Zeiten der Erziehung im Beitrittsgebiet bis zum 30.6.2024 erhalten als Kindererziehungszeit regelmäßig Entgeltpunkte (Ost), die mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) zu vervielfältigen sind. Seit dem 1.7.2023 ergibt sich für Kindererziehungszeiten ein gleich hoher Rentenertrag in West und Ost, da der aktuelle Rentenwert (Ost) die Höhe des Westwerts erreicht hat.

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