Fachbeiträge & Kommentare zu Kindererziehungszeit

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 10 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255i erfassen. Die GRA der DRV zu § 255i hat den Stand 22.1.2026 (i. d. F. des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, in Kraft getreten am 1... mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.1 Mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten

Rz. 63 Es müssen mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein. Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.; vgl. zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 8.1) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, mit Ausnahme der in § 55 Abs. 1 ... mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.3 Abbau des Ausgleichsbedarfs bei Überschreiten des Mindestsicherungsniveaus (§ 255e Abs. 2) – Abs. 3

Rz. 15 Wie bei Abs. 2 auch ist daher auch bei Abs. 3 zunächst immer eine Vergleichsrechnung zwischen dem neuen aktuellen Rentenwert nach § 68 und dem nach § 255e Abs. 2 zu ermittelnden Rentenwert durchzuführen und diese Ergebnisse ins Verhältnis zueinander zu setzen. Überschreitet der aktuelle Rentenwert nach § 68 den nach § 255e Abs. 2 zu ermittelnden Rentenwert, ist das Mi... mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 2.1 Festsetzung aktueller Rentenwert nach dem Mindestsicherungsniveau (§ 255e); dauerhaftes Kopplungsgebot – Satz 1

Rz. 11 Der zeitliche Anwendungsbereich bezieht sich auf Fallgestaltungen bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts bis zum Ablauf des 1.7.2031. Die Geltungsdauer wurde insoweit durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) mit Wirkung zum 1.12026 bis zum 1.7.2031 verlän... mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem

Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)Leistung in das System der deutschen Rentenversicherung aus sozialen Erwägungen eingefü... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6 § 41 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 SGB VI; § 41 Abs. 2, Abs. 3 SGB VI

Rz. 96a Bis zum 31.12.2024 bestand § 41 SGB VI nur aus einem Absatz mit den Sätzen 1 bis 3. Zum 1.1.2025 wurde diese Vorschrift durch Art. 63 des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) zu § 41 Abs. 1 SGB VI. Der Wortlaut der Vorschrift blieb insoweit unverändert. Gle... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 308 Nach § 14 Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3 TzBfG können unter bestimmten Voraussetzungen Befristungen von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund vereinbart werden. Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung bestand bereits vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nach § 1 Abs. 1 bis 3 BeschFG. Sie wurde im Jahr 1985 zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ges... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.3.1 Normzweck

Rz. 116a Durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vom 22.12.2025[1] wurde zum 1.1.2026 das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG geregelte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber (sog. Anschlussverbot oder Vorbeschäftigungsverbot) für Arbeitnehmer, die die Re... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 In § 14 TzBfG wurden erstmals die Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverträgen zusammenhängend gesetzlich geregelt.[1] Vor Inkrafttreten des TzBfG war die Befristung von Arbeitsverträgen nach § 620 BGB grundsätzlich zulässig. Allerdings bedurfte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seit dem Beschluss des Großen Senats vom 12.10.1... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ... mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja... mehr

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Jansen, SGB VI § 284a Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten (außer Kraft)

§ 284a in der Fassung des Art. 1 Nr. 105 Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606), in Kraft seit dem 1.1.1992, wurde durch Art. 1 Nr. 64 des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.8.2004 aufgehoben. mehr

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Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-ÄndG) v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) mit Wirkung zum 17.11.2016 eingeführt und seitdem nicht geändert. Rz. 2 Die Vorschrift schafft ein Sondererstattungsrecht, da sich Änderungen hinsichtlich der Anrechnung von Kindererziehungszeiten (KEZ) bei P... mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) eingefügt und trat zum 11.8.2010 in Kraft. Zuletzt geändert wurde sie durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) mit Wirkung zum 17.11.2016. Rz. 2... mehr

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Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Inkrafttreten des SGB VI durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurden im Rentenrecht erstmalig Regelungen zur Flexibilisierung der Altersgrenzen für Ansprüche auf vorzeitige Altersrenten eingeführt. Diese waren gleichzeitig mit Rentenabschlägen von 0,3 % für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Renten verbunden. Bei einer Regelal... mehr

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Persönliche Entgeltpunkte / 9 Zuschlag bei Kindererziehungszeit (Geburten vor 1992)

Versicherte, die am 30.6.2014 und/oder am 31.12.2018 Anspruch auf Rente hatten und ein vor 1992 geborenes Kind erzogen haben, können durch die sog. Mütterrente zu ihrer Rente ab 1.7.2014 und/oder 1.1.2019 Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten erhalten.[1] Diese Zuschläge gleichen die entsprechende Verlängerung der Kindererziehungszeiten zum 1.7.2024 (von 1 auf 2 Jahre Kind... mehr

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Entgeltpunkte / 1.3 Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten erhalten pro Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. Außerdem werden Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten zeitgleichen Beitragszeiten hinzugerechnet (sog. additive Bewertung). Begrenzt werden die Entgeltpunkte aus Beiträgen für Kindererziehungszeiten, wenn sie mit anderen Beitragszeiten zusammentreffen, auf die von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenz... mehr

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Entgeltpunkte / 3.4.4 Kindererziehungszeiten (Ost)/Pflege

Für Kindererziehungszeiten in den neuen Bundesländern wird die gleiche Anzahl Entgeltpunkte vergeben wie für eine Erziehung in den alten Bundesländern. Für seit 1.4.1995 versicherungspflichtige Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege im Beitrittsgebiet ist – je nach Pflegegrad und Art des Leistungsbezugs des Pflegebedürftigen bzw. bis 31.12.2016 in Abhängigkeit von der Pfleges... mehr

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Persönliche Entgeltpunkte / 9.2 Zuordnung an Elternteil

Der Zuschlag von 1,0 persönlichen Entgeltpunkten steht demjenigen Elternteil zu, dem der letzte Monat an Kindererziehungszeit, d. h. der 12. Kalendermonat nach Ablauf des Geburtsmonats, zugeordnet wurde. Der weitere Zuschlag von 0,5 persönlichen Entgeltpunkten steht demjenigen Elternteil zu, dem der letzte Monat an Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung, d. h. der 24. K... mehr

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Persönliche Entgeltpunkte / 9.1 Zugangsfaktor

Der Zuschlag ist als Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten und nicht (nur) als Zuschlag an Entgeltpunkten ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass der Zugangsfaktor immer 1,0 beträgt, unabhängig davon, ob ggf. der Zuschlag noch während des vorzeitigen Bezugs einer Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente, bei denen ein Abschlag wegen des vorzeitigen Bezugs vorzunehmen w... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Knappschaftsversicherung / 1.1 Durchführung der knappschaftlichen Versicherung

Eine knappschaftliche Versicherung ist durchzuführen für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben oder mit knappschaftlichen Arbeiten. Knappschaftliche Betriebe sind Betriebe, in denen Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden, Betriebe der Industrie der Steine und Erden jedoch nur dann, wenn sie überwiegend unterirdisch betrieben werden. Knappschaftlic... mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.3 Rentenversicherung

Frauen, die wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt haben, werden Anrechnungszeiten gutgeschrieben.[1] Weiterhin werden bis zu 3 Jahre als Kindererziehungszeit anerkannt.[2] mehr

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Knappschaftsversicherung / 1.2 Höhere/besondere Leistungen

Den höheren Beiträgen in der knappschaftlichen Rentenversicherung stehen auch um 1/3 höhere Rentenleistungen gegenüber. Dies wird in der Rentenberechnung über die Rentenartfaktoren gesteuert.[1] So beträgt z. B. der Rentenartfaktor bei einer Altersrente für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung nicht 1,0 (wie in der allgemeinen Rentenversicher... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Geistliche Genossenschaften / 2.2 Versicherungsfreiheit im Fall der Sicherung der Versorgung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit und im Alter

Die Versicherungsfreiheit des zunächst versicherungspflichtigen Personenkreises[1] wird unter bestimmten Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI angeordnet. Danach sind satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften versicherungsfrei in der Rentenversicherung, wenn ihre Versorgung bei Minderung der Erwe... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Finanzierung / 4.1 Beiträge/Zuschüsse des Bundes

Die Finanzierung erfolgt in der Rentenversicherung durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie Dritter (z. B. Sozialleistungsträger), Zuschüsse des Bundes (allgemeiner Bundeszuschuss, zusätzlicher Bundeszuschuss und Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss[1]) sowie Beiträge (z. B. für Kindererziehungszeiten[2]) oder Erstattungen (z. B. für die Haltelinie eine... mehr

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Gesamteinkommen / 7.2 Zahlbetrag der Rente

Renten werden abweichend von der steuerrechtlichen Behandlung ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil mit dem Zahlbetrag (Bruttorente vor Abzug von Beitragsanteilen) als Gesamteinkommen berücksichtigt.[1] Die Vorschrift ist nicht auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt und erfasst sowohl Versorgungsbezüge als auch andere priv... mehr

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Entgeltpunkte / 3 Entgeltpunkte (Ost)

Unter anderem für Zeiten mit Beiträgen aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, des Wehr- oder Zivildienstes, eines Sozialleistungsbezugs, der Erziehung eines Kindes (Kindererziehungszeiten), der nicht erwerbsmäßigen Pflege im Beitrittsgebiet und bestimmte Reichsgebiets-Beitragszeiten (insbesondere Beiträge in den früheren deutschen Ostgebieten) wurden bis zum 30.6.2024 gru... mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 1 Beginn der freiwilligen Versicherung

Für Rentenantragsteller, die bis zum Rentenantrag aufgrund einer Pflichtversicherung oder als Familienangehöriger gesetzlich versichert waren und die Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung in der KVdR[1] nicht erfüllen, schließt sich durch die obligatorische Anschlussversicherung nahtlos eine freiwillige Versicherung an die bisherige Versicherung an. Eine Vorversic... mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1.4 Befristung mit Rentnern

Wenn ein Arbeitsverhältnis bis zur Regelaltersgrenze befristet ist, kann das Ende des Arbeitsverhältnisses nach hinten hinausgeschoben werden. Dafür wird eine sogenannte Hinausschiebensvereinbarung nach § 41 Abs. 1 SGB VI genutzt. Die Vereinbarung muss zwingend vor Erreichen der Regelaltersgrenze geschlossen und in Schriftform unterzeichnet werden. Dabei darf der Arbeitsvert... mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.2 Befristungen ohne Sachgrund

§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG legt einen 2-Jahreszeitraum fest, innerhalb dem eine bis zu 3-malige Verlängerung möglich ist. Bei Neugründungen von Unternehmen erlaubt § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG eine sachgrundlose Befristung in einem 4-Jahreszeitraum mit mehrfacher Verlängerungsmöglichkeit innerhalb der 4 Jahre. Eine sachgrundlose Befristung ist allerdings nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Tz... mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Fallstrick Verlängerungsvereinbarung i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG

Die Regelungen des § 14 Abs. 2 TzBfG erfordern es nicht, den Arbeitsvertrag von vornherein für den maximal möglichen Zeitraum abzuschließen. Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1, Halbsatz 2 TzBfG ist binnen des Maximalzeitraums von 2 Jahren auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Damit erlaubt das Gesetz eine Stückelung in max... mehr

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Pensionär / 2 Bezug gesetzlicher Altersrente

Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind kein Arbeitslohn, da sie auf früheren Beitragsleistungen des Rentners beruhen. Sie werden als sonstige Einkünfte i. R. d. Einkommensteuerveranlagung besteuert.[1] Besteuerung mit Ertragsanteil Bei Steuerpflichtigen, die in 2004 bereits eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder die ab 2005 erstmals ei... mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.3 Kein Vorbeschäftigungsverbot für Rentner (§ 41 Abs. 2 SGB VI)

Im Zuge des Rentenpakets 2025 wurde nun eine Ausnahme des Vorbeschäftigungs- bzw. Anschlussverbots bei Beschäftigung von Arbeitnehmern, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, festgeschrieben. Nach der aufgrund des "Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten" zum 1.1.2026 in Kraft getretenen Änderun... mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.4.1 Allgemeines

Im Zusammenhang mit dem zunehmenden Bedürfnis, Arbeitnehmer auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze befristet beschäftigen zu dürfen, hatte die Bundesregierung einen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vorgelegt.[1] Der Bundestag hat das Gesetz am 5.12.2025 und der Bundesrat a... mehr

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Ersatzzeiten / 1.1 Kindererziehung

Kindererziehungszeiten vor 1986 sowie die Kindererziehungszeiten von 1986 bis 1991, soweit diese sich an die ersten 12 Kalendermonate nach Ablauf des Geburtsmonats anschließen (sog. Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder im Umfang von bis zu 18 Kalendermonaten), stehen einer Anerkennung von Ersatzzeiten nicht entgegen, da während dieser Kindererziehungszeiten seinerzeit ke... mehr

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Schwangerschaft und Mutters... / 3 Rentenfälle ab 2002

Für Rentenfälle ab 2002 gilt das Unterbrechungserfordernis nur noch für Zeiten, die vor Vollendung des 17. und ab Vollendung des 25. Lebensjahres liegen.[1] Anrechnungszeiten (Schwanger- und Mutterschaft) kommen auch für Zeiten infrage, in denen Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung[2] vorliegen. Die Pflichtbeiträge werden im Rentenfall als beitragsgeminderte Zeiten gewertet.... mehr

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Rentenrechtliche Zeiten / 3 Berücksichtigungszeiten

Berücksichtigungszeiten[1] sind Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum vollendetem 10. Lebensjahr (vor und ab 1992), wenn die Voraussetzungen für eine Kindererziehungszeit vorliegen, der ehrenamtlichen Pflege eines Pflegebedürftigen (frühestens ab 1.1.1992, ggf. erst ab Antragsmonat und längstens bis zum 31.3.1995. Sie zählen für die Wartezeit von 35 und 45 Jahren (Altersrent... mehr

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Anrechnungszeiten im Beitri... / 1.1 Zeiten der Schwangerschaft/Mutterschaft

Zeiten der Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen (bei Geburten vor dem 3.10.1990, für Geburten danach Anrechnungszeiten), wenn eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt wurde. Bei Renten, die vor dem 1.1.2002 begonnen haben, können diese Zeiten nur dann als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, wenn sie eine versicherte B... mehr

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Pflegeversicherung / 2 Finanzierung

Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen. Für Familienversicherte werden keine Beiträge erhoben.[1] Der Beitrag ist abhängig vom Einkommen und wird aus den beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Beitragssatz liegt seit 1.1.2025 bei 3,6 %, für Kinderlose bei 4,2 % ... mehr

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Deutsche Rentenversicherung / 5 Versicherter Personenkreis

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie Personen wie z. B. Beamte, Zeit- und Berufssoldaten, ordentlich Studierende in einem in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikum. Dies gilt auch für Vol... mehr

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Elterngeld / 2.1 Rentenversicherungsbeiträge gelten als gezahlt

Aus dem Elterngeld werden generell keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Damit dem betreffenden Elternteil keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, werden 3 Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Während der Kindererziehungszeiten für die ersten 3 Jahre gelten beim betreffenden Elternteil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung als gezahlt... mehr

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Gesamtleistungsbewertung / 2.1 Bewertung beitragsgeminderter Zeiten

Sind ausnahmsweise keine vollwertigen Beiträge, sondern nur beitragsgeminderte Zeiten vorhanden (z. B. Erwerbsminderung bereits während der Ausbildung), gilt für die Bildung des Durchschnittswertes: Zeiten einer beruflichen Ausbildung erhalten je Monat mindestens 0,0625 Entgeltpunkte (bzw. 5/6 hiervon = 0,0521 bei nur Glaubhaftmachung); werden insoweit nicht als beitragsgeminde... mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / VIII. Fragen der Wertermittlung

Anrechte aus Beamtenverhältnissen auf Widerruf und Dienstverhältnissen der Soldaten auf Zeit werden nach § 16 Abs. 2 VersAusglG extern durch Begründung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen. Wird ein Soldat auf Zeit nach dem Ehezeitende zum Berufssoldaten ernannt, ändert sich die Ausgleichsform und an Stelle der externen Teilung ist die interne T... mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / IX. Abänderung

Nach den §§ 51, 52 VersAusglG sind Entscheidungen über den Versorgungsausgleich nach dem bis 2009 geltenden Recht in Fällen einer wesentlichen Wertänderung abänderbar. Es findet eine Totalrevision statt. Leitet einer der geschiedenen Ehegatten nach dem 31.8.2009 ein solches Abänderungsverfahren ein und wird die Ausgangsentscheidung im Rahmen der Totalrevision abgeändert, ende... mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Aufbaustudium

Aufwendungen für ein Aufbaustudium (Ergänzungsstudium) sind Fortbildungskosten, wenn ein abgeschlossenes Erststudium Voraussetzung für die Aufnahme des Aufbaustudiums ist. Es ist unschädlich, dass das Aufbaustudium in unmittelbarem Anschluss an das Erststudium und ohne vorhergehende Berufspraxis absolviert wird. Dies gilt auch für Aufwendungen für ein Universitätsstudium im ... mehr

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Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Rentenpaket 2025)

1 Ziel Mit dem Gesetz soll die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung stabil gehalten werden. Es soll ferner dafür gesorgt werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin verlässlich bleibt. Des Weiteren soll im Hinblick auf die Kindererziehungszeiten mit der Anerkennung von 3 Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die ... mehr

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Gesetz zur Stabilisierung d... / 1 Ziel

Mit dem Gesetz soll die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung stabil gehalten werden. Es soll ferner dafür gesorgt werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin verlässlich bleibt. Des Weiteren soll im Hinblick auf die Kindererziehungszeiten mit der Anerkennung von 3 Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollst... mehr

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Gesetz zur Stabilisierung d... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden: Rentenstabilität: Verlängerung der Haltelinie von 48 % Rentenniveau bis zum Jahr 2031. Finanzierung der Mehraufwendungen durch Bundesmittel (Stabilität des Beitragssatzes) Berichtspflicht der Bundesregierung im Jahr 2029 zur künftigen Sicherung über das Jahr 2031 hinaus. Kindererziehungszeiten: Ausweitung der Anrechnung für vor 1992... mehr

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Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g... mehr

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Riester-Rente / 1.1.3 Beamte, Richter, Soldaten und ihnen gleichgestellte Personen

Unmittelbar begünstigte Personengruppen[1] sind: Empfänger von inländischer Besoldung. Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht, hierzu gehören z. B. Minister oder Staatssekretäre. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versiche... mehr