Einkommen A: 4.000 EUR, Einkommen B: 1.000 EUR, Kind 6 Jahre, B erhält Kindergeld.
Wenn B den angemessenen Selbstbehalt von 1.650 EUR nicht erwirtschaften kann, kann er bzw. sie keinen Barunterhalt und auch keinen Naturalunterhalt leisten. A muss daher für den Barunterhalt vollständig aufkommen, wobei A den Bedarf um den durch die Betreuung gedeckten Anteil kürzen kann (15 %).
Es ergibt sich folgende Rechnung:
683 EUR – 15 % = 580,55 EUR.
580,55 EUR – 125 EUR (½ Kindergeld) = 456 EUR.
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