Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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Kindesunterhalt / 2.9 Einkünfte aus Vermögen

Einkünfte aus Vermögen erhöhen beim Kindesunterhalt stets das unterhaltsrelevante Einkommen des Pflichtigen. Zu den Einkünften aus Vermögen sind insbesondere Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. an einer GmbH oder einer AG) und Zinsen aus Kapitalvermögen praxisrelevant. Hierzu wiederum zählen insbesondere Zinsen, die aus Sparvermögen, Festgeld, Bauspar...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.1 Steuern

Einkommen- und Kirchensteuer werden beim Nichtselbstständigen grundsätzlich nur in tatsächlich angefallener Höhe berücksichtigt, auch im Falle eines erkennbaren Wechsels der Steuerklasse, z. B. von Steuerklasse III vor der Trennung in Steuerklasse I nach der Trennung.[1] Erkennbare Veränderungen der Steuerbelastung (für das Jahr nach der Trennung der Parteien) werden erst da...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.3.3 Der Unterhaltspflichtige in der Ausbildung

Einem Unterhaltsschuldner ist es auch im Hinblick auf eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung nicht grundsätzlich verwehrt, einer Ausbildung nachzugehen, die eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit nach sich zieht. Zwar tritt das Interesse eines unterhaltspflichtigen Elternteils, unter Zurückstellung bestehender Erwerbsmöglichkeiten eine Aus- oder Weiterbildung aufzunehmen, ...mehr

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Kindesunterhalt / 3.2 Auskunftsansprüche beim Unterhalt minderjähriger Kinder

Beim Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder besteht ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss auch auf Verlangen Auskunft über das Einkommen seines Ehegatten erteilen, er muss diese Auskunft aber nicht belegen.[1] Umgekehrt besteht auch ein Auskunftsanspruch des barunterhaltspflichtigen Elterntei...mehr

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Kindesunterhalt / 3.4 Auskunftszeitraum

Der Zeitraum, über den Auskunft erteilt werden muss, unterscheidet sich danach, ob der zur Auskunft Verpflichtete nichtselbstständig oder selbstständig tätig ist. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit erstreckt sich der Zeitraum grundsätzlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Aufforderung zur Auskunftserteilung. Damit sind dann in der Regel alle Sonderzuwe...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5 Einkünfte aus sozialstaatlichen Zuwendungen

Sozialleistungen sind für die Frage, ob diese unterhaltsrelevantes Einkommen darstellen, grundsätzlich dahingehend zu unterscheiden, ob ihnen eine Lohnersatzfunktion zukommt oder nicht. Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion sind als unterhaltsrelevantes Einkommen anzusehen. Soweit Sozialleistungen hingegen nur eine Unterhaltsersatzfunktion zukommt, weil die Leistung nur de...mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.1.3 Volle Erwerbsverpflichtung des volljährigen Kindes

Das minderjährige Kind trifft grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit. Dem gegenüber hat das volljährige Kind seinen Lebensbedarf grds. durch eigene Einkünfte sicherzustellen. Einkünfte des volljährigen Kindes werden unterhaltsrechtlich bereinigt in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Volljährige Kinder haben daher regelmäßig nur noch dann einen Unterhaltsanspr...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2 Ausbildungsunterhalt

In aller Regel besteht ein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes nur als Ausbildungsunterhaltsanspruch. Der Unterhaltsanspruch eines Kindes umfasst gemäß § 1610 die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Hierzu gelten folgende Einzelheiten: 5.2.1 Alter des Kindes Es gibt keine feste Altersgrenze für die Aufnahme einer Ausbildung, ab deren Erreichen der Anspr...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.2 Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)

Das Bürgergeld (früher ALG II) ist grundsätzlich unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Beim Unterhaltspflichtigen wird das Bürgergeld hingegen grundsätzlich als Einkommen betrachtet. Aufgrund der Höhe der Regelsätze wird es dennoch in der Regel an der Leistungsfähigkeit scheitern, weil die Selbstbehaltssätze unterschritten werden.mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.6 BAföG

BAföG-Leistungen stellen grundsätzlich auf Seiten des Berechtigten unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen dar[1] und zwar auch bei darlehensweiser Gewährung.[2] Nur wenn die BAföG-Leistungen als Vorausleistungen nach §§ 36, 37 BAföG gewährt werden, stellen sie kein Einkommen dar. Auch auf Seiten des Pflichtigen sind BAföG-Leistungen grundsätzlich relevantes Einkommen.mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.6 Promotion

Für eine von dem Kind beabsichtigte Promotion müssen die Eltern grundsätzlich nicht aufkommen[1], hier ist dem Kind regelmäßig eine Teilzeitarbeit zuzumuten, mit der es seinen eigenen Bedarf abdecken kann. Eine Promotion kann aber ausnahmsweise dann der Berufsausbildung zuzurechnen sein, wenn sie mit dem Hochschulstudium noch in einem zeitlichen Zusammenhang steht und der Ni...mehr

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Kindesunterhalt / 5.4 Kindergeld

Gemäß § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB ist das Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des Kindes zu verrechnen und mindert in diesem Umfang seine Bedürftigkeit. Die Eltern haften dann nur für den Restbedarf anteilig entsprechend ihrer Erwerbs- und Vermögensverhältnisse. Bei einer entsprechenden Berechnung hat das Kind dann gegen den das Kindergeld beziehenden Elternteil ...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.2 Vorsorgeaufwendungen

Hierunter fallen in erster Linie die Aufwendungen für die Kranken- und Arbeitslosenvorsorge sowie für die Altersvorsorge. 2.10.2.1 Krankenvorsorge Aufwendungen für die Krankenversicherung sind abzugsfähig, sei es, ob es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur der Arbeitnehmer...mehr

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Kindesunterhalt / 5.7.1 Bestimmung des Unterhaltsbedarfs

Wohnt das unterhaltsberechtigte volljährige Kind im Haushalt eines Elternteiles, ist der Unterhaltsbedarf nach den zusammengerechneten unterhaltsrelevanten Einkommen beider Elternteile zu bemessen. Für einen Studierenden, der nicht im Haushalt eines Elternteils lebt, ist hingegen ein pauschaler Bedarfssatz von 990 EUR vorgesehen.mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.2.2 Arbeitslosenvorsorge

Vorsorgeaufwendungen für Arbeitslosigkeit sind abzugsfähig. Hier ist insbesondere die gesetzliche Arbeitslosenversicherung relevant. Etwas anders verhält es sich jedoch bei den Kosten für die Absicherung für eine Arbeitslosigkeit bei Selbstständigen. Derartige Aufwendungen sind bei Selbstständigen grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig, da Selbstständigen keine Kündigung ...mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.1.2 Anrechnung des vollen Kindergeldes

Das Kindergeld ist gemäß § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB bei volljährigen Kindern in voller Höhe auf den Bedarf anzurechnen.[1]mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.1 Arbeitslosengeld I

ALG I ist Ersatz für infolge Arbeitslosigkeit fehlendes Arbeitseinkommen und bei der Unterhaltsbemessung voll zu berücksichtigen.[1] Dies gilt selbst für den Fall, dass das bisherige Erwerbseinkommen aus überobligatorischer Beschäftigung erzielt wurde.[2]mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.1.4 Entfall der gesteigerten Unterhaltsverpflichtung

Mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes entfällt für den Unterhaltspflichtigen grds. die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung, die gegenüber minderjährigen Kindern gilt. Damit einhergehend gilt gegenüber volljährigen Kindern grds. der erhöhte angemessene Selbstbehalt von derzeit 1.750 EUR.mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.3 Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Derartige Leistungen sind Lohnersatzleistungen und somit als Einkommen anzurechnen.[1] Selbiges gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.9 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherungsleistungen für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (§ 41 Abs. 3 SGB XII) stellen kein unterhaltsrechtliches Einkommen dar. Bezieht der Unterhaltspflichtige derartige Leistungen, wird daraus kein Unterhalt geschuldet. Für den Unterhaltspflichtigen dient die Grundsicherung als subsidiäre Leistung zur Deckung des notwendigen eigenen Bedarfs.mehr

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Kindesunterhalt / 4.3 Die Bedürftigkeit des minderjährigen Kindes

Bedürftigkeit eines minderjährigen Kindes besteht, soweit es seinen Bedarf nicht durch eigene Einkünfte, ggf. auch durch den Einsatz seines Vermögens, decken kann. In Kindesunterhaltsangelegenheiten stellt sich oftmals die Frage, in welcher Höhe aufseiten des minderjährigen Kindes Erwerbseinkünfte, insbesondere eine Ausbildungsvergütung, zu beachten sind. Im Anschluss an die...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5 Die Bedürftigkeit des volljährigen Kindes

Nach dem Prinzip der Eigenverantwortung, welches sich aus § 1602 Abs. 1 BGB ergibt, ist ein gesundes volljähriges Kind grundsätzlich verpflichtet, sich selbst zu unterhalten. Diese Verpflichtung entfällt nur dann, wenn es sich in einer angemessenen Ausbildung befindet oder infolge von Krankheit bzw. Behinderung erwerbsunfähig ist. 5.5.1 Grundsatz Einkünfte des volljährigen Kin...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.4 Sonstige Einkünfte des Kindes

Auch andere Einkünfte des Kindes, beispielsweise eine Halbwaisenrente, Mieterträge oder Kapitaleinkünfte, vermindern die Bedürftigkeit des Kindes und sind entsprechend der allgemeinen Vorschriften auf den Bedarf anzurechnen; gleiches gilt für die Berücksichtigung eines Wohnvorteils. Erwerbseinkünfte von Schülern und Studenten sind allerdings in der Regel überobligatorisch und...mehr

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Kindesunterhalt / 5.7.2 Anrechnung von Kindergeld und Einkünften des Kindes

Von dem Unterhaltsbedarf ist sodann das volle Kindergeld abzuziehen (§ 1612b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB). Erzielt das Kind ein eigenes Einkommen, ist dieses bereinigt in voller Höhe anzurechnen. Eine Ausbildungsvergütung ist vorab um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von grds. 100 EUR zu bereinigen.mehr

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Kindesunterhalt / 5.1 Grundsätzliches

Anspruchsgrundlage und damit auch die Anspruchsvoraussetzungen sind beim Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt grds. gleich. Das volljährige Kind ist jedoch unterhaltsrechtlich nicht in gleicher Weise privilegiert, wie das minderjährige Kind. Durch den Wechsel zur Volljährigkeit erwachsen wichtige unterhaltsrechtliche Konsequenzen. 5.1.1 Wichtige Unterschiede zwischen Vol...mehr

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Kindesunterhalt / 2.1.1 Spesen und Reisekosten

Spesen und Reisekosten sind Aufwendungen, die durch Geschäftsreisen veranlasst sind. Zumeist betrifft dies einen zusätzlichen Aufwand für Verpflegung, Fahrtkosten und Übernachtungskosten. Sie gelten nur als Einkommen, soweit sie die tatsächlichen Aufwendungen übersteigen. Ferner können Spesen entsprechende häusliche Ersparnisse nach sich ziehen, welche nach § 287 ZPO der Sch...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.1 Abgrenzung zum Residenzmodell

Die unterhaltsrechtlichen Besonderheiten beim Wechselmodell kommen nur dann zum Tragen, wenn auch tatsächlich ein Wechselmodell praktiziert wird. Teilweise wird in der Praxis vorschnell von einem Wechselmodell ausgegangen, obwohl das Schwergewicht der Betreuung tatsächlich bei einem Elternteil liegt und demnach ein Residenzmodell vorliegt. Nach der Rechtsprechung des BGH[1] ...mehr

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Kindesunterhalt / 3.5 Erteilung der Auskunft

Generell wird eine umfassende und wahrheitsgemäße Auskunft geschuldet, die alle Positionen enthalten muss, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Hierzu zählen zunächst sämtliche Einkünfte, auch solche aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Sonderzahlungen, Spesen, Auslösungen, Tantiemen, Einkünfte aus Nebentäti...mehr

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Kindesunterhalt / 2.7 Der Wohnvorteil bzw. Wohnwert

Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen wird nicht nur durch seine Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise durch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen bestimmt, die er aus seinem Vermögen zieht. Dazu können auch die Gebrauchsvorteile eines Eigenheims zählen, denn durch das Bewohnen eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung entfällt die...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.3 Der Mindestunterhalt bzw. Mindestbedarf

Nach § 1612a BGB kann das minderjährige Kind von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Mindestunterhalt verlangen. Während der Mindestunterhalt noch bis zum 31.12.2015 nach dem sächlichen Existenzminimum eines Kindes und damit vom Kinderfreibetrag des Einkommensteuergesetzes ausgerichtet wurde, richtet sich der Mindestunterhalt seit dem 1.1.2016 aufg...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.2 Konkreter Bedarf

Für das Maß des Kindesunterhalts gibt es keine obere Sättigungsgrenze. Liegt das bereinigte Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils oberhalb der höchsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, kommt im Einzelfall eine konkrete Bedarfsberechnung in Betracht. Der Unterhaltsberechtigte muss dann seinen Bedarf im Einzelnen konkret darlegen und ggf. beweisen. Ander...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.1 Der Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle

Es entspricht der vom BGH[1] gebilligten tatrichterlichen Praxis, sich bei der Bemessung des angemessenen Unterhaltes i. S. d. § 1610 Abs. 1 BGB an den von den Oberlandesgerichten entwickelten Tabellenwerken zu orientieren. Durch die Düsseldorfer Tabelle wird eine bundesweit möglichst gleichwertige Behandlung des Barkindesunterhaltsbedarfs gewährleistet. Dieser richtet sich ...mehr

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Kindesunterhalt / 1.6.1 Vertretung des Kindes

Nach der Trennung der Eltern wird das minderjährige Kind in Unterhaltsverfahren durch den Sorgeberechtigten vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei gemeinsamer elterlicher Sorge vertritt gemäß § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB derjenige Elternteil das Kind, in dessen Obhut es sich befindet. Dies gilt auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern, die nach § 1626 a BGB gemeinsam s...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.5 Kindergeldanrechnung

Gemäß § 1612b Abs. 1 Satz 2 BGB ist beim Wechselmodell nur das hälftige Kindergeld anzurechnen. Das hälftige Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet und kommt den Eltern im Ergebnis entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugute. Die auf die Betreuung entfallende Kindergeldhälfte verbleibt dagegen zunächst bei dem das Kindergeld beziehenden Elternteil und bedarf wegen der g...mehr

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Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

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Kindesunterhalt / 6.2 Verwirkung nach § 242 BGB

Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung verwirken (§ 242 BGB). Von einem Unterhaltsgläubiger, der lebensnotwendig auf Unterhaltsleistungen angewiesen ist, ist eher als von einem Gläubiger anderer Forderungen zu erwarten, dass er sich zeitnah um die Durchsetzung seines Anspruchs bemüht.[1] Rückständiger Unterhalt kan...mehr

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Kindesunterhalt / 3.7 Pflicht zur ungefragten Information

In Ausnahmefällen kann sich aus § 242 BGB nach Treu und Glauben eine Pflicht zur ungefragten Information über Veränderungen in den Einkommensverhältnissen ergeben. Als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben kann in besonderen Fällen – neben der Pflicht zur Auskunftserteilung auf Verlangen – auch eine Verpflichtung zur ungefragten Information im Rahmen eines Unterhal...mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.1.1 Barunterhaltspflicht beider Elternteile

Mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge im Rechtssinne und – als Teil hiervon – die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes im Rahmen der Personensorge (§§ 1626, 1631 BGB). Damit entfällt nach dem Gesetz die Grundlage für eine Gleichbewertung von Betreuungs- und Barunterhalt ohne Rücksicht darauf, ob im Einzelfall etwa ein volljähriger Schüler weit...mehr

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Kindesunterhalt / 2.3 Freiwillige Leistungen Dritter

Freiwillige Leistungen Dritter begründen grds. kein unterhaltsrelevantes Einkommen. Etwas anderes gilt dann, wenn eine Anrechnung dem Willen des freiwillig leistenden Dritten entspricht. Dieses dürfte in der Regel nicht der Fall sein. Werden die Leistungen von der Familie erbracht, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass damit nur der begünstigte Angehörige unterstüt...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.4.3 Haftungsaufteilung für den zusätzlichen Sonder- und Mehrbedarf

Für einen berechtigten Sonder- und Mehrbedarf eines minderjährigen Kindes haben grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen und nach den Maßstäben des § 1603 Abs. 1 BGB aufzukommen. Die Haftungsverteilung folgt den Grundsätzen für die Berechnung der Haftungsanteile des Volljährigenunterhaltes. Vor der Gegenüberstellung der beiderseitigen unter...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.4 Pflegegeld

Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld und ähnliche Sozialleistungen sind Einkommen[1], wobei § 1610a BGB zu beachten ist. Nach § 1610 BGB besteht die Vermutung, dass infolge von Körper- oder Gesundheitsschäden dem Berechtigten gewährte Sozialleistungen durch den schädigungsbedingten Mehrbedarf aufgezehrt werden. Pflegegeld nach §§ 37 ff. SGB XI, das an den Pflege...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.8 Wartezeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

In vielen Fällen entstehen zwischen 2 Ausbildungsabschnitten zeitliche Lücken, insbesondere wenn ein Kind nach dem Abitur eine praktische Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt. In der Übergangszeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiterführenden Ausbildung oder eines Studiums besteht in der Regel keine Erwerbsobliegenheit des Kindes, soda...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.4.1 Einzelheiten zum Sonderbedarf

Nach der Legaldefinition des § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt Sonderbedarf bei einem unregelmäßigen und außergewöhnlich hohen Bedarf vor. Sonderbedarf als unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf liegt nur dann vor, wenn der Bedarf nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war und deshalb bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden konnte.[1]...mehr

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Kindesunterhalt / 4.2 Kindergeld

Unterhaltsrechtlich ist das Kindergeld zur Deckung des Barbedarfs zu verwenden (§ 1612b BGB). Da das Kindergeld in der Regel nach dem Obhutsprinzip dem betreuenden Elternteil in voller Höhe ausgezahlt wird (§ 64 EStG), erfolgt nachträglich eine Aufteilung zwischen den getrennten Eltern. Das Kindergeld wird daher aus praktischen Gründen bedarfsdeckend angerechnet, so dass sic...mehr

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Kindesunterhalt / 2.6 Steuererstattungen

Steuerzahlungen und -nachzahlungen sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, zu berücksichtigen (sogenanntes In-Prinzip).[1] Dabei ist das In-Prinzip nicht als starres Dogma zu betrachten.[2] Zwar ist grundsätzlich von den tatsächlich erzielten Einkünften auszugehen und deswegen auch die Steuerlast in ihrer jeweils realen Höhe maßgebend. Jedoch können ausnahmsweise...mehr

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Kindesunterhalt / 4.3.1 Eigene Einkünfte des minderjährigen Kindes

Eigene Einkünfte sind im Unterhaltsrecht grundsätzlich anzurechnen, um den eigenen Bedarf zu decken. Eigene Einkünfte mindern demnach die Bedürftigkeit. Dabei hängt die Bedürftigkeit regelmäßig nicht nur von tatsächlich erzielten, sondern auch von fiktiven erzielbaren Einkünften ab. Bedürftig ist gemäß § 1602 Abs. 1 BGB nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. W...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.8 Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt seit dem 1.1.2007 das Erziehungsgeld. Rechtsgrundlage ist das BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nach §§ 2 f. BEEG, wobei für die Berechnung des Elterngeldes das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers aus Erwerbsarbeit in den 12 Kalendermonaten vor dem Kalendermonat der Geburt maßgeblich ist...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.1 Grundsatz

Einkünfte des volljährigen Kindes werden grds. in vollem Umfang bedarfsmindernd angerechnet. Eine Bedürftigkeit scheidet insoweit aus. Nach allgemeiner Auffassung ist ein volljähriges Kind, welches sich in einer vollzeitigen ersten Ausbildung befindet, nicht verpflichtet, daneben einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Denn es soll sich, auch im Interesse des Unterhaltspflichtige...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.3 BAföG-Leistungen

Gemäß § 17 Abs. 2 BAföG erfolgt die Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen. Sowohl der als Zuschuss geleistete als auch der als Darlehen gewährte Teil mindern den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes. Der Unterhaltsbedarf des Kindes wird nicht durch Leistungen i. S. d. § 36 BAföG gemindert. In derartigen Fällen geht der...mehr

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Kindesunterhalt / 5.6 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten beim Volljährigenunterhalt

Nach § 1603 Abs. 1 ist derjenige nicht unterhaltspflichtig, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs den vollen Unterhalt zu gewähren. Allein der Teil des unterhaltsrelevanten Einkommens des Pflichtigen oberhalb des angemessenen Selbstbehaltes von 1.650 EUR ist für den Unterhalt verfü...mehr