Für Zeiten einer mehr als geringfügig ausgeübten selbstständigen Tätigkeit kommen Berücksichtigungszeiten nur in Betracht, wenn hierfür auch Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung vorliegen, wie z. B. während der Kindererziehungszeit oder durch Zahlung von Pflichtbeiträgen während der selbstständigen Tätigkeit.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge