Einkommen A: 4.000 EUR, Einkommen B: 2.000 EUR, Kind 6 Jahre, B erhält Kindergeld.

Berechnung allein anhand des Einkommens des mitbetreuenden Elternteils mit pauschaler Kürzung i.H.v. 25 %:

Einkommen A 4.000 EUR Düsseldorfer Tabelle EK 7,[20] AS 2: 683 EUR Erfüllung durch Naturalleistungen i.H.v. 25 % = 512 EUR. Hiervon ½ Kindergeld absetzen = 387 EUR Zahlbetrag.

Berechnung anhand beiderseitigen Einkommens unter Abzug von 25 % von der Haftungsquote als Erfüllung:

Schritt 1:

Einkommen A + Einkommen B: 4.000 EUR + 2.000 EUR = 6.000 EUR.

Düsseldorfer Tabelle EK 11, AS 2: 844 EUR.

Schritt 2:

Haftungsanteil A = (Einkommen A – 1.650 EUR) × Bedarf ./. (Einkommen A + B – 3.300 EUR).

(4.000 EUR – 1.650 EUR) * 844 EUR ./. (4.000 EUR + 2.000 EUR – 3.300 EUR).

2.350 EUR * 844 EUR / 2.700 EUR = 735 EUR.

Schritt 3:

Haftungsanteil abzgl. 25 %.

735 EUR – 25 % = 551 EUR.

Schritt 4:

Abzug ½ Kindergeld.

551 EUR – 125 EUR = 426 EUR.

Ergebnis des Rechenbeispiel 1 nach Maßgabe des im Eckpunktepapier vorgeschlagenen Berechnungswegen in sechs Schritten (s.o.): 427 EUR.

Das Rechenmodell des Eckpunktepapiers und die hier vorgeschlagenen Rechenmodelle führen zu in etwa vergleichbaren Ergebnissen. Die hier vorgeschlagenen Berechnungen sind nur deutlich einfacher.

Weiteres Beispiel:

Einkommen A: 6.000 EUR, Einkommen B: 2.000 EUR, Kind 6 Jahre, B erhält Kindergeld.

[20] Keine Heraufgruppierung, weil zu erwarten ist, dass die Kindesunterhaltstabelle ab 2024 nur noch von einem Berechtigten als Regelfall ausgeht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge