Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.6 Unterfall: Kindergeldausgleich

Rz. 308 Diese Konstellation erhält nur noch in seltenen Fällen praktische Bedeutung, weswegen hier nur ein grober Überblick gegeben werden soll. Es handelt sich um einen Ausgleich für eine einem Elternteil zugeflossene staatliche Leistung, die für beide Eltern zur Erleichterung des Kindesunterhalts bestimmt ist. Da das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG, §§ 1 ff. BKGG öffentlich...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.4 Gesamtschuldnerausgleich und Unterhalt

Rz. 57 Wie bereits ausgeführt ist die unterhaltsrechtliche Berücksichtigung von Verbindlichkeiten vorrangig vor der Durchführung des Gesamtschuldnerausgleichs. Hierbei handelt es sich regelmäßig um eine anderweitige Bestimmung. Diese führt im Ergebnis dazu, dass ein Gesamtschuldnerausgleich nicht stattfindet, wenn eine Vereinbarung zum Ehegattenunterhalt getroffen wurde oder...mehr

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FF 06/2025, Verfahrenswertb... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Höhe der Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Amtsgericht. I. [2] Mit Antrag vom 15.4.2019 beantragte die Antragstellerin für sich Trennungs- und für ihre am xx.xx.2010 und xx.xx.2014 geborenen Kinder Kindesunterhalt. [3] Im Einzelnen beantragte sie, den Antragsgegner zu verpflichten, ihr ab 1.5.2019 Trennungsunterha...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / V. Die Zahl der Angelegenheit in familienrechtlichen Fällen

Gerade im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts ist dabei die Inanspruchnahme der Beratungshilfe für die Beratungsperson nicht zwingend unwirtschaftlich. Zuletzt wurde nämlich die Definition einer Angelegenheit stetig aufgeweicht. Der Begriff der Angelegenheit findet im BerHG selbst keine Definition.[16] Nur im RVG finden sich verschiedene Grundsätze hierzu. Ob der gebü...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 10.1 OLG Koblenz, Beschl. v. 17.7.2024 -13 WF 354/24

1. Eine Begrenzung des verfahrenskostenhilferechtlichen Fahrtkostenabzugs auf Fahrtstrecken von bis zu 40 Entfernungskilometern (§ 3 Abs. 6 Nr. 2a der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII) ist lediglich dann nicht anzuwenden, wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel zumutbar verfügbar sind. Dabei ist auch die Möglichkeit der Nutzung für eine Teilstrecke zu prüfen. 2. Ein den...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Anlass der Änderungen 2021

Rz. 30 Mit dem KostRÄG 2021 ist seinerzeit § 15a Abs. 2 RVG neu eingefügt worden. Sein Satz 1 hatte eingangs folgenden Wortlaut: "Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen …" Der Gesetzgeber hatte mit der damals neu eingeführten Regelung bezweckt, dass im Falle der Anrechnung mehrerer einzelner Geschäftsgebühren auf eine einheitliche Verfahrensgebühr zw...mehr

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AGS 06/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Sonja Lenz, Der Verfahrenskostenvorschuss des Unterhaltsberechtigten, NJW-Spezial 2024, 708 Der in § 1360a Abs. 4 BGB geregelte Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist Bestandteil des Familienunterhalts und des Trennungsunterhalts. Lenz weist zu Beginn ihres Beitrags darauf hin, dass ein solcher Anspruch zwischen Ehegatten, allerdings nicht zwischen geschied...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / III. Die Aufgaben des Jugendamtes

Die Aufgaben des Jugendamtes sind mehr als vielfältig. Zum einen ist eine Beratung in rechtlichen, tatsächlichen oder auch psycho-sozialen Problemen[8] zu erwarten. Daneben hilft die Beistandschaft weiter im konkreten Einzelfall.[9] Über § 18 SGB VIII kann zudem von einer Einstandspflicht des Jugendamtes ausgegangen werden. Die Beratung und Unterstützung umfassen danach nich...mehr

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FF 06/2025, Kein Verfahrens... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind Eheleute, aus deren Ehe drei minderjährige Kinder hervorgegangen sind. Sie leben seit dem September 2022 dauerhaft, zunächst innerhalb der auf einem landwirtschaftlichen Hof gelegenen Ehewohnung, voneinander getrennt. Kurz nach der Trennung suchte die Antragstellerin ihre erstinstanzliche Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwältin N. auf, um...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Abänderung des am 10.10.2020 im Verfahren … vor dem Amtsgericht B. abgeschlossenen Vergleichs zum Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten sind seit dem … 2021 getrenntlebende Eheleute. Aus der am … geschlossenen Ehe ist das gemeinsame Kind M., geboren am xx.xx.2017, hervorgegangen. Dieses hielt sich nach der Trennung der Beteil...mehr

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AGS 05/2025, Gewährung von Beratungshilfe anstelle Beratung durch das Jugendamt bei Kindesunterhalt

§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 7 BerHG; § 11 Abs. 2 S. 1 RpflG Leitsatz Beantragt ein Elternteil zur Durchsetzung des Barunterhalts für die bei ihm lebenden minderjährigen Kinder anwaltliche Beratung nach dem BerHG, nachdem er sich von dem anderen Elternteil getrennt hat, so kann er nicht vorrangig auf die kostenfreie Beratungsstelle des zuständigen Jugendamtes verwiesen werden. Aufgru...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 3 Kindesunterhalt

3.1 BGH, Beschl. v. 19.2.2025 – XII ZB 377/24 a) Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt nach § 212 Abs. 2 BGB als nicht eingetreten, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem zugrundeliegenden Titel nach § 767 ZPO mangels hinreichender Bestimmtheit der Tenorierung rechtskräftig für unzulässig erklärt worden ist (Fortführung von BGHZ 122, 287 = ...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 BGH, Beschl. v. 19.2.2025 – XII ZB 377/24

a) Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt nach § 212 Abs. 2 BGB als nicht eingetreten, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem zugrundeliegenden Titel nach § 767 ZPO mangels hinreichender Bestimmtheit der Tenorierung rechtskräftig für unzulässig erklärt worden ist (Fortführung von BGHZ 122, 287 = NJW 1993, 1847). b) Innerhalb von sechs Monate...mehr

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AGS 05/2025, Gewährung von ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen – unter der Annahme, dass die seitens des AG festgestellte gerichtsbekannte personelle Unterausstattung des betreffenden Jugendamtes dazu führt, dass die Antragstellerin hier nicht zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder unmittelbar einen zeitnahen Termin beim Jugendamt erhalten hat. Es ist jedoch festzustellen, dass die Beratungsa...mehr

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FF 05/2025, Anspruch auf Nu... / 1 Aus den Gründen

Hinw. d. Red.: S. Beitrag von Dr. Wolfram Viefhues, Zum Verhältnis von Nutzungsentschädigung und Unterhalt, in diesem Heft, S. 179 ff. Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind miteinander verheiratet und leben seit Januar 2020 getrennt. Aus ihrer Ehe ist ein im Jahr 2008 geborener Sohn hervorgegangen. Die Ehegatten sind jeweils zur Hälfte Miteigentümer eines Reihenhauses in M. mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 3 BKGG a. F.[1] § 3 BKGG n. F. wurde inhaltlich entsprechend gefasst. Da nach §§ 62, 63 EStG für dasselbe Kind regelmäßig mehrere Berechtigte anspruchsberechtigt sind (Anspruchskonkurrenz), das Kindergeld aber nur einmal einem Berechtigten gezahlt wird (Einmalgewährung, Aufteilungsverbot; § 64 Abs. 1 EStG), ist eine Regelung über die Rangfolge...mehr

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FF 04/2025, Rechtsprechung ... / 4 Kindesunterhalt

4.1 OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.2.2024 – 9 UF 40/21 1. Auch bei einem erweiterten Umgang und einem Mitbetreuungsanteil von 40 % bzw. 43 % bleibt der Unterhaltsschuldner allein barunterhaltspflichtig. 2. Der an die Kindesmutter gezahlte Corona-Kinderbonus ist als eine Form des Kindergeldes als Einkommen des Kindes zu behandeln und damit jeweils hälftig auf den Barunterhalt d...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 7. Sonstige Verpflichtungen

Die vorstehend für einen Alleinstehenden entwickelten Überlegungen gelten in gleicher Weise für die vorrangig unterhaltsberechtigten Angehörigen. Auch sie brauchen keine Abstriche ihres gewohnten, Lebensbedarfs hinzunehmen, wie er durch das Familieneinkommen geprägt wird. Dies ist im Grunde unproblematisch bei einem Ehepaar oder einer Familie mit nur einem Einkommensbezieher...mehr

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FF 04/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.2.2024 – 9 UF 40/21

1. Auch bei einem erweiterten Umgang und einem Mitbetreuungsanteil von 40 % bzw. 43 % bleibt der Unterhaltsschuldner allein barunterhaltspflichtig. 2. Der an die Kindesmutter gezahlte Corona-Kinderbonus ist als eine Form des Kindergeldes als Einkommen des Kindes zu behandeln und damit jeweils hälftig auf den Barunterhalt des Kindes anzurechnen. 3. Führt der Unterhaltspflichtig...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 5. Veränderte Rahmenbedingungen

Die aus dem Grundsicherungsgesetz bekannte Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR wurde seinerzeit im Vermittlungsverfahrens als politisches Sedativum in das Gesetz eingefügt. Ihre zunächst nur geringe praktische Bedeutung geriet erst mit dem auf alle Leistungen des SGB XII ausgeweiteten Anwendungsbereich in den Focus der sozial- und familienrechtlichen Praxis. Als "Nichtprü...mehr

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FF 04/2025, Fiktive Einkünf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die im Juli 2015 geborenen Antragsteller machen gegen die Antragsgegnerin, ihre Mutter, Kindesunterhalt geltend. [2] Die Ehe der Eltern ist rechtskräftig geschieden. Die Kinder leben bei ihrem Vater, der sie im vorliegenden Verfahren vertritt. In der Vergangenheit fanden Umgangskontakte zwischen Mutter und Kindern in wechselndem Umfang statt. Die künftige Regel...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1.2.7 Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Das Kind wird volljährig oder wechselt zum anderen Elternteil: der bisher betreuende Elternteil ist beim volljährigen Kind hinsichtlich des Kindesunterhalts nicht mehr verfahrensführungsberechtigt, auch nicht für aufgelaufene Rückstände. Für diese hilft der Bundesgerichtshof mit einer anderen Anspruchsgrundlage: dem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch aus § 242 BGB. Strei...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.10 Kindesunterhalt nach Abs. 7

Rz. 123 § 39 Abs. 7 hat Anspruchsqualität; danach ist auch der notwendige Unterhalt des Kindes des hilfeberechtigten Jugendlichen während seines Aufenthalts in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie selbst sicherzustellen. Die Vorschrift ist eine notwendige Folgeregelung zu § 27 Abs. 4 und setzt sich auch in der erweiterten Geltung des § 41 Abs. 2 fort, der die Krankenhi...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.5 Erklärung zur Erfüllung der Unterhaltspflicht nach § 1615l BGB

Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 betrifft den sog. Betreuungsunterhalt. Gemäß § 1615l Abs. 1 BGB besteht 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes ein Unterhaltsanspruch der Mutter gegenüber dem Vater des Kindes. Soweit die Mutter infolge einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung bedingten Krankheit einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann, begin...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / b) Verzicht auf Kindesunterhalt

Es ist immer zu beachten, dass der Anspruch auf Kindesunterhalt ein Anspruch des Kindes ist und nicht der eines Elternteils. Mit dem Verzichtsverbot soll sichergestellt werden, dass Kindesunterhalt nicht zum Gegenstand von Verhandlungen oder wirtschaftlichen Erwägungen der Eltern wird. Denn ein Verzicht könnte potenziell das Wohl des Kindes gefährden, insbesondere wenn der be...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / 1. Kindesunterhalt

a) Gesetzliche Grundlagen des Kindesunterhalts Der Kindesunterhalt ist in den §§ 1601 ff. BGB geregelt. Laut Gesetz sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere Eltern, welche ihren sich noch in der schulischen und beruflichen Ausbildung befindlichen Kindern Unterhalt zahlen müssen. Die Unterhaltspflicht ...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / a) Gesetzliche Grundlagen des Kindesunterhalts

Der Kindesunterhalt ist in den §§ 1601 ff. BGB geregelt. Laut Gesetz sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere Eltern, welche ihren sich noch in der schulischen und beruflichen Ausbildung befindlichen Kindern Unterhalt zahlen müssen. Die Unterhaltspflicht begründet sich in der familieninternen Solidar...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Die Grenze für eine wirksame Vereinbarungen über Kindesunterhalt, der unter dem eigentlich geschuldeten Betrag liegt, wird in der Regel bis zu einer Abweichung von bis zu 20 % als hinnehmbar akzeptiert.[20] Eine Unterschreitung um ein Drittel des Tabellenunterhalts wird im Regelfall als ein nach § 1614 Abs. 1 Satz 1 BGB unzulässiger Verzicht gewertet.[21] Diese Prozentsätze d...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / V. Fazit

Das Verzichtsverbot des § 1614 BGB wurde in den vergangenen Jahren gelockert. Es sind nunmehr Verzichte bis zu 20 %, im Einzelfall auch bis zu einem Drittel des jeweils geschuldeten Unterhalts zulässig. Der teilweise Verzicht auf den eigentlich geschuldeten Kindesunterhalt sollte nur aus kindeswohldienlichen Gründen erfolgen. Denn Kindesunterhalt soll nicht nur den Bedarf des...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / II. Umfang der Vorschrift/Anwendungsbereich

Die Vorschrift des § 1614 BGB umfasst den gesamten Verwandtenunterhalt, somit den Kindesunterhalt und den Elternunterhalt, den Familienunterhalt nach § 1360a BGB, den Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB bis zur Rechtskraft der Scheidung und die Unterhaltsansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen dessen Vater nach § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB sowie umgekehr...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Für die Abwägung, ob eine Vereinbarung über den zu zahlenden Unterhalt noch wirksam ist oder gegen § 1614 BGB verstößt, muss zunächst die Höhe des tatsächlich geschuldeten Trennungsunterhalts ermittelt werden. Geschuldet ist der eheangemessene Unterhalt, welcher sich nach dem Halbteilungsgrundsatz aus dem Einkommen beider Eheleute errechnet. Nach dem Halbteilungsgrundsatz steh...mehr

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FF 02/2025, Arbeitshilfen 2025 / I. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens[1] – sowohl im Mangelfall, als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.[2] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereini...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / III. Begriff des Verzichts

Der Verzicht ist die Nichtinanspruchnahme von etwas, das einem gegen einen anderen zusteht. Es gibt einen Forderungsinhaber und einen Forderungsgegner, und damit ein zweiseitiges Schuldverhältnis. Folglich erfordert ein Verzicht einen Erlassvertrag nach § 397 BGB, mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen: Der Forderungsinhaber erlässt dem Forderungsschuldner die Schuld u...mehr

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 3 Kindesunterhalt

3.1 OLG Bremen, Beschl. v. 28.11.2024 – 5 UF 23/24 1. Es gibt keine verbindliche Höchstdauer eines Studiums, bei deren Überschreitung der Ausbildungsunterhalt zwingend entfällt. Welche Zeit im konkreten Fall für das Studium als angemessen und üblich anzusehen ist, ist vielmehr unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände zu beurteilen. Die Regelstudienzeit, die Förderu...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter kö...mehr

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zfs 01/2025, Kein Schadense... / 1 Sachverhalt

A. Die Kläger Ziff. 2 bis 4 verlangen als Hinterbliebene Schadensersatz in Form einer Unterhaltsrente nach einem tödlichen Verkehrsunfall. Am 11.10.2018 fuhr der 43-jährige Q. H. mit seinem VW Fox auf den Beschleunigungsstreifen der Auffahrt auf die Bundesstraße B 29 in S. Ca. 30 Meter vor dem Ende des Beschleunigungsstreifens kam das Fahrzeug um kurz vor 6 Uhr morgens zum St...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 2. Weitere Änderungen in den Anmerkungen

Die Anmerkung E: Übergangsregelung entfällt künftig. Sie enthielt die aufgrund der Umstellung des Kindesunterhalts auf das mit der Unterhaltsrechtsreform 2008 eingeführte System des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 BGB erforderlich gewordenen Hinweise zur Umrechnung bisheriger, dynamischer (Alt-) Titel zum Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO auf das neue, ab 2008 gelt...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / a) Allgemeines

Die markanteste, offensichtlichste Neuerung der diesjährigen Düsseldorfer Tabelle ist die teilweise Neufassung und redaktionelle Überarbeitung der Anmerkung A. Sie trägt die Überschrift "Kindesunterhalt" und lautet nunmehr wie folgt: Zitat A. Kindesunterhalt I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / b) Anmerkung A VII: Berücksichtigung der anteiligen, auf den Unterhaltsschuldner entfallenden Wohnkosten im Selbstbehalt

Die Anmerkung A VII – bislang A V (alt) – wurde inhaltlich weiter geschärft und im letzten Absatz die Wortfolge "auf den Unterhaltspflichtigen entfallenden" eingefügt. Damit soll noch deutlicher zum Ausdruck gebracht werden, dass die Wohnkostenansätze im Selbstbehalt erst dann zu erhöhen sind, wenn der konkret auf den Unterhaltspflichtigen entfallende Anteil an den Wohnkoste...mehr

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Bremen, Beschl. v. 28.11.2024 – 5 UF 23/24

1. Es gibt keine verbindliche Höchstdauer eines Studiums, bei deren Überschreitung der Ausbildungsunterhalt zwingend entfällt. Welche Zeit im konkreten Fall für das Studium als angemessen und üblich anzusehen ist, ist vielmehr unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände zu beurteilen. Die Regelstudienzeit, die Förderungshöchstdauer nach § 15a BAföG oder die durchschn...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und gleichrangiger Unterhaltsberechtigter im Sinne des § 1609 Nr. 1 BGB nicht aus (sog. Mangelfall), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmä...mehr

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ZErb 01/2025, Familienrecht

Grundsätzlich erlöschen Unterhaltsansprüche verheirateter Ehegatten und Verwandter, also Familien-, Trennungs-, Verwandten- und Kindesunterhalt, mit dem Tod des Verpflichteten gem. § 1615 BGB – mit Ausnahme schon fälliger Ansprüche auf Erfüllung oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit.[1] Gesetzlicher Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten Dies gi...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / I. Aktueller Stand des Unterhaltsrechts

Aus unterhaltsrechtlicher Sicht glich das vergangene Jahr einer wilden Achterbahnfahrt:[1] 1. Das Unterhaltsrecht im Allgemeinen Die Anzahl der Unterhaltssachen, namentlich im Bereich des nachehelichen Unterhalts, verharrte in der "gefühlten Gerichtspraxis" der meisten Oberlandesgerichte im Jahr 2024 weiter auf einem eher niedrigen Niveau. Die neue "Rechtsprechungslinie" des B...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.3 Zurechnung von Einkommen zu Personen

Rz. 11 Das Einkommen des Stiefvaters in der Bedarfsgemeinschaft ist zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 14.3.2012, B 14 AS 17/11 R). Das gilt auch bei volljährigen Kindern (vgl. § 9 Abs. 2). Bei unverheirateten Kindern ist auch das Einkommen des in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners eines Elternteils als Einkommen zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 2). Diese umstritte...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.12 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 2

Rz. 221 Abs. 2 regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Bürgergeld–V). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, sodass er darüber verfügen kann. Regelungen zu einmaligen Einnahmen in Form von Nachzahlungen trifft Abs. 3. Abs. 2 ist seit dem 1.1.2023 nicht meh...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.4 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen

Rz. 40 Einkommen i. S. v. § 11 ist nicht ein Rabatt, den ein Arbeitnehmer von einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen erhält, wenn solche Rabatte nicht nur diesen Arbeitnehmern, sondern auch anderen Personen eingeräumt werden. Die Rabatte werden im eigenwirtschaftlichen Interesse des fremden, im entschiedenen Fall Versicherungsunternehmens gewährt. Sie stellen nach...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / II. Beratungsrechtsschutz

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Familienrecht Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr o.g. Versicherungsnehmer hat mich in einer familienrechtlichen Angelegenheit um Rat und Auskunft gebeten. Ihr Versicherungsnehmer lebt seit dem _________________________ von seiner Ehefrau getrennt. Er hat sich beraten lassen, welchen Ehegatten- und Kindesunte...mehr

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AGS 12/2024, Beratungshilfe... / III. Die Bedürftigkeit

An dieser Stelle sprechen wir von den sog. subjektiven Voraussetzungen der Beratungshilfe. Die subjektiven Voraussetzungen zur Gewährung von Beratungshilfe betreffen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsuchenden. Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG wird Beratungshilfe dann gewährt, wenn der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2024 / 10 [Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)→ Zeilen 29–36]

Überblick Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten sind für zwei Personen mit deren Zustimmung (amtlicher Vordruck Anlage U) und unter Angabe deren steuerlicher Identifikationsnummer bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben abzugsfähig. Wegen einer möglichen Erhöhung des Höchstbetrags sind die Beiträge zur (Basis-)Kranken- und Pflegeversich...mehr