Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Vorschläge im BMJ-Eckpunktepapier zur Modernisierung des Unterhaltsrechts vom 24.8.2023.[1] Sie zielen auf mehr Rechtssicherheit ab, entsprechen elementaren praktischen Bedürfnissen und erfüllen einen Großteil der in Literatur und Wissenschaft erhobenen Forderungen.

Allerdings beschränkt sich das Eckpunktepapier zum Kindesunterhalt auf das sog. asymmetrische Wechselmodell. Will man Rechtssicherheit, für die Praxis taugliche und somit einheitliche, für die Betroffenen verständliche Berechnungsformen schaffen, sollten dringend alle Betreuungsformen und damit auch das zeitanteilig gleiche paritätische Betreuungsmodell von der Reform erfasst werden.

Auch zum Betreuungsunterhalt regt der DAV Ergänzungen an.

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