Einkommen A: 4.000 EUR, Einkommen B: 2.000 EUR, Kind 6 Jahre, B erhält Kindergeld.

Schritt 1:

Einkommen A + Einkommen B: 4.000 EUR + 2.000 EUR = 6.000 EUR.

Düsseldorfer Tabelle: 844 EUR Bedarf.

Schritt 2:

Vom Bedarf werden pauschal 15 % abgezogen.

844 EUR – 15 % = 717,40 EUR.

Schritt 3:

Berechnung Haftungsanteil nach wechselseitigem Einkommen.

(Einkommen A – 1.650 EUR)/(Einkommen A + B – 3.300 EUR).

(4.000 EUR – 1.650 EUR)/(4.000 EUR + 2.000 EUR – 3.300 EUR).

2.350 EUR/2.700 EUR = 0,87.

Schritt 4:

(Haftungsanteil nach Schritt 3 (hier 0,87) + Betreuungsanteil)/2.

(0,87 + 0,67)/2 = 0,77.

Schritt 5:

Ergebnis aus Schritt 4 multipliziert mit Ergebnis aus Schritt 2

0,77 × 717,40 EUR = 552,40 EUR.

Schritt 6:

Von dem unter Schritt 5 ermittelten Betrag wird nunmehr das halbe Kindergeld abgezogen. Das Ergebnis ist der Betrag, den der andere Elternteil erhält: 552,40 EUR – 125 EUR = 427 EUR.

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