Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Der Rollentausch

Rz. 460 Die Übernahme der Haushaltsführung und Kinderbetreuung in der neuen Lebensgemeinschaft durch den Unterhaltsschuldner, der in der alten Lebensgemeinschaft durch sein Erwerbseinkommen den Familienunterhalt gesichert hat, führt zum Wegfall, jedenfalls aber zur Beschränkung der Leistungsfähigkeit. Rz. 461 Die Frage, ob diese Entscheidung des Unterhaltsschuldners mit ihren...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Fiktive Einkünfte und deren Höhe

Rz. 394 Kommt der Unterhaltsschuldner seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kinder nicht nach, indem er sich nicht in zumutbarer Weise um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht und eine reale Beschäftigungschance besteht, können seinem unterhaltsrechtlichen Einkommen fiktiv Einkünfte hinzugerechnet werden, wenn ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Fiktive Einkünfte

Rz. 337 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten bestimmt.[428] Sofern er über keine oder zu geringe Einkünfte verfügt, um den geschuldeten Unterhalt zu bedienen, trifft ihn die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die ihm möglichen und zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitskraft...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Der Scheinvater und Scheinvaterregress

Rz. 23 Steht fest, dass der (soziale) Vater nicht der biologische Vater ist, spricht man vom sogenannten Scheinvater. Dieser ist wegen des fehlenden Verwandtschaftsverhältnisses zum Kind nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Rz. 24 Praxistipp Auch hier gilt, dass vorab die Abstammung des Kindes vom (Schein-)Vater im Statusverfahren zu klären ist.[26] Rz. 25 Dem Scheinv...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Orientierungsphase

Rz. 747 Jedem jungen Menschen ist grundsätzlich zuzubilligen, dass er sich über seine Fähigkeiten irrt oder falsche Vorstellungen über den gewählten Beruf hat.[968] Die Rechtsprechung billigt daher Jugendlichen eine Orientierungsphase zu,[969] in der sie (zunächst) auch Fehlentscheidungen bezüglich ihres Ausbildungsziels und/oder Ausbildungsortes treffen, um ihre endgültige ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Der Mehrbedarf

Rz. 98 Der Mehrbedarf ist Bestandteil des Lebensbedarfs nach § 1610 Abs. 2 eines minderjährigen Kindes, der während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfällt, die üblichen Kosten übersteigt und deshalb mit den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht erfasst ist.[122] Der Mehrbedarf muss kalkulierbar und aus diesem Grunde im Rahmen der Bemessung des laufenden Unterhalts ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / hh) Wartezeiten/Parkstudium/Freiwilliges Soziales oder ökologisches Jahr/Berufsgrundbildungsjahr

Rz. 796 Wartezeiten auf den gewünschten Studienplatz sind mit einer auf Gelderwerb gerichteten Tätigkeit zu überbrücken.[1083] Eltern sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ein fachfremdes Parkstudium oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr zu finanzieren. Daher kann das Kind in dieser Zeit keinen Ausbildungsunterhalt verlangen, wenn das freiwillige Jahr keine ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Wirtschaftliche Verhältnisse der Beteiligten

Rz. 767 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt setzt auch voraus, dass den Eltern die mit der Ausbildung verbundene besondere wirtschaftliche Belastung zugemutet werden kann.[1012] Verfügt ein Auszubildender aus Ausbildungsvergütung, Halbwaisenrente[1013] und Kindergeld über ein Einkommen in Höhe des Regelsatzes der jeweiligen Unterhaltsleitlinie, dann steht ihm ein Unterhalt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Wechsel des Ausbildungsziels bzw. des Ausbildungsortes

Rz. 779 Die Rücksichtnahme auf den/die Unterhaltsschuldner gebietet es aber auch, dass sich das Kind über seine geänderten Ausbildungspläne mit dem/den Unterhaltsschuldner/n verständigt.[1034] Es muss daher jegliche Wechsel während der Ausbildung mit seinen Eltern beraten (§ 1618a),[1035] insb. die Gründe für den Abbruch der derzeitigen Ausbildung wie auch die Perspektiven d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) In allgemeiner Schulausbildung

Rz. 360 Die allgemeine Schulausbildung [466] hat den Erwerb eines allgemeinen Schulabschlusses als Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums zum Ziel.[467] Diese Voraussetzung ist bei Besuch der Hauptschule, der Gesamtschule, des Gymnasiums oder der Fachoberschule immer erfüllt.[468] Aber nicht nur die gesetzliche Schulpflicht fällt unte...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Die freiwillige Leistung

Rz. 259 In der Regel werden freiwillige Leistungen eines – jeden – Dritten, also Leistungen, auf die das minderjährige Kind keinen Rechtsanspruch hat, unterhaltsrechtlich nicht bedarfsmindernd angerechnet.[326] Von der Freiwilligkeit der Leistung ist auszugehen, wenn der Zuwendende den Empfänger grundsätzlich unterstützen will, ohne die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigte...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Kreditverbindlichkeiten

Rz. 409 Grundsätzlich leitet das minderjährige Kind seine Lebensstellung von den Eltern ab. Daher entfalten die familiären Lebensverhältnisse Wirkung auf die Lebensstellung des minderjährigen Kindes dergestalt, dass Kreditverbindlichkeiten, die während des Zusammenlebens der Eltern entstanden sind und den Grund für ihre Entstehung in der gemeinsamen Lebensführung der Familie...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Verbindlichkeiten

Rz. 512 Grundsätzlich soll die Unterhaltsverpflichtung der Großeltern gegenüber den Enkelkindern deren Lebensstandard nicht signifikant absenken, soweit sie bei der Gestaltung ihres Lebens keinen unangemessenen Aufwand betreiben.[685] Daher sind Verbindlichkeiten der Großeltern, die sie bereits vor Kenntnis der Unterhaltspflicht eingegangen sind, als Abzugsposition ansetzen,...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Betreuung eines eigenen Kindes durch die minderjährige Tochter

Rz. 203 Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei Schwangerschaft der minderjährigen Tochter. Ihr Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ist nachrangig zu ihrem Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann bzw. nicht mit ihr verheirateten Kindsvater. Rz. 204 Sofern jedoch ausnahmsweise ein Unterhaltsanspruch der minderjährigen, ihr Kind betreuenden, Tochter gegen die Eltern besteht, i...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Eignung des Kindes

Rz. 761 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt setzt voraus, dass das Kind für den von ihm angestrebten Beruf geeignet ist,[996] dass also der bisherige schulische Werdegang einen erfolgreichen Abschluss der angestrebten Ausbildung erwarten lässt. Ob das geistige Leistungsvermögen des Kindes auch den Anforderungen einer höher qualifizierten Tätigkeit genügt, lässt sich nicht ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Auskunfts- und Belegvorlagepflichten

Rz. 774 Das Gegenseitigkeitsprinzip vermittelt dem Unterhaltsschuldner auch gewisse Auskunfts- und Kontrollrechte: Er kann verlangen, dass er nicht nur bezüglich des Ausbildungsweges seines unterhaltsberechtigten Kindes, sondern auch über den Fortgang der Ausbildung und über die jeweils erbrachten Leistungen informiert wird (Auskunftsanspruch)[1028] und dem Verlauf des bishe...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Begriff Berufsausbildung i.S.v. § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG

Rz. 741 Der Begriff Berufsausbildung i.S.v. § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG ist nicht einheitlich zu verstehen, sondern erfährt eine unterschiedliche Auslegung entsprechend dem gesetzlichen Zusammenhang, in den er gestellt ist. In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet. Der Vorbereitung auf ein Berufsziel d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Sonderbedarf

Rz. 701 Der Begriff des Sonderbedarfs ist legaldefiniert in § 1613 Abs. 2 Nr. 1. Danach handelt es sich bei Sonderbedarf um nicht regelmäßig anfallenden, sog. außerordentlichen Bedarf. Rz. 702 Sowohl Sonder- als auch Mehrbedarf stellt eine Art des Zusatzbedarfs neben dem allgemeinen Lebensbedarf (Elementarbedarf) des Unterhaltsberechtigten dar. Daher ist es erforderlich, die ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Doppelstudium

Rz. 820 Im Rahmen der Frage, ob für die Zweitausbildung eines volljährigen Kindes Ausbildungsunterhalt geschuldet wird, kann sich der Sachverhalt so darstellen, dass das volljährige Kind ein Doppelstudium betreibt. Rz. 821 Wenn beide Studiengänge gleichzeitig abgeschlossen werden, treten unterhaltsrechtliche Auswirkungen nicht ein, da sich die Ausbildungszeit und damit der Ze...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Berechtigung zum Kindergeldbezug

Rz. 540 Kindergeld erhält nach § 62 Abs. 1 EStG im Sinne einer Bezugsberechtigung, wer im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat bzw. unbeschränkt steuerpflichtig ist und bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sofern diese Voraussetzungen auf sie zutreffen, sind auch Bürger von EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland Kindergeld bezugsberechtigt....mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Verbraucherinsolvenz

Rz. 438 Nach Auffassung des BGH obliegt dem Unterhaltsschuldner bei verschärfter Leistungspflicht grundsätzlich die Einleitung der Verbraucherinsolvenz, wenn und soweit dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt der minderjährigen Kinder insofern sicherzustellen, als der Unterhaltszahlung Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten eingeräumt wird.[591] ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Entwicklung und Herleitung des Mindestbedarfs

Rz. 44 Ursprünglich, nämlich bis 30.6.1998, musste gemäß § 1615f Abs. 1 a.F. für nichteheliche Kinder der in der Regelunterhalts-VO festgelegte Regelunterhalt gezahlt werden. Nach § 1610 Abs. 3 Satz 1 a.F. war diese Verordnung auch Grundlage für den Mindestunterhalt des ehelichen Kindes. In der Zeit von 1.7.1998 bis 31.12.2007 bestimmte sich der Unterhaltsbedarf des eheliche...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Erlöschen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

Rz. 827 Massive Verletzungen des Gegenseitigkeitsverhältnisses führen von selbst zum Wegfall des Unterhaltsanspruchs, ohne dass dies an die besonderen Verwirkungsvoraussetzungen des § 1611 Abs. 1 gebunden wäre.[1160] Diese Rechtsfolge darf nicht mit den Rechtsfolgen gem. § 1611 Abs. 2 (Verwirkung eines Anspruchs) verwechselt werden:[1161] Rz. 828 § 1611 regelt Fallgestaltunge...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / g) Betreuung und Versorgung eines eigenen Kindes

Rz. 722 Das ein eigenes minderjähriges Kind betreuende volljährige Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern. Alleine die Geburt des Enkelkindes erfüllt nicht den Tatbestand der Verwirkung nach § 1611.[932] Allerdings haften erstrangig der Ehegatte des Kindes oder der nicht verheiratete andere Elternteil für den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes. Erst im Na...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / II. Bedarf (§ 1610)

Rz. 37 § 1610 definiert den Bedarf als das nach der Lebensstellung des Bedürftigen zu bestimmende Maß des zu gewährenden Unterhalts (angemessener Unterhalt). Rz. 38 Der Verwandtenunterhalt bietet keine Lebensstandardgarantie.[41] Dieser "angemessene Unterhalt" des § 1610 ist daher ein Individualunterhalt, der sich alleine und ausschließlich aus den Verhältnissen auf Gläubiger...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 849 Einkünfte aus unzumutbarer (überobligatorischer) Erwerbstätigkeit bleiben nicht anrechnungsfrei, sondern sind nach Billigkeitsgesichtspunkten, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 entweder voll oder nur teilweise anzurechnen.[1186] Es ist zunächst nach allgemeinen Grundsätzen in einen unterhaltsrelevanten (anrechnungspflichtigen) und in einen nicht unter...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Einkünfte aus geringfügiger Erwerbstätigkeit

Rz. 233 Bei Einkünften des minderjährigen Kindes aus geringfügiger Tätigkeit handelt es sich um solche, die aus einer regelmäßigen Nebentätigkeit zur Aufbesserung des Taschengelds stammen, also dem Geben von Nachhilfe, dem Austragen von Zeitungen usw. Diese Einkünfte werden dem Minderjährigen nicht auf seinen Bedarf angerechnet.[298] Einkünfte des minderjährigen Kindes aus F...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) § 1607 Abs. 1: Die Ausfallhaftung

Rz. 475 Bei nur teilweise gegebener oder gänzlich fehlender Leistungsfähigkeit des erstrangig haftenden Verwandten (Primärschuldner) bestimmt § 1607 Abs. 1 im Wege der Ausfallhaftung die Unterhaltspflicht des nach dem primär Haftenden Verwandten. Der nachrangig haftende Verwandte (Sekundärschuldner) hat dann den geschuldeten Unterhalt zu gewähren. Aufgrund der Ausfallhaftung...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Kosten für das Immobiliendarlehen

Rz. 333 Die Kosten für das Immobiliendarlehen enthalten Zahlungen auf den Zins und Zahlungen auf die Tilgung. Es werden nach den allgemeinen Grundsätzen die gesamten diesbezüglichen Kosten vom Wohnvorteil abgesetzt. Rz. 334 Allerdings ist an dieser Stelle die Frage der Absetzbarkeit von Zins- und Tilgungsleistungen vom für den Unterhaltsschuldner einkommenserhöhenden Wohnvort...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ee) Leistungspflichten der Eltern

Rz. 770 Eltern schulden ihrem Kind im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des Kindes am besten entspricht, ohne dass es auf ihren Beruf und ihre gesellschaftliche Stellung ankommt.[1020] Haben Eltern die ihnen hiernach obl...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Minderung des Unterhaltsbedarfs des Kindes

Rz. 682 Von dem nach den jeweiligen Tabellen/Leitlinien tatrichterlich festzusetzenden Unterhaltsbedarf des Kindes werden zunächst bedürftigkeitsmindernd das staatliche Kindergeld (§§ 62 ff., 32 EStG, § 1612b) abgesetzt, sodann alle zumutbar erzielten eigenen Einkünfte des Kindes (auch BAföG-Darlehen, Ausbildungsbeihilfen, Waisenrente u.a.), gekürzt um ausbildungsbedingte Au...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Einsatz des Vermögensstamms durch den Unterhaltsschuldner

Rz. 403 Im Rahmen der verschärften Haftung des § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 2 besteht für den Unterhaltsschuldner nicht nur die gesteigerte Erwerbsobliegenheit hinsichtlich des Einsatzes seiner Arbeitskraft. Vielmehr muss er unter diesen Umständen auch den Stamm seines Vermögens zur Unterhaltsleistung einsetzen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Einkünfte des Unterhaltsschuldne...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Konkretes Berufsziel

Rz. 754 Unterhalt für ein Teilstudium wird nicht geschuldet. Eltern schulden nicht schlechthin irgendeine Ausbildung,[984] sondern nur Unterhalt und Kosten für die Ausbildung zu einem berufsqualifizierenden Abschluss für einen anerkannten Beruf. Damit scheiden Berufsziele ohne gefestigten Ausbildungsgang bzw. solche, die als sozial minderwertig gelten, von vornherein aus. Ab...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Nebentätigkeit

Rz. 381 Sofern die Einkünfte des Unterhaltsschuldner aus einer vollschichtigen Tätigkeit nicht ausreichen ohne Beeinträchtigung des notwendigen Selbstbehalts den Mindestunterhalt für den bzw. die Unterhaltsgläubiger aufzubringen, kann ihm zugemutet werden im Rahmen seiner Verpflichtung zur gesteigerten Ausnutzung seiner Arbeitskraft durch die Aufnahme einer Nebenerwerbstätig...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Die Ausbildungsvergütung des minderjährigen Kindes

Rz. 218 Auf den Unterhaltsanspruch anrechenbare Einkünfte des minderjährigen Auszubildenden sind Ausbildungsvergütung, Ausbildungsbeihilfen, Zuschüsse während eines Praktikums und ähnliche Bezüge ab dem Zeitpunkt der Zahlung.[283] Rz. 219 Vor Anrechnung ist ein Abzug der ausbildungsbedingten Aufwendungen oder des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs (Fahrtkosten, Unterrichtsmater...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Wechsel des Arbeitsplatzes

Rz. 372 Um seine Arbeitskraft bestmöglich auszunutzen, kann es für den Unterhaltsschuldner im Rahmen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit angezeigt sein, den Arbeitsplatz, sogar den Wohnort und/oder Beruf[500] zu wechseln. Spiegelbildlich kann vom Unterhaltsschuldner verlangt werden, einen Arbeitsplatz-, Wohnorts und/oder Berufswechsel zu unterlassen, sofern ein solcher z...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Sozialleistungen (subsidiäre und nicht subsidiäre)

Rz. 265 Grundsätzlich stellt der Bezug Sozialleistungen den Lebensunterhalt bzw. -bedarf des Empfängers sicher.[337] Daher sind Sozialleistungen im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs als Einkommen bewerten und konsequenterweise als solches zu behandeln. Die Bezüge aus Sozialleistungen müssen vorrangig für den Lebensbedarf eingesetzt werden und sind als Einkommen des Unterhalts...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / IV. Leistungsfähigkeit

Rz. 286 Grundsätzlich ist nur derjenige unterhaltspflichtig, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts Unterhalt zu gewähren in der Lage ist (§ 1603 Abs. 1). Der Begriff der Leistungsfähigkeit beurteilt die Frage, ob der Unterhaltspflichtige wirtschaftlich in der Lage ist, den Bedarf des minderjährigen Unterhalts...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unterhaltskonkurrenz zwischen Ehegatten und Kindern

Rz. 1973 Nach § 1609 Nr. 2 BGB stehen Ehegatten den minderjährigen Kindern sowie den Kindern nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB nicht mehr gleich, sondern folgen ihnen im Rang nach. Vorrangig sind Ehegatten dem gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern, § 1609 Nr. 4 BGB. Dasselbe gilt auch für verheiratete minderjährige Kinder. Der Vorrang des § 1609 Nr. 1 BGB knüpft bei ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Kindergeld

Rz. 655 Kindergeld ist über den Kindesunterhalt auf den Bedarf des Kindes zu verrechnen.[698] Kindergeld ist nur dann zum Einkommen der Eltern zu rechnen, wenn es im konkreten Fall nicht für den Kindesunterhalt einzusetzen ist, beispielsweise ausreichende Vermögenseinkünfte des Kindes vorhanden sind. Rz. 656 Der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Kindergeld wird durch das Ein...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Unterhalt als Folgesache

Rz. 159 Dasselbe gilt in der Folgesache Kindesunterhalt, wenn die Volljährigkeit während des Scheidungsverfahrens eintritt. Das Verfahren ist nach § 140 Abs. 1 FamFG abzutrennen und als isolierte Familiensache (nunmehr durch das volljährige Kind) selbst fortzuführen.[207]mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Obhutswechsel

Rz. 143 Die Verfahrensstandschaft endet auch schon vor Rechtskraft der Scheidung, sobald das minderjährige Kind in die Obhut des anderen Elternteils kommt oder wenn dem auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Elternteil die alleinige Personensorge (nach vorheriger alleiniger Personensorge des anderen Elternteils oder nach vorheriger gemeinsamer Sorge) übertragen wird. In b...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Vereinbarung zum Betreuungsunterhalt

Rz. 1081 In geeigneten Fällen sollte überdacht werden, ob nicht eine Ausgestaltung vorgenommen werden kann. Geschieht dies im Rahmen der Vereinbarung von Kindes- und/oder Betreuungsunterhalt für den betroffenen Elternteil, muss dies dann in notarieller Form geschehen, wenn die Vollstreckungsmöglichkeit hinsichtlich des Unterhalts geschaffen werden soll, § 794 Abs. 1 Ziff. 5 ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Verfahrensstandschaft, § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB

Rz. 141 Aus dem Umstand, dass ein Elternteil das minderjährige Kind gesetzlich vertritt, ergibt sich noch nicht, ob der Kindesunterhalt nach Trennung der Eltern im Namen des Kindes oder im eigenen Namen des Elternteils geltend zu machen ist. Der Gesetzgeber hat sich für die Dauer der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung in § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB für die Verfahrensstands...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Vorhandene Möglichkeiten der Fremdbetreuung

Rz. 1097 Die mögliche Fremdbetreuung scheidet nur dann aus, wenn sie entweder nicht verlässlich oder nicht zumutbar ist. Nicht verlässlich ist die Fremdbetreuung nicht nur dann, wenn eine Betreuung nur von gelegentlich vorhandenen und ständig wechselnden Bezugspersonen sichergestellt werden soll.[1135] Rz. 1098 Nicht verlässlich ist eine Fremdbetreuung auch dann, wenn sie mit...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Übergang von Betreuung zu Erwerbstätigkeit

Rz. 1113 Insgesamt wird deutlich, dass die Frage des Umfangs der zumutbaren Tätigkeit des ein Kind betreuenden Elternteils maßgeblich vom Alter und der Zahl der zu betreuenden Kinder, von der Inanspruchnahme des Sorgeberechtigten durch die Betreuung und der Möglichkeit einer anderweitigen Betreuung abhängt. Der Wortlaut des § 1570 Abs. 1 S. 2 BGB ("solange und soweit") legt ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Antragsbeispiele

Rz. 263 Muster 8.6: Abänderungsanträge Muster 8.6: Abänderungsanträge a) Abänderungsantrag auf Erhöhung des Unterhalts (Nachehelichenunterhalt): _________________________ den Antragsgegner in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts-Familiengerichts _________________________ vom _________________________, Az.: _________________________, zu verpflichten, an die Antragsteller...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 2. Leistungsfähigkeit des Vaters

Rz. 45 Erforderlich ist, dass der Unterhaltsschuldner ausreichend leistungsfähig ist, um Unterhalt nach § 1615l BGB zu entrichten (vgl. §§ 1615l Abs. 3 i.V.m. 1603 BGB).[75] Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Vaters für Unterhalt nach § 1615l BGB ist der Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind mit dem Zahlbetrag vom verfügbaren Einkommen abzuziehen, was sich aus §...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 787 Muster 3.50: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 3.50: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie wissen, kein eigenes Einkom...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 1316 Die Begründung des Antrags "Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit" ist folgendermaßen zu modifizieren: Muster 3.85: Zahlungsantrag Aufstockungsunterhalt Muster 3.85: Zahlungsantrag Aufstockungsunterhalt Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB geltend.mehr