Schritt 1:

Einkommen A + Einkommen B: 6.000 EUR + 2.000 EUR = 8.000 EUR.

Düsseldorfer Tabelle EK 13, AS 2: 924 EUR Tabellenbetrag.

Schritt 2:

Vom Bedarf werden pauschal 15 % abgezogen = 786 EUR.

Schritt 3:

(Einkommen A – 1.650 EUR)/(Einkommen A + B – 3.300 EUR).

(6.000 EUR – 1.650 EUR)/(6.000 EUR + 2.000 EUR – 3.300 EUR).

4.350 EUR/4.700 EUR = 0,93.

Schritt 4:

(Haftungsanteil nach Schritt 3 + Betreuungsanteil)/2.

(0,93 + 0,67)/2 = 0,80.

Schritt 5:

Ergebnis aus Schritt 4 multipliziert mit Ergebnis aus Schritt 2.

0,80 × 786 EUR = 629 EUR.

Schritt 6:

Abzgl. ½ Kindergeld: 629 EUR – 125 EUR = 504 EUR.

Berechnung allein anhand des Einkommens des mitbetreuenden Elternteils mit pauschaler Erfüllung i.H.v. 25 %:

Einkommen A 6.000 EUR Düsseldorfer Tabelle EK 11, AS 2: 844 EUR. Erfüllung durch Naturalleistungen i.H.v. 25 % = 633 EUR. Abzgl. ½ Kindergeld i.H.v. 125 EUR = 508 EUR Zahlbetrag.

Berechnung anhand des beiderseitigen Einkommens unter Abzug 25 % von der Haftungsquote:

Schritt 1:

Einkommen A + Einkommen B: 6.000 EUR + 2.000 EUR = 8.000 EUR.

Düsseldorfer Tabelle EK 13, AS 2: 924 EUR.

Schritt 2:

Haftungsanteil A = (Einkommen A – 1.650 EUR) × Bedarf ./. (Einkommen A + B – 3.300 EUR).

(6.000 EUR – 1.650 EUR) * 924 ./. (6.000 EUR + 2.000 EUR – 3.300 EUR).

4.350 EUR * 924 EUR/4.700 EUR = 855 EUR.

Schritt 3:

Haftungsanteil abzgl. 25 %.

855 EUR – 25 % = 641 EUR.

Schritt 4:

Abzug ½ Kindergeld.

669 EUR – 125 EUR = 516 EUR.

Auch diese Ergebnisse sind in etwa vergleichbar.

Unplausibel wird das Ergebnis bei Anwendung des Rechenweges aus dem Eckpunktepapier dann, wenn die Haftungsquote anhand des vergleichbaren Einkommens 0,67 unterschreitet, weil dann der Ansatz des Betreuungsanteils in Schritt 4 zu einer Erhöhung statt Verminderung des Unterhalts führt.

Beispiel

Einkommen A: 5.000 EUR, Einkommen B: 4.500 EUR, Kind 6 Jahre, B erhält Kindergeld.

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