Schon im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 hatte sich die Ampelkoalition vorgenommen, das Unterhaltsrecht zu modernisieren und die Betreuungsanteile beider Eltern bei der Berechnung des (Kindes-)Unterhalts besser zu berücksichtigen.[1] Nun hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 25.8.2023 hierzu ein Eckpunktepapier vorgelegt[2]. Es sieht Neuregelungen vor, die sich nicht nur auf den Kindesunterhalt beschränken, sondern auch den Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB betreffen. Als Eckpunktepapier enthält es allerdings keine konkreten Gesetzesformulierungen, sondern nur inhaltliche Regelungsvorschläge. Das BMJ führt in seiner Pressemitteilung aus, dass das Eckpunktepapier nicht am Ende, sondern Anfang der Diskussion stehe und Wissenschaft und Rechtspraxis eingeladen seien, Stellung zu nehmen.[3] Der folgende Beitrag soll den Inhalt des Eckpunktepapiers darstellen und eine erste Bewertung der vorgeschlagenen Änderungen vornehmen.

[1] S. 102 des Koalitionsvertrages, abrufbar unter www.bundesregierung.de.
[3] Pressemitteilung Nr. 53/2023 vom 25.8.2023, abrufbar unter www.bmj.de.

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