Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Freiwillige Zahlung und Aufforderung zur Titulierung

Rz. 78 Der Unterhaltspflichtige zahlt freiwillig den gewünschten Unterhalt in voller Höhe, die Unterhaltsberechtigte möchte jedoch zur Absicherung für die Zukunft einen vollstreckbaren Titel. Auch bei regelmäßiger und pünktlicher freiwilliger Zahlung des geforderten Unterhaltes in voller Höhe besteht grundsätzlich ein Titulierungsinteresse [77] auch dann, wenn keine Befürchtun...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (1) Auswirkungen einer späteren Erhöhung der Forderung

Rz. 21 Stellt sich später heraus, dass eine höhere Unterhaltsforderung bestanden hat, kann diese erst von dem Zeitpunkt an durchgesetzt werden, an dem der Unterhaltspflichtige eine genaue bezifferte Zahlungsaufforderung in dieser geänderten Höhe erhalten hat. Rz. 22 Fallbeispiel: Die Ehefrau E macht Unterhaltsansprüche gegen ihren Ehemann geltend. Mit Aufforderungsschreiben v...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 4. Taktische Überlegungen des Unterhaltspflichtigen

Rz. 176 Wird das unterhaltsberechtigte Kind volljährig, so erhöht sich der ihm nach der Düsseldorfer Tabelle zustehende Betrag. Insgesamt kann es also voraussichtlich einen höheren Gesamtunterhalt beanspruchen. Daher hat der Unterhaltspflichtige – auf den ersten Blick – gar kein Interesse, einen bestehenden Titel abzuändern. Rz. 177 Es lohnt sich aber eine genauere Betrachtun...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 1. Unterhaltsrechtliche Konsequenzen

Rz. 10 Bei erfolgreicher Versöhnung erlischt der Trennungsunterhaltsanspruch. Praxistipp:mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / II. Neue Partnerschaft des Unterhaltspflichtigen

Rz. 4 Nimmt der Unterhaltspflichtige eine neue Partnerschaft auf, aus der Kinder hervorgehen, so ergeben sich daraus nachteilige Auswirkungen für die unterhaltsberechtigte Ehefrau.[2] Rz. 5 Der jetzt bestehende Unterhaltsanspruch des neu geborenen Kindes genießt gem. § 1609 Nr. 1 BGB Vorrang genießt vor dem Ehegattenunterhaltsanspruch der getrennt lebenden oder geschiedenen E...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / V. Berechnungsweise des Ehegattenunterhaltes nach § 1361 BGB

Rz. 58 Die Berechnung des Trennungsunterhaltes unterscheidet sich nicht grundsätzlich von der Berechnung des Nachscheidungsunterhaltes (dazu § 14 Rdn 9 ff.). Daher wird hinsichtlich der Feststellungen des anrechenbaren Einkommens (Berücksichtigung der Einkünfte und Abzugspositionen) auf die allgemeinen Ausführungen verwiesen (s. unten § 17 Rdn 1 ff.). Bei der Berechnung des E...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / VIII. Mittelbare Auswirkungen des Wechselmodells auf den Ehegattenunterhalt

Rz. 73 Ein Wechselmodell hat auch Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch des Ehegatten nach § 1570 BGB, denn beim echten Wechselmodell gibt es keinen betreuenden Elternteil im Sinne dieser Vorschrift. Im Vergleich zum Residenzmodell verschieben sich die Belastungen der Eltern durch die Betreuung der Kinder, so dass fraglich ist, ob sich ein auf § 1570 BGB gestützter Unterha...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / F. Sonderbedarf/Mehrbedarf

Rz. 76 Sonderbedarf und Mehrbedarf sind zwei Formen eines Bedarfes, der nicht in den Unterhaltstabellensätzen des Kindesunterhaltes und dem Quotenunterhalt des Ehegattenunterhaltes enthalten ist.[108] In der Praxis geht es hier um folgende Fragenkomplexe:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / I. Voraussetzungen des Auskunftsanspruches nach § 1605 BGB

Rz. 6 Der Auskunftsanspruch ist ein unselbstständiger Hilfsanspruch zum jeweiligen Unterhaltsanspruch. Folglich müssen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs gegeben sein, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind. Zudem muss der sich daraus ergebende Auskunftsanspruch fällig sein. Rz. 7 Die gewünschte Auskunft muss für...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / V. Abgrenzung Wechselmodell und Residenzmodell

Rz. 62 Die Rspr. geht allerdings nur dann von einer solchen Haftungsverteilung aus, wenn tatsächlich ein echtes paritätisches Wechselmodell vorliegt, also bei vollständig gleichwertigen Betreuungsanteilen der Eltern.[83] Rz. 63 Ein Residenzmodell liegt solange vor, wie das deutliche Schwergewicht der Betreuung bei einem Elternteil liegt. Anders ist die Lage nur dann, wenn die ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / V. Nutzungsvergütung (§ 1361a Abs. 3 Satz 2)

Rz. 198 Der Ehegatte, der dem anderen die Wohnung überlassen muss, kann nach § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB eine Nutzungsentschädigung in der Trennungszeit verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Es erfolgt keine Zuerkennung von Amts wegen, es ist ein Antrag erforderlich. Insoweit unterscheidet sich diese Regelung von § 1361a Abs. 3 Satz 2 BGB über die Hausratsteilung u...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Mindestbedarf des Unterhaltsberechtigten

Rz. 46 Der BGH hat einen Mindestbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten ausdrücklich anerkannt.[49] Soll ein höherer Bedarf geltend gemacht werden, trägt hierfür die Unterhaltsberechtigte die Darlegungs- und Beweislast.[50] Rz. 47 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / cc) Bezifferung nach erteilter Auskunft

Rz. 51 Wird nach einer Aufforderung Auskunft erteilt, muss der Berechtigte den Unterhaltspflichtigen gegenüber zeitnah zur Zahlung eines bezifferten Betrages auffordern, um die Wirkungen dieser Aufforderung aufrechtzuerhalten.[39] Praxistipp: Eine Verwirkung von rückständigen Unterhaltsansprüchen kann vorliegen, wenn der Unterhaltsgläubiger auf von ihm geforderte Auskunft übe...mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / IV. Wertung

Die Auffassung des BGH geht konform mit dem Gesetzeswortlaut. Dieser ist eindeutig und entgegen der bisherigen herrschenden Meinung keiner weiteren Auslegung zugänglich. Ein barunterhaltspflichtiger Elternteil haftet nur dann verschärft, d.h. er muss sein Einkommen nur dann bis zum notwendigen Selbstbehalt für die Zahlung von Kindesunterhalt einsetzen, wenn kein anderer Verwa...mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / II. Rechtliche Ausgangslage

§ 1603 Abs. 1 BGB gewährleistet jedem Unterhaltspflichtigen die Sicherung seines angemessenen Unterhalts. Es sollen ihm grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden Bedarfes benötigt.[1] Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern gemacht. Hier wird ...mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / I. Sachverhalt

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kindesvater wurde von dem antragstellenden Land aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Kindesunterhalt für sein minderjähriges Kind in Anspruch genommen. Die Ehe mit der Kindesmutter war zwischenzeitlich geschieden worden. Der Kindesvater hatte ein bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von monatlich 1.440,62 EUR (maßgebli...mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / Einführung

Dass neben den Kindeseltern auch andere Verwandte für den Kindesunterhalt aufkommen müssen, insbesondere die Großeltern, steht zwar so im Gesetz. Diese Haftung wird aber in der Praxis kaum eingefordert, oftmals mangels Kenntnis über diese weitergehende Haftung von Verwandten. Zudem besteht in der Rechtsprechung und in der Literatur auch Uneinigkeit darüber, ob die Haftung ins...mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / III. Meinungsstreit notwendiger oder angemessener Selbstbehalt

Streitig wurde bislang in der Rechtsprechung und Literatur diskutiert, ob ein Verweis auf einen solchen leistungsfähigen Großelternteil bereits erfolgen darf, wenn der jeweilige angemessene Selbstbehalt der Eltern tangiert ist, oder erst dann, wenn der notwendige Selbstbehalt gefährdet ist. Abweichend von dem Gesetzestext des § 1603 BGB will eine Meinung,[14] welche bislang a...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / 2. Arbeitshilfe

Naturgemäß wird die Frage der Zahl der Angelegenheiten seitens der Staatskasse sicherlich anders beurteilt als vom Rechtsanwalt. Beigefügt ist eine kleine Arbeitshilfe zur Anzahl der Angelegenheiten in familienrechtlichen Beratungshilfe-Mandaten.mehr

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FF 03/2022, Handbuch Familienrecht

Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein12. Aufl. 2021, 3437 Seiten, kartoniert, Luchterhand Verlag, 169 EUR Mit der 12. Auflage ist das bislang unter dem Titel eingeführte "Handbuch des Fachanwalts Familienrecht" geändert worden in "Handbuch Familienrecht". Der Autorenstamm hat sich ebenfalls teilweise verändert. Ausgeschieden sind Büte, Maier, Schwarzer und Strifler-Sapper; neu...mehr

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FF 03/2022, Arbeitshilfen 2022 / Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610 a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens.[1] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereinigte Nettoeinkommen sowie das zugrundeliegende Bruttoeinkommen bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergang von Ansprüchen (au... / 2 Ansprüche gegen einen Unterhaltspflichtigen

Unterhaltsansprüche der Leistungsempfänger gegen den Unterhaltspflichtigen gehen per Gesetz auf den Sozialhilfeträger über. Zu den wichtigsten Unterhaltsansprüchen gehören der Kindesunterhalt[1], der Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens[2] und der nacheheliche Unterhalt.[3] Unterhaltsansprüche gehen nicht über, wenn der Unterhalt laufend gezahlt, d. h. der Anspruch tatsä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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FF 02/2022, Ein höherer Min... / Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 30.12.2021

Zum neuen Jahr tritt die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Der Mindestunterhalt ist der Barbetrag, den ein minderjähriges Kind zum Leben benötigt. Er bildet die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter. Ausgeh...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIX. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten (§ 48 Abs. 2 GKG, § 43 FamGKG)

Rz. 114 Nichtvermögensrechtliche Ansprüche haben eigentlich keinen messbaren Wert. Eine Bewertung dieser Streitigkeiten muss auch nur zum Zweck der Gebührenberechnung und nur teilweise zur Klärung der Zuständigkeitsfrage vorgenommen werden. Nichtvermögensrechtliche Ansprüche sind solche Ansprüche, die sich nicht in Geld ausdrücken oder in einen Geldwert umsetzen lassen, weil ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / bb) Die Bewertung von Kindschaftssachen als Folgesachen im Scheidungsverbund

Rz. 26 Nach § 137 Abs. 3 FamFG können folgende Kindschaftssachen zusammen mit der Scheidung im Scheidungsverbund als Folgesachen anhängig sein: Regelung des Sorgerechts oder des Umgangsrechts, Herausgabe eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten und Regelung des Umgangsrechtes mit einem Kind des anderen Ehegatten. Voraussetzung für die Einbeziehung dieser Sachen in den V...mehr

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Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Die Bestimmung des Gegenstandswertes in Ehesachen

Rz. 19 Ehesachen selbst sind nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten. Der Wert des Eheverfahrens bestimmt sich über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den §§ 43 und 44 FamGKG. Die Wertberechnung in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensv...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / cc) Die Bewertung von Kindschaftssachen im Verfahren der einstweiligen Anordnung

Rz. 29 Die Kindschaftssachen aus § 151 FamFG können nach den §§ 49 ff. FamFG auch im Wege der einstweiligen Anordnung durch das Familiengericht vorläufig geregelt werden, wenn dafür ein dringendes Bedürfnis besteht. Zuständig ist das Gericht, dass für die Hauptsache im ersten Rechtszug zuständig wäre (§ 50 FamFG). Das Verfahren der einstweiligen Anordnung ist eine selbststän...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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Aufgabenteil / 6. Berechnung des Gegenstandswertes (→ § 3 Rdn 1 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Unterhalt bei Vaterschaftsfeststellungsverfahren (§ 237 FamFG)

Rz. 106 Während ein Abstammungsverfahren auf Feststellung der Vaterschaft anhängig ist, kann das minderjährige Kind den Vater auf Zahlung von Unterhalt in einem selbstständigen Unterhaltsverfahren nach § 237 FamFG in Anspruch nehmen. Der Antrag ist aber nur zulässig, wenn gleichzeitig das Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft anhängig ist. Dies hat den Zweck, nach dem A...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Die Bewertung von Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 Der Versorgungsausgleich dient der Ausgleichung von Ansprüchen auf Altersversorgung zwischen den Eheleuten. Unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen geschiedener Ehegatten und ohne Rücksicht auf den Güterstand wird bei der Ehescheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dessen Ziel ist es, dem während der Ehe nicht oder nur weniger verdienenden Ehega...mehr

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FF 01/2022, Düsseldorfer Ta... / Kindesunterhalt

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FF 07+08/2022, Vollstreckbarerklärung einer schweizerischen Gerichtsentscheidung zum Ehegatten- und Kindesunterhalt

FamFG § 65 Abs. 4 § 69 Abs. 1 S. 1, AUG § 58, VollstrZustÜbk 2007 Art. 41 S. 2 Leitsatz 1. Die Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat (§ 65 Abs. 4 FamFG, im Anschluss an Senatsbeschl. v. 29.9.2021 – XII ZB 495/20, FamRZ 2021, 1908). 2. Dies gilt auch im Exequaturverfahren, wenn das Besch...mehr

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FF 01/2022, Keine gesteiger... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum von Juni 2016 bis einschließlich Dezember 2017 gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im August 2010 geborenen M., die aus seiner inzwischen geschiedenen Ehe mit der Kindesmutter hervorgegangen ist, s...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / III. Die Entscheidung des BGH vom 16.9.2020

Mit der Entscheidung vom 16.9.2020[12] gibt der BGH diese Rechtsprechung nunmehr auf und spricht sich für eine begrenzte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zum Doppelten des bisherigen Höchsteinkommens aus. Dies begründet er mit einem seiner Auffassung nach gebotenen Gleichlauf[13] mit der Berechnung des Ehegattenunterhalts in gehobenen Einkommensverhältnissen.[14] ...mehr

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FF 07+08/2022, Vollstreckba... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Vollstreckbarerklärung einer schweizerischen Gerichtsentscheidung zum Ehegatten- und Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin zu 2 (im Folgenden: Ehefrau) und der Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) sind getrenntlebende Ehegatten. Ihre letzte gemeinsame Wohnung war in der Schweiz, wo die Ehefrau, die die schweizerische Staats...mehr

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FF 07+08/2022, Verfahrensko... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Rechtsbeschwerde betrifft die Frage, in welcher Höhe im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Unterhaltsfreibetrag für ein Kind zu berücksichtigen ist, wenn es von seinen Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut wird. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) und die Antragsgegnerin (Beteiligte zu 2) sind die Eltern des im April 2011 geborenen Kindes D. ...mehr

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FF 07+08/2022, Erstausbildu... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsteller sind die Söhne des Antragsgegners. Beide Kinder verfügen über kein eigenes Einkommen und kein Vermögen. Sie leben im Haushalt ihrer Mutter. Diese erhält das staatliche Kindergeld. [2] Im vorliegenden Verfahren verlangten sie mit Antragsschrift vom 19.4.2021 Kindesunterhalt in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Mindestunterhalts der jeweiligen Al...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / III. Einwendungen des Antragsgegners

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen den Einwendungen nach § 252 Abs. 1 S. 1 FamFG und denen nach § 252 Abs. 2 FamFG, was sich aus der Formulierung "andere als die in Absatz 1 Satz 1 genannten Einwendungen, insbesondere …" ergibt. Diese Einwendungen sind nach § 252 Abs. 5 FamFG nur zu berücksichtigen, solange der Festsetzungsbeschluss noch nicht ergangen ist.[52] Der Antra...mehr

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FF 07+08/2022, Vollstreckba... / 2 Anmerkung

Wer als Gläubiger im Ausland einen Unterhaltstitel erwirkt, kann diesen nicht ohne Weiteres gegen den im deutschen Inland lebenden Schuldner durchsetzen. Im "Dschungel der Rechtsquellen"[1] geht leicht der Überblick verloren. 1. Rechtsgrundlage für Vollstreckbarerklärung Die zumeist einschlägige "Verordnung Nr. 4/2009 vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / I. Sinn und Zweck des VV

Sinn und Zweck des VV ist es, dem minderjährigen Kind möglichst einfach, rasch und kostengünstig im Interesse der Sicherung seines laufenden Bedarfs einen Titel über den Kindesunterhalt durch den Rechtspfleger (nicht den Richter)[5] zu verschaffen.[6] Dies wird durch strenge Förmlichkeit des Verfahrens erreicht.[7] Bei dem VV handelt sich um ein summarisches Verfahren, desse...mehr

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FF 01/2022, Keine gesteiger... / Leitsatz

1. Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führt dazu, dass sich die Leistungsfähigkeit der Eltern für den Kindesunterhalt allein nach § 1603 Abs. 1 BGB richtet und damit unter Berücksichtigung des sog. angemessenen Selbstbehalts zu ermitteln ist. Die gesteigerte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB mit der Reduzierung auf den s...mehr

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FF 07+08/2022, Familienrech... / Einführung

Schnitzler/FF: Vor 25 Jahren im Mai 1997 haben wir im ersten Heft der Zeitschrift Forum Familienrecht ein Interview in Bonn mit dem Rechtsanwalt und Notar Horst Eylmann, dem damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses geführt. An diese Tradition wollen wir gerne anknüpfen. Mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann werden wir zu gegebener Zeit ein Interview führen, wenn e...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / I. Einleitung

Die Düsseldorfer Tabelle ist seit fast 60 Jahren in Gebrauch und hat sich im Laufe der Zeit deutlich verändert.[3] Sie genießt in der familienrechtlichen Praxis eine hohe Akzeptanz und trägt in besonderem Maße zur Vorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen und zur Gleichbehandlung von Unterhaltsschuldnern und -gläubigern in Deutschland bei. Zu Recht kritisiert wird allerd...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 3. Erstmalige Unterhaltsfestsetzung

Die Vorschrift des § 249 Abs. 2 FamFG setzt die Erstfestsetzung voraus. Der maßgebende Zeitpunkt hierfür ist die Zustellung des Festsetzungsantrages im VV. Hat vor diesem Zeitpunkt über den Unterhaltsanspruch des Kindes entweder ein Gericht entschieden oder ist ein gerichtliches Verfahren anhängig oder ist ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Schuldtitel errichtet worden, ...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / Einführung

Die zum 1.1.2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 EUR. Die Düsseldorfer Tabelle stellt eine bloße Richtlinie dar und dient ...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / VII. Geltendmachung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Die wirksame Vertretung beim Unterhalt eines im Rahmen des sog. paritätischen Wechselmodells betreuten Kindes beschäftigt nach wie vor die Rechtsprechung. Nehmen getrenntlebende Eltern die Betreuung ihres Kindes in der Weise vor, dass es in etwa gleichlangen Phasen abwechselnd jeweils bei dem einen und dem anderen Elternteil lebt (so genanntes Wechselmodell), lässt sich ein ...mehr