Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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XIII Anhang III: Muster / 3 Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH (Mehrpersonen-GmbH)

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteili...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 17 Vertrag über Beitritt eines Kommanditisten

zwischen X-Beteiligungs GmbH (Adresse) A (Adresse) und B (Adresse) Präambel An der X-GmbH & Co. KG mit Sitz in …, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRA …, sind die X-Beteiligungs GmbH als Komplementärin und A als Kommanditist beteiligt. Die X-Beteiligungs GmbH ist am Vermögen der X-GmbH & Co. KG nicht bet...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.3 Keine Einheitsbilanz

Rz. 343 Soweit keine gesonderte Steuerbilanz aufgestellt wird, ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung die Handelsbilanz unter Beachtung der vorgeschriebenen steuerlichen Anpassungen (§ 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV). Rz. 344 In der Praxis wird bei Einzelkaufleuten und kleinen Personenhandelsgesellschaften sowie kleinen GmbHs zum Teil aus Vereinfachungsgründen, zum Teil a...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1.2 Unerreichbarkeit des Gesellschaftszwecks

Rz. 745 Grundsätzlich steht dem Kommanditisten in einer Publikumsgesellschaft auch bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe ohne gesellschaftsvertragliche Bestimmung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.[1] Jedoch gibt nicht jeder wichtige Grund i. S. d. § 133 HGB die Möglichkeit, fristlos zu kündigen.[2] So hat der BGH entschieden, dass die Unerreichbarkeit des Gesellscha...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.6 Rangrücktritt

Rz. 727 [1] Der Rangrücktritt ist ein Vertrag (keine einseitige Erklärung), durch den der Gläubiger seinen Anspruch auf Leistung – bis zur Überwindung der Krise der Gesellschaft – hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger subordiniert und Erfüllung nur noch aus seinem künftigen Gewinn, Liquidationsüberschuss und/oder sonstigem freien Vermögen der Ges...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.5 Kein Sonderbetriebsvermögen bei Vermietung durch gewerblich tätige Personengesellschaft und bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung

Rz. 415 Die vorstehend erwähnten Grundsätze zu den Sonderbetriebseinnahmen und zum Sonderbetriebsvermögen haben ihre Grundlage in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HS 2 EStG. Nach dieser Vorschrift sind bezogene Entgelte für Leistungen (Tätigkeit, Darlehensgewährung, Nutzungsüberlastung) steuerrechtlich als Sonderbetriebseinnahmen der an der empfangenen Gesellschaft beteiligten Gesel...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 8 Veräußerung eines Kommanditanteils

zwischen und Präambel Der Verkäufer ist als Kommanditist an der X-GmbH & Co. KG mit Sitz in …, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRA … beteiligt. Gegenstand der X-GmbH & Co. KG ist … Der für die X-GmbH & Co. KG gültige Gesellschaftsvertrag in de...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1.3 Rechtsfolgen einer Kündigung

Rz. 592 Nach der gesetzlichen Regelung vor dem HRefG v. 22. Juni 1998 löste sich eine KG durch Kündigung eines Gesellschafters auf, § 131 Nr. 6 HGB a. F., § 161 Abs. 2 HGB. Deshalb wurde in der Praxis in den Gesellschaftsvertrag einer KG regelmäßig eine sog. Fortsetzungsklausel aufgenommen, wonach die Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters unter den übrigen Gesel...mehr

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Vorwort / 2 Zur 1. Auflage (1971)

Die GmbH & Co. KG als Gesellschaftsform ist das Ergebnis eines echten Entwicklungsprozesses in der Wirtschaftspraxis. Diese Rechtsform, deren Zulässigkeit sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich heute unbestritten ist, bietet die Möglichkeit, die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters auf das zwar gesamte, aber doch abgrenzbare Vermögen der GmbH zu beschrä...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 590 Nach der gesetzlichen Regelung haben die Gesellschafter einer KG kein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Anstelle der fristlosen Kündigung gibt es hier die Auflösungsklage gemäß §§ 133, 161 Abs. 2 HGB. Danach hat der Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, die Auflösung der Gesellschaft durch gerichtliche Entscheidung zu verla...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 562 In einer KG ist ein Gesellschafterwechsel sowohl durch Austritt eines Gesellschafters und Eintritt eines neuen Gesellschafters als auch durch Anteilsübertragung möglich. Vom Gesetzgeber ist bei einer KG wie bei jeder Personengesellschaft ein Gesellschafterwechsel nur durch Eintritt und Austritt eines Gesellschafters vorgesehen (vgl. §§ 736 ff. BGB; §§ 107, 143, 173 H...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 2.6.1.2 Haftung des alten Komplementärs

Rz. 572 Rechtslage nach Inkrafttreten des Nachhaftungsbegrenzungsgesetzes Scheidet ein persönlich haftender Gesellschafter aus oder wird seine gesellschaftsrechtliche Stellung in die eines Kommanditisten umgewandelt, haftet er für alle bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens begründeten Verbindlichkeiten (sog. Altverbindlichkeiten) weiter, § 160 Abs. 1 und Abs. 3 HGB[1] i. V. m...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 16 Handelsregisteranmeldung der Anwachsung

An das Amtsgericht – Handelsregister – … X-GmbH & Co. KG – HRA … Die unterzeichnenden Gesellschafter[1] der X-GmbH & Co. KG melden hiermit zur Eintragung in das Handelsregister an: Aufgrund der Vereinbarung der Gesellschafter vom … sind A und B am 31.12. … aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Gesellschaft ist damit aufgelöst. Die X-Beteiligungs GmbH hat das Handelsgeschäft der ...mehr

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zfs 10/2019, Nutzung eines ... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Senat merkt ergänzend an:" Mit Blick auf die Höhe der Geldbuße bedarf die Rechtsbeschwerde der Zulassung, die nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG zur Wahrung des rechtlichen Gehörs erfolgen kann. Dem Antrag bleibt der Erfolg versagt, da keiner der genannten Zulassu...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 2.6.2.2 Haftung bei Übertragung eines Kommanditanteils

Rz. 580 Grundsätzliches Mit der Abtretung eines Kommanditanteils übernimmt der neue Kommanditist hinsichtlich der Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern diejenige Rechtsposition, die bis zur Abtretung der frühere Kommanditist innegehabt hatte. Hatte der Altkommanditist seine Einlage voll erbracht und damit jede weitere Haftung ausgeschlossen (§ 171 Abs. 1 HS 2 HGB), kommt ...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 2.6.1.3 Haftung des neuen Kommanditisten

Rz. 574 Beschränkte Haftung Tritt ein neuer Kommanditist in die Gesellschaft ein, bestimmt sich seine Haftung nach den allgemeinen Bestimmungen gemäß §§ 171 f. HGB.[1] Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die bereits zum Zeitpunkt seines Eintritts entstanden waren, ergibt sich diese Haftung aus § 173 HGB. Er haftet also für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / XV. Antrag auf Entbindung von der persönlichen Erscheinungspflicht

Rz. 117 Muster 2.14: Antrag auf Entbindung von der persönlichen Erscheinungspflicht Muster 2.14: Antrag auf Entbindung von der persönlichen Erscheinungspflicht _________________________ (Amtsgericht) _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ In der Bußgeldsache gegen _________________________ (Mandant) Aktenzeichen: _________________________ wird ...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / II. Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat

Rz. 2 Muster 2.1: Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat Muster 2.1: Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat Geschäftszeichen der RA-Kanzlei: _________________________ Hiermit erteile ich, _________________________ (Mandantschaft),1 Frau Rechtsanwältin/Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Verteidiger/in),2 in der Angelegenheit: w.o. wegen _________________________ (Ver...mehr

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Impressum

Impressum Haufe Group © 2019, Haufe-Lexware GmbH ...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 12 Schreiben gemäß § 194 Abs. 2 UmwG an den Betriebsrat bei Formwechsel

Geschäftsleitung der Heinrich Müller GmbH An den Betriebsrat[1] der Heinrich Müller GmbH z. Hd. des/der Vorsitzenden des Betriebsrats Formwechsel der Heinrich Müller GmbH in die Heinrich Müller GmbH & Co. KG Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, in der im nächsten Monat[2] stattfindenden Gesellschafterversammlung der Heinrich Müller GmbH ist beabsichtigt, die formwechselnde Umwandlung der...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 13 Vertrag über das Ausscheiden eines Kommanditisten

zwischen X-Beteiligungs GmbH (Adresse) A (Adresse) und B (Adresse) Präambel An der X-GmbH & Co. KG mit Sitz in …, eingetragen unter HRA … im Handelsregister des Amtsgerichts …, sind die X-Beteiligungs GmbH als Komplementärin und A und B jeweils als Kommanditisten beteiligt. B beabsichtigt, aus der Gesellschaft auszusc...mehr

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zfs 10/2019, Nutzung eines ... / Sachverhalt

Das KG hat den Antrag des Betr. auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des AG verworfen.mehr

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Vorwort / 1 Zur 13. Auflage

Das Handbuch zur GmbH & Co. KG ist überarbeitet und aktualisiert worden. Insbesondere sind Änderungen durch die neuere Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht berücksichtigt. Im Bereich des Steuerrechts sind darüber hinaus Verfügungen und Erlasse der Finanzverwaltung aufgenommen worden. Der bewährte Aufbau des Buches wurde beibehalten. Dem Leser wird also weiterhin eine auf pr...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.5.2 Abfindung eines GmbH-Gesellschafters

Rz. 642 Die Abfindung eines GmbH-Gesellschafters ist nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt. Es besteht in der Rechtsprechung und im Schrifttum Einigkeit darüber, dass ein GmbH-Gesellschafter einen Anspruch auf Abfindung hat, unabhängig davon, aus welchen Gründen er aus der Gesellschaft ausscheidet.[1] Wenn gesellschaftsvertragliche Regelungen fehlen, bemisst sich der Anspruc...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.2.1 Gesetzliche Regelung

Rz. 627 Ein Geschäftsanteil einer GmbH ist gemäß § 15 Abs. 1 GmbHG vererblich. Stirbt ein GmbH-Gesellschafter, erwirbt sein Erbe unmittelbar seinen Anteil gemäß § 1922 BGB. Die Mitgliedschaft geht mit allen Rechten und Pflichten des Erblassers auf den Erben über. Der Erbe haftet also auch für rückständige Einlagen und Nachschüsse, wobei die Haftung erbrechtlich beschränkbar ...mehr

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§ 1 Verkehrszivilrecht / XXX. Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 207 Muster 1.28: Kostenfestsetzungsantrag Muster 1.28: Kostenfestsetzungsantrag _________________________ Gericht I. Instanz1 _________________________ (Anschrift) Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________ – AZ – Kostenfestsetzungsantrag 2 beantrage ich, die nachstehend aufgeführten Ko...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 2.6.2.1 Haftung bei Übertragung der Komplementärstellung

Rz. 579 Die Haftung eines neuen Komplementärs, der durch Abtretung den Komplementäranteil einer KG erworben hat, unterscheidet sich nicht von der Haftung eines neuen Komplementärs, der aufgrund eines rechtlich selbständigen Beitrittsvertrages mit den übrigen Gesellschaftern die Komplementärstellung erworben hat.[1] Beide haften für Neu- und Altverbindlichkeiten der Gesellsch...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 14 Anmeldung des Ausscheidens eines Kommanditisten

An das Amtsgericht – Handelsregister – … X-GmbH & Co. KG – HRA … Die unterzeichnenden Gesellschafter[1] der X-GmbH & Co. KG melden hiermit zur Eintragung in das Handelsregister an: Der Kommanditist B ist mit Wirkung zum … aus der Gesellschaft ausgeschieden. ……………………… ……………………mehr

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XIII Anhang III: Muster / 18 Handelsregisteranmeldung nach Beitritt eines Kommanditisten

An das Amtsgericht – Handelsregister – … X-GmbH & Co. KG – HRA … Die unterzeichnenden Gesellschafter[1] der X-GmbH & Co. KG melden hiermit zur Eintragung in das Handelsregister an: B, ... (Geburtsdatum, Wohnort), tritt mit Wirkung zum Zeitpunkt seiner Eintragung in das Handelsregister mit einer Kommanditeinlage (Haftsumme) i. H. v. 100.000 EUR als Kommanditist in die Gesellschaft ...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1.1 Ordentliche Kündigung

Rz. 589 In einer auf unbestimmte Dauer eingegangenen KG kann nach der gesetzlichen Regelung ein Gesellschafter zum Schluss des Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Frist kündigen, §§ 132, 161 Abs. 2 HGB. Die Gesellschafter sind an diese gesetzliche Ausgestaltung der Kündigung nicht gebunden. So können längere Kündigungsfristen vereinbart werden. Das Kündigungsrecht kann auch fü...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 2.4 Abgrenzung des kombinierten Eintritts/Austritts zur Anteilsübertragung

Rz. 567 Der Eintritt eines Kommanditisten kann auch im Zusammenhang mit dem Austritt eines anderen Kommanditisten stehen. Praktisch mag zwar eine Auswechslung der Gesellschafter vorliegen, rechtlich liegt aber, wie oben dargestellt, keine Nachfolge der Mitgliedschaft vor. Vielmehr ist durch den Eintritt eine neue Mitgliedschaft begründet und die alte durch den Austritt erlos...mehr

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§ 3 Verkehrsstrafrecht / V. Einstellungsantrag beim Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr

Rz. 19 Muster 3.4: Einstellungsantrag beim Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr Muster 3.4: Einstellungsantrag beim Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr _________________________ (Staatsanwaltschaft) _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ (Mandant) Aktenzeichen: __________________...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 2.6.1.1 Haftung des neuen Komplementärs

Rz. 571 Der persönlich haftende Gesellschafter einer KG haftet nicht nur für die Verbindlichkeiten, die seit seinem Eintritt in die Gesellschaft entstanden sind (sog. Neuverbindlichkeiten), sondern auch für alle vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten (sog. Altverbindlichkeiten), §§ 128, 130, 161 Abs. 2 HGB.[1]mehr

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XIII Anhang III: Muster / 9 Handelsregisteranmeldung der Veräußerung eines Kommanditanteils

An das Amtsgericht – Handelsregister – … X-GmbH & Co. KG – HRA … Die unterzeichnenden Gesellschafter[1] der X-GmbH & Co. KG melden hiermit zur Eintragung in das Handelsregister an: Der Kommanditist A hat seinen Kommanditanteil durch Vertrag vom … mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung der Rechtsnachfolge im Handelsregister auf C (Geburtsdatum, Wohnort) übertragen und scheide...mehr

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zfs 10/2019, Eigenmächtiges... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg." Die Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid ist nicht zu beanstanden; die vom Betr. erhobene Verfahrensrüge der Verletzung von § 74 Abs. 2 OWiG greift – entgegen der Auffassung der GenStA – nicht durch. Die Verfahrensrüge entspricht zwar den Darlegungsanforderungen der § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO. Di...mehr

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zfs 10/2019, Kollision zwei... / 3 Anmerkung:

Engstellen auf Fahrbahnen, die durch Fahrbahnverengungen oder Hindernisse herbeigeführt werden, machen eine Abklärung der Verhaltensweise von Verkehr und Gegenverkehr erforderlich. Wird die Enge einer Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge gesteigert, kann das zu Behinderungen von Fahrzeugen führen, die aus einem gegenüber liegenden Grundstück ausfahren. 1) Führt eine Fahrbahnvere...mehr

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Unentgeltliche Wärmeabgabe aus Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk

Leitsatz Für die Aufteilung der in die Selbstkosten einzustellenden Aufwendungen bei der unentgeltlichen Wertabgabe ist entgegen anderer Finanzgerichtsrechtsprechung die Marktwertmethode anzuwenden. Sachverhalt Zwischen den Beteiligten ist strittig, in welcher Höhe die Bemessungsgrundlage einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage anzusetzen ist und ob der ...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.1.3 Haftung bei erbrechtlicher Nachfolge

Rz. 617 Gesellschaftsrechtliche Haftung Bei der Haftung des Nachfolgers eines verstorbenen Kommanditisten ist zu differenzieren, auf welche Weise er seinen Kommanditanteil erwirbt. Ist der Kommanditistennachfolger Erbe[1] des verstorbenen Kommanditisten, erwirbt er den Anteil im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge. Die Rechtsstellung des verstorbenen Kommanditisten geht als Ganz...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.2.2.2 Einziehung von Geschäftsanteilen

Rz. 599 Voraussetzungen der Einziehung Die Einziehung eines Geschäftsanteiles[1] ist nur möglich, wenn sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist, § 34 Abs. 1 GmbHG. Das Gesetz unterscheidet zwischen Einziehung mit Zustimmung und ohne Zustimmung des Anteilsberechtigten (sog. Zwangseinziehung). Ohne Zustimmung des betroffenen Gesellschafters ist die Einziehung nur zulässig, wen...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 2.5 Anteilsübertragung

Rz. 568 Die Anteilsübertragung[1] ist ein Verfügungsgeschäft gemäß §§ 398, 413 BGB, das grundsätzlich formlos wirksam ist, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag eine bestimmte Form vorschreibt. Solange keine Missbrauchsabsicht vorliegt, gilt die Formfreiheit selbst dann, wenn das Gesellschaftsvermögen überwiegend aus Grundeigentum und GmbH-Anteilen besteht.[2] Bei einem Kaufver...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 2.6.1 Haftung bei Eintritt/Austritt

2.6.1.1 Haftung des neuen Komplementärs Rz. 571 Der persönlich haftende Gesellschafter einer KG haftet nicht nur für die Verbindlichkeiten, die seit seinem Eintritt in die Gesellschaft entstanden sind (sog. Neuverbindlichkeiten), sondern auch für alle vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten (sog. Altverbindlichkeiten), §§ 128, 130, 161 Abs. 2 HGB.[1] 2.6.1.2 Haftung ...mehr

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zfs 10/2019, Zur Mithaftung... / II. Vertrauensschutz des Wartepflichtigen (?)

Unter welchen Voraussetzungen der Wartepflichtige sich auf ein Blinksignal des Vorfahrtberechtigten verlassen darf, wird nicht einheitlich beantwortet.[3] Während einerseits vertreten wird, dass der Wartepflichtige im Grundsatz darauf vertrauen darf, dass jemand, der rechts blinkt, auch abbiegt, solange nicht konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die dagegen sprechen,[4] vertrit...mehr

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AGS 10/2019, Kostenhaftung ... / 1 Aus den Gründen

1. Die gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR. 2. In der Sache bleibt das Rechtsmittel jedoch ohne Erfolg. Zu Recht hat das LG die Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenansatz zurückgewiesen. Die Beklagte ist Kostenschuldnerin der 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 A...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.1.2 Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 609 Allgemeines Die Rechtsnachfolge im Fall des Todes eines Kommanditisten kann gemäß § 177 HGB gesellschaftsvertraglich abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden. So kann die Vererbbarkeit des Kommanditanteils ausgeschlossen werden. Die Gesellschaft wird in diesem Fall von den verbliebenen Gesellschaftern fortgeführt, ihnen wächst der Anteil des versto...mehr

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zfs 10/2019, Nutzung eines ... / Leitsatz

Für die Annahme der Nutzung eines elektronischen Geräts im Straßenverkehr bedarf es im Bußgeldurteil weder der ausdrücklichen Feststellung, welche Bedienfunktion konkret genutzt worden ist, noch ist die Wahrnehmung von Sprechbewegungen für die Annahme einer Nutzung des Gerätes erforderlich. KG, Beschl. v. 14.8.2019 – 162 Ss 112/19mehr

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FF 10/2019 / Kindergeldberechtigung

KG, Beschl. v. 23.8.2019 – 13 WF 69/19 Zur Bestimmung des kindergeldbezugsberechtigten Elternteils, wenn die Eltern miteinander vereinbart haben, das gemeinsame Kind im paritätischen Wechselmodell zu betreuen.mehr

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zfs 10/2019, Zur Mithaftung... / IV. Übersicht – Mithaftung des Vorfahrtberechtigten

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 2.6.2 Haftung bei Anteilsübertragung

2.6.2.1 Haftung bei Übertragung der Komplementärstellung Rz. 579 Die Haftung eines neuen Komplementärs, der durch Abtretung den Komplementäranteil einer KG erworben hat, unterscheidet sich nicht von der Haftung eines neuen Komplementärs, der aufgrund eines rechtlich selbständigen Beitrittsvertrages mit den übrigen Gesellschaftern die Komplementärstellung erworben hat.[1] Beid...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 2.6 Haftung der Alt- und Neugesellschafter

2.6.1 Haftung bei Eintritt/Austritt 2.6.1.1 Haftung des neuen Komplementärs Rz. 571 Der persönlich haftende Gesellschafter einer KG haftet nicht nur für die Verbindlichkeiten, die seit seinem Eintritt in die Gesellschaft entstanden sind (sog. Neuverbindlichkeiten), sondern auch für alle vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten (sog. Altverbindlichkeiten), §§ 128, 130,...mehr

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zfs 10/2019, Eigenmächtiges... / Leitsatz

Nach § 73 Abs. 1 OWiG ist der Betr. zum Erscheinen und zur Anwesenheit in der gesamten Hauptverhandlung verpflichtet. Dieser Pflicht genügt der Betr. nicht durch seine anfängliche Anwesenheit und anschließende eigenmächtige Entfernung aus der Hauptverhandlung. In einem solchen Fall steht das vorzeitige Entfernen des Betr. aus der Hauptverhandlung einem Nichterscheinen zur Ha...mehr