Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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§ 15 Familienrecht / bb) Kindesunterhalt

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§ 15 Familienrecht / b) Anhängigkeit eines Kindesunterhaltsverfahrens

Rz. 376 Ist kein Scheidungsverfahren, wohl aber ein Verfahren über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes anhängig, so kann gemäß § 232 Abs. 3 Nr. 1 FamFG der Antrag wegen des Ehegattenunterhalts bei dem gleichen Gericht gestellt werden. Beachten! Da für den Kindesunterhalt gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk das Kind oder der betreue...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt

Rz. 557 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.65: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung und erklärten vorab: § 1 Ausgangslage Wir sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _________________________ in _______________...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Vereinbarung über Unterhalt für minderjähriges Kind

Rz. 552 Eine Vereinbarung über den Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes kann im Rahmen einer notariellen Vereinbarung etwa folgenden Inhalt haben: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.63: Vereinbarung über Unterhalt für minderjähriges Kind § _____ Kindesunterhalt 1. Der Ersch. zu 1 verpflichtet sich, für das Kind _________________________, geb....mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 349 Arbeitseinkommen des Gläubigers, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, wird im Regelfall von dem um den Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[518] gekürzten Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen; der Gläubiger erhält eine Quote von des Differenzbetrags (Differenzmethode).[519] Die Quote erhöht sich auf ½, soweit der Schuldner arbeitsunabhängiges Eink...mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Bedarfskontrollbetrag

Rz. 175 Dieser soll gewährleisten, dass dem Schuldner nicht nur der Selbstbehalt verbleibt: Würde der Kindesunterhalt nach der DT festgesetzt und behielte der Schuldner nach Abzug aller Unterhaltsverpflichtungen nur noch weniger als den Bedarfskontrollbetrag, so muss der Kindesunterhalt niedriger angesetzt werden, bis der Bedarfskontrollbetrag gewährleistet ist.mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 297 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.41: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 B...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung

Rz. 555 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung § 1 Ausgangslage Wir, die Ersch. zu 1 und 2, sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _________________________ in _________________________ die Ehe geschlossen. Aus unserer Ehe ist der Ersch. zu 3 hervorgegangen. De...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Abänderungsantrag

Rz. 522 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.61: Unterhalt, Abänderungsantrag An das Amtsgericht – Familiengericht –_________________________ Abänderungsantrag der Frau _________________________, _________________________ (Anschrift), – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn _________________________, ...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Antrag dynamisierter Unterhalt mit Altersstufen

Rz. 185 Ist das Kind noch sehr jung, empfiehlt es sich, zur Vermeidung späterer Nachforderungen oder Änderungswünsche zur Urkunde, die Altersstufen nach der DT bereits einzubeziehen. Der gerichtliche Antrag lautet wie folgt: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.32: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt mit Altersstufen Der Antragsgegner ist verpflichtet,...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 268 Hat der Gläubiger Arbeitseinkommen, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, so wird es im Regelfall von dem Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen, das zuvor um den vollen Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[415] gekürzt worden ist; der Gläubiger erhält 45 % – des Differenzbetrags (Differenzmethode).[416] Nach der Entscheidung des BGH vom 13.11.2019[41...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anhängigkeit eines Kindesunterhaltsverfahrens

Rz. 289 Ist ein Verfahren über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes – Unterhalts-Hauptsacheantrag oder vereinfachtes Verfahren – anhängig, so kann gemäß § 232 Abs. 3 Nr. 1 FamFG der Antrag wegen des Ehegattenunterhalts bei dem gleichen Gericht gestellt werden. Beachten! Da für den Kindesunterhalt gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt des K...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Antrag dynamisierter Unterhalt gemäß § 1612a BGB

Rz. 184 In den ganz überwiegenden Fällen erscheint es aber sachgemäß, eine Dynamisierung vorzunehmen. Diese trägt den sich fast schon jährlich wandelnden, regelmäßig erhöht festgesetzten Beträgen der DT Rechnung. Der gerichtliche Antrag lautet wie folgt: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.31: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt Der Antragsgegner ist ...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Anteilige Barunterhaltspflicht bei wechselnder Betreuung

Rz. 177 Praktizieren die Eltern das sog. Wechselmodell [282] mit dem Inhalt, dass das Kind beiderseits hälftig betreut wird, so tragen sie den aus dem Gesamteinkommen beider Elternteile zu errechnenden Barunterhalt anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen.[283] Zu dem aufzuteilenden üblichen Unterhaltsbetrag müssen jedoch durch das Wechselmodell bedingte Mehrkosten (z.B. d...mehr

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§ 15 Familienrecht / (3) Einstweilige Anordnung im Scheidungsverfahren gem. §§ 119, 49 ff. FamFG

Rz. 501 Vorteile: Schnelle Regelung. Gilt gemäß §§ 119, 56 FamFG auch über die Scheidung hinaus, sodass der Unterhalt insgesamt einheitlich geregelt ist. Wenn das Ergebnis des einstweiligen Anordnungsverfahrens unbefriedigend ist, kann zusätzlich ein Verbund-Unterhaltsantrag gestellt werden. Nachteile: Nur wegen laufenden Unterhalts ab Antrag möglich, nicht wegen Rückständen....mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 420 Die Begründung des Antrags (siehe Rdn 409) ist folgendermaßen zu modifizieren: Rz. 421 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.57: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, Zahlungsantrag Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB geltend. 1. Die Antragstellerin verdient ausweislich der beigefügten Verdie...mehr

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§ 15 Familienrecht / 8. Anmerkungen zum Muster

Rz. 211 Bei Trennung der verheirateten Eltern stellt der betreuende Elternteil den Antrag im eigenen Namen. Nach Rechtskraft der Scheidung und bei nicht verheirateten Eltern ist der Antrag von dem Kind, vertreten durch den sorgeberechtigten, bei gemeinsamem Sorgerecht durch den betreuenden Elternteil gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB, zu stellen. Üben die Eltern ein Wechselmodell...mehr

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§ 15 Familienrecht / VII. Mangelfall

Rz. 493 Ein Mangelfall[811] liegt vor, wenn aus dem Einkommen des Schuldners sein eigener notwendiger Bedarf (Selbstbehalt derzeit[812] von 1.600 EUR beim nicht erwerbstätigen und 1.475 EUR beim erwerbstätigen Schuldner) sowie der notwendige Bedarf der – gleichrangigen – Unterhaltsgläubiger nicht erfüllt werden können. Nach jetzigem Recht gibt es Mangelfallberechnungen im Wes...mehr

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§ 15 Familienrecht / 6. Muster: Zahlungsantrag

Rz. 245 In dem von dem volljährigen Kind selbst – und nicht von einem Elternteil – zu stellenden Antrag sollte das Einkommen des anderen Elternteils bereits angegeben und möglichst auch belegt werden. Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne ein Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnu...mehr

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§ 15 Familienrecht / 7. Muster: Zahlungsantrag

Rz. 209 Wenn das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils bekannt ist oder zur Verkürzung des Verfahrens bewusst ohne genaue Kenntnis vom Einkommen der Unterhalt beziffert geltend gemacht wird (siehe Rdn 205 f.), ist der Antrag als Zahlungsantrag zu stellen: Rz. 210 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.36: Kindesunterhalt Minderjährige, Zahlu...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 200 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.33: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _________________________) wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, die Unterhal...mehr

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§ 15 Familienrecht / g) Betreuung eines Kindes oder mehrerer Kinder durch den Gläubiger

Rz. 353 Hat der Gläubiger eigenes Einkommen neben der Betreuung von Kindern, muss geprüft werden, inwieweit es sich um Einkommen aus einer unzumutbaren Tätigkeit handelt. Ob eine Erwerbstätigkeit verlangt werden kann, hängt zum einen von den "Belangen des Kindes" ab, also in erster Linie von der Betreuungsbedürftigkeit und damit vom Alter des Kindes oder der Kinder. Dabei sin...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Vertretung des Kindes

Rz. 194 Leben die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern getrennt und sind sie nicht – oder nicht mehr – miteinander verheiratet, so werden Unterhaltsansprüche des Kindes gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB von dem Elternteil in Vertretung des Kindes geltend gemacht, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Maßgeblich ist, welcher Elternteil das Kind rein tatsächlich überwiegend betreut...mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 204 Ist das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden.[321] Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zur Klärung der Unterhaltshöhe ein weiterer Antrag folgen. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 551 Die Eltern können beliebige Vereinbarungen über den Kindesunterhalt schließen. In einer solchen Vereinbarung darf jedoch weder ganz noch teilweise ein Verzicht auf zukünftigen Unterhalt erklärt werden. Da es im Regelfall den eindeutig richtigen Unterhalt nicht gibt, besteht jedoch ein gewisser Spielraum bei der Festlegung der Unterhaltshöhe: Ein unzulässiger Teilverz...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Unterhaltshöhe

Rz. 568 Man kann Vereinbarungen über die Unterhaltshöhe treffen.[902]mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwerts, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 73 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[133] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 419 Die Begründung des Antrags (siehe Rdn 405) ist folgendermaßen zu modifizieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.56: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, Auskunftsantrag/Stufenantrag Mit diesem Stufenantrag macht die Antragstellerin in der ersten Stufe den ihr aus §§ 1573 Abs. 2, 1580, 1605 BGB zustehenden Auskunftsanspruch und sodann ihren U...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Vereinfachtes Verfahren gem. §§ 249 ff. FamFG

Rz. 196 Wenn der Unterhalt für ein minderjähriges Kind erstmals tituliert werden soll und kein anderes gerichtliches Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts für dieses Kind anhängig ist, kann ein Antrag auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren gestellt werden. Für dieses Verfahren ist, wenn das Kind und beide Elternteile im Inland leben, gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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§ 15 Familienrecht / X. Vertragliche Regelungen und Verzicht

Rz. 549 Alle Unterhaltsfragen können vertraglich geregelt werden, und zwar grundsätzlich formfrei. Wird jedoch vor der Ehescheidung eine Vereinbarung über den nachehelichen Ehegattenunterhalt getroffen, so ist diese gemäß § 1585c S. 2 BGB nur bei notarieller Beurkundung oder bei gerichtlicher Protokollierung eines Vergleichs[886] wirksam. Ein Anwaltsvergleich gemäß §§ 796a Z...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Verhältnisse i.S.d. § 238 FamFG

Rz. 512 Dies sind alle Umstände, die für die Unterhaltsbemessung maßgeblich sein können. Beispiele: Gesetzesänderung, beim Kindesunterhalt Änderung der DT, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten (tatsächliches oder fiktives Einkommen und/oder Vermögen), jetzt anzusetzendes fiktives Einkommen, Versorgungsbeginn, Wegfall oder Hinzukommen von anderen Unterha...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 433 Die Gründe unter Rdn 405 sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.58: Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit, Auskunftsantrag/Stufenantrag Mit diesem Stufenantrag macht die Antragstellerin in der ersten Stufe ihren Auskunftsanspruch aus §§ 1572, 1580, 1605 BGB und sodann ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1572 BGB g...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Antragserfordernis

Rz. 601 § 51 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass einstweilige Anordnungen nur auf Antrag erlassen werden, wenn auch ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Der Antrag ist bei einer beabsichtigten einstweiligen Anordnung auf Leistung (z.B. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Unterhalt des betreuenden nicht verheirateten Elternteils, § 1615l ...mehr

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§ 15 Familienrecht / I. Einführung

Rz. 156 Am häufigsten und erbittertsten wird im Familienrecht über den Unterhalt gestritten. Das überrascht nicht. Beim Zugewinnausgleich geht es um eine einmalige Zahlung, und der Versorgungsausgleich wirkt sich in der Regel erst in ferner Zukunft aus. Durch die Festlegung des Unterhalts wird jedoch das Leben der Beteiligten häufig über Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte, bes...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 435 Die Gründe unter Rdn 409 sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.59: Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit, Zahlungsantrag Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1572 BGB geltend. 1. Die Antragstellerin hat kein eigenes Einkommen. Sie ist jedenfalls auf absehbare Zeit auch nic...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 560 Über den Unterhalt für die Zeit nach einer Ehescheidung können gemäß § 1585c BGB weitgehend freie Vereinbarungen – auch schon vor Eheschließung oder während intakter Ehe – getroffen werden. Anders als beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit ist auch ein Verzicht möglich. Eine vor rechtskräftiger Ehescheidung getroffene Vereinbarung über...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Unterhaltsrelevantes Einkommen der Beteiligten

Rz. 467 Brutto-Jahresarbeitseinkommen des Schuldners[765] abzüglichmehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 330 Die Gründe des Zahlungsantrags (vgl. Rdn 309) sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.50: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, Zahlungsantrag Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es _________________________ Kinder, die bere...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Auskunftsverlangen

Rz. 240 Der Schuldner muss gemäß § 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[381] Außerdem hat der Schuldner auf Verlangen Belege vorzulegen, insbesondere Arbeitgeberbescheinigung...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 243 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihr Sohn/Ihre Tochter _________________________ wird von uns vertreten. Er/Sie hat uns beauftragt, seine/ihre Unterhaltsansprüche gegen Sie geltend zu machen. Für die Höh...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Einkommen aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 471 Ist der Gläubiger erwerbstätig, obwohl er hierzu – etwa wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, wegen Krankheit oder wegen Alters[779] – nicht verpflichtet ist,[780] so wird sein Einkommen, da es aus unzumutbarer Tätigkeit erzielt wird, in der Regel nur zu einem Teil berücksichtigt. In welchem Umfang dies geschieht, richtet sich nach Billigkeit, somit letztlich nach § 15...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 202 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _________________________) wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, die Un...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Bei Endentscheidung rückwirkende Abänderung nur bei Auskunfts- oder Zahlungsverzug des Schuldners

Rz. 516 Beachten! Bei einem Unterhaltsbeschluss kann vom Gläubiger gemäß § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG Abänderung nur für die Zeit ab Rechtshängigkeit verlangt werden. Es gibt grds. keine rückwirkende Abänderung. Aber Besonderheit gemäß § 238 Abs. 3 S. 2 FamFG i.V.m. § 1613 Abs. 1 BGB für Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt:[839] War der Schuldner zur Unterhaltszahlung gemahnt ...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Verpflichtungen der Eltern

Rz. 232 Den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem volljährigen Kind (§ 1609 Nr. 4 BGB) gehen vor die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ist das volljährige Kind jedoch noch nicht 21 Ja...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Einkommen des Schuldners

Rz. 171 Sollte das Einkommen nicht bekannt sein, muss Auskunft vom Schuldner verlangt (siehe Rdn 202) oder ein Auskunftsantrag gestellt werden (siehe Rdn 204 ff.). Maßgeblich ist nicht nur das Einkommen eines Monats, sondern beim abhängig Tätigen das Durchschnittseinkommen eines Jahres einschließlich aller Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantieme, Gratifik...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Inhalt, Haupt- und Nebenpflichten des Anwaltsvertrags

Rz. 7 Der Inhalt des Anwaltsvertrages ergibt sich aus der konkret getroffenen inhaltlichen Vereinbarung, was gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln ist. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, kommt der Anwaltsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Deckungszusage zustande.[22] Mandate haben regelmäßig durch Zielsetzung bestimmte Grenzen. Eine Prozessvol...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 242 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.37: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihr Sohn/Ihre Tochter _________________________ hat uns beauftragt, seinen/ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Aus diesem Grunde wenden wir uns hiermit an Si...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Realsplitting

Rz. 533 Unterhaltsleistungen sind für Gläubiger und Schuldner grundsätzlich steuerlich neutral (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG).[857] Wenn Unterhalt für den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlt wird (nicht bei Kindesunterhalt!), kann das jedoch zu Steuervorteilen führen. Denn der Schuldner kann Ehegattenunterhalt steuerlich geltend machenmehr