Zur Behandlung der rentenrechtlichen Besserbewertung von Kindererziehungszeiten durch die sogenannte Mütterrente bei der Ermittlung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert im Abänderungsverfahren.
BGH, Beschl. v. 23.8.2023 – XII ZB 202/22 (OLG Frankfurt, AG Kirchhain]
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