Fachbeiträge & Kommentare zu Kindererziehungszeit

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 9.2 Zuordnung an Elternteil

Der Zuschlag von 1,0 persönlichen Entgeltpunkten steht demjenigen Elternteil zu, dem der letzte Monat an Kindererziehungszeit, d. h. der 12. Kalendermonat nach Ablauf des Geburtsmonats, zugeordnet wurde. Der weitere Zuschlag von 0,5 persönlichen Entgeltpunkten (West/Ost) steht demjenigen Elternteil zu, dem der letzte Monat an Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung, d. h...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berücksichtigungszeiten (Ki... / 2 Berücksichtigungszeiten für Pflege

Voraussetzung für diese Berücksichtigungszeit ist, dass die nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson die Anerkennung der Berücksichtigungszeit beantragt, wegen der Pflege zur Zahlung von höheren Pflichtbeiträgen oder zur "Umwandlung" freiwilliger Beiträge in Pflichtbeiträge berechtigt war, nicht von der Anrechnung einer Kindererziehungszeit ausgeschlossen ist (z. B. Beamte) und be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 9.1 Zugangsfaktor

Der Zuschlag ist als Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten und nicht (nur) als Zuschlag an Entgeltpunkten ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass der Zugangsfaktor immer 1,0 beträgt, unabhängig davon, ob ggf. der Zuschlag noch während des vorzeitigen Bezugs einer Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente, bei denen ein Abschlag wegen des vorzeitigen Bezugs vorzunehmen w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berücksichtigungszeiten (Ki... / 1 Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung

Für die Anrechnung der Kinderberücksichtigungszeit müssen dieselben Voraussetzungen vorliegen, die zur Anrechnung einer Kindererziehungszeit erforderlich sind. Somit sind von der Anrechnung der Berücksichtigungszeiten u. a. vor 1921 geborene Mütter und vor 1927 geborene Mütter mit gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 in den neuen Ländern ausgeschlossen (ggf. besteht aber hier An...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berücksichtigungszeiten (Ki... / 1.2 Ausschluss bei selbstständiger Tätigkeit

Für Zeiten einer mehr als geringfügig ausgeübten selbstständigen Tätigkeit kommen Berücksichtigungszeiten nur in Betracht, wenn hierfür auch Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung vorliegen, wie z. B. während der Kindererziehungszeit oder durch Zahlung von Pflichtbeiträgen während der selbstständigen Tätigkeit.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.5 Erreichen der Regelaltersgrenze und allgemeine Wartezeit nicht erfüllt

Anrechnung von Kindererziehungszeiten Elternteile, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind und die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können auf Antrag freiwillige Beiträge bis zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit nachzahlen. Zur Nachzahlung berechtigt sind auch Elternteile, denen nach der Rechtslage bis 30.6.2014 Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsversicherung / 1.1 Durchführung der knappschaftlichen Versicherung

Eine knappschaftliche Versicherung ist durchzuführen für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben oder mit knappschaftlichen Arbeiten. Knappschaftliche Betriebe sind Betriebe, in denen Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden, Betriebe der Industrie der Steine und Erden jedoch nur dann, wenn sie überwiegend unterirdisch betrieben werden. Knappschaftlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.3 Rentenversicherung

Frauen, die wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt haben, werden Anrechnungszeiten gutgeschrieben.[1] Weiterhin werden bis zu 3 Jahre als Kindererziehungszeit anerkannt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsversicherung / 1.2 Höhere/besondere Leistungen

Den höheren Beiträgen in der knappschaftlichen Rentenversicherung stehen auch um 1/3 höhere Rentenleistungen gegenüber. Dies wird in der Rentenberechnung über die Rentenartfaktoren gesteuert.[1] So beträgt z. B. der Rentenartfaktor bei einer Altersrente für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung nicht 1,0 (wie in der allgemeinen Rentenversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geistliche Genossenschaften / 2.2 Versicherungsfreiheit im Fall der Sicherung der Versorgung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit und im Alter

Die Versicherungsfreiheit des zunächst versicherungspflichtigen Personenkreises[1] wird unter bestimmten Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI angeordnet. Danach sind satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften versicherungsfrei in der Rentenversicherung, wenn ihre Versorgung bei Minderung der Erwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 3.2 Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder

Eine Beitragsentlastung erfolgt für Eltern, die 2 oder mehr Kinder haben. Diese Beitragsentlastung ist – anders als bei dem Beitragszuschlag für Kinderlose – nicht lebenslang vorgesehen. Der Gesetzgeber hat diese Beitragsentlastung nur bis zum Ablauf des Monats vorgesehen, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 7.2 Zahlbetrag der Rente

Renten werden abweichend von der steuerrechtlichen Behandlung ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil mit dem Zahlbetrag (Bruttorente) als Gesamteinkommen berücksichtigt.[1] Die Vorschrift ist nicht auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt und erfasst sowohl Versorgungsbezüge als auch andere private Renten (z. B. private Leben...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Beginn der freiwilligen Versicherung

Für Rentenantragsteller, die bis zum Rentenantrag aufgrund einer Pflichtversicherung oder als Familienangehöriger gesetzlich versichert waren und die Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung in der KVdR[1] nicht erfüllen, schließt sich durch die obligatorische Anschlussversicherung nahtlos eine freiwillige Versicherung an die bisherige Versicherung an. Eine Vorversic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.4.2 Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten werden für jeden Kalendermonat mit rund 100 % des Durchschnittsverdienstes bewertet. Wichtig Mütterrente Mit den Regelungen zur sog. "Mütterrente II" im RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz wird die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente nochmals stärker als bisher anerkannt. Für Mütt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.5 Entgeltpunkte (Ost)

Für Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten und (seit 1.4.1995) Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege in den neuen Bundesländern und für bestimmte Reichsgebiets-Beitragszeiten (insbesondere Beiträge in den früheren deutschen Ostgebieten) werden Entgeltpunkte (Ost) ermittelt, für die der aktuelle Rentenwert (Ost) gilt. In solchen Fällen erhalten auch beitragsfreie Zeiten und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.5.2 Besonderheit für Arbeitsverdienste bis 30.6.1990

Versicherte, die nachweisen, dass sie in dieser Zeit ein höheres Arbeitseinkommen hatten als gesetzlich versicherbar war und entsprechend Höchstbeiträge (einschl. FZR) gezahlt haben, erhalten auch für den überschießenden Einkommensteil Entgeltpunkte. Über die Besonderheiten für Arbeitsverdienste bis 30.6.1990, z. B. welche Zeiten dabei als Pflichtbeitragszeiten gelten, in we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.4.1 Ermittlungsarten der Entgeltpunkte

Wie Entgeltpunkte für Beitragszeiten (West) zu ermitteln sind, ist je nach Beitragsart unterschiedlich geregelt. Für Pflicht- und freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Pflichtbeiträge für eine Berufsausbildung, vorausbescheinigtes Arbeitsentgelt bzw. beitragspflichtige Einnahme, nachgezahlte Beiträge für länger zurückliegende Zeiten vor Rentenbeginn gilt § 70 SGB VI wie fo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / 1 Zusätzliche Kindererziehungszeiten durch die Mütterrente

In der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Eltern für die Erziehung von Kindern sog. Kindererziehungszeiten. Nach dem Recht bis zum 30.6.2014 betrug die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder max. 1 Jahr (12 Kalendermonate) und für nach 1991 geborene Kinder max. 3 Jahre (36 Kalendermonate). Der Begriff Mütterrente steht für die Ausweitung der Kindererziehungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzzeiten / 1.1 Kindererziehung

Kindererziehungszeiten vor 1986 und das 2. Jahr der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder (sog. Mütterrente), stehen einer Anerkennung von Ersatzzeiten nicht entgegen, da während dieser Kindererziehungszeiten seinerzeit keine Rentenversicherungspflicht bestand.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 2.3 Kinder-/Berücksichtigungszeiten/Anrechnungszeiten

Die Zeiten der Erziehung eines Kindes in den Herkunftsgebieten sind als Kindererziehungszeit und Berücksichtigungszeiten (Kindererziehungszeit) anzurechnen. Schließlich sind auch Anrechnungszeiten zu berücksichtigen, u. a. wenn eine FRG-Beitragszeit oder Beschäftigungszeit durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Leistungen zur Rehabilitation, Schwanger- oder Mutterschaft wä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / 2 Bestandsrentner bei Einführung Mütterrente

Personen, die bei Einführung der Mütterrente I zum 1.7.2014 und/oder bei Einführung der Mütterrente II zum 1.1.2019 bereits eine Rente bezogen, erhalten keine Neufeststellung ihrer Rente mit den jeweils zusätzlichen Kindererziehungszeiten. Hier hat der Gesetzgeber einen anderen Weg gewählt, um die verbesserte Berücksichtigung der Kindererziehung in der Rente abzugelten: Besta...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / Zusammenfassung

Begriff Die Mütterrente der Rentenversicherung ist weder eine eigene Rentenart noch eine Zusatzleistung ausschließlich für Mütter. Der Begriff "Mütterrente" steht für die Ausweitung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von zunächst einem Jahr (12 Kalendermonate) auf max. 2 Jahre (24 Kalendermonate) ab 1.7.2014 und auf 2,5 Jahre (30 Kalendermonate) ab 1.1.201...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindererziehungsleistung / Zusammenfassung

Begriff Die Kindererziehungsleistung ist eine Leistung an Mütter, die vor dem 1.1.1921 geboren sind. Im Unterschied zur Kindererziehungszeit für Mütter und Väter der Geburtsjahrgänge 1921 bzw. 1927 und später steht die Kindererziehungsleistung nur Müttern zu. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Kindererziehungsleistung ist in den §§ 294 bis 299 SG...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaft und Mutters... / 3 Rentenfälle ab 2002

Für Rentenfälle ab 2002 gilt das Unterbrechungserfordernis nur noch für Zeiten, die vor Vollendung des 17. und ab Vollendung des 25. Lebensjahres liegen.[1] Anrechnungszeiten (Schwanger- und Mutterschaft) kommen auch für Zeiten infrage, in denen Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung[2] vorliegen. Die Pflichtbeiträge werden im Rentenfall als beitragsgeminderte Zeiten gewertet....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenrechtliche Zeiten / 3 Berücksichtigungszeiten

Berücksichtigungszeiten[1] sind Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum vollendetem 10. Lebensjahr (vor und ab 1992), wenn die Voraussetzungen für eine Kindererziehungszeit vorliegen, der ehrenamtlichen Pflege eines Pflegebedürftigen (frühestens ab 1.1.1992, ggf. erst ab Antragsmonat und längstens bis zum 31.3.1995. Sie zählen für die Wartezeit von 35 und 45 Jahren (Altersrent...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 4.1 Berechnung der anzurechnenden Wartezeitmonate

Wartezeitmonate werden ermittelt, indem die zusätzlichen Entgeltpunkte durch den Wert 0,0313 geteilt werden. Das Ergebnis dieses Rechengangs wird auf den vollen Wert (Monat) gerundet.[1] Praxis-Beispiel Wartezeit für eine geringfügige Beschäftigung 0,0246 zusätzliche Entgeltpunkte aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung für 7 Monate: 0,0246 : 0,0313 = 0,7859 =...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 4.3 Unterbliebene Kindererziehung

Bei der Ermittlung des rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs für Zeiten politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR wird auf Eingriffe in den Beruf, verfolgungsbedingten Minderverdienst und Haftzeiten abgestellt. Für die Berücksichtigung einer nicht erfolgten Kindererziehung im Rahmen eines rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs gab es bis Ende 2018 keine Rechtsgrundlage. Sei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten im Beitri... / 1.1 Zeiten der Schwangerschaft/Mutterschaft

Zeiten der Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen (bei Geburten vor dem 3.10.1990, für Geburten danach Anrechnungszeiten), wenn eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt wurde. Bei Renten, die vor dem 1.1.2002 begonnen haben, können diese Zeiten nur dann als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, wenn sie eine versicherte B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindererziehungsleistung / 1.2 Höhe

Der Anspruch auf die Kindererziehungsleistung besteht unabhängig von einer Rentenzahlung. Die Kindererziehungsleistung wird stufenweise nach Geburtsjahrgängen gezahlt. Begonnen wurde am 1.10.1987 mit den Jahrgängen vor 1907. Die letzten Jahrgänge (1917 bis 1920) schlossen am 1.10.1990 an; ist für alle Mütter gleich hoch und wird ebenso wie die Renten alljährlich angepasst. Sie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 5 Versicherter Personenkreis

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie Personen wie z. B. Beamte, Zeit- und Berufssoldaten, ordentlich Studierende in einem in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikum. Dies gilt auch für Vol...mehr

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FF 12/2023, Behandlung der ... / 1 Gründe:

A. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 25.9.1978 geschlossene Ehe des 1954 geborenen Antragstellers mit der 1953 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den am 1.10.1997 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Familiengerichts vom 1.4.1998 rechtskräftig g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Behandlung der ... / Leitsatz

Zur Behandlung der rentenrechtlichen Besserbewertung von Kindererziehungszeiten durch die sogenannte Mütterrente bei der Ermittlung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert im Abänderungsverfahren. BGH, Beschl. v. 23.8.2023 – XII ZB 202/22 (OLG Frankfurt, AG Kirchhain]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 1.3 Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten erhalten pro Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. Außerdem werden Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten zeitgleichen Beitragszeiten hinzugerechnet (sog. additive Bewertung). Begrenzt werden die Entgeltpunkte aus Beiträgen für Kindererziehungszeiten, wenn sie mit anderen Beitragszeiten zusammentreffen, auf die von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 3.4.4 Kindererziehungszeiten (Ost)/Pflege

Für Kindererziehungszeiten in den neuen Bundesländern wird die gleiche Anzahl Entgeltpunkte vergeben wie für eine Erziehung in den alten Bundesländern, allerdings grundsätzlich als Entgeltpunkte (Ost). Für seit 1.4.1995 versicherungspflichtige Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege im Beitrittsgebiet ist – je nach Pflegegrad und Art des Leistungsbezugs des Pflegebedürftigen b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 3 Entgeltpunkte (Ost)

Unter anderem für Zeiten mit Beiträgen aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, des Wehr- oder Zivildienstes, eines Sozialleistungsbezugs, der Erziehung eines Kindes (Kindererziehungszeiten), der nicht erwerbsmäßigen Pflege im Beitrittsgebiet und bestimmte Reichsgebiets-Beitragszeiten (insbesondere Beiträge in den früheren deutschen Ostgebieten) werden bis zum 30.6.2024 gru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.16.1 Kindererziehungszeiten nach Nr. 1

Rz. 67 Die Beiträge für Kindererziehungszeiten werden vom Bund allein getragen (§ 177 Abs. 1 Nr. 1).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1 Kindererziehende (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 4 Satz 1 Nr. 1 begründet einen Pflichtversicherungstatbestand für Eltern, bei denen Kindererziehungszeiten nach § 56 anzurechnen sind. Bereits § 1227a Abs. 1 Satz 1 RVO regelte in seiner ab 1.1.1986 (im Beitrittsgebiet ab 1992) geltenden Fassung, dass alle Mütter und Väter, die ihr Kind im Geltungsbereich dieses Gesetzes erziehen und sich mit ihm dort gewöhnlich aufhalte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 1.4.1 Überblick

Rz. 2c Zu Nr. 1 (Kindererziehungszeiten) finden sich die zentrale ergänzende Regelung in § 56. Rz. 2d Zu Nr. 1a (Pflegeperson) finden sich ergänzende Regelungen im SGB XI; § 44 SGB XI regelt den Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson und bestimmt die Pflegekassen als Beitragsschuldner für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 170 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung

Zusammenfassung Begriff In der Rentenversicherung werden Müttern und Vätern der Geburtsjahrgänge ab 1921 und ab 1927 bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im Beitrittsgebiet für Zeiten, in denen sie ein Kind erzogen haben, Kindererziehungszeiten angerechnet. Während dieser Zeit besteht Versicherungspflicht (Rentenversicherung), allerdings nur für einen der beiden Elternteile....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 5 Mehrfacherziehung

Hat ein Erziehender mehr als ein Kind gleichzeitig erzogen, verlängert sich die zu berücksichtigende Kindererziehungszeit für dieses und jedes weitere Kind um die Anzahl der Kalendermonate der gleichzeitigen Erziehung. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Kindererziehungszeit müssen jeweils in dem Zeitraum vorliegen, in den die originäre Kindererziehungszeit fäll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 4.2 Tod der Mutter vor dem 1.1.1986

Die Kindererziehungszeit wird insgesamt dem Vater zugeordnet.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 3 Dauer

Für jedes vor dem 1.1.1992 geborene Kind kann eine Kindererziehungszeit als Pflichtbeitragszeit von höchstens 30 Kalendermonaten (2,5 Jahre) berücksichtigt werden. Bei Geburten nach dem 31.12.1991 umfasst sie längstens 36 Kalendermonate (3 Jahre). Hinweis Geburten vor 1992 Bis zum 30.6.2014 betrug die Kindererziehungszeit für Geburten bis zum 31.12.1991 längstens 12 Kalendermo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 4.1 Übereinstimmende Erklärung der Eltern

Kindererziehungszeiten, die nach dem 1.1.1992 anzurechnen sind, können die Eltern durch eine übereinstimmende Erklärung für volle Kalendermonate unter sich aufteilen. Diese gemeinsame Erklärung kann für die Zukunft, aber auch rückwirkend für 2 volle Kalendermonate vor dem Tag der Abgabe der Erklärung geliefert werden. Für die Abgabe der übereinstimmenden Erklärung gelten die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 4.3 Erziehung im Beitrittsgebiet bis 1992/Tod eines Elternteils

Die Kindererziehungszeit wird insgesamt der Mutter zugeordnet, es sei denn, die Eltern haben bis zum 31.12.1996 erklärt, dass die Kindererziehungszeit dem Vater zugeordnet werden soll.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 6 Entgeltpunkte

Kindererziehungszeiten erhalten bei der Berechnung der Rente pro Kalenderjahr 0,9996 Entgeltpunkte, für den Kalendermonat somit 0,0833 Entgeltpunkte. Somit ergeben sich bei Geburten vor 1992 max. 2,4990 Entgeltpunkte (30 x 0,0833) und bei Geburten seit 1992 max. 2,9988 Entgeltpunkte (36 x 0,0833) je Kind bei voller Kindererziehungszeit. 6.1 Zuschläge an persönlichen Entgeltpu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 6.3 Entgeltpunkte (Ost)

Zeiten der Erziehung im Beitrittsgebiet bis zum 30.6.2024 erhalten als Kindererziehungszeit regelmäßig Entgeltpunkte (Ost), die mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) zu vervielfältigen sind. Seit dem 1.7.2023 ergibt sich für Kindererziehungszeiten ein gleich hoher Rentenertrag in West und Ost, da der aktuelle Rentenwert (Ost) die Höhe des Westwerts erreicht hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 1 Anrechnung

Kindererziehungszeiten sind bestimmte Zeiten der Erziehung eines Kindes. Für einen Elternteil als leibliche Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist, die Erziehung im Inland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht und der Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist. 1.1 Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 7 Meldung von Geburten/Nachweis der Erziehung

Die Datenstelle der Rentenversicherung wird von den Meldebehörden über Geburten im gesamten Bundesgebiet unterrichtet.[1] Dadurch werden die Rentenversicherungsträger in die Lage versetzt, sich frühzeitig mit der Mutter des Kindes in Verbindung zu setzen, um sie über die Rechtslage zu unterrichten. Geburten vor 1986/1992 oder Geburten im Ausland, die zur Anrechnung von Kinder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / Zusammenfassung

Begriff In der Rentenversicherung werden Müttern und Vätern der Geburtsjahrgänge ab 1921 und ab 1927 bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im Beitrittsgebiet für Zeiten, in denen sie ein Kind erzogen haben, Kindererziehungszeiten angerechnet. Während dieser Zeit besteht Versicherungspflicht (Rentenversicherung), allerdings nur für einen der beiden Elternteile. Zu unterscheid...mehr