Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 3. Unterhaltsberechnung im asymmetrischen Wechselmodell

Betreuungsleistungen berücksichtigt das geltende Kindesunterhaltsrecht bislang nur in § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB. Danach gilt: Betreut ein Elternteil das minderjährige Kind, kommt er seiner Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt in der Regel allein durch die Betreuung nach. Bei einer Betreuung im Residenzmodell führt dies dazu, dass das Kind Barunterhalt in Form einer laufende...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / VI. Fazit

Die mit dem Eckpunktepapier vorgeschlagenen Änderungen stellen sich als begrüßenswerte Modernisierung des Unterhaltsrechts dar. Lediglich die Berechnung des Kindesunterhalts im asymmetrischen Wechselmodell fällt deutlich zu kompliziert aus. Hier sollte sich das BMJ dringend zu einer einfacheren Berechnung durchringen. Es bleibt daher spannend, wie ein zu erwartender Referent...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 6. Sonstige Einwände

Eine krankheitsbedingte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit befreit nicht ohne weiteres von jeglicher Erwerbsobliegenheit, vielmehr ist die Restarbeitsfähigkeit in zumutbarem Umfang bestmöglich auszunutzen.[90] Auch bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 S. 1 SGB VI) bleibt eine geringfügige Beschäftigung möglich.[91] Bezieht der Unterhaltsschuldner Transf...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Unterhaltsrechtlicher Schutz von Elterngeld (Satz 1)

Rz. 4 Die Unterhaltspflicht wird durch die Zahlung von Elterngeld und vergleichbaren Leistungen der Länder nur berührt, soweit die Zahlungen zusammen den Betrag von 300 EUR im Monat übersteigen.[1] Den Unterhaltspflichten stehen entsprechende Ansprüche von Unterhaltsbedürftigen gegenüber, die bis zu dem genannten Betrag ebenfalls nicht verändert werden. Systematisch sieht Sa...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Ausnahmen von der unterhaltsrechtlichen Privilegierung (Satz 4)

Rz. 14 Satz 4 schließt die unterhaltsrechtliche Privilegierung nach Sätzen 1-3 für bestimmte Fallgruppen aus. Liegt einer der hier ausgeführten familienrechtlichen Tatbestände vor, gilt das Berücksichtigungsverbot nicht. In folgenden Fallgruppen gilt der unterhaltsrechtliche Schutz nicht: § 1361 Abs. 3 BGB: Ein Anspruch auf Unterhalt bei Getrenntleben wird in entsprechender An...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.6 Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UhVorschG übergegangenen Unterhaltsansprüchen

Das UhVorschG regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Kind eines alleinerziehenden Elternteils eine staatliche Unterhaltsleistung erhält, wenn der unterhaltspflichtige, familienferne Elternteil keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt aufbringt. Nach erfolgtem Übergang des Anspruchs auf das leistende Bundesland[1] kommt eine Aufrechnung mit Steuererstattungsansprüchen ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.2 Außergewöhnliche Belastungen der unterstützenden Person nach § 33 EStG

In § 33a Abs. 4 EStG ist geregelt, dass eine Anwendung des § 33 Abs. 1 und 2 EStG neben der Vorschrift von § 33a EStG ausscheidet. Nur Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, sind außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG.[1] Abziehbar sind neben den Pfle...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.4 Mindestunterhaltsbedarf von Kindern

Mit seinem Urteil v. 17.12.2009 entschied der BFH[1], dass bei im gleichen Haushalt lebenden Partnern der Kindesunterhalt bei der Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens zu berücksichtigen ist. Das BMF[2] hat diesbezüglich Stellung genommen. Danach sind 3 Fallvarianten zum Kindschaftsverhältnis möglich, die jeweils unterschiedlich zu behandeln sind: a) Gemeinsames Kindmehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.2 Eingeschränkte Bedeutung der Kinderfreibetragszähler

Die Kinderfreibeträge dürfen bei der Bemessung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt werden, sondern nur im Rahmen einer "Günstigerprüfung"[1] bei der Jahressteuererklärung. Während des Kalenderjahres wird den Aufwendungen für den Kindesunterhalt ausschließlich über das Kindergeld Rechnung getragen. Trotzdem werden Kinder bei der elektronischen Lohnsteuerkarte als Lohnsteuerab...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.4 Welcher Kinderfreibetragszähler ist als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu gewähren?

Arbeitnehmer erhalten im Rahmen der Lohnsteuerabzugsmerkmale für jedes Kind den Kinderfreibetrag von 3.192 EUR und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 EUR. Eine Berücksichtigung der (hälftigen) Freibeträge, die zunächst dem anderen Elternteil zustehen, und damit des Zählers 1,0, ist beim Lohnsteuerabzug nur in bestimmten vom Gesetzgeber abschließ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Kindesunterhalt

Rz. 420 Bestehende – weitere – Unterhaltslasten des Unterhaltsschuldners mindern nicht seine Leistungsfähigkeit. Sie finden Berücksichtigung im Rahmen der Rangfragen (§ 1609).mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Kindesunterhalt als Folgesache, § 137 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 (Alt. 1) FamFG

Rz. 207 Kindesunterhalt kann als Folgesache geltend gemacht werden, sofern es die Unterhaltspflicht gegenüber einem gemeinschaftlichen Kind betrifft mit Ausnahme des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger. Grundsätzlich wird Kindesunterhalt allerdings außerhalb des Scheidungsverbunds beantragt, da Unterhalt nicht erst ab Rechtskraft der Scheidung benötigt ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Unzulässigkeit des Verzichts auf zukünftigen Kindesunterhalt, § 1614 Abs. 1

Rz. 597 § 1614 Abs. 1 bestimmt, dass auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht – auch nicht teilweise – verzichtet werden kann. Für die Unzulässigkeit einer Vereinbarung über Kindesunterhalt genügt es, dass der Unterhalt objektiv verkürzt wurde.[784] Eine Vereinbarung über Kindesunterhalt ist auch dann unzulässig, wenn das Einkommen des Unterhaltsschuldners zu niedrig in der...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Kindesunterhalt, Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit durch andere Berechtigte (Mangelfall)

Rz. 419 Bereits im ersten Rang kann bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ein Mangelfall eintreten. aa) Kindesunterhalt Rz. 420 Bestehende – weitere – Unterhaltslasten des Unterhaltsschuldners mindern nicht seine Leistungsfähigkeit. Sie finden Berücksichtigung im Rahmen der Rangfragen (§ 1609). bb) Bar- und Betreuungsunterhalt für ein erst- und zweitge...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Verfahrensbesonderheiten beim Kindesunterhalt

Rz. 135 Kindesunterhaltssachen sind von einigen Besonderheiten geprägt. Bereits behandelt wurde das Zuständigkeitsprivileg nach § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG. Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes bzw. eines nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellten Kindes gegenüber den Eltern wird ausschließlich bei dem Gericht eingefordert, bei dem das Kind seinen allgemeinen Ge...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt

A. Grundsätzliches Rz. 1 Der Anspruch auf Zahlung von Unterhalt[1] sowohl des minder- als auch volljährigen Abkömmlings ist normiert in § 1601 (Deszendentenunterhalt [2]). Grundsätzlich richtet sich der Anspruch gegen beide Elternteile und besteht dem Grunde nach ein (Kinds-)Leben lang.[3] Das Maß des geschuldeten Unterhalts (Bedarf) bestimmt sich beim minderjährigen Unterhalt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Der einfache Mangelfall

Rz. 430 Ein einfacher Mangelfall liegt vor, wenn der Unterhaltsschuldner hinsichtlich des erstrangigen (§ 1609 Nr. 1) Kindesunterhalts leistungsfähig ist, aber der Bedarf des zweitrangigen Unterhaltsgläubigers (§ 1609 Nr. 2) nicht – mehr – bei Berücksichtigung des angemessenen Selbstbehalts gedeckt ist.[584]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 EGZPO

Rz. 53 Bis 31.12.2007 wurde der geschuldete Unterhalt als Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrags nach der Regelbetrag-VO angegeben. Solche Unterhaltstitel haben auch ab 1.1.2008 Bestand, sodass eine Abänderung nicht erfolgen muss. Mit Inkrafttreten der Unterhaltsreform 2007 zum 1.1.2008 tritt an die Stelle des Vomhundertsatzes vom Regelbetrag ein neuer Prozentsatz vom Mi...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Kindesunterhalt, § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

Rz. 11 Für Verfahren, die die gesetzliche Unterhaltspflicht eines Elternteils oder beider Elternteile gegenüber einem minderjährigen Kind betreffen, ist das Gericht ausschließlich zuständig, bei dem das Kind oder der Elternteil, der auf Seiten des Kindes zu handeln befugt ist, seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hierdurch wird zugunsten der minderjährigen Kinder bewirkt, d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / C. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 4 Damit eine Anspruchsgrundlage auf Zahlung von Kindesunterhalt (Unterhaltstatbestand, § 1601) gegeben ist, müssen entweder eine Vereinbarung, d.h. ein Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB i.V.m. §§ 1601 ff. BGB [11] oder die gesetzlichen (Anspruchs-)Voraussetzungen vorliegen, nämlich: I. Bedarf Rz. 5 Der Bedarf des Kindes richtet sich nach den Lebensverhältnissen seiner El...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 5. Vereinbarungen über den Unterhalt minderjähriger Kinder

Rz. 593 Grundsätzlich sind Vereinbarungen über den Kindesunterhalt möglich und darüber hinaus nicht formbedürftig. Allerdings ist hinsichtlich der Zulässigkeit die Einschränkung des § 1614 Abs. 1 zu beachten, nach dem auf künftigen Kindesunterhalt nicht verzichtet werden kann. Rz. 594 Praxistipp Es kann ein (Kindes-)Unterhaltsanspruch durch Vereinbarung begründet werden, auch...mehr

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FF 09/2023, Antrag auf Abän... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die vom Amtsgericht ausgesprochene Scheidung ihrer Ehe. [2] Sie schlossen im Mai 1999 die Ehe, aus der eine inzwischen volljährige Tochter und der im Mai 2006 geborene Sohn T. hervorgegangen sind. Sie trennten sich im September 2016. Der Sohn blieb in der Obhut der Antragsgegnerin, die mit ihm das im hälftigen Miteigentum der Betei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Form, Zeitpunkt und Wirkung der Unterhaltsbestimmung

aa) Form der Unterhaltsbestimmung Rz. 580 Das Bestimmungsrecht des § 1612 Abs. 2 ist ein Gestaltungsrecht, das durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (§ 130) auszuüben ist. Die (Bestimmungs-)Erklärung ist nach § 133 so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger bei unbefangener Würdigung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen m...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / II. Bedürftigkeit

Rz. 6 Das minderjährige Kind verfügt nicht über eine eigene Lebensstellung und ist daher grds. bedürftig i.S.d. § 1602, da es sich nicht selbst unterhalten kann.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Der absolute Mangelfall

Rz. 428 Ein solcher liegt vor, wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Unterhaltsschuldners nach Abzug des notwendigen Selbstbehalts nicht zur Deckung des in § 1609 Nr. 1 aufgeführten Kindesunterhalts ausreicht.[578] Rz. 429 Praxistipp Bei Vorliegen eines absoluten Mangelfalls sind Korrekturen bei der Einkommensberechnung vorzunehmen. Freiwillige Leistungen Dritt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Das Außenverhältnis: unterhaltspflichtiger Elternteil/Kind

Rz. 604 Der von Unterhalt insgesamt oder teilweise freigestellte Elternteil bleibt im Außenverhältnis, also gegenüber dem Kind, weiterhin unterhaltspflichtig. Erst durch die Unterhaltszahlung des zahlungspflichtigen Elternteils erlischt die Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils gegenüber dem Kind (§§ 267, 1612 Abs. 2 Satz 1).[794] Im Innenverhältnis besteht ein ver...mehr

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FF 09/2023, Antrag auf Abänderung des Kindesunterhalts als Verbundsache

FamFG § 137 Abs. 1, Abs. 2 § 142 Leitsatz Zur notwendigen interessengerechten Auslegung eines von einem Ehegatten während des Scheidungsverfahrens anhängig gemachten Antrags auf Abänderung eines Titels über Kindesunterhalt im Hinblick auf die (hier verneinte) Frage, ob dieser nur durch die Scheidung bedingt gestellt werden soll. BGH, Beschl. v. 3.5.2023 – XII ZB 152/22 (OLG Bra...mehr

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FF 09/2023, Antrag auf Abän... / 2 Anmerkung

Probleme des Praktikers mit dem Scheidungsverbund Die Antragsgegnerin beantragte im Scheidungsverfahren die Abänderung eines über Kindesunterhalt geschlossenen Vergleichs. Der Antrag war als "Stufenantrag auf Auskunft zum Kindesunterhalt und auf Abänderung eines Unterhaltstitels im isolierten Verfahren" überschrieben. Allerdings wurde für die letzte Stufe ein Abänderungs- und...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Einsatz des Vermögensstamms des Unterhaltsschuldners

Rz. 893 Aus dem Anspruch auf Kindesunterhalt des volljährigen Kindes gegen die Eltern nach § 1603 Abs. 1 ergibt sich unmittelbar die Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, den Stamm seines Vermögens zur Unterhaltsleistung einzusetzen, wenn und soweit seine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Vermögen nicht ausreichen, um den Anspruch zu erfüllen.[1245] Rz. 894 Sofern der Unte...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Die Ausfall- und Ersatzhaftung

Rz. 471 Das Gesetz regelt für den Verwandtenunterhalt in den §§ 1606 und 1607 die Reihenfolge, in der mehrere Personen nebeneinander oder nacheinander zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind. Nach § 1606 Abs. 2 haften unter den Verwandten der aufsteigenden Linie zunächst die Näheren vor den Entfernteren, also haften die Eltern vor den Großeltern für den Unterhalt der Kinder....mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Ausfallhaftung

Rz. 495 Die teilweise oder gänzliche Leistungsunfähigkeit des vorrangig pflichtigen Unterhaltsschuldners (Primärschuldner) lässt die Unterhaltspflicht des nachrangigen Unterhaltsschuldners (Sekundärschuldner) originär einstehen, wenn und soweit der Primärschuldner nach Ausschöpfung aller unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten ausfällt.[665] Rz. 496 Praxistipp Sofern sich die Le...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Das Innenverhältnis: Elternteil/Elternteil

Rz. 602 Soweit die Eltern untereinander auf Kindesunterhalt verzichten, kommt auch nur zwischen ihnen ein Vertrag zustande, es sei denn, dass ein Elternteil ausdrücklich und unmissverständlich im Namen des Kindes handelt.[791] Eine Freistellungsvereinbarung der Eltern stellt eine Erfüllungsübernahme (vgl. §§ 329, 415 Abs. 3) dar und entfaltet Rechtswirkung nur zwischen den E...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ee) Unterhaltsleistung in anderer Art

Rz. 561 Bei – auch konkludentem – Einverständnis der Beteiligten können diese im Unterhaltsrechtsverhältnis vereinbaren, dass der Barunterhalt – teilweise – durch Naturalleistungen ersetzt wird. Nimmt der Unterhaltsgläubiger die Naturalleistung des Unterhaltsschuldners an, kann er für diesen Leistungszeitraum keinen Barunterhalt (nach-)verlangen. Allerdings kann die Naturall...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Mehrere Kindesunterhaltsberechtigte oder "der Mangelfall"

Rz. 427 Der Unterhaltsschuldner ist leistungsfähig, wenn er mit seinem unterhaltsrechtlichen Einkommen den Restbedarf aller Unterhaltsberechtigten und seinen eigenen Lebensbedarf decken kann. Die fehlende Fähigkeit des Unterhaltsschuldners den Unterhaltsbedarf eines oder mehrerer gleichrangiger Unterhaltsgläubiger zu befriedigen, stellt nach Auffassung des BGH einen absolute...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Die Betreuung weiterer Kinder

Rz. 391 Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen gegenüber einem minderjährigen Unterhaltsberechtigten entfällt grundsätzlich nicht bei der Betreuung weiterer Kinder. Er/Sie kann sich nicht auf fehlende Leistungsfähigkeit wegen der Geburt und Betreuung eines Kindes aus einer neuen Verbindung darauf berufen, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.[52...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Die Großelternhaftung

Rz. 492 Wesentlicher Anwendungsbereich neben der Frage der Barunterhaltsverpflichtung des betreuenden Elternteils ist die Haftung der Großeltern für ihre Enkelkinder nach § 1607. Das (Enkel-)Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Großeltern, wenn und soweit die Leistungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils den Kindesunterhalt nicht oder nicht vollständig abdecken...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Temporärer Wahlgerichtsstand bei Anhängigkeit des Kindesunterhalts

Rz. 17 Die Geltendmachung von Kindesunterhalt (§§ 1601 ff. BGB) sowie eines Anspruchs, der eine durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betrifft (§§ 1361 Abs. 1, 1569 ff. BGB), oder wegen eines Anspruchs nach § 1615l BGB kann verschiedene Gerichtsstände zur Folge haben. Solange ein Verfahren zum Unterhalt für ein minderjähriges Kind in erster Instanz anhängig i...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Überdurchschnittliche wirtschaftliche Verhältnisse der Eltern/Konkrete Bedarfsbemessung

Rz. 674 Es gibt zwar grundsätzlich keine festgeschriebene Obergrenze für den Kindesunterhalt. Dennoch sind die Einkommensgruppen der Tabellen nach oben begrenzt: Für ein 5.101 EUR übersteigendes Nettoeinkommen verweist die DT auf die Bemessung nach den Umständen des Falles. Eine solche Pauschalierungsgrenze ist sachgerecht und erlaubt.[872] Rz. 675 Praxistipp Es handelt sich ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ee) Die Leistungsfähigkeit der Großeltern

Rz. 509 Die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit der Großeltern ist nach den allgemeinen Grundsätzen mit den nachfolgenden Besonderheiten zu prüfen. (1) Selbstbehalt Rz. 510 Im Rahmen der nach den allgemeinen Grundsätzen zu bestimmenden Leistungsfähigkeit ist zu klären, in welcher Höhe den Großeltern gegenüber dem (Enkel-)Kind der Selbstbehalt zusteht. Im Unterhaltsrechtsve...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 4. Erwerbsobliegenheit des volljährigen Kindes

Rz. 662 Das minderjährige oder privilegiert volljährige Kind trifft grundsätzlich nur in engen Ausnahmefällen eine Erwerbsobliegenheit. Das volljährige Kind hingegen hat seinen Lebensbedarf durch eigene Einkünfte sicher zu stellen. Einkünfte des volljährigen Kindes werden unterhaltsrechtlich bereinigt in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet. Den Stamm seines Vermögens muss...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Änderung durch den Unterhaltsschuldner

Rz. 585 Der Unterhaltsschuldner kann die von ihm getroffene Unterhaltsbestimmung im Rahmen von Treu und Glauben jederzeit einseitig ändern,[773] sofern er sich nicht selbst rechtswirksam gebunden hat.[774]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Die Folgen der Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit: die fiktiven Einkünfte/Einsatz des Vermögens durch den Unterhaltsschuldner

Rz. 393 Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat unterschiedliche Auswirkungen für den Unterhaltsschuldner. aa) Fiktive Einkünfte und deren Höhe Rz. 394 Kommt der Unterhaltsschuldner seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kinder nicht nach, indem er sich nicht in zumutbarer Weise um eine angemessene Erwerbstätigkeit b...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Kindergeld/sonst. kindbezogene Leistungen

Rz. 873 Anders als andere regelmäßig wiederkehrende kindbezogene steuerliche Leistungen stellt das Kindergeld Einkommen des Kindes dar. Das staatliche Kindergeld ist daher zweckgebunden zur Deckung des Barbedarfs des Kindes einzusetzen.[1224] Es mindert seine Bedürftigkeit und damit seinen Bedarf in voller Höhe.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Die Selbstbehalte

Rz. 297 Der Eigenbedarf (Selbstbehalt) begrenzt die Leistungspflicht und damit die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, indem das Tatbestandmerkmal des § 1603 Abs. 1 "außerstande" die Grenze zieht zwischen dem Betrag seines Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für sich verbleiben muss, weil er ihn zur Deckung seines eigenen Bedarfs benötigt, und dem der für die Za...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Eltern-Kind-Verhältnis

Rz. 665 An dieser Stelle ergeben sich keine Besonderheiten, sodass die allgemeinen Grundsätze gelten.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Einkünfte, Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen, Einsatz des Vermögensstamms und Hausmann-Rechtsprechung

Rz. 888 Die Bestimmung des Einkommens folgt den allgemeinen Grundsätzen, wobei sich im Unterhaltsrechtsverhältnis zum volljährigen Kind insofern Besonderheiten im Vergleich zum minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Unterhaltsgläubiger ergeben, als der Umfang der Erwerbsobliegenheit ein geringerer ist und die Hausmann-Rechtsprechung in nur sehr eingeschränktem Umf...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Kindergeldanrechnung

Rz. 661 Das Kindergeld ist unterhaltsrechtliches Einkommen des volljährigen Kindes und deckt daher in voller Höhe seinen Bedarf. Es kann den Anspruch auf Auskehr des Kindergeldes an sich gegen einen Elternteil, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, ohne ein Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen.[855]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Erfüllung einer Unterhaltspflicht des anderen Elternteils

Rz. 526 Der den Barunterhalt tatsächlich leistende Elternteil erbringt diese Leistung anstelle des anderen – pflichtigen – Elternteils. Er erfüllt also eine im Innenverhältnis zwischen den Elternteilen dem anderen obliegende Verpflichtung gegenüber dem gemeinsamen Kind.[697] Rz. 527 Praxistipp Sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, besteht der Ausgleichsanspruch nur i...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Während der Ausbildung

Rz. 132 Während des Ausbildungszeitraums bestehen im Unterhaltsrechtsverhältnis gegenseitige Rechte und Pflichten (Gegenseitigkeitsprinzip). (1) Das Gegenseitigkeitsprinzip Rz. 133 Das auch dem Ausbildungsunterhaltsanspruch zugrundeliegenden Gegenseitigkeitsprinzip bestimmt für die Eltern als Anspruchsschuldner aber auch für das (minderjährige) Kind gegenseitige Leistungspflic...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / e) Sonderfälle des Bedarfs des volljährigen Kindes

Rz. 690 Die Bedarfssätze der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle als Pauschalbedarf für volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten decken – nur – den allgemeinen Lebensbedarf einschließlich der Wohnkosten ab. aa) Mehrbedarf Rz. 691 Der Mehrbedarf erfasst regelmäßig und über einen längeren Zeitraum anfallende Bedarfspositionen, die im allgemeinen Lebensbedarf nicht en...mehr