Rz. 360
Die allgemeine Schulausbildung[466] hat den Erwerb eines allgemeinen Schulabschlusses als Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums zum Ziel.[467] Diese Voraussetzung ist bei Besuch der Hauptschule, der Gesamtschule, des Gymnasiums oder der Fachoberschule immer erfüllt.[468] Aber nicht nur die gesetzliche Schulpflicht fällt unter die allgemeine Schulausbildung, sondern auch die Weiterführung zum jeweiligen Regelschulabschluss.[469]
Ein Kind befindet sich auch in allgemeiner Schulausbildung, wenn es ohne einen Beruf auszuüben, allgemeinbildenden Schulunterricht in Privat- und Abendkursen erhält und das Ziel ein staatlich anerkannter allgemeiner Schulabschluss ist.[470]
Rz. 361
Für das Kriterium der allgemeinen Schulausbildung ist es erforderlich, dass der Unterricht die Zeit und die Arbeitskraft des Kindes zumindest weit überwiegend in Anspruch nimmt.[471] Das ist der Fall, wenn mindestens 20 Wochenstunden kontrollierter Unterricht vom Kind absolviert werden müssen.[472] Die Stetigkeit und Regelmäßigkeit des Unterrichts muss gewährleistet sein, dergestalt, dass die Teilnahme am Unterricht nicht der Entscheidung des Schülers überlassen ist.[473]
Rz. 362
Einzelne Beispiele für (Schul-)Ausbildungsformen, die das Tatbestandsmerkmal "allgemeine Schulausbildung" erfüllen:[474]
▪ | Der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen,[475] Fach- und Fachoberschulklassen,[476] deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.[477] |
▪ | Der Besuch einer (höheren) Berufsfachschule, wenn sie zu einer beruflichen Qualifikation führt.[478] |
▪ | Die Teilnahme an einem Berufsfindungslehrgang nach Beendigung der Hauptschule.[479] |
▪ | Der Besuch der Volkshochschule, wenn unter kontrollierter Unterrichtsteilnahme der Realschulabschluss erworben werden soll.[480] |
▪ | Sofern die Volkshochschule nur in den Abendstunden besucht wird (Abendschule), ist dem minderjährigen Unterhaltsberechtigten zuzumuten, für seinen Lebensunterhalt durch Aufnahme einer Geringverdienertätigkeit selbst zu sorgen.[481] |
▪ | Die Teilnahme an einem Berufsvorbereitungsjahr ermöglicht den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses.[482] |
▪ | Das Berufsgrundbildungsjahr ist jedenfalls Teil der allgemeinen Schulausbildung, wenn der Hauptschulabschluss erworben werden kann.[483] |
▪ | Der Besuch eines Berufskollegs mit dem Ziel die Qualifikation für die Fachoberschule zu erreichen.[484] |
Rz. 363
Praxistipp
Der Besuch der Berufsschule gehört nicht zur allgemeinen Schulausbildung.
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