Rz. 873

Anders als andere regelmäßig wiederkehrende kindbezogene steuerliche Leistungen stellt das Kindergeld Einkommen des Kindes dar. Das staatliche Kindergeld ist daher zweckgebunden zur Deckung des Barbedarfs des Kindes einzusetzen.[1224] Es mindert seine Bedürftigkeit und damit seinen Bedarf in voller Höhe.

[1224] BT-Drucks 16/1830 S. 28.

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