Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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Kindesunterhalt / 2.5.3 Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Derartige Leistungen sind Lohnersatzleistungen und somit als Einkommen anzurechnen.[1] Selbiges gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.1 Abgrenzung zum Residenzmodell

Die unterhaltsrechtlichen Besonderheiten beim Wechselmodell kommen nur dann zum Tragen, wenn auch tatsächlich ein Wechselmodell praktiziert wird. Teilweise wird in der Praxis vorschnell von einem Wechselmodell ausgegangen, obwohl das Schwergewicht der Betreuung tatsächlich bei einem Elternteil liegt und demnach ein Residenzmodell vorliegt. Nach der Rechtsprechung des BGH[1] ...mehr

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Kindesunterhalt / 3.5 Erteilung der Auskunft

Generell wird eine umfassende und wahrheitsgemäße Auskunft geschuldet, die alle Positionen enthalten muss, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Hierzu zählen zunächst sämtliche Einkünfte, auch solche aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Sonderzahlungen, Spesen, Auslösungen, Tantiemen, Einkünfte aus Nebentäti...mehr

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Kindesunterhalt / 2.7 Der Wohnvorteil bzw. Wohnwert

Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen wird nicht nur durch seine Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise durch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen bestimmt, die er aus seinem Vermögen zieht. Dazu können auch die Gebrauchsvorteile eines Eigenheims zählen, denn durch das Bewohnen eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung entfällt die...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.3 Der Mindestunterhalt bzw. Mindestbedarf

Nach § 1612a BGB kann das minderjährige Kind von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Mindestunterhalt verlangen. Während der Mindestunterhalt noch bis zum 31.12.2015 nach dem sächlichen Existenzminimum eines Kindes und damit vom Kinderfreibetrag des Einkommensteuergesetzes ausgerichtet wurde, richtet sich der Mindestunterhalt seit dem 1.1.2016 aufg...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.2 Konkreter Bedarf

Für das Maß des Kindesunterhalts gibt es keine obere Sättigungsgrenze. Liegt das bereinigte Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils oberhalb der höchsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, kommt im Einzelfall eine konkrete Bedarfsberechnung in Betracht. Der Unterhaltsberechtigte muss dann seinen Bedarf im Einzelnen konkret darlegen und ggf. beweisen. Ander...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.1 Der Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle

Es entspricht der vom BGH[1] gebilligten tatrichterlichen Praxis, sich bei der Bemessung des angemessenen Unterhaltes i. S. d. § 1610 Abs. 1 BGB an den von den Oberlandesgerichten entwickelten Tabellenwerken zu orientieren. Durch die Düsseldorfer Tabelle wird eine bundesweit möglichst gleichwertige Behandlung des Barkindesunterhaltsbedarfs gewährleistet. Dieser richtet sich ...mehr

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Kindesunterhalt / 1.6.1 Vertretung des Kindes

Nach der Trennung der Eltern wird das minderjährige Kind in Unterhaltsverfahren durch den Sorgeberechtigten vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei gemeinsamer elterlicher Sorge vertritt gemäß § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB derjenige Elternteil das Kind, in dessen Obhut es sich befindet. Dies gilt auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern, die nach § 1626 a BGB gemeinsam s...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.5 Kindergeldanrechnung

Gemäß § 1612b Abs. 1 Satz 2 BGB ist beim Wechselmodell nur das hälftige Kindergeld anzurechnen. Das hälftige Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet und kommt den Eltern im Ergebnis entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugute. Die auf die Betreuung entfallende Kindergeldhälfte verbleibt dagegen zunächst bei dem das Kindergeld beziehenden Elternteil und bedarf wegen der g...mehr

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Kindesunterhalt / 6.2 Verwirkung nach § 242 BGB

Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung verwirken (§ 242 BGB). Von einem Unterhaltsgläubiger, der lebensnotwendig auf Unterhaltsleistungen angewiesen ist, ist eher als von einem Gläubiger anderer Forderungen zu erwarten, dass er sich zeitnah um die Durchsetzung seines Anspruchs bemüht.[1] Rückständiger Unterhalt kan...mehr

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Kindesunterhalt / 3.7 Pflicht zur ungefragten Information

In Ausnahmefällen kann sich aus § 242 BGB nach Treu und Glauben eine Pflicht zur ungefragten Information über Veränderungen in den Einkommensverhältnissen ergeben. Als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben kann in besonderen Fällen – neben der Pflicht zur Auskunftserteilung auf Verlangen – auch eine Verpflichtung zur ungefragten Information im Rahmen eines Unterhal...mehr

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Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

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Kindesunterhalt / 4.3.2 Eigenes Vermögen des minderjährigen Kindes

Aus § 1602 Abs. 2 BGB folgt, dass minderjährige unverheiratete Kinder lediglich die Einkünfte aus ihrem Vermögen, nicht jedoch das Vermögen selbst, bedarfsdeckend zu verwenden haben. Zu unterscheiden ist also der Vermögensstamm von den Vermögenserträgen (z. B. Zinsen, Dividenden etc.). Zu Vermögenserträgen zählen auch Mieterträge aus der Vermietung einer eigenen Wohnung.[1]mehr

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Kindesunterhalt / 5.3 Bedarfsbemessung beim Volljährigenunterhalt

Der Bedarf richtet sich nach der Lebensstellung des volljährigen Kindes. Die Lebensstellung des volljährigen Kindes richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen seiner Eltern. Der Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes bemisst sich grundsätzlich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile. Das unterhaltsrelevante Einkommen nach den üblichen Kriterien ...mehr

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Kindesunterhalt / 4.3.1.1 Grundsatz

Minderjährige Kinder erzielen in aller Regel keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit. Solange sie der Vollzeitschulpflicht unterliegen, besteht sogar weitgehend ein Beschäftigungsverbot nach dem JArbSchG. Nach dem JArbSchG sind insbesondere lediglich leichtere Arbeiten des minderjährigen Kindes zur Aufbesserung des Taschengeldes erlaubt. Sowohl während der allgemeinen Sch...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.6 Eigenes Vermögen des volljährigen Kindes

Volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden und ihren Lebensbedarf nicht durch eigenes Erwerbseinkommen decken können, haben hierzu – anders als minderjährige Kinder – auch den Stamm ihres Vermögens einzusetzen, bevor sie einen (oder beide) Elternteile auf Ausbildungsunterhalt in Anspruch nehmen können; ihnen ist lediglich ein sogenannter Notgroschen für Fälle plötzl...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.1.2 Herabsetzung des Selbstbehaltes

Auch eine Herabsetzung des Selbstbehaltes kommt in Betracht. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige günstig wohnt und die Warmmietkosten nicht die Beträge von 520 EUR beim notwendigen Selbstbehalt bzw. 650 EUR beim angemessenen Selbstbehalt erreichen. Diesem ist es nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.2.1 Krankenvorsorge

Aufwendungen für die Krankenversicherung sind abzugsfähig, sei es, ob es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur der Arbeitnehmeranteil abzusetzen. Leistet der Arbeitgeber im Falle einer privaten Krankenversicherung Zuschüsse, sind die Kranken- und Pflegeversicherungskosten...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2.3 Fiktive Einkünfte

Wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausübt, obwohl er dies könnte, können nicht nur die tatsächlichen, sondern auch die fiktiv erzielbaren Einkünfte berücksichtigt werden. Die Zurechnung fiktiver Einkünfte, welche die Leistungsfähigkeit begründen sollen, hat neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltssc...mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.1.1 Barunterhaltspflicht beider Elternteile

Mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge im Rechtssinne und – als Teil hiervon – die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes im Rahmen der Personensorge (§§ 1626, 1631 BGB). Damit entfällt nach dem Gesetz die Grundlage für eine Gleichbewertung von Betreuungs- und Barunterhalt ohne Rücksicht darauf, ob im Einzelfall etwa ein volljähriger Schüler weit...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2.5 Eingeschränkte Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Die Berücksichtigungsfähigkeit von Verbindlichkeiten ist kritischer zu überprüfen, als dies außerhalb der gesteigerten Unterhaltspflichten der Fall ist. Bei der Interessenabwägung ist dabei auch von besonderer Bedeutung, ob für den Unterhaltspflichtigen die Obliegenheit besteht, sich zur Steigerung seiner Leistungsfähigkeit gegenüber den anderen Gläubigern auf die Pfändungsf...mehr

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Kindesunterhalt / 2.3 Freiwillige Leistungen Dritter

Freiwillige Leistungen Dritter begründen grds. kein unterhaltsrelevantes Einkommen. Etwas anderes gilt dann, wenn eine Anrechnung dem Willen des freiwillig leistenden Dritten entspricht. Dieses dürfte in der Regel nicht der Fall sein. Werden die Leistungen von der Familie erbracht, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass damit nur der begünstigte Angehörige unterstüt...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.4.3 Haftungsaufteilung für den zusätzlichen Sonder- und Mehrbedarf

Für einen berechtigten Sonder- und Mehrbedarf eines minderjährigen Kindes haben grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen und nach den Maßstäben des § 1603 Abs. 1 BGB aufzukommen. Die Haftungsverteilung folgt den Grundsätzen für die Berechnung der Haftungsanteile des Volljährigenunterhaltes. Vor der Gegenüberstellung der beiderseitigen unter...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.4 Pflegegeld

Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld und ähnliche Sozialleistungen sind Einkommen[1], wobei § 1610a BGB zu beachten ist. Nach § 1610 BGB besteht die Vermutung, dass infolge von Körper- oder Gesundheitsschäden dem Berechtigten gewährte Sozialleistungen durch den schädigungsbedingten Mehrbedarf aufgezehrt werden. Pflegegeld nach §§ 37 ff. SGB XI, das an den Pflege...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.8 Wartezeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

In vielen Fällen entstehen zwischen 2 Ausbildungsabschnitten zeitliche Lücken, insbesondere wenn ein Kind nach dem Abitur eine praktische Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt. In der Übergangszeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiterführenden Ausbildung oder eines Studiums besteht in der Regel keine Erwerbsobliegenheit des Kindes, soda...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.4.1 Einzelheiten zum Sonderbedarf

Nach der Legaldefinition des § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt Sonderbedarf bei einem unregelmäßigen und außergewöhnlich hohen Bedarf vor. Sonderbedarf als unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf liegt nur dann vor, wenn der Bedarf nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war und deshalb bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden konnte.[1]...mehr

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Kindesunterhalt / 4.2 Kindergeld

Unterhaltsrechtlich ist das Kindergeld zur Deckung des Barbedarfs zu verwenden (§ 1612b BGB). Da das Kindergeld in der Regel nach dem Obhutsprinzip dem betreuenden Elternteil in voller Höhe ausgezahlt wird (§ 64 EStG), erfolgt nachträglich eine Aufteilung zwischen den getrennten Eltern. Das Kindergeld wird daher aus praktischen Gründen bedarfsdeckend angerechnet, so dass sic...mehr

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Kindesunterhalt / 2.6 Steuererstattungen

Steuerzahlungen und -nachzahlungen sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, zu berücksichtigen (sogenanntes In-Prinzip).[1] Dabei ist das In-Prinzip nicht als starres Dogma zu betrachten.[2] Zwar ist grundsätzlich von den tatsächlich erzielten Einkünften auszugehen und deswegen auch die Steuerlast in ihrer jeweils realen Höhe maßgebend. Jedoch können ausnahmsweise...mehr

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Kindesunterhalt / 4.3.1 Eigene Einkünfte des minderjährigen Kindes

Eigene Einkünfte sind im Unterhaltsrecht grundsätzlich anzurechnen, um den eigenen Bedarf zu decken. Eigene Einkünfte mindern demnach die Bedürftigkeit. Dabei hängt die Bedürftigkeit regelmäßig nicht nur von tatsächlich erzielten, sondern auch von fiktiven erzielbaren Einkünften ab. Bedürftig ist gemäß § 1602 Abs. 1 BGB nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. W...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.1 Grundsatz

Einkünfte des volljährigen Kindes werden grds. in vollem Umfang bedarfsmindernd angerechnet. Eine Bedürftigkeit scheidet insoweit aus. Nach allgemeiner Auffassung ist ein volljähriges Kind, welches sich in einer vollzeitigen ersten Ausbildung befindet, nicht verpflichtet, daneben einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Denn es soll sich, auch im Interesse des Unterhaltspflichtige...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.8 Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt seit dem 1.1.2007 das Erziehungsgeld. Rechtsgrundlage ist das BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nach §§ 2 f. BEEG, wobei für die Berechnung des Elterngeldes das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers aus Erwerbsarbeit in den 12 Kalendermonaten vor dem Kalendermonat der Geburt maßgeblich ist...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.3 BAföG-Leistungen

Gemäß § 17 Abs. 2 BAföG erfolgt die Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen. Sowohl der als Zuschuss geleistete als auch der als Darlehen gewährte Teil mindern den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes. Der Unterhaltsbedarf des Kindes wird nicht durch Leistungen i. S. d. § 36 BAföG gemindert. In derartigen Fällen geht der...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten beim Minderjährigenunterhalt

Zentrale Norm der Leistungsfähigkeit im Verwandtenunterhalt ist § 1603 BGB. Unterhaltspflichtig ist gemäß § 1603 Abs. 1 BGB nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Vom Unterhaltspflichtigen wird daher verlangt, dass er sein Einkommen und sein Vermögen bis zur G...mehr

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Kindesunterhalt / 2.1.4 Corona-Sonderzahlungen, Energiepreispauschale und Inflationsausgleich

Nach § 3 Nr. 11a und Nr. 11b EStG konnten arbeitgeberseits zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Corona-Krise in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR und 4.500 EUR steuerfrei geleistet werden. Diese Sonderzahlungen bleiben bei der unterhaltsrechtlichen Einkommensermittlung im Rahme...mehr

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Kindesunterhalt / 5.6 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten beim Volljährigenunterhalt

Nach § 1603 Abs. 1 ist derjenige nicht unterhaltspflichtig, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs den vollen Unterhalt zu gewähren. Allein der Teil des unterhaltsrelevanten Einkommens des Pflichtigen oberhalb des angemessenen Selbstbehaltes von 1.650 EUR ist für den Unterhalt verfü...mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.2 Das privilegierte volljährige Kind

Zu beachten ist jedoch, dass gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB volljährige Kinder unterhaltsrechtlich wie minderjährige Kinder behandelt werden, wenn sie unverheiratet sind, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Es handelt sich dann um sogenannte privilegierte volljähri...mehr

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Kindesunterhalt / 2.1 Das Einkommen des nichtselbstständig Tätigen

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind regelmäßig alle Leistungen anzusetzen, d. h. auch Einkünfte, die ein Arbeitnehmer unregelmäßig oder einmalig bezieht. So sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige Zuwendungen[1], Provisionen[2] und Tantiemen[3], Prämien[4] und Überstundenvergütungen im Rahmen des Üblichen[5] als Einkommen anzusetzen. Bei Angest...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.3 Angemessenheit der Ausbildung

Nach § 1610 Abs. 2 BGB besteht ein Anspruch des Kindes auf Absolvierung einer angemessenen Ausbildung. Die Ausbildung muss demnach der Begabung, den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und Neigungen des Kindes entsprechen. Die Wahl der in diesem Sinn angemessenen Ausbildung haben die Eltern in gemeinsamer verantwortlicher Entscheidung mit dem Kind zu treffen, wobei den individu...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.4 Mehrbedarf und Sonderbedarf

Zum Mehrbedarf und Sonderbedarf zählen Kosten, die durch die üblichen Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr gedeckt sind. Sie können zusätzlich zum Tabellenunterhalt anfallen und diesen ergänzen. Die Unterscheidung zwischen Sonder- und Mehrbedarf ist insbesondere im Hinblick auf verfahrensrechtliche Besonderheiten von Relevanz. Sonderbedarf kann im Gegensatz zu...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.5 Ausnahme: Barunterhaltspflicht beider Elternteile

Lebt das unterhaltsberechtigte minderjährige Kind mit Einverständnis der Eltern in einem eigenen Haushalt oder wird es von Dritten betreut (z. B. Heimunterbringung, Pflegefamilie, Internat), sind beide Elternteile ausnahmsweise anteilig nach § 1606 Abs. 3 Satz a BGB barunterhaltspflichtig. Der Unterhaltsbedarf ist in diesen Fällen regelmäßig nach den Bedarfssätzen für volljä...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.5 Bachelor-Master

Bei dem Masterstudium handelt es sich nach überwiegender Auffassung nicht um eine Zweitausbildung, sondern um eine – mehrstufige – einheitliche Berufsausbildung.[1] Demzufolge ist ein unterhaltsberechtigtes Kind im Rahmen des Ausbildungsunterhalts nach § 1610 Abs. 2 BGB grds. berechtigt, ein Masterstudium abzuschließen, sofern ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.7 Wohngeld / Heizkostenzuschuss

Wohngeld ist grundsätzlich unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen.[1] Etwas anderes gilt nur, wenn das Wohngeld einen erhöhten Wohnkostenbedarf ausgleicht. Dabei muss der Wohngeldempfänger darlegen, dass das Wohngeld im konkreten Fall erhöhte Wohnkosten ausgleicht. Der durch Gesetz vom 29.4.2022 eingeführte Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz ist ausschließ...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.2 Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung eines volljährigen Kindes ist – ggf. nach Bereinigung um ausbildungsbedingte Mehraufwendungen – in voller Höhe auf seinen Unterhaltsbedarf. Die Unterhaltsleitlinien zahlreicher Oberlandesgerichte sehen eine pauschale Kürzung der Ausbildungsvergütung um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf vor. Dieser beläuft sich derzeit auf 100 EUR. Bei dem Abzug d...mehr

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Kindesunterhalt / 1.3 Leitlinien der Oberlandesgerichte und Tabellen

Alle Oberlandesgerichte haben Leitlinien herausgegeben, aus denen sich die bisherige Unterhaltsrechtsprechung des jeweiligen Oberlandesgerichts ergibt. Diese Leitlinien sind eine wertvolle Hilfe bei der Beratung, sie dienen dem Ziel der Erleichterung und Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts. Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags hat sich im Jahr 2003 a...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.2.3 Altersvorsorge

Bei Angestellten sind die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung stets abzugsfähig. Generell kann gesagt werden, dass für die sogenannte primäre Altersvorsorge 18,6 % des Bruttoeinkommens aufgewendet werden können. Dies entspricht dem seit 2018 unveränderten Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Soweit das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Beitr...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2.1 Umfang der Erwerbstätigkeit

Den Unterhaltspflichtigen trifft eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das heißt, er hat alle verfügbaren Mittel gleichmäßig für sich und die Kinder zu verwenden. Als Unterhaltspflichtiger muss er danach seine Arbeitskraft entsprechend seiner Vorbildung, seinen Fähigkeiten und der Arbeitsmarktlage in zumutbarer Weise bestmöglich einsetzen. Er ist grundsätzlich verpflichtet, ...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.4 Verbraucherinsolvenz bei Überschuldung

Ist der Unterhaltspflichtige nachhaltig überschuldet und liegt ein Mangelfall vor, kann beim Unterhalt minderjähriger sowie privilegierter volljähriger Kinder eine Verpflichtung des Pflichtigen bestehen, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen.[1] Aus einer Verbraucherinsolvenz ergibt sich für den Unterhaltsgläubiger folgender Vorteil: Er ist gegenüber anderen Insolv...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.3.1 Kriterien zur Überprüfung der Rollenwahl

Liegt ein Fall, welcher nach der "Hausmann-Rechtsprechung" zu beurteilen ist, vor, ist in einem ersten Schritt zu überprüfen, ob die von den neuen Ehegatten bzw. Partnern getroffene Rollenwahl für die unterhaltsrechtliche Bewertung akzeptiert werden kann. Minderjährigen unverheirateten Kindern aus einer früheren Ehe, die nicht innerhalb der neuen Familie leben, kommt die Hau...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.2 Obliegenheiten des Kindes – das Gegenseitigkeitsprinzip

Der aus § 1610 Abs. 2 BGB folgende Ausbildungsanspruch des Kindes ist vom Gegenseitigkeitsprinzip geprägt. Der Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zur Ermöglichung einer Berufsausbildung steht auf Seiten des Unterhaltsberechtigten die Obliegenheit gegenüber, sie mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit zu beenden. Zwar muss der Verpfli...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.4 Abitur-Lehre-Studium

Eltern, die ihrem Kind eine erste angemessene Berufsausbildung gewährt haben, sind grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen. Hierzu bestehen jedoch einige Ausnahmen, welche die Rechtsprechung insbesondere in den sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen herausgearbeitet hat. Der BGH[1] führt hierzu aus: BGH, Beschluss v. 8.3.2017, XII ZB...mehr