beispiele 3 und 4 sind nach der Lehre vom unbedingten außergerichtlichen und aufschiebend bedingten gerichtlichen Auftrag gerechnet. In jeder Angelegenheit ist die Umsatzsteuer angefallen. Rz. 115 Fall 1 Die Ehescheidung (Wert: 8.000,00 EUR) ist rechtshängig. Außergerichtlich wird über Scheidungsfolgesachen aufwändig mit Vierergespräch eine Einigung erarbeitet (Wer...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 2. Mehrere Angelegenheiten

Rz. 57 Fall Im außergerichtlichen Mandat waren 5.000,00 EUR Zugewinn, ferner 5.000,00 EUR Kindesunterhaltsrückstände und weitere 5.000,00 EUR rückständiger Ehegattenunterhalt geltend gemacht worden. Es wurden drei Angelegenheiten abgerechnet (str.! vgl. § 3 Rdn 14 f.), der Zugewinn mit 1,3, der Kindesunterhalt mit 1,0 und der Ehegattenunterhalt mit 1,5 Geschäftsgebühr (s. § ...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 5. Zu Fall (5)

Rz. 28 Verfahrenstrennung außerhalb des Verbundes: Wenn mehrere selbstständige Verfahren, z.B. Kindesunterhalt und Getrenntlebensunterhalt zunächst als selbstständige Verfahren geführt und dann vom Gericht gem. § 20 FamFG getrennt werden, gelten die allgemeinen Grundsätze, also: Vor der Trennung entstandene Gebühren bleiben bestehen; nach der Trennung entstehen die Gebühren ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 3. Eine oder mehrere Angelegenheiten

Rz. 29 Die Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, ist nach wie vor außerordentlich umstritten. Die Rspr. ist völlig uneinheitlich.[25] Sicher sollte sein, dass nicht § 16 Nr. 4 RVG maßgebend ist.[26] Es sind die gleichen Maßstäbe wie im Reichenrecht anzulegen.[27] Es gibt keinen Grund, außergerichtliche Vertretungen in Beratungshilfe anders zu behandeln als...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 1. Allgemeines

Rz. 31 Der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV RVG ist außerordentlich weit: 0,5 bis 2,5. Dieser Rahmen wird gem. § 14 RVG ausgefüllt. Im Gebührenrahmen der Geschäftsgebühr sind Besprechungen eingeschlossen. Die Untergrenze des Gebührenrahmens kommt nur bei "denkbar einfacher außergerichtlicher Anwaltstätigkeit in Betracht". Die Höchstgebühr von 2,5 ist gerechtfertigt "wenn der U...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / I. Die Unterhaltsverfahren nach der Zivilprozessordnung

Rz. 30 Die Wertvorschriften gelten für alle Unterhaltsarten: Nachehelicher Unterhalt §§ 1569 ff. BGB; Getrenntlebensunterhalt § 1361 BGB; Familienunterhalt § 1360 BGB, Verwandten- insbesondere Kindesunterhalts §§ 1601 ff. BGB; Unterhalt der nichtehelichen Mutter § 1615l BGB; Unterhalt gem. §§ 5, 12, 16 LPartG. 1. Laufender (= künftiger) Unterhalt, § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. ...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / V. Der Mehrvertretungszuschlag gem. § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 Abs. 4 VV RVG

Rz. 43 In Nr. 1008 Abs. 4 VV RVG sind die Nrn. 2300 und 2302 VV RVG genannt, nicht aber Nr. 2301 VV RVG. Das einfache Schreiben ist eine reduzierte Geschäftsgebühr und kein eigener Gebührentatbestand, daher ist Abs. 4 der Nr. 1008 VV RVG anzuwenden.[43] Rz. 44 Der Mehrvertretungszuschlag kommt im Familienrecht selten vor. Insbesondere ist die Geltendmachung des Ehegatten- und...mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr

BGB § 1602 § 1603 Leitsatz 1. Zur Unterhaltspflicht während des freiwilligen sozialen Jahres des Kindes. 2. Es verbleibt bei der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen Elternteils auch bei guten Einkommensverhältnissen des betreuenden Elternteils, wenn dieser für den Unterhalt eines weiteren gemeinsamen, nicht privilegierten volljährigen Kindes aufkommt. O...mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt ... / Leitsatz

1. Zur Unterhaltspflicht während des freiwilligen sozialen Jahres des Kindes. 2. Es verbleibt bei der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen Elternteils auch bei guten Einkommensverhältnissen des betreuenden Elternteils, wenn dieser für den Unterhalt eines weiteren gemeinsamen, nicht privilegierten volljährigen Kindes aufkommt. OLG Frankfurt, Beschl. v. ...mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt ... / Anmerkung

Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist vollständig abgedruckt in NZFam 2018, 572.mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt ... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 4.4.2018 befasst sich mit zwei wichtigen Themen. Hauptthema ist die Frage, ob ein Kind während eines freiwilligen sozialen Jahres einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern hat. Weiter hat das OLG zur Möglichkeit des Fortfalls der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des nicht betreuenden Elternteils gegenüber einem minderjä...mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt ... / 1 Aus den Gründen:

[43] Da dem Antragsgegner nach Abzug des vorrangigen Unterhalts für den Sohn A weniger als der angemessene Selbstbehalt verbleibt (1.601 EUR – 387 EUR = 1.214 EUR), kann er zum Unterhalt der volljährigen Tochter keinen Beitrag leisten. [44] Demgegenüber verfügt die Antragstellerin mit einem Nettoeinkommen von 1.939 EUR nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen von 209 EUR über ...mehr

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FoVo 9/2018, Die Berechnung des pfändungsfreien Betrages bei Einkünften einer unterhaltsberechtigten Person

Pfändungsschutz beim Arbeitseinkommen Wird das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, steht diesem nach § 850c ZPO ein Pfändungsfreibetrag von 1.133,80 EUR zu. Gibt es weitere gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (u.P.), erhöht sich dieser Betrag nach der aktuellen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017 (BGBl I 2017, S. 750 ff.) für die erste u.P. um 426,71 EUR und ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Anrechnung von anderen regelmäßig wiederkehrenden kindbezogenen Leistungen auf den Kindesunterhalt

Gemäß § 1612c BGB sind auf den Tabellenunterhaltsbetrag auch andere regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen gemäß § 1612b BGB anzurechnen, soweit diese den Anspruch auf Kindergeld ausschließen. Die nach Art. 67 Abs. 1 Buchst. b des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften gezahlte Kinderzulage ist eine kindbezogene Leistung. Bei der Zulage handelt es sich...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / VII. Anspruch des minderjährigen Kindes auf unbefristete Tenorierung

Das minderjährige Kind hat gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil Anspruch auf Erstellung einer vollstreckbaren Urkunde über einen dynamisierten Unterhaltstitel. Da dem Verwandtenunterhalt eine Differenzierung zwischen dem Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder dem Grunde nach fremd ist, ist der Anspruch des Kindes auch auf einen unbefristeten Unterhal...mehr

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AGS 7/2018, Krenzler/Graf, Scheidungsrecht für Anfänger

Von Dr. Michael Krenzler und Catharina Graf. 4. Aufl., 2018. Verlag C. H. Beck, München. XVIII, 167 S., 35,00 EUR In der bewährten "Anfängerreihe" ist zwischenzeitlich die vierte Auflage zum Scheidungsrecht erschienen. Behandelt wird hier nicht nur die Scheidung selbst, sondern auch die vorangehende Trennungsphase sowie die im Zusammenhang mit der Scheidung zu regelnden Folge...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 6. Scheinvaterregress

Gemäß § 1607 Abs. 3 S. 2 BGB geht der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seinen Elternteil auf einen Dritten über, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt hat. Diese Vorschrift gibt dem früheren rechtlichen Vater, dem sog Scheinvater, den Rechtsanspruch, von dem leiblichen/biologischen Vater Ausgleich für seine dem Kind erbrachten Barleistungen zu erlangen. Der Anspruch ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / I. Kein Beschwerderecht gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft beim Wechselmodell

In der Anordnung der Ergänzungspflegschaft liegt ein Eingriff in das Sorgerecht der Eltern; sie sind daher grundsätzlich beschwerdeberechtigt. Dies gilt indes nicht, wenn die Eltern ein paritätisches Wechselmodell praktizieren. In diesem Fall fehlt es verfahrensrechtlich an einer "Obhut" i.S.v. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB, sodass keiner der Eltern Kindesunterhaltsansprüche gegen ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 3. Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 Abs. 1 BGB

Die Rechtsprechung zum Elternunterhalt hat sich immer wieder mit dem Problem der Verwirkung nach § 1611 Abs. 1 BGB zu beschäftigen. Dabei werden Verfehlungen der Eltern in ihrem Erziehungsverhalten aus der Zeit der Minderjährigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes angeführt. So auch wieder in der Entscheidung des OLG Oldenburg.[76] In diesem Fall wurden die Verletzung der Un...mehr