Einkommen A: 4.000 EUR, Einkommen B: 2.000 EUR, Kind 6 Jahre, B erhält Kindergeld.
Berechnung allein anhand des Einkommens des mitbetreuenden Elternteils mit pauschaler Kürzung i.H.v. 25 %:
Einkommen A 4.000 EUR Düsseldorfer Tabelle EK 7,[20] AS 2: 683 EUR Erfüllung durch Naturalleistungen i.H.v. 25 % = 512 EUR. Hiervon ½ Kindergeld absetzen = 387 EUR Zahlbetrag.
Berechnung anhand beiderseitigen Einkommens unter Abzug von 25 % von der Haftungsquote als Erfüllung:
Schritt 1:
Einkommen A + Einkommen B: 4.000 EUR + 2.000 EUR = 6.000 EUR.
Düsseldorfer Tabelle EK 11, AS 2: 844 EUR.
Schritt 2:
Haftungsanteil A = (Einkommen A – 1.650 EUR) × Bedarf ./. (Einkommen A + B – 3.300 EUR).
(4.000 EUR – 1.650 EUR) * 844 EUR ./. (4.000 EUR + 2.000 EUR – 3.300 EUR).
2.350 EUR * 844 EUR / 2.700 EUR = 735 EUR.
Schritt 3:
Haftungsanteil abzgl. 25 %.
735 EUR – 25 % = 551 EUR.
Schritt 4:
Abzug ½ Kindergeld.
551 EUR – 125 EUR = 426 EUR.
Ergebnis des Rechenbeispiel 1 nach Maßgabe des im Eckpunktepapier vorgeschlagenen Berechnungswegen in sechs Schritten (s.o.): 427 EUR.
Das Rechenmodell des Eckpunktepapiers und die hier vorgeschlagenen Rechenmodelle führen zu in etwa vergleichbaren Ergebnissen. Die hier vorgeschlagenen Berechnungen sind nur deutlich einfacher.
Weiteres Beispiel:
Einkommen A: 6.000 EUR, Einkommen B: 2.000 EUR, Kind 6 Jahre, B erhält Kindergeld.
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