Einkommen A: 4.000 EUR, Einkommen B: 2.000 EUR, Kind 6 Jahre, B erhält Kindergeld.
Schritt 1:
Einkommen A + Einkommen B: 4.000 EUR + 2.000 EUR = 6.000 EUR.
Düsseldorfer Tabelle: 844 EUR Bedarf.
Schritt 2:
Vom Bedarf werden pauschal 15 % abgezogen.
844 EUR – 15 % = 717,40 EUR.
Schritt 3:
Berechnung Haftungsanteil nach wechselseitigem Einkommen.
(Einkommen A – 1.650 EUR)/(Einkommen A + B – 3.300 EUR).
(4.000 EUR – 1.650 EUR)/(4.000 EUR + 2.000 EUR – 3.300 EUR).
2.350 EUR/2.700 EUR = 0,87.
Schritt 4:
(Haftungsanteil nach Schritt 3 (hier 0,87) + Betreuungsanteil)/2.
(0,87 + 0,67)/2 = 0,77.
Schritt 5:
Ergebnis aus Schritt 4 multipliziert mit Ergebnis aus Schritt 2
0,77 × 717,40 EUR = 552,40 EUR.
Schritt 6:
Von dem unter Schritt 5 ermittelten Betrag wird nunmehr das halbe Kindergeld abgezogen. Das Ergebnis ist der Betrag, den der andere Elternteil erhält: 552,40 EUR – 125 EUR = 427 EUR.
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