Die mit dem Eckpunktepapier vorgeschlagenen Änderungen stellen sich als begrüßenswerte Modernisierung des Unterhaltsrechts dar. Lediglich die Berechnung des Kindesunterhalts im asymmetrischen Wechselmodell fällt deutlich zu kompliziert aus. Hier sollte sich das BMJ dringend zu einer einfacheren Berechnung durchringen. Es bleibt daher spannend, wie ein zu erwartender Referentenentwurf mit konkreten Gesetzesformulierungen ausfallen wird.

Autor: Dr. Alexander Witt, Richter am OLG, Hamburg

FF 11/2023, S. 432 - 442

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