Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 25.8.2023 ein Eckpunktepapier für ein faires Unterhaltsrecht in Trennungsfamilien veröffentlicht. Es werden vier Regelungsbereiche angesprochen: Einmal werden Vorschläge zur Berechnung des Kindesunterhalts im sog. asymmetrischen Wechselmodell (1) und zur Reform beim Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB unterbreitet (2). Des Weiteren soll der notwendige Selbstbehalt rechtlich verankert werden, der alle zwei Jahre im Verordnungswege geregelt werden und regionale Unterschiede abbilden soll (3) sowie eine Neufassung von § 1629 BGB zur Geltendmachung von Kindesunterhalt im symmetrischen Wechselmodell (4).

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