Rz. 787

Muster 3.50: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt

 

Muster 3.50: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt

Sehr geehrter Herr M,

Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen.

Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie wissen, kein eigenes Einkommen. Aus mehreren Gründen ist sie jedenfalls zurzeit noch nicht verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das gilt zum einen, weil seit der Trennung noch kein Jahr vergangen ist. Zum anderen kann von Ihrer Frau eine Erwerbstätigkeit zurzeit insbesondere nicht erwartet werden, weil die von ihr betreuten gemeinsamen Kinder noch zu jung sind. Die Kinder können zurzeit noch nicht fremdbetreut werden, weil die Schule solche Betreuungsmöglichkeiten (etwa Übermittagbetreuung) nicht anbietet und Ihre Ehefrau auch noch keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden hat. Ohnehin war man sich bisher einig gewesen, dass eine Fremdbetreuung erst beginnen solle, wenn die Kinder älter sind; Ihre Frau möchte gerade zu Beginn der auch für die Kinder sehr belastenden Trennung von dieser gemeinsamen Planung möglichst noch nicht abweichen.

Soweit wir wissen, verdienen Sie im Monatsdurchschnitt netto _________________________ EUR. Hierbei sind wir von Ihrem Jahreseinkommen (einschließlich der Sonderzuwendungen) ausgegangen und haben dieses durch 12 geteilt. Die uns bekannten, bei der Unterhaltsberechnung anzusetzenden Ausgaben haben wir berücksichtigt, nämlich _________________________.

Für die Kinder zahlen Sie den angemessenen Unterhalt, nämlich für K1 _________________________ EUR und für K2 _________________________ EUR; das staatliche Kindergeld, das Ihre Frau erhält, haben wir hier schon zur Hälfte abgezogen. Nach Abzug des Kindesunterhalts bleibt Ihnen noch ein Monatseinkommen von netto _________________________ EUR. 45 % hiervon haben Sie an unsere Mandantin als Ehegattenunterhalt zu zahlen, also _________________________ EUR.

Nach dieser Berechnung ergibt sich, dass Sie monatlich an Ehegatten- und Kindesunterhalt insgesamt _________________________ EUR zu zahlen haben. Es stehen Ihnen damit für Sie persönlich noch _________________________ EUR zur Verfügung. Damit ist der Ihnen zustehende Selbstbehalt in Höhe von monatlich 1.400 EUR gewahrt.

Wir fordern Sie deshalb hiermit auf, ab dem Anfang dieses Monats an unsere Mandantin neben dem Kindesunterhalt monatlich als Ehegattenunterhalt _________________________ EUR zu zahlen. Bitte bestätigen Sie uns bis zum _________________________ schriftlich, dass Sie diese Beträge regelmäßig zahlen werden.[785]

Liegt diese Bestätigung hier nicht fristgerecht vor, so müsste unsere Mandantin daraus schließen, dass Sie den geltend gemachten Unterhalt nicht freiwillig regelmäßig zahlen werden, und deshalb den Unterhalt gerichtlich klären lassen.

(Unterschrift)

[785] Für die Vergangenheit kann Unterhalt nur geltend gemacht werden, wenn der Schuldner zur Einkommensauskunft aufgefordert worden oder ohne ein solches Auskunftsverlangen in Verzug gekommen ist (§§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1613 BGB). Verzug liegt bei bekanntem Schuldnereinkommen nur vor, wenn er zur Zahlung eines bezifferten Unterhalts aufgefordert worden ist, BGH NJW 1982, 1983; 1984, 868.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge