Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4 Zusätzliche steuerliche Erfordernisse nach § 15a Abs. 1 S. 3 EStG

Rz. 244 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG begnügt sich nicht mit den allg. handelsrechtlichen Bestimmungen, sondern setzt in S. 3 zusätzliche eigene Bedingungen. Der erweiterte Verlustausgleich kommt danach zum Tragen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Kommanditist muss persönlich im Handelsregister eingetragen sein. Das Bestehen der Haftung muss nachgewiesen sein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.3 Person der Verrechnung (Verrechnungsberechtigter)

Rz. 227 Eine Verrechnung i. S. d. § 15a Abs. 2 EStG kann grundsätzlich nur derjenige vornehmen, dem der "Anteil am Verlust der KG" zugerechnet und für den er festgestellt worden ist. Damit bleibt er ein Steuermerkmal des Kommanditisten des Verlustjahres einerseits, Bestandteil des KG-Anteils andererseits. Wird dieser Anteil später auf eine andere Person übertragen, bevor ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2.2 Auswirkungen von Werten aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen auf das Kapitalkonto

Rz. 150 Die Werte aus den zusätzlichen Bilanzen beeinflussen das Kapitalkonto des Mitunternehmers. Weil dieses wiederum die Grundlage für den Vermögensvergleich nach den Grundsätzen der §§ 4 und 5 EStG bildet, entscheidet es zugleich über die Höhe eines zuzurechnenden Gewinns oder Verlusts. Dabei sind die zusätzlichen Werte aus Ergänzungsbilanzen den jeweiligen Werten der Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.2.3 Verzicht auf Kommanditistendarlehen

Rz. 219 Die Vergabe eines Darlehens an die KG führt grundsätzlich zu Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten. Der Wertverfall dieses Darlehens oder ein Wandel des Darlehens zu Eigenkapitalersatz bewirkt wegen der korrespondierenden Bilanzierung bei additiver Gewinnermittlung nach höchstrichterlicher Rspr. weder Aufwand in der Sonderbilanz noch Ertrag in der Gesamthandsbila...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.2 Zeitpunkt für die Bestimmung des Kapitalkontos

Rz. 169 Maßgebend für den Stand des Kapitalkontos ist jeweils das Ende eines Wirtschaftsjahres, für das dem Kommanditisten ein Verlustanteil zuzurechnen ist.[1] Es gilt ein strenges Stichtagsprinzip. Ein Zwischenstand im Lauf des Wirtschaftsjahres bleibt unberücksichtigt. Während Entnahmen und Einlagen des genannten Zeitraums einzubeziehen sind, gilt das nicht für einen Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2 Unbeachtliche andere Haftungsgründe

Rz. 239 Erforderlich, aber auch für sich ausreichend, ist die Haftung aus § 171 Abs. 1 HGB. Sie liegt auch dann vor, wenn Teile der ursprünglich geleisteten Hafteinlage später zurückgezahlt oder Gewinnanteile entnommen werden, bevor das Kapitalkonto die Hafteinlage erreicht hat. In beiden Fällen besteht gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft eine gleichwertige unmittelbar...mehr

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FF 04/2019, Auskunft zum Tr... / Anmerkung

Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist veröffentlicht in juris sowie AGS 2019, 23; vgl. auch die Kurzwiedergabe in FamRB 2019, 49 und NZFam 2019, 86, 90. Mitgeteilt wurde diese Entscheidung von Martin Menne, Richter am KG, Berlin. Die vorhergehende Entscheidung des KG (13 UF 16/16) in dieser Sache ist veröffentlicht in FF 2017, 327. Das KG hat in beiden Entscheidungen eine Auskunft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2.1 Kapital aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 146 Die Unterscheidung zwischen Werten aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen ist sowohl für die Herkunft und den äußeren Anlass ihrer Entstehung als auch für die Auswirkungen von Bedeutung. Während die Ergänzungsbilanz zusätzliche (ergänzende) Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens aufnimmt oder negative (ausgleichende) Korrekturposten enthält, wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3.1 Verhältnis zu § 15 EStG

Rz. 38 § 15a EStG bildet grundsätzlich eine Ergänzung und Modifizierung zu § 15 EStG. Er ist unmittelbar nur anwendbar, wenn die KG aus ertragsteuerlicher Sicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, sie also entweder selbst einen Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unterhält oder eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.3 Ergebnisse aus Ergänzungsbilanzen

Rz. 183 Die Verlustausgleichsbegrenzung auf das positive Kapital erfasst den Buchwert dieses Kapitals, nicht etwa dessen gemeinen Wert. In Rz. 157–168 ist erläutert, dass und warum bei Mitunternehmerschaften neben der Gesamthandsbilanz zusätzlich Ergänzungs- und Sonderbilanzen möglich und erforderlich sind. Aus der Tatsache, dass Ergänzungsbilanzen nur steuerliche Ergänzungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8.1.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 80 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen regelmäßig nicht der GewSt; die erzielten Einkünfte bleiben, auch wenn sie in einer Mitunternehmerschaft erzielt werden, solche aus Land- und Forstwirtschaft. Das gilt selbst dann, wenn Bilanzen erstellt werden oder – was handelsrechtlich zulässig ist – der Betrieb als OHG oder KG geführt wird. Rz. 81 Etwas anderes gi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.2 Ergebnis der Gesamthandsbilanz

Rz. 180 Weil der "Anteil am Verlust der KG" nicht den gesamten Verlust aus der Mitunternehmerstellung umfasst, erhält im Rahmen von § 15a EStG die Frage einer Abgrenzung der jeweiligen Bereiche, insbesondere des Sonderbetriebsbereiches, auch in diesem Punkt entscheidende Bedeutung. Außerdem entsteht das zusätzliche Problem, ob und in welcher Weise eine Kompensation der Ergeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.2.2 Verzicht auf Kommanditistenvergütungen

Rz. 216 Besonders unbefriedigend sind Situationen, bei denen im Gesamthandsvermögen Aufwendungen und Verluste anfallen, die im Sonderbetriebsvermögen korrespondierend zu Erträgen und Gewinnen führen. Beispiele hierfür bilden Miet- und Zinszahlungen oder Arbeitsvergütungen an die Kommanditisten. Sie können in der Gesamthandsbilanz verrechenbare Verluste und in der Sonderbilan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.3 Kapitalersetzende Darlehen

Rz. 152 Bei der GmbH & Co. KG konnten Gesellschafterdarlehen über § 172a HGB i. V. m. den §§ 32a und 32b GmbHG a. F. im Außenverhältnis wie Eigenkapital zu behandeln sein. Für derartige kapitalersetzende Darlehen galt eine Rückzahlungssperre. Der besondere Charakter dieser Gesellschafterdarlehen führte allerdings nicht dazu, dass sie in der Handels- und Steuerbilanz als Eige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.5.1 Auflösung und Liquidation

Rz. 362 Für den Fall des Ausscheidens des Kommanditisten im Zusammenhang mit einer Liquidation gelten die in Rz. 334ff. dargestellten Grundsätze entsprechend. Die Auflösung, Liquidation und Beendigung der KG kann dabei eine begünstigte Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 EStG darstellen. Soweit bei der Auflösung, Liquidation und Beendigung der Gesellschaft ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2.2 Vorgänge in Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 293 Die Grundvoraussetzung einer Zurechnung fiktiver Gewinne (= "soweit ein negatives Kapitalkonto … entsteht oder sich erhöht") wird in § 15a Abs. 3 S. 1 EStG ähnlich umschrieben wie die Grundvoraussetzung einer Beschränkung des Verlustausgleichs in § 15a Abs. 1 S. 1 EStG (= "nicht ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto … entsteht oder sich erhöht"). Auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.7.2 Anerkennung eines negativen Kapitalkontos

Rz. 68 Die vom Handelsrecht vorgesehene und übernommene begrenzte Verlusthaftung des Kommanditisten schließt es nicht aus, dass sein Kapitalkonto durch Verlustanteile negativ wird. Danach bleibt ein Verlustanteil grundsätzlich auch dann zurechenbar, wenn er zu einem negativen Kapitalkonto führt. Das hat der BFH[1] ausdrücklich bestätigt.[2] Rz. 69 Das negative Kapitalkonto we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.1 Gewinnrealisierung durch Wegfall

Rz. 335 Nach den allg. Grundsätzen des § 16 EStG führt der "Wegfall" des negativen Kapitalkontos eines Mitunternehmers regelmäßig zu einem ertragsteuerlichen Gewinn.[1] Der "Wegfall" des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten ist für den Zeitpunkt anzunehmen, in dem feststeht, dass ein Ausgleich mit künftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt. Rz. 336 Der beso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6 Gesonderte Feststellung verrechenbarer Verluste (Abs. 4)

Rz. 317 Dem Gesetzgeber erschien es als zweckmäßig und notwendig, die zunächst nicht ausgleichsfähigen Beträge für künftige Vz festzuhalten. Aus diesem Grund ist gem. § 15a Abs. 4 EStG eine förmliche und gesonderte Feststellung verrechenbarer Verluste vorgesehen, die jährlich fortzuschreiben ist. Entscheidend ist hier die Überlegung, dass für die Verrechnung keine Frist best...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.5 Prozessrecht

Rn 90 Der in § 22 Abs. 1 geregelte Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter hat Auswirkungen auf die laufenden und zukünftigen Prozesse, denn die Prozessführungsbefugnis für alle das verwaltete Schuldnervermögen betreffenden Prozesse geht auf den starken vorläufigen Verwalter über, der Partei kraft Amtes wird (zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8 Sinngemäße Anwendung auf Unternehmer mit vergleichbarem Haftungskonzept (Abs. 5)

Rz. 377 Der Gesetzgeber hat versucht, vom Normbild abweichende Unternehmensformen bei der Begrenzung des Verlustausgleichs einzubeziehen, wenn sie vom wirtschaftlichen Inhalt her der KG ähneln. § 15a Abs. 5 EStG listet aus diesem Grund eine Reihe von Sonderfällen auf, für die sinngemäß die gleichen Regelungen gelten sollen wie für die klassische KG. 8.1 Anwendungsbereich und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.6.4 Kapitalkonto und Kapitalnebenkonten

Rz. 59 Das HGB sieht als gesetzliches Ausgangsmodell für den Kommanditisten zwei Gesellschafterkonten vor. Erstes Konto ist ein – dem des Komplementär entsprechendes – bewegliches Kapitalkonto gem. § 120 Abs. 2 HGB. Im Unterschied zum Komplementär ist der Kapitalanteil des Kommanditisten aber gem. § 167 Abs. 2 HGB auf den Betrag seiner gesellschaftsvertraglich bedungenen Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.1.2 Sondervorschrift § 52 Abs. 24 S. 3 EStG

Rz. 341 § 52 EStG regelt durchweg die erst- oder letztmalige Anwendung der einzelnen Vorschriften des EStG. Davon abweichend enthält § 52 Abs. 24 S. 3 EStG eine eindeutig materiell-rechtliche Regelung. Hier wird die Fiktion eines Veräußerungsgewinns für den Fall aufgestellt, dass ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto aufgrund ausgleichsfähiger Verluste aus der KG aussc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.1 Kommanditist

Rz. 111 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG spricht zunächst und als Hauptanwendungsfall den Kommanditisten an. Wie sich aus der Bezugnahme in Abs. 1 S. 2 ergibt, ist damit der Kommanditist des deutschen Handelsrechts gemeint, dessen Rechtsverhältnisse in den §§ 161 bis 177a HGB geregelt sind. Diese betreffen vorwiegend seine Gewinn- und Verlustbeteiligung, seine Haftung sowie die Änderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.7.3 Ausschluss von Verlustzurechnung, -ausgleich und -abzug

Rz. 71 Abweichend von den vorstehenden Grundsätzen ist einem Kommanditisten ein Verlustanteil der KG, der zu einem negativen Kapitalkonto führt, nicht mehr zuzurechnen, soweit bei Aufstellung der Bilanz feststeht, dass ein Ausgleich mit künftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt. Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen die KG ihre Geschäftstätigkeit eingeste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft

Rz. 175 Der Ausgleichsbeschränkung unterliegt nach dem Wortlaut des Gesetzes der "Anteil am Verlust der KG". Damit ist nur der gemeinschaftlich erwirtschaftete negative Erfolg gemeint. Mit dieser Aussage und Abgrenzung wird zugleich klargestellt, dass Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung, die neben dem gemeinschaftlichen Ergebnis im Sonderbetriebsvermögen anfallen, u...mehr

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zfs 04/2019, Mietwagen nich... / 2. Wettbewerbsrechtlicher Verstoß

Durch die verwaltungsrechtswidrige "einfache" Zulassung des vermieteten Fahrzeugs kann sich derjenige, der zur Vermeidung von Kosten und aus anderen Gründen seine Mietfahrzeuge nicht als Mietwagen zulässt, im Verhältnis zu insoweit rechtstreuen Anbietern wettbewerbswidrig verhalten.[29] Das Autohaus verschaffe sich unlautere Wettbewerbsvorteile, weil die verkürzte Hauptunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.3 Doppelstöckige Personengesellschaften

Rz. 119 § 15a EStG gilt uneingeschränkt auch bei doppelstöckigen Personengesellschaften.[1] Rz. 120 Bei der Beteiligung einer OHG oder KG als Kommanditist an einer anderen KG gilt das Ausgleichsverbot gesetzestechnisch grundsätzlich für den Beteiligten – hier also die OHG oder die KG –, obwohl er/sie selbst weder der ESt noch der KSt unterliegt. Das Verbot wird nur vermittelt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.2 Zeitraum der Verrechnung

Rz. 225 Eine Minderung ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nur mit Gewinnen zulässig, die dem Kommanditisten in "späteren" Wirtschaftsjahren zuzurechnen sind. Damit wird nur ein Verlustvortrag möglich, ein Verlustrücktrag scheidet aus. Rz. 226 Andererseits ist wie beim normalen Verlustabzug gem. § 10d EStG die frühestmögliche Minderung vorzunehmen; es besteht in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.6.1 Rückgriff auf handelsrechtliche Begriffe in § 15a EStG

Rz. 52 § 15a EStG verwendet mehrfach Begriffe des Handelsrechts, ohne sie selbst zu definieren oder zu modifizieren. Für die Auslegung und praktische Umsetzung ist daher grundsätzlich von einer übereinstimmenden Beurteilung auszugehen. Im Zweifelsfall muss also für das Ertragsteuerrecht auf handelsrechtliche Erkenntnisse zurückgegriffen werden. In Ausnahmesituationen, in den...mehr

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Risikoaggregation / 2 Risikoaggregationsverfahren mittels Monte-Carlo-Simulation

Ein geeignetes Verfahren zur Aggregation von Risiken stellt die Monte-Carlo-Simulation dar (vgl. Monte-Carlo-Simulation). Im Folgenden wird die Methodik der Risikoaggregation mit Hilfe der Monte-Carlo-Simulation erläutert, wobei an dieser Stelle bereits von der Existenz eines Risikoinventars ausgegangen wird. Bei diesem Verfahren werden die Wirkungen der wichtigsten Einzelris...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7 Ausscheiden des Kommanditisten

Rz. 332 § 15a EStG behandelt – in Ergänzung zu § 15 EStG – die ertragsteuerliche Situation des Kommanditisten während seiner Zugehörigkeit zu der KG, damit die laufenden Verluste oder laufenden Gewinne. Fragen, die sich aus der Beendigung der Mitunternehmerstellung speziell oder der Mitunternehmerschaft generell ergeben, sind in § 15a EStG mit Ausnahme von § 15a Abs. 2 S. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2.1 Definition der Einlageminderung

Rz. 287b Eine Einlageminderung im hier relevanten Sinn entsteht durch einen Überhang der Entnahmen über die Einlagen, beide i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 2 und 5 EStG sowie im Wert von § 6 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 EStG. Im Rahmen des § 15a EStG können sich zusätzliche Auswirkungen ergeben, die zum einen durch die Teilwertansätze, zum anderen aus den Höchstwertvorschriften des § 6 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5 Umfang des erweiterten Verlustausgleichs

Rz. 253 In den Fällen der Haftung aus § 171 Abs. 1 HGB ist nach allem ein Verlustausgleich über die tatsächliche Einlage hinaus möglich. Der Kommanditist wird so gestellt, als habe er eine Einlage in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme geleistet. Die höhere Haftsumme steht nur einmal für den erweiterten Verlustausgleich zur Verfügung. Eine Addition von Haftsu...mehr

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FF 04/2019, Auskunft zum Tr... / Leitsatz

Zum Verlangen nach Auskunft über das Trennungsvermögen, wenn die Trennung der Ehegatten nicht in einem spektakulären, singulären Akt vollzogen wurde, sondern schleichend eingetreten ist und die Ehegatten sich immer mehr voneinander entfernt haben. KG, Beschl. v. 13.12.2018 – 13 UF 155/17 (AG Tempelhof-Kreuzberg)mehr

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zfs 04/2019, Haftungsabwägu... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufungen der Parteien sind zulässig. Die Berufung der Kl. ist unbegründet. Die Berufung der Bekl. hat in der Sache teilweise Erfolg." 1. a) Die Klage ist zulässig. Insb. besteht das für das Feststellungsbegehren der Kl. erforderliche Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO. An einem Feststellungsinteresse fehlt es bei einer – vorliegend unstreitig – eingetrete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3 Verlustausgleich bei überschießender Außenhaftung (Abs. 1 S. 2 und 3)

Rz. 234 § 15a Abs. 1 EStG spricht in S. 1 als Grundtatbestand zunächst die Einlage des Kommanditisten an, womit die effektive, tatsächlich geleistete Einlage gemeint ist. Diese Einlage ist – zeitlich gesehen – geleistet i. S. d. § 15a Abs. 1 S. 2 EStG ("… seine geleistete Einlage übersteigt …"), wenn sie tatsächlich erbracht ist. Das wiederum entscheidet sich nach Handelsrec...mehr

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zfs 04/2019, Gefahrerhöhung... / Leitsatz

Der VN, der den Verlust eines Funkschlüssels seines teilkaskoversicherten Kfz dem sich nach einer Entwendung auf Leistungsfreiheit wegen einer Gefahrerhöhung berufenden VR nicht anzeigt, muss widerlegen, das er vorsätzlich gehandelt hat. (Leitsatz der Schriftleitung) KG, Urt. v. 15.7.2016 – 6 U 24/16mehr

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zfs 04/2019, Notwendige Fes... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Das angefochtene Urteil hält bereits sachlich-recht Überprüfung nicht stand, so dass es eines Eingehens auf die Verfahrensrüge nicht bedarf." 1. Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Verfahrensrüge hier bereits deshalb unzulässig ist, weil die ihr zugrunde liegenden Tatsachen in unleserlicher Form durch Einfügen der Kop...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.4 Rechtsfolge/Gewinnzurechnung

Rz. 308 Im Fall sowohl der Minderung der Einlage als auch der Haftsumme ist dem Kommanditisten der Betrag der Einlage- bzw. Haftungsminderung als Gewinn zuzurechnen. Die Zurechnung dieses fiktiven Gewinns ist indes sachlich und zeitlich begrenzt. Die Begrenzung bezieht sich zunächst auf früher als ausgleichsfähig behandelte, nunmehr nur noch als verrechenbar anzusehende Verl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4.1 Der Grundtatbestand – Abs. 1 S. 1, Abs. 2

Rz. 16 Nach dem Grundtatbestand des § 15a Abs. 1 S. 1 EStG darf ein Verlust, der dem Kommanditisten aus seiner Beteiligung an der KG zuzurechnen ist, weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit der Verlustanteil die Erhöhung oder Entstehung eines negativen Kapitalkontos zur Folge hat. Auch ein Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Einlage- oder Haftungsminderung (Abs. 3)

Rz. 279 Aufgrund von § 15a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG hängt der ertragsteuerliche Verlustausgleich beim Kommanditisten entscheidend von der Höhe seines Kapitalkontos und/oder der für ihn im Handelsregister eingetragenen Haftsumme ab. Beide Grenzwerte sind in der Praxis keine festen Größen. Während das Kapitalkonto einerseits durch Gewinne oder Verluste, andererseits durch Entnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.1 Systematische Stellung im EStG

Rz. 31 Die Vorschrift ist in erster Linie eine Ergänzung zu § 15 EStG, der die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Einzel- und Mitunternehmern behandelt. Angesprochen ist daher zunächst auch nur der beschränkt haftende Gesellschafter einer KG, der Kommanditist. Rz. 32 Im konkreten Einzelfall kann durch § 15a Abs. 5 Nr. 4 EStG (= haftungslose Darlehen) auch eine Verlustausgleichs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.2 Wirkung und Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheids

Rz. 323 Der Bescheid über verrechenbare Verluste ist ebenso wie der Bescheid über die Feststellung von Einkünften i. S. d. § 179 Abs. 1 AO sowie § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO ein Grundlagenbescheid, weil er nur Besteuerungsgrundlagen verbindlich festlegt. Der gem. § 15a Abs. 4 EStG festzustellende verrechenbare Verlust steht dabei in einem Abhängigkeits- und Wechselverhältnis zum Ge...mehr

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zfs 04/2019, Bemessung der ... / Leitsatz

Der Grad der Invalidität bei dauerhafter Beeinträchtigung der Achillessehne bemisst sich nach dem "Beinwert", wenn sich aufgrund der Funktionsbeeinträchtigungen des Fußes kein höherer "Fußwert" ergibt. (Leitsatz der Schriftleitung) KG, Beschl. v. 27.7.2018 – 6 U 8/18mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2 Ergänzungswerte und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 144 Die höchstrichterliche Rspr. hat für die Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaften Besonderheiten herausgearbeitet, die auch für die Bestimmung des Kapitalkontos von Bedeutung sind. Diese ergeben sich zum einen aus zwingenden Bilanzierungsgrundsätzen und abweichenden – personengebundenen – Bewertungswahlrechten[1], zum anderen aus der Notwendigkeit, ertragsteuerlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4.2 Hinzurechnung bei Aufwandsbuchungen

Rz. 197 Sind bspw. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben in einem Steuerbilanzverlust enthalten, so werden sie außerbilanziell zu dem Bilanzergebnis hinzugerechnet, mit der Konsequenz, dass der Kapitalkontenstand in größerem Umfang absinkt, als es durch den steuerlichen Verlust angezeigt wird. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben dürfen nach zuzustimmender Ansicht der Finanzverw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.5 Spätere Behandlung fiktiver Gewinne

Rz. 314 Durch den Ansatz eines fiktiven Gewinns werden im Ergebnis bisher ausgleichsfähige in verrechenbare Verluste umgewandelt. Diese Verluste gehen aber ertragsteuerlich nicht verloren, sondern werden wiederum vorgetragen. Ähnlich wie die verrechenbaren Verluste, die in ihrem Entstehungsjahr vom Verlustausgleich ausgeschlossen sind, werden die durch Einlage- oder Haftungs...mehr

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AGKompakt 04/2019, Einigung... / IV. "Festsetzung"

Keine Kostenfestsetzung Sollen nach dem Inhalt des Vergleichs die Kosten des Verfahrens aufgeteilt werden, scheidet eine Kostenfestsetzung aus, da im Mahnverfahren eine Kostengrundentscheidung nicht ergeht und der Vergleich dort auch nicht vom Gericht protokolliert oder festgestellt wird und es somit an einem zur Kostenfestsetzung tauglichen vollstreckbaren Titel i.S.d. § 103...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.4 Kapitalgesellschaften

Rz. 124 Auch Kapitalgesellschaften können ohne Weiteres die Kommanditistenstellung innehaben. Handelt es sich bei dem Kommanditisten bzw. der Kommanditistin um eine Kapitalgesellschaft, die zugleich Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft ist, so werden die auf sie entfallenden Beteiligungsverluste aus einem KG-Anteil aufgrund außerbilanzieller Zurechnung gem....mehr