Aufwendungen für ein Aufbaustudium (Ergänzungsstudium) sind Fortbildungskosten, wenn ein abgeschlossenes Erststudium Voraussetzung für die Aufnahme des Aufbaustudiums ist. Es ist unschädlich, dass das Aufbaustudium in unmittelbarem Anschluss an das Erststudium und ohne vorhergehende Berufspraxis absolviert wird. Dies gilt auch für Aufwendungen für ein Universitätsstudium im Anschluss an ein Fachhochschulstudium. Unerheblich ist auch, wenn das Aufbaustudium z. B. infolge zwischenzeitlicher Kindererziehungszeiten erst nach einer längeren Unterbrechung aufgenommen wird.

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